Goblin
Sehr aktiv
Das Anmahnen von verjährten Forderungen ist nicht strafbar. Es gibt aber den Weg der negativen Feststellungsklage.
http://forum.computerbetrug.de/threads/negative-feststellungsklage.18241/
und hier
http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
Beispiel: Jemand fordert hartnäckig Geld von Ihnen. Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass diesem hartnäckigen Forderer der Anspruch nicht zusteht
http://forum.computerbetrug.de/threads/negative-feststellungsklage.18241/
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http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage