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Wäre es sicherlich, aber solche Illusionen/Wunschträume hab ich schon seit Jahren ad acta gelegt.Wenn alle auf einmal eine negative Feststellungsklage einreichen, bzw. Durchführung dess strittigen Verfahrens beantragen würden,
Einfacher wäre es wenn die Genervten jeweils Durchführung des strittigen Verfahrens beantragen würden. Das tut mehr weh als ein Shitstorm.Im Grunde müsste man alle genervten zusammentun und einen schönen Shitstorm organisieren....
Juristisch einfacher aber IMHO genau so ein wenig wahrscheinlicher Wunschtraum. Wie oft ist es in den letzten Jahren je dazu gekommen selbst bei den Millionen von Abofallenbetroffenen ?Einfacher wäre es wenn die Genervten jeweils Durchführung des strittigen Verfahrens beantragen würden.
Vermute, dass die Zahl der "sportlich" Betroffenen, die entweder selber informiert sind bzw sich informieren wollen oder über informierte Bekannte mit dem entsprechenden juristisch "know how" verfügen, sehr klein ist bzw das Risiko "auszurutschen" den allermeisten eben doch zu groß ist. Genauer wird man es nicht erfahren.Von daher wundert es mich schon das nicht wenigstens ein paar Betroffene die Sache sportich sehen und den Antrag stellen.
http://www.ksta.de/digital/beleidig...t-schuetzt-nicht-immer,15938568,22650456.htmlWer hat den «Shitstorm» erfunden? Wurzeln gehen weit zurück
Im Eifer des Gefechts rutscht manch einem Onliner schnell mal eine Beleidigung raus. Blöd nur, wenn sie im Netz auf Dauer lesbar bleibt. Wann es für rüpelnde Nutzer rechtlich brenzlig werden kann, erklärt hier die Rechtanwältin S. S..
Du mußt überhaupt nichts. Es ist einzig und allein die Frage, wie sehr man den Laden ärgern will.also muss ich ein eine negative Feststellungsklage einreichen, bzw. Durchführung dess strittigen Verfahrens beantragen... ??
Das Kostenrisiko ist gering. Wenn man es durchziehen will, würde ich aber juristischen Beistand empfehlen.das würde ich sofort machen... wenn ich wüsste wie es geht und mir keine Kosten und Ärger entstehen.
Facebook ist der letzte Schei...Ich dachte eher wer an Facebook.. falls es dort noch keine Probenfieber Gruppe gibt...
Facebook macht blöd, blind und erfolglos
Der eine liebt die Mutter, der andere die Tochter und der der Dritte alle beide: Jeder nach seinem Geschmack....So wie man es sich eben zurechtwurschtelt.
Hallo zusammen,Das ist so wurscht als ob in China ein Sack Reis umfällt ...
* Es kam ein MB, in dem ganz klar steht daß das Gericht die Forderung NICHT geprüft hat.
* Du hast den Widerspruch verpennt und die Forderung somit formell erstmal anerkannt
* Uniscore reibt sich die Hände und wartet den Vollstreckungsbescheid ab der nunmal vorläufig vollstreckbar ist - es mag Dir gefallen oder nicht.
* Jetzt ziehst Du die Notbremse, aber das hemmt die Vollstreckung nicht
In der ganzen Geschichte ist es sowas von pups ob Du was bestellt hast oder nicht, Du hast die Forderung erstmal anerkannt.
Ich könnte Dir auch einen MB schicken, wenn Du dem nicht widersprichst läufts genauso
So lange du kein Mahnbescheid vom Gericht bekommst brauchst du nicht zu reagieren.Aber wenn ja dann mache es so wie ich. " Abgabe zur Durchführung des Streitgeprächs". Dann geht das ganze an dein Gericht in deiner Stadt.Wenn ich also die Antwort richtig verstehe, dann wie in der Vergangenheit auch nicht reagieren.
Uniscore hat geklagt?Hallo zusammen,
gestern habe ich von meinem Gericht in meiner Stadt ein schreiben bekommen das unisocre sämtliche Klagen gegen mich zurück genommen hat. Also es nutzt doch wenn man "die Abgabe an das streitige Verfahren" macht. Man muss nur hart bleiben.