Grundsätzlich kann man ja auch versuchen, verjährte Forderungen geltend zu machen, weil der Schuldner dann erst Einrede erheben muss. Ich denke, der Mahnbescheid ist da ultima ratio verbunden mit der stillen Hoffnung, dass doch noch ohne Verfahren gezahlt wird.
Versuchen kann man´s halt. Will der Schuldner dann sehen und widerspricht dem Mahnbescheid, kann man ja immer noch einen Rückzieher machen.
Versuchen kann man´s halt. Will der Schuldner dann sehen und widerspricht dem Mahnbescheid, kann man ja immer noch einen Rückzieher machen.