A
Anonymous
Re: auch interesse an polizeiinfos
Die Idee beruhigt vielleicht Dein Gewissen und könnte im zivilen Streitfall einen Richter auch gnädig stimmen - schaden kann es nicht! Doch als gerichtsverwertbarer Beweis (insbesondere im Strafverfahren) sind eher nur die originalen Dateien von Bedeutung. Außerdem wäre die Sicherung durch einen sachverständigen Zeugen (Fachdienststelle der Polizei oder ein bestellter Gutachter) vorzunehmen.
Schreibe beide an - sollten sich Deine strittigen Sessions als fehlerhafte Verbindung auch im Sinne der WorldLines GmbH, Heppenheim, herausstellen, so geben die am ehesten kleinbei. Außerdem verweist schließlich die In-telegence sowieso nur auch wieder an die WorldLiner, weil man "... nur technischer Dienstleister sei und sich nicht für die Inhalte seiner Kunden verantwortlich sieht!"
Kleiner Lichtschimmer am Horizont:
Wie lautet eigentlich die Einwahlnummer und was hattes Du bei Kaaza downgeloaden? Kannst Du mir die URL bitte mal per PN (Nutzungsregeln!) senden?
Lazarus schrieb:...Reicht es eventuell, wenn man sich den dialer nochma von kazaa-download runtergeladen hat, die Web-Seiten dazu speichert, vielleicht ein paar screenshots?!? und dies alles der Polizei übergibt ... hatte nämlich - ich weiss, ich weiss dummerweise - im Moment des Schreckens natürlich auch die Software gelöscht ....Lazarus
Die Idee beruhigt vielleicht Dein Gewissen und könnte im zivilen Streitfall einen Richter auch gnädig stimmen - schaden kann es nicht! Doch als gerichtsverwertbarer Beweis (insbesondere im Strafverfahren) sind eher nur die originalen Dateien von Bedeutung. Außerdem wäre die Sicherung durch einen sachverständigen Zeugen (Fachdienststelle der Polizei oder ein bestellter Gutachter) vorzunehmen.
Lazarus schrieb:mh ... und noch so ne Frage (vielleicht an Jurist): im Schreiben weist in-telegence darauf hin, wenn es um den Inhalt des Dienstes ginge, müsse ich mich an World-Lines wenden?!? Soll ich jetzt an die auch noch schreiben, oder ist erstmal nur in-telegence mein "Ansprechpartner", solange die nicht meine Weigerung an die Worldlines GmbH weiterleiten?
Schreibe beide an - sollten sich Deine strittigen Sessions als fehlerhafte Verbindung auch im Sinne der WorldLines GmbH, Heppenheim, herausstellen, so geben die am ehesten kleinbei. Außerdem verweist schließlich die In-telegence sowieso nur auch wieder an die WorldLiner, weil man "... nur technischer Dienstleister sei und sich nicht für die Inhalte seiner Kunden verantwortlich sieht!"
Kleiner Lichtschimmer am Horizont:
- was insbesondere bei den Heppenheimern Anwendung finden könnte!Gast schrieb:Zu diesem Thema würden folgende Urteile von http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm passen:
Urteil des KG Berlin vom 27.01.2003 Az.: 26 U 205/01
Wählt sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer ein, so hat der Nutzer gegen den Netzbetreiber einen Schadensersatzanspruch, den er gegen die Gebührenforderung aufrechnen kann. Der Netzbetreiber hat sich insoweit das Verschulden des Diensteanbieters wie das eines Gehilfen zurechnen zu lassen.
Wie lautet eigentlich die Einwahlnummer und was hattes Du bei Kaaza downgeloaden? Kannst Du mir die URL bitte mal per PN (Nutzungsregeln!) senden?