Der Jurist
Teammitglied
Weder noch. Die Eintragung ist nur für Kapitalgesellschaften entscheidend. Mit der Eintragung haftet nur noch das eingetragene Kapital, etwa bei der GmbH.bauernfänger schrieb:@Jurist:
weil das ja öfter mal vorkommt, dass Firmen noch nicht eingetragen sind, aber schon innovativ wirtschaften: Was zählt denn eigentlich? Das Datum des "Gesellschaftervertrages" oder das Datum der Eintragung ins Handelsregister? ......
Auch diese kann sofort "loslegen". Die Gesellschafter haften dann aber wie eine offene Handelsgesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (das hängt jeweils von der Art der Geschäftstätigkeit ab, kann aber dahin gestellt bleiben, weil die Haftung in beiden Fällen gleich ist: jeder Gesellschafter haftet voll mit seinem Vermögen. ( Etwas ausführlicher Nachklapp zu telefoninsider.)