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Im Klardeutsch heißt das, dass Ermittlungen nicht mit den für ein erfolgreiches Strafverfahren notwendigen Sicherheit geführt werden können - lochen, ablegen, schließen! Auf den zivilen Klageweg wird damit verwiesen.....wurde mir sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt:
dass die Strafanzeige bzw. ein Ermittlungsverfahren eine "zivilrechtliche Auseinandersetzung in dieser Forderungsangelegenheit nicht ersetzen kann
und wenn wir vor Gericht sind habe ich zu beweisen dass ich nichts abgeschlossen hab bzw nichts geliefert bekommen habe.
Soll auch für 05 und 06 bezahlen.
...Bin mal gespannt, wie lange die mich noch nerven. Werde aber eure Ratschläge beherzigen und sobald ein MB kommt Widerspruch wegen Verjährung einlegen...
So jung ist das Unternehmen nicht, denn bereits seit 2006 ist die Pay4 GmbH im Handelsregister verzeichnet.Scheint ein junges Unternehmen zu sein.
Auch Meldungen im WWW über dubiose Geschäftstätigkeit gibt es schon länger. ( mindestens seit zwei Jahren )denn bereits seit 2006 ist die Pay4 GmbH im Handelsregister verzeichnet.
Nee, das braucht da nicht stehen.Denn muß nicht auf so einem Briefkopf auch stehen "Zugelassen beim Amtsgericht..."? Das vermisse ich bei Uniscore und der Kanzlei.
Jetzt habe ich wieder Zuversicht und werde bei einem gerichtlichen MB wiedersprechen und gegen Uniscore und die Kanzlei klagen.