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Anders herum: Woher weiß Gerhardl beim Telefonklingeln, wer anruft? Als MCM erfolgreich melden kann er sich "bei deren Anruf" nur, wenn er das bei allen Anrufen ansagt, oder?Adele schrieb:Woher Du wissen, lieber DNA2???????????????
Yersi schrieb:......... ein Prozess zur Negativfeststellung wird in diesem Fall nichts nützen,
Yersi schrieb:...........da es sich eindeutig um einen []versuch handelt,...............
G. schrieb:hab mal ne kurze Frage
Kann jemand mal einen link schreiben wo ich das Viedeo von Bizz Downloaden kann. Ich hab schon Überall gesucht aber nichts gefunden.
Schnucki schrieb:. Heute wurde ein Beitrag der FA MC-Multimedia unter www.wiso.de. gesendet.
Alles zum nachlesen und anschauen.
cpHohe Rechnungen aus dem Nichts
Angebliche Telefon-Erotik auf Bestellung
Mit der festen Nummern-Zuordnung für telefonische Mehrwertdienste - zum Beispiel 0900er Nummern
- sollten Verbraucher besser vor einem möglichen Missbrauch geschützt werden.
Findige Geschäftsleute umgehen aber diese Regelung. Den Schaden haben oft ahnungslose
und unschuldige Verbraucher.
....
JIWA ist nicht das einzige Unternehmen, dass mit einer solchen Masche auf sich
aufmerksam macht - ähnlich arbeiten etwa TELE HANSA aus Hamburg oder MCMULTIMEDIA.
Vor diesen warnen die Verbraucherzentralen.
Das macht solche "Geschäftsmodelle" bei uns ja so attraktiv.Adele schrieb:Einstweilen wird Frau H. wohl parallel zu ihren laufenden Verfahren weiterhin ihrem Geschäft nach gehen können, ungehindert von der Justiz.
Gemessen am verursachten Schaden erfahrungsgemäß viel zu niedrig, als das es sich nicht gelohnt hätte. Solche Leute arbeiten meist mit spezialisierten Rechtsverdrehern zusammen. Die machen dem Gericht unmissverständlich klar: Entweder gibt es einen schnellen Deal (hart an der Grenze zur Strafvereitelung), oder einen jahrelangen Prozesskrieg mit allen Tricks und offenem Ausgang.p.s. Hat einer von Euch eine Ahnung, wie hoch (oder niedrig) das Strafmaß in Frau Hs Fall sein könnte? :bash:
Der Staatsanwalt wird erfreut sein, nun seine Ruhe vor Dir zu haben. Er weiß jetzt, dass Du keine Erzwingungsklage erhebst.Adele schrieb:Da ich mich durch das Schreiben dieses Oberstaatsanwalts durchaus leicht veralbert fühlte, habe ich ihm zumindest die ärgerlichsten Formulierungen zurück geschickt.
Ja, schau mal > HIER <. Auf den Mahnbescheid wirst Du erfahrungsgemäß nicht warten müssen - bislang hat in dieser Sache noch niemand einen bekommen, ist zumindest hier noch nicht bekannt geworden. Das Ende der Fahnenstange ist bei Dir erreicht, melde Dich bitte hier wieder, falls da noch was nachkommen sollte.Andy!?! schrieb:Geht es jemanden ähnlich.