Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Wenn alle auf einmal eine negative Feststellungsklage einreichen, bzw. Durchführung dess strittigen Verfahrens beantragen würden, das wäre ein heftiger Shitstorm für die :D
 
Im Grunde müsste man alle genervten zusammentun und einen schönen Shitstorm organisieren....
Einfacher wäre es wenn die Genervten jeweils Durchführung des strittigen Verfahrens beantragen würden. Das tut mehr weh als ein Shitstorm.
 
Handelt die Uniscore eigentlich im Namen von Probenfieber oder hat der Inkassobutze die angeblich bestehenden (Alt-)Forderungen aufgekauft und fordert diese nun im eigenen Namen?
 
Einfacher wäre es wenn die Genervten jeweils Durchführung des strittigen Verfahrens beantragen würden.
Juristisch einfacher aber IMHO genau so ein wenig wahrscheinlicher Wunschtraum. Wie oft ist es in den letzten Jahren je dazu gekommen selbst bei den Millionen von Abofallenbetroffenen ?
Außerdem dürfte der Laden dann jeweils einfach kneifen und unter Portokosten abbbuchen....
 
Bei den Abofallen stellte sich die Frage erst gar nicht weil keine gerichtlichen Mahnbescheide verschickt wurden. In den hier diskutierten Geschichten kann dagegen durch simplen Antrag ein Klageverfahren erzwungen werden, da sich das gerichtliche Mahnverfahren mit Antrag auf Durchführung des strittigen Verfahrens in eine Klage umwandelt . Da kann dann nur noch die Klage zurückgenommen oder die Sache durchgezogen werden.
Von daher wundert es mich schon das nicht wenigstens ein paar Betroffene die Sache sportich sehen und den Antrag stellen.
 
Von daher wundert es mich schon das nicht wenigstens ein paar Betroffene die Sache sportich sehen und den Antrag stellen.
Vermute, dass die Zahl der "sportlich" Betroffenen, die entweder selber informiert sind bzw sich informieren wollen oder über informierte Bekannte mit dem entsprechenden juristisch "know how" verfügen, sehr klein ist bzw das Risiko "auszurutschen" den allermeisten eben doch zu groß ist. Genauer wird man es nicht erfahren.
 
Den "Shitstorm" (wenn man die Warnungen so nennen will...) gibt es doch längst. Trotzdem hindert das Uniscore nicht daran, weiterzumachen.

Entscheidend ist vielmehr, dass es in Deutschland keine rechtliche Handhabe gibt, unseriösen Inkassobüros die Verwendung des Mahnbescheids bei offenkundig unberechtigten Forderungen zu untersagen.

Dass das nicht geht, ist aber durchaus politisch gewollt. Inkassobüros gelten als sakrosankt und angeblich wichtig für die Volkswirtschaft, weil sie "Außenstände wieder dem Wirtschaftskreislauf zuführen".
 
moin moin zusammen

also muss ich ein eine negative Feststellungsklage einreichen, bzw. Durchführung dess strittigen Verfahrens beantragen... ??

Ich sehe es wie Jupp... das würde ich sofort machen... wenn ich wüsste wie es geht und mir keine Kosten und Ärger entstehen.

Ich dachte eher wer an Facebook.. falls es dort noch keine Probenfieber Gruppe gibt... was ich auf jeden Fall machen werde... ist
bei Sat1 ..bei Akte13 den Alarm button drücken.. und dort mal über diese Machenschaften erzählen...
 
Akte interessiert sich anscheinend nicht mehr dafür. Die haben ihre Ausrichtung geändert.

Du musst eigentlich gar nichts machen, außer dem Mahnbescheid zu widersprechen. Das ist ersteinmal das wichtigste.
 
Unter "Shitstorm" versteht man eigentlich etwas anderes:
http://www.ksta.de/digital/wer-hat-...eln-gehen-weit-zurueck,15938568,22645706.html
Wer hat den «Shitstorm» erfunden? Wurzeln gehen weit zurück
http://www.ksta.de/digital/beleidig...t-schuetzt-nicht-immer,15938568,22650456.html
Im Eifer des Gefechts rutscht manch einem Onliner schnell mal eine Beleidigung raus. Blöd nur, wenn sie im Netz auf Dauer lesbar bleibt. Wann es für rüpelnde Nutzer rechtlich brenzlig werden kann, erklärt hier die Rechtanwältin S. S..
 
also muss ich ein eine negative Feststellungsklage einreichen, bzw. Durchführung dess strittigen Verfahrens beantragen... ??
Du mußt überhaupt nichts. Es ist einzig und allein die Frage, wie sehr man den Laden ärgern will.
das würde ich sofort machen... wenn ich wüsste wie es geht und mir keine Kosten und Ärger entstehen.
Das Kostenrisiko ist gering. Wenn man es durchziehen will, würde ich aber juristischen Beistand empfehlen.
Ich dachte eher wer an Facebook.. falls es dort noch keine Probenfieber Gruppe gibt...
Facebook ist der letzte Schei...
http://www.anitra-eggler.com/bueche...olglos-digital-therapie-fur-ihr-internet-ich/
Facebook macht blöd, blind und erfolglos
 
Facebookenthusiast?
In meinem Umfeld sehe ich täglich Beispiele für die völlige digitale Schmalspurigkeit. Verwandte in mittleren Lebensjahrzehnten, die nur noch digital d.h per Facebook, Email bzw SMS ( nicht mal akustisch ) kommunizieren, obwohl sie keine 3 km entfernt wohnen. Kommunikation nur noch per Bildschirm ist armselig.
 
Nö. Nur ich könnte auch irgendwelche Thesen mir einfallen lassen und dann ein Buch darüber schreiben und will's natürlich verkaufen. ;)

Die einen finden Facebook blöd, die anderen toll, die anderen so lala, die anderen haben noch nie was davon gehört. Das könnte man auch mit diversen anderen Dingen machen. So wie man es sich eben zurechtwurschtelt. :)
 
So wie man es sich eben zurechtwurschtelt. :)
Der eine liebt die Mutter, der andere die Tochter und der der Dritte alle beide: Jeder nach seinem Geschmack....
Und damit zurück zum eigentlichen Thema: Negative Feststellungsklage: Empfehlenswert nur für "Sportler " , die juristischen Beistand haben und den Gewinn per Nervenkitzel lieben.
 
Das ist so wurscht als ob in China ein Sack Reis umfällt ...

* Es kam ein MB, in dem ganz klar steht daß das Gericht die Forderung NICHT geprüft hat.
* Du hast den Widerspruch verpennt und die Forderung somit formell erstmal anerkannt
* Uniscore reibt sich die Hände und wartet den Vollstreckungsbescheid ab der nunmal vorläufig vollstreckbar ist - es mag Dir gefallen oder nicht.
* Jetzt ziehst Du die Notbremse, aber das hemmt die Vollstreckung nicht

In der ganzen Geschichte ist es sowas von pups ob Du was bestellt hast oder nicht, Du hast die Forderung erstmal anerkannt.
Ich könnte Dir auch einen MB schicken, wenn Du dem nicht widersprichst läufts genauso
Hallo zusammen,
gestern habe ich von meinem Gericht in meiner Stadt ein schreiben bekommen das unisocre sämtliche Klagen gegen mich zurück genommen hat. Also es nutzt doch wenn man "die Abgabe an das streitige Verfahren" macht. Man muss nur hart bleiben.
 
Wenn ich also die Antwort richtig verstehe, dann wie in der Vergangenheit auch nicht reagieren.
So lange du kein Mahnbescheid vom Gericht bekommst brauchst du nicht zu reagieren.Aber wenn ja dann mache es so wie ich. " Abgabe zur Durchführung des Streitgeprächs". Dann geht das ganze an dein Gericht in deiner Stadt.
 
Hallo zusammen,
gestern habe ich von meinem Gericht in meiner Stadt ein schreiben bekommen das unisocre sämtliche Klagen gegen mich zurück genommen hat. Also es nutzt doch wenn man "die Abgabe an das streitige Verfahren" macht. Man muss nur hart bleiben.
Uniscore hat geklagt?
 
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