Teleton
Sehr aktiv
Durch den Antrag auf Durchführung des strittigen Verfahrens wandelt sich das Mahnverfahren "automatisch" in ein Klageverfahren um. Ebenso durch einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (falls man den Widerspruch verpennt hat). Um das Verfahren zu beenden bleibt für den Antragsteller dann nur die Klagerücknahme der Mahnantrag kann nicht mehr zurück genommen werden.