MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Adele schrieb:
Woher Du wissen, lieber DNA2???????????????
Anders herum: Woher weiß Gerhardl beim Telefonklingeln, wer anruft? Als MCM erfolgreich melden kann er sich "bei deren Anruf" nur, wenn er das bei allen Anrufen ansagt, oder?
 
....oder er nimmt eine Prepaidkarte, die allein für diesen einen Zweck genutzt wird. Aber eines macht auch mich stutzig - MCM hat offensichtlich ein System, dass erkennt, ob die Nummer mit übermittlet wird oder nicht. Bei Anrufen mit Nummer kommt das bekannte Band mit den 60 € Preishinweis und z. B. der "Klatsche", wie im TV dargestellt. Wird keine Nummer übermittelt, kommt man bei einem Band raus, dass auf eine kostenpflichtige Kurzwahlnummer verweist. Gerhardl will die Nummernübertragung ausgeschaltet haben und kommt trotzdem bei der ersten Alternative raus.
 
Ich hab' wohl DNA2 leicht missverstanden :oops:

Haben nicht auch öffentliche Telefonzellen Rufnummern? Ob die unterdrückt werden oder nicht, weiß ich leider nicht. Als ich die mir bekannten Nummern anrief, führten zwei davon direkt auf die entsprechenden Bänder, der Rest verwies auf die stetes gleiche Kurzwahlnummer, die bei meinem letzten Versuch interessanterweise stets besetzt war. Ich frage mich inzwischen, ob nicht auch das Besetztzeichen selbst Methode ist. Irgendwo in diesem Forum stand auch mal was über das bewusste Nutzen des Besetztzeichen, ich hab es aber nicht wieder gefunden. Sprich: Die Nummer des Anrufers wird ohnehin sofort bei Anruf gespeichert, das Besetztzeichen verführt einerseits den Anrufer zum erneuten Anwählen und spart dazu die Zeit für das Ablaufen lassen des Bandes, was die Effizienz für MCM erhöhen würde. Und da auf der Kurzwahlnummer ja angeblich die Kosten des "Dienstes" angesagt werden, kann Fr. H. behaupten, ihrer Preis-Auskunftspflicht Genüge getan zu haben; jetzt mal abgesehen davon, wie
rechtens ihr Geschäftsmodell wirklich ist. :bash:

Aber vielleicht sind das ja alles nur wilde Vermutungen.

Ansonsten kann ich Gerhardis "Experiment" weiterhin nicht nachvollziehen. Klingt ja fast, als wollte er sich gerne die MCM-Textauswahl anhören, ohne Stress mit deren Rechnungen. :holy:
 
Hallo zusammen,

ich verstehe nur Bahnhof, was das "Experiment" des Gerhardl betrifft.

Was soll das Ganze bringen?? Wie soll das Ganze weiterhelfen um endlich einmal greifbare Erfolge in Sachen MCM zu erzielen?

Ich warte immer noch, dass endlich einmal jemand, dessen Fall nicht so eindeutig gelagert ist wie meiner, sich zu einer negativen Feststellungsklage durchringen kann.

Da würden endlich mal die grundsätzlichen Fragen geklärt.

Ich denke mal, mit einer gewonnenen (wovon ich ausgehe)Feststellungsklage und den dabei gewonnenen Erkenntnissen könnte man Frau H. und deren Sohnemann endlich mal zeigen, wo der Hammer hängt.

Also los...... woran liegts?

Bequemlichkeit............ keine Enschuldigung!!!

Finanzen................ ich denke, hier liesse sich ein Weg finden und es wäre sicherlich mancher bereit einen kleinen Obulus zu leisten, damit die Belastung für den Kläger erträglich bleibt.

Abgesehen davon gibt es Rechtsschutzversicherungen, die die hier eintreten müssten. Falls diese Ansicht nicht stimmt, bitte ich mich zu verbessern.

Grüsse
 
naja ich werde morgen erstmal einen Termin beim Anwalt holen.

Ich habe jetzt beim 2 Schreiben Strafanzeige erstattet, was auch kein Problem war, da ich kein Telefon besitze und alles über meinen Bruder abwickel. Ich denke mal der fall ist bei mir eindeutig gelagert, die haben die Adresse irgendwo gekauft und glücklicher weise kann ich nachweisen das ich weder dort angerufen haben kann (tja selbst am job gibts was positives) und auch der Anschluss den ich benutze ist nicht meiner. Ich kann also garnicht angerufen haben (physikalisch) und mein Bruder würde sicherlich nicht mit seinem Anschluss auf meinen Namen telefonieren. Daher haben sich auch die Polizisten sofort meiner Ansicht angeschlossen.

Mal sehen was mein Anwalt machen kann und wird, ein Prozess zur Negativfeststellung wird in diesem Fall nichts nützen, da es sich eindeutig um einen []versuch handelt, aber evtl kann ich sie auf zivielen wegen loaswerden. Für mich sind diese Schreiben schon an nötigung und da kann man auf Unterlassung klagen.

Gott sei dank habe ich eine Rechtschutzversicherung :)

[Virenscanner: Wortteil entfernt]
 
Yersi schrieb:
......... ein Prozess zur Negativfeststellung wird in diesem Fall nichts nützen,

Schaden kann er aber auch nicht. Es entstehen zumindest Kosten, die dann unserer Freundin H. überbürdet werden und am Geldbeutel schmerzt es bekanntlich.

Yersi schrieb:
...........da es sich eindeutig um einen []versuch handelt,...............

Das haben bisher schon viele gedacht. Mal sehen, wie die StA Fulda darüber denkt. Mach Dir da mal nicht so grosse Hoffungen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
 
Der Staatsanwaltschaft Fulda sind diese vielen lästigen Strafanzeigen gegen MCM sicher nicht sonderlich Recht, siehe der vielfache Verweis auf § 154 Stpo, dürfte es sie doch unverhältnismäßig viel Verwaltngsaufwand kosten. Ich plädiere dennoch weiter dafür, Anzeigen gegen MCM zu erstatten. Irgendwann können die doch, wenn auch mit durch die Berichterstattung eines Fernsehsenders, die Flut der Anzeigen nicht mehr ignorieren. Und wenn sich genügend von den "vorübergehend Eingestellten" bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt über die Verfahrenseinstellung beschweren, ist das ein gewisses Maß an zu bearbeitendem Aufwand, der wieder als Eingabe nach Fulda geht. Wie hieß das doch gleich noch mal.... Handlungsdruck erzeugen innerhalb einer Verwaltung... :holy:
 
MC-Multimedia, Tele-Hansa, Jiwa .....

An alle Geschädigten.
Es gab wieder einen Beitrag den ich leider verpaßt habe. Meine Freundin machte mich darauf aufmerksam. Heute wurde ein Beitrag der FA MC-Multimedia unter www.wiso.de. gesendet. Alles zum nachlesen und anschauen. Wir sind leider auch Geschädigt von o.g. Firmen.

Allen Viel Glück weiterhin. :)
 
MCM

hab mal ne kurze Frage

Kann jemand mal einen link schreiben wo ich das Viedeo von Bizz Downloaden kann. Ich hab schon Überall gesucht aber nichts gefunden.
 
Re: MCM

G. schrieb:
hab mal ne kurze Frage

Kann jemand mal einen link schreiben wo ich das Viedeo von Bizz Downloaden kann. Ich hab schon Überall gesucht aber nichts gefunden.

Aus urheberrechtlichen Gründen ist das leider nicht möglich.

Gruß
Wembley
 
Re: MC-Multimedia, Tele-Hansa, Jiwa .....

Schnucki schrieb:
. Heute wurde ein Beitrag der FA MC-Multimedia unter www.wiso.de. gesendet.
Alles zum nachlesen und anschauen.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,3895918,00.html
Hohe Rechnungen aus dem Nichts

Angebliche Telefon-Erotik auf Bestellung

Mit der festen Nummern-Zuordnung für telefonische Mehrwertdienste - zum Beispiel 0900er Nummern
- sollten Verbraucher besser vor einem möglichen Missbrauch geschützt werden.
Findige Geschäftsleute umgehen aber diese Regelung. Den Schaden haben oft ahnungslose
und unschuldige Verbraucher.
....
JIWA ist nicht das einzige Unternehmen, dass mit einer solchen Masche auf sich
aufmerksam macht - ähnlich arbeiten etwa TELE HANSA aus Hamburg oder MCMULTIMEDIA.
Vor diesen warnen die Verbraucherzentralen.
cp
 
Die Veröffentlichungen in diversen Sendern sind in jedem Fall positiv, wobei die Zuschauerquote bei abendliche WISO-Ausgabe nicht so hoch sein dürfte wie bei einer nachmittäglichen Sendung bei Pro7. Spannend fand auch ich, wo Allinkasso überall die Finger im Spiel hat. Auch wenn jegliche Aufklärungsarbeit ungeheuer wichtig ist, weil sie MCM und ähnlichen Anbietern das Kundenklientel entzieht, hatte ich doch bei dem Bericht über diese Sendung dieses klamme Gefühl des Aktes einer gewissen Hilflosigkeit gegenüber dieser Art der Geschäftemacherei. Wieso Frau H. gerade in diesen zahlreichen Fällen wie unseren der Staatsanwaltschaft entgleiten kann, ist mir weiterhin ein Rätsel. Voraussichtlich ist die einzige Chance, diesem Geschäftsgebaren ein Ende zu bereiten, den Missbrauch von Festnetznummern selbst als eigenen Straftatbestand festzulegen.

Ich habe inzwischen auch nette Post von einem Oberstaatsanwalt Gxxxx aus Frankfurt bekommen:

Antwort Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt

Nun hat mir die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt / Main also mitgeteilt, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 9. 1. 06 gegen die vorläufige Einstellung meines Ermittlungsverfahrens verworfen sei.

Und unter dem Vermerk, der angefochtene Bescheid sei zu Recht ergangen, findet sich fast eine ganze DinA4-Seite an Begründungen.

Hier ein Paar Auszüge:
Denn die Rechtsfolgen der hier zu ahndenden Straftat vom 8. 8. 2005 werden in Relation zu den Strafsanktionen, mit denen die Beschuldigte in zwei anderen Verfahren zu rechnen hat, voraussichtlich nicht erheblich sein. Bei einer solchen Sachlage ist die Staatsanwaltschaft durch Nr. 101 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, von der vorläufigen Einstellungsmöglichkeit in weitem Umfang und in einem möglichst frühen Verfahrensstadium Gebrauch zu machen.

Gegen die Beschuldigte sind bei der Staatsanwaltschaft Fulda zwei weitere Ermittlungsverfahren anhängig. Darin werden der Beschuldigten aus der Zeit bis Mitte 2005 insgesamt etwa 70 strafbare Handlungen mit einer schon wegen der Häufung der Tatvorwürfe erhebliche Straferwartung angelastet.

(Aha, und in welchem Jahrhundert???)

Auch unter Berücksichtigung der von ihm sicherzustellenden Schutzbedürfnisse hat sich der Gesetzgeber nicht dazu entschlossen, bestimmte Arten strafrechtlich relevanten Verhaltens vom Anwendungsbereich des § 154 StPO generell auszunehmen.

(Juristen, wo seid Ihr? Mit dem obigen Satz habe ich Probleme)

Dabei war es zu bewerten, dass es sich lediglich um ein versuchtes Vermögensdelikt gehandelt hat. Die Verletzungsfolgen beim Tatopfer waren deswegen eher als noch geringfügig einzustufen.

(So, so.... hätte meine Mutter tatsächlich gezahlt, hätte sie bei einer Klage wohl keineswegs besser da gestanden, sondern vielmehr durch die Zahlung stillschweigend einen Vertrag bestätigt)

Der durch die Beschuldigte bezweckte Vermögensvorteil hätte 240 Euro betragen, bedeutete also selbst für den Fall seines Eintritts keine allzu namhafte Rechtsgutverletzung

(Peanuts sicher für den Pensionsanspruch eines hohen Beamten, sicher nicht für eine kleine Rentnerin. Außerdem wird hier offenbar übersehen, dass das MCM-Geschäft genau auf die große Anzahl dieser nicht relevanten Verletzungsfolgen beruht. Zudem stimmt das nicht, denn alle Unterlagen bis zu den Allinkasso-Forderungen - immerhin mit einer Gesamtforderung von fast 700 Euro - sind nach Fulda gegangen)

Wie die Anzeigeerstatterin zutreffend anmerkt, hat sie auf ihren Widerspruch hin nur noch eine Mahnung erhalten, die allerdings keine weiteren Forderungen der Beschuldigten enthält.

(Das ist wirklich dreist denn abgesehen davon, dass dieser Satz bereits in sich schon nicht schlüssig ist, stimmt diese Aussage einfach nicht und lässt mich fragen, wir gründlich die Herrschaften in Fulda die Anzeigen überhaupt lesen)

Dann kommt irgendwann als kleines Bonbon der Hinweis, dass es sich um eine vorläufige Verfahrenseinstellung handle und die Anklagebehörde die Ermittlungen von Amts wegen wieder aufnehmen werde, falls sich bei den beiden Bezugsverfahren keine beträchtliche Bestrafung ergeben sollte.

So weit der aktuelle Stand der Dinge bei mir. Interessant bleiben für mich doch gerade wegen dieses Schreibens weiterhin die unterschiedlichen Begründungen zur Verfahrenseinstellungen wie jetzt die aus Frankfurt im Gegensatz zur schon heftigen Aussage des in den Fuldaer Nachrichten zitierten Sprechers der Fuldaer Staatsanwaltschaft H. W., der als ja Begründung zu den Vefahrenseinstellungen angab, dass die Kläger eingeräumt hätten, in das kostenpflichtige Telefonerotik-Angebot eingewilligt zu haben.

Einstweilen wird Frau H. wohl parallel zu ihren laufenden Verfahren weiterhin ihrem Geschäft nach gehen können, ungehindert von der Justiz.

p.s. Hat einer von Euch eine Ahnung, wie hoch (oder niedrig) das Strafmaß in Frau Hs Fall sein könnte?
:bash:
 
Adele schrieb:
Einstweilen wird Frau H. wohl parallel zu ihren laufenden Verfahren weiterhin ihrem Geschäft nach gehen können, ungehindert von der Justiz.
Das macht solche "Geschäftsmodelle" bei uns ja so attraktiv.
Wer einen Polizisten als "Clown" bezeichnet oder sein Falschparkerticket nicht bezahlt, kann sich konsequenter- und unerbittlicher Rechtsverfolgung sicher sein.
Es ist aber ohne Weiteres möglich, jahrelang arglose und unerfahrene Menschen wie z.B. Rentner oder Kinder abzuzocken.

p.s. Hat einer von Euch eine Ahnung, wie hoch (oder niedrig) das Strafmaß in Frau Hs Fall sein könnte? :bash:
Gemessen am verursachten Schaden erfahrungsgemäß viel zu niedrig, als das es sich nicht gelohnt hätte. Solche Leute arbeiten meist mit spezialisierten Rechtsverdrehern zusammen. Die machen dem Gericht unmissverständlich klar: Entweder gibt es einen schnellen Deal (hart an der Grenze zur Strafvereitelung), oder einen jahrelangen Prozesskrieg mit allen Tricks und offenem Ausgang.
Angesichts der überlasteten- weil überbürokratisierten Justiz ist die Entscheidung vorgegeben. :kotz:

Gruß A. John
 
Da ich mich durch das Schreiben dieses Oberstaatsanwalts durchaus leicht veralbert fühlte, habe ich ihm zumindest die ärgerlichsten Formulierungen zurück geschickt. Text siehe unten, auch wenn es teils Wiederholungen meines vorherigen postings sind.

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Gxxx

Mit Ihrem Schreiben vom 8. Februar 2006 teilten Sie mir mit, dass meine oben genannte Dienstaufsichtsbeschwerde verworfen wird. Dennoch hätte ich noch dazu noch einige Anmerkungen zu machen.

Sie schrieben unter Anderem Folgendes:

...Der durch die Beschuldigte bezweckte Vermögensvorteil hätte 240 Euro betragen, bedeutete also selbst für den Fall seines Eintritts keine allzu namhafte Rechtsgutverletzung ...

Diesen Vermerk kann ich nur als milde Ironie auffassen.

Solche Beträge fallen möglicherweise bei Gehältern oder Pensionen hoher Beamter nicht ins Gewicht. Bei einer kleinen Rentnerin sieht es jedoch anders aus. Außerdem bitte ich Sie zu bedenken, dass die Geschäftspraxis von Frau H. genau auf die große Anzahl dieser nicht relevanten Verletzungsfolgen, sprich Beträgen, beruht.

...Wie die Anzeigeerstatterin zutreffend anmerkt, hat sie auf ihren Widerspruch hin nur noch eine Mahnung erhalten, die allerdings keine weiteren Forderungen der Beschuldigten enthält....

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Auch beim mehrmaligen Durchlesen meines Schreibens vom 9. 1. 2006 an Sie konnte ich keinen auf diesen Vermerk hinweisenden Satz entdecken. Frau H. hat vielmehr auf keinen meiner Widersprüche reagiert. Einzig von der Firma Allinkasso hat meine Mutter nach entsprechenden Widerspruch im November 2005 bisher noch keine weitere Mahnung erhalten, was sich durchaus noch ändern kann.

Zudem stellt sich mir die Frage, was ich - in Vertretung meiner inzwischen 87-jährigen Mutter - von den unterschiedlichen Begründungen zur Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Fulda zu halten habe. Heißt es bei mir und zahlreichen weiteren Betroffenen, das Verfahren werde auf Grund des Paragraphen 154 StPO eingestellt, begründete der Sprecher der Fuldaer Staatsanwaltschaft, Herr Staatsanwalt H. W. die Einstellungen damit, dass die Kläger eingeräumt hätten, in das kostenpflichtige Telefonerotik-Angebot eingewilligt zu haben, wie Sie hier aus den Fulda-Nachrichten vom 4. Februar ersehen können.

http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?id=130802

und die üblichen freundlichen Grüße.... :wall: :wall: :motz:
 
Adele schrieb:
Da ich mich durch das Schreiben dieses Oberstaatsanwalts durchaus leicht veralbert fühlte, habe ich ihm zumindest die ärgerlichsten Formulierungen zurück geschickt.
Der Staatsanwalt wird erfreut sein, nun seine Ruhe vor Dir zu haben. Er weiß jetzt, dass Du keine Erzwingungsklage erhebst.
Und gegenüber einer Behörde mit ethischen oder moralischen Einwänden zu argumentieren ist reine Zeitvergeudung. Das prallt ab, wie ein Schluck Wasser an der Eiger-Nordwand.

Gruß A. John
 
Letzter Satz des anwaltlichen Schreibens....

Weil gegen die Verfassungseinstellung ein förmliches Rechtsmittel, mithin auch die Möglichkeit der Klageerzwingung nicht gegeben ist (3 172 Abs. 2 SAtz 3 StPO), habe ich den Bescheid im Wege der Dienstaufsicht umfänglich nachgeprüft.
 
MC Multimedia

Hallo zusammen.

Klingt alles recht interessant was in den letzten Wochen alles geschrieben wurde.
Mich würde aber interessieren ob irgendwer schon nen gerichtlichen Bescheid bekommen hat. Vor ein paar Monaten bekam ich den 3. Mahnbescheid von Allinkasso mit der 3. Drohung zu einem gerichtlichen Bescheid. Seitdem hab ich nichts mehr gehört.

Geht es jemanden ähnliche.

servus

Andy!?!
 
Re: MC Multimedia

Andy!?! schrieb:
Geht es jemanden ähnlich.
Ja, schau mal > HIER <. Auf den Mahnbescheid wirst Du erfahrungsgemäß nicht warten müssen - bislang hat in dieser Sache noch niemand einen bekommen, ist zumindest hier noch nicht bekannt geworden. Das Ende der Fahnenstange ist bei Dir erreicht, melde Dich bitte hier wieder, falls da noch was nachkommen sollte.
 
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