MC Multimedia Petersberg Teil 1

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bauernfänger schrieb:
@Jurist:
weil das ja öfter mal vorkommt, dass Firmen noch nicht eingetragen sind, aber schon innovativ wirtschaften: Was zählt denn eigentlich? Das Datum des "Gesellschaftervertrages" oder das Datum der Eintragung ins Handelsregister? ......
Weder noch. Die Eintragung ist nur für Kapitalgesellschaften entscheidend. Mit der Eintragung haftet nur noch das eingetragene Kapital, etwa bei der GmbH.

Auch diese kann sofort "loslegen". Die Gesellschafter haften dann aber wie eine offene Handelsgesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (das hängt jeweils von der Art der Geschäftstätigkeit ab, kann aber dahin gestellt bleiben, weil die Haftung in beiden Fällen gleich ist: jeder Gesellschafter haftet voll mit seinem Vermögen. ( Etwas ausführlicher Nachklapp zu telefoninsider.)
 
hallo zusammen

ich habe da nochmal ein par fragen

1. gibt es irgendjemanden der einen mahnbescheid bekommen hat???
2. wie weit geht allinkasso nur nette schreiben oder auch telefoninkasso
3. gibt es telefoninkasso ??
4. diese besagte detektei macht die nur die anschriftenermittlung oder auch inkasso ???


vielen dank

insider
 
Der Jurist schrieb:
bauernfänger schrieb:
@Jurist:
weil das ja öfter mal vorkommt, dass Firmen noch nicht eingetragen sind, aber schon innovativ wirtschaften: Was zählt denn eigentlich? Das Datum des "Gesellschaftervertrages" oder das Datum der Eintragung ins Handelsregister? ......
Weder noch. Die Eintragung ist nur für Kapitalgesellschaften entscheidend. Mit der Eintragung haftet nur noch das eingetragene Kapital, etwa bei der GmbH.

Auch diese kann sofort "loslegen". Die Gesellschafter haften dann aber wie eine offene Handelsgesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (das hängt jeweils von der Art der Geschäftstätigkeit ab, kann aber dahin gestellt bleiben, weil die Haftung in beiden Fällen gleich ist: jeder Gesellschafter haftet voll mit seinem Vermögen. ( Etwas ausführlicher Nachklapp zu telefoninsider.)

@jurist

aber in dem hier vorliegenden fall haben wir es nicht mit gmbh´s zu tun sondern mit eingetragenen kaufleuten und die haften immer voll und ganz
 
@ telefoninsider

Richtig erkannt. Zu Deiner Information, da Du hier noch nicht so lange bist. Rechtsfragen werden hier allgemein und im Zusammenhang erklärt, damit keiner auf den Gedanken kommen kann, dass hier in diesem Forum unerlaubte Rechtsberatung gemacht wird.

Ich hatte den Hintergrund der Frage so verstanden, dass bauernfänger gehört hatte, dass die Eintragung im Handelsregister ganz wichtig ist. Das habe ich ihm erklärt. Bei juristischen Personen geht es dabei um die Haftung.
 
Der Jurist schrieb:
@ telefoninsider

Richtig erkannt. Zu Deiner Information, da Du hier noch nicht so lange bist. Rechtsfragen werden hier allgemein und im Zusammenhang erklärt, damit keiner auf den Gedanken kommen kann, dass hier in diesem Forum unerlaubte Rechtsberatung gemacht wird.

Ich hatte den Hintergrund der Frage so verstanden, dass bauernfänger gehört hatte, dass die Eintragung im Handelsregister ganz wichtig ist. Das habe ich ihm erklärt. Bei juristischen Personen geht es dabei um die Haftung.

danke für den hinweis ich versuche mich schon recht allgemeinzu halten da das rechtsberatungsgesetz ja leider sehr eng gefasst ist :-)

gruß

insider

p.s. ansonsten weg editieren
 
Insider schrieb:
telefoninsider schrieb:
was meinst du mit dem familären inkasso unternehmen ????
insider
...die anfängliche Adressermittlung wird anscheinend von einer (eingetragen oder nicht lassen wir dahin gestellt sein) Detektei durchgeführt, die ein Typ mit dem gleichen Namen unternimmt
Ja genau, die hatte ich gemeint. Stimmt, Detektive waren das ja... Ich hab das entsprechende posting nicht mehr gefunden, ist schon so lange her...
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=97309#97309

Danke für die Korrektur
 
telefoninsider schrieb:
1. gibt es irgendjemanden der einen mahnbescheid bekommen hat???
Noch hat sich hier keiner gemeldet.
telefoninsider schrieb:
2. wie weit geht allinkasso nur nette schreiben oder auch telefoninkasso
Auf ihrer Homepage schreiben sie was von wegen netten Telefonanrufen, aber hier ist diesbezüglich noch nichts erwähnt worden.
telefoninsider schrieb:
4. diese besagte detektei macht die nur die anschriftenermittlung oder auch inkasso ???
Ja, wenn wir das mal wüssten! Das, was die sog. Detektei "leistet", wird in den Mahnungen mit 100 Euro veranschlagt, aber was es genau ist, bleibt wohl auf immer unserer Phantasie überlassen. :D
 
Jack_T schrieb:
Das, was die sog. Detektei "leistet", wird in den Mahnungen mit 100 Euro veranschlagt, aber was es genau ist, bleibt wohl auf immer unserer Phantasie überlassen. :D
Na, da wird halt das Telefon klingeln, Herr H geht ran und ruft "Teeeelefon". Frau H fragt dann: Wer issen dran? Er: Der Anschluss ...
Das mach ich täglich so ähnlich, aber meine Frau zahlt nicht so gut.
(kleiner Scherz)
 
hmmm alles richtig langweilig mit den jungs und mädels von mcm son netter mahnbescheid wäre doch echt mal was das wäre bestimmt nen feines streitiges verfahren :-)


gruß


insider
 
telefoninsider schrieb:
....von mcm son netter mahnbescheid wäre doch echt mal was das wäre bestimmt nen feines streitiges verfahren ...
Da wärest Du nicht der Erste. Problem bei dieser Sache sind die runter gelassenen Hosen. Man verzichtet auf die Forderung (u. U. wegen technischer Probleme) und schon hat sich die (im Ernstfall) negative Feststellungsklage relativiert.

MfG
Insider, [Kommerziellen Link entfernt. (bh)]
 
Ich glaube nicht, das die es bis zum Mahnbescheid kommen lassen.

Neuester Stand bei mir ist, das die Kripo Augsburg, den Fall komplett an Die StA Fulda weitergegeben haben.

Eine Einstellungsbescheid ist auch noch nicht in Sicht - laut Auskunft von dort sammeln sich die Anzeigen gegen das Unternehmen, Haupsächlich aus der mitte und dem Norden, weniger aus dem Süden!

Und wenn jetzt schon plusminus ermittelt, dann sehe ich der Sache langsam gelassen entgegen.

Gruß Doogie
 
hallo zusammen

da die ganze mcm geschichte sich hier ja schon seit monaten hinzieht wollen wir dem ganzentreiben jetzt mal ein für alle mal ein ende setzten. die werden wir mit einstweiligen verfügungen gegen alle beteiligten (carrier, technische dienstleister, mcm, inkasso etc.) machen die entsprechende vorarbeit in form von abmahnungen wird hrade gemacht so das wir in kürze die einstweiligen verfügungen beantragen können.
da mcm uns leider noch keine rechnung geschickt hat benötigen wir für dieses verfahren noch geschädigte die rechnungen bekommen haben oder auch schreiben von allinkasso es ist notwendig das uns die rechnungen in kopie zur verfügung gestellt werden. die rechnungen sollten jetzt nicht alzu alt sein also am besten aus den letzten 2 monaten. wer unterlagen oder noch weitere fragen hat bitte pn an mich.

vielen dank
gruß

telefoninsider (damit es nicht zu verwechselungen kommt)
 
Gast schrieb:
Und wenn jetzt schon plusminus ermittelt...
Seit wann sind auf Sensation ausgerichtete Journalisten Ermittler im Sinne der Gerechtigkeit?

Gast schrieb:
...weniger aus dem Süden!
Das stimmt, ist aber nicht ohne. Die Anzeigenkampagne hat sich anscheinend irgendwo mittig konzentriert und die Strafanzeigen aus "dem Süden" werden ihren Weg über die südlichen StA´s (Dank den Hinweisen dieses Forums) auch gen Norden ausrichten.
 
telefoninsider schrieb:
da mcm uns leider noch keine rechnung geschickt hat benötigen wir für dieses verfahren noch geschädigte die rechnungen bekommen haben oder auch schreiben von allinkasso es ist notwendig das uns die rechnungen in kopie zur verfügung gestellt werden. die rechnungen sollten jetzt nicht alzu alt sein also am besten aus den letzten 2 monaten. wer unterlagen oder noch weitere fragen hat bitte pn an mich.
würde davon abraten hier wildfremden, die aus dem Nirwana auftauchen, persönliche Informationen auszuhändigen.
Er soll erst mal seine EV durchbringen.
.
 
Insider schrieb:
Man verzichtet auf die Forderung (u. U. wegen technischer Probleme) und schon hat sich die (im Ernstfall) negative Feststellungsklage relativiert.

MfG
Insider, [Kommerziellen Link entfernt. (bh)]

Kurze Frage:

Meinst Du MCM kann sich auch auf angebliche "technische Probleme" berufen, wenn der Geschädigte stichhaltig (Einschreiben mit Rückschein, unter Zeugen "eingetütet", also auch nicht leerer Briefumschlag) beweisen kann, dass er der Forderung der MCM widersprochen hat und dort auch nie angerufen hat.

Grüsse
 
Insider schrieb:
.... Man verzichtet auf die Forderung (u. U. wegen technischer Probleme) und schon hat sich die (im Ernstfall) negative Feststellungsklage relativiert. ....
Ganz so einfach geht das nicht. Wenn der Feststellunganspruch im Zeitpunkt der Klage-Erhebung bestand, ist nichts mehr zu "relativieren" (was immer das heißen soll). Da hilft nur noch die Anerkenntnis mit der Folge. dass man verurteilt wird, bzw. wenn ein Verzicht ausserhalb des Gerichtsverfahrens erklärt wird, die Erklärung der Hauptsachenerledigung, wobei der Beklagte, wenn er Anlass zur Klage gab, die Kosten zu tragen hat.
 
@ Jurist

Danke für Deine Auskunft.

Wenn dem so wäre, dass sich eine Feststellungsklage einfach so "relativieren" ließe, wäre der Aufwand hierfür wohl so ziemlich für die Katz.
 
Insider schrieb:
telefoninsider schrieb:
....von mcm son netter mahnbescheid wäre doch echt mal was das wäre bestimmt nen feines streitiges verfahren ...
... Man verzichtet auf die Forderung (u. U. wegen technischer Probleme) und schon hat sich die (im Ernstfall) negative Feststellungsklage relativiert.
Wieso negative Feststellungsklage? Wieso Verzicht? Wenn ein Mahnbescheid da ist, dann kann der Betroffene die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Der MCN bliebe dann allenfalls die Klagerücknahme. Die Kosten des Verfahrens trägt dann die MCN (§ 269 II 2 ZPO). Hier im Forum ist sowas schon mal mit den 01019 Telefondiensten dokumentiert:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34549#34549
 
Bernd_E schrieb:
Wieso negative Feststellungsklage? Wieso Verzicht? Wenn ein Mahnbescheid da ist, dann kann der Betroffene die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Der MCN bliebe dann allenfalls die Klagerücknahme. Die Kosten des Verfahrens trägt dann die MCN (§ 269 II 2 ZPO). Hier im Forum ist sowas schon mal mit den 01019 Telefondiensten dokumentiert:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34549#34549

Nachdem die MCM voraussichtlich keinen Mahnbescheid erwirkt, ist es doch ein interssanter und gangbarer Weg sich mit der MCM mittels einer negativen Feststellungsklage über deren Forderung auseinanderzusetzen.
 
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