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emailadresse löschen hab ich auch getan, aber die haben mir nach hause geschrieben, aber widerspruch einlegen ist gut und nicht zahlen noch besser, die wollen nur angst verbreiten !!!! :sun: gruß 1pbubi[Vollzitat entfernt. (bh)]
Der wird das Rad auch nicht neu erfinden und du schmeißt gutes Geld schlechtem hinterher. Schade eigentlich!Seit gestern kümmert sich mein Anwalt darum
dann noch ein PDF-Dokument mit Preislisten:
Teil 1: http://www.hostpix.de/file.php?dat=PhTDJdHI.jpg
Teil 2: http://www.hostpix.de/file.php?dat=0sCkd5f2.jpg
Teil 3: http://www.hostpix.de/file.php?dat=ft3GjDb.jpg
Leider letzteres!Meine Frage ist nun: Kann ich das Geld vom Inkassobüro zurückfordern????Oder ist das Geld futsch?
Tja schön doof. Meine Frage ist nun: Kann ich das Geld vom Inkassobüro zurückfordern????Oder ist das Geld futsch?
In diesem Fall hast du das richtig erkannt!Hab aber noch ne frage: ist es möglich beim Inkassobüro anzurufen und zu fragen, ob Sie das Geld zurücküberweisen? (wahrscheinlich ist die wahrscheinlichkeit aus nem 80. Stock zu springen und zu überleben höher!)
Grund: heute stand in der thüringer allgemeinen ein ähnlicher Fall, in der eine 81Jahre alte Dame Mahnungen bekommen hat von einem Lebensprognosetest via Internet, obwohl sie nicht mal einen Pc hat, geschweige den Internet.
Wo steht das, dass sie Mails gelesen hat? Die Drohschreiben kamen per Post.Und dann frage ich mich, wie die 81Jährige ihre Mail lesen konnte, wenn sie gar keinen PC hat
Wo steht das, dass sie Mails gelesen hat? Die Drohschreiben kamen per Post.
weitere Debatten erübrigen sich damitDoch die Rentnerin hat keinen Blick dafür. Sie sitzt am Esstisch und blickt auf einen Stapel Briefe. 293 Euro soll sie zahlen, schreibt die Internet Service AG. Bei ihr soll I. S. sich angeblich eine Lebensprognose für 59 Euro erstellt lassen haben.
...
Die erste Rechnung traf im Mai vorigen Jahres in Holzhausen ein. I. S. hat sie weggeschmissen. "Ich habe weder einen Computer noch einen Internetanschluss",
...
Bis Dezember 2007 war Ruhe. Da kam ein neuer Brief.
TAZ schrieb:
Seit wann ist es die Aufgabe eines Inkassounternehmen, die Richtigkeit einer Forderung zu prüfen? Schon allein wegen dieser Aussage sollte man der DIS die Inkassoerlaubnis von mir aus entziehen. Außerdem, wenn einer ein Gewerbe treibt, so wird seine Zuverlässigkeit für das Betreiben eines Gewerbes von der Erlaubnis erteilenden Behörde vorausgesetzt - sowas gibt es auch bei Inkassounternehmen!Und die Inkassostelle setzt die Forderung durch. Geschäftsführer U. P. ist im Urlaub und nicht zu sprechen. Prokurist R. M. erklärt, dass man selbstverständlich die Richtigkeit der Außenstände prüfe.
du mußt ein einschreiben mit rückschein hinschicken und sie sollen beweisen, das du dich da registriert hast, und deine benutzderdaten verlangen..das können sie in der regel nicht.auch inkasso usw nicht dadurch verrückt machen.... erst wenn der mahnbescheid vom gericht kommt, dann aktiv werden...[Vollzitat entfernt. (bh)]