Goblin
Sehr aktiv
den Weg habe ich umsonst gemacht, irgwendwie "wollten" Sie die Sache nicht Übernehmen
Was hätten die den machen sollen ? Die Polizei hat mit Zivilrecht nichts zu tun
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den Weg habe ich umsonst gemacht, irgwendwie "wollten" Sie die Sache nicht Übernehmen
Dann würde ein Klageverfahren nicht eingeleitet werden.
jetzt wurde der geschuldete betrag als pfändung von ihrem konto abgebucht
... aber nicht nach echten ...
Wenn noch kein Vollstreckungsbescheid in der Welt ist kann noch Einspruch eingelegt werden und Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung beantragt werden. Das sollte man nicht mehr alleine betreiben sondern über einen Anwalt.jetzt wurde der geschuldete betrag als pfändung von ihrem konto abgebucht
was sollen wir tun
Super Idee!Ein P-Konto hat man nicht?