telefoninsider
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Girgel schrieb:Bernd_E schrieb:Wieso negative Feststellungsklage? Wieso Verzicht? Wenn ein Mahnbescheid da ist, dann kann der Betroffene die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Der MCN bliebe dann allenfalls die Klagerücknahme. Die Kosten des Verfahrens trägt dann die MCN (§ 269 II 2 ZPO). Hier im Forum ist sowas schon mal mit den 01019 Telefondiensten dokumentiert:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34549#34549
Nachdem die MCM voraussichtlich keinen Mahnbescheid erwirkt, ist es doch ein interssanter und gangbarer Weg sich mit der MCM mittels einer negativen Feststellungsklage über deren Forderung auseinanderzusetzen.
warum wollen sich hir eigendlich immer alle über die vorhandenen oder nicht vorhandenen forderungen streiten ????
mahnbescheid abwarten und gut ist. solange nur dumme briefe kommen einfach in die ablage p damit.