AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88938
Eine Fata Morgana wurde vorerst gestoppt...
(haben Spukerscheinungen so an sich )
Hallo Captain, Dein Vergleich mit einer Fata Morgana ist noch weit zutreffender, als man auf den ersten Blick ahnt - dabei ist das bei geheimdienstlichen Taetigkeiten ja der Normalfall ...
Es gibt eben Dinge, die sind so geheim, dass es sie nicht gibt! Und wenn ueber sie sie trotzdem geschrieben wird, und ihre Existenz gar noch mit Fakten belegt wird, dann ruft das bekanntlich die Justiz auf den Plan - in meiner Heimat sogar die Militaerjustiz.
Erinnert ihr euch an die Fax-Affaere um die gehemen CIA-Gefaengnisse in Europa? Der schweizer Ausland-Nachrichtendienst SND hatte einen Fax des aegyptischen Aussenministers abgefangen, aus dem sich ein Beweis fuer die Existenz dieser Gefaengnisse ableiten liess. Das gab ziemlich Aerger! Die Journalisten des SonntagsBlick, denen das Dokument zugespielt wurde und die es trotz ausdruecklichem Verbot des Generalstabschefs veroeffentlichten, wurden vor den Militaer-Kadi zitiert. Anklage: Schwerer Geheimnisverrat.
Und was ist geschehen? Sie wurden kuerzlich vollumfaenglich freigesprochen!
Die Begruendung ist brisant: Bei dem als geheim klassierten Dokument handele es sich um ein sogen. "Nebenprodukt" der geheimdienstlichen Taetigkeit, und diese Nebenproduke unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht. Interessant, schauen wir uns das einmal etwas genauer an:
Was die Auslandnachrichtendienste (auch in D-Land) duerfen: Informationen im Ausland sammeln, die Kommunikation im Ausland mittels grosser Anlagen wie ECHELON (D) und ONYX (CH) ueberwachen, und, und, und - das ist normal, dafuer haben wir sie ja.
Was sie NICHT duerfen: Die Buerger, juristischen Personen, Auslaender mit Niederlassungsbewilligung, oeffentlichrechtliche Institutionen etc. des EIGENEN Landes ausspionieren.
Das duerfen/machen aber logischerweise die Kollegen auslaendischer
Nachrichtendienste.
Sind nun diese Dienste miteinander befreundet, (Partnerdienste), tauschen sie die "Beute" untereinander aus. Austauschen duerfen sie naemlich! So entsteht eine klaffende Luecke im Datenschutzschild und so gelangen die Inlanddienste und zB. auch das BKA, der Verfassungsschutz und die Polizeidienste zu Informationen, die sie im Inland nicht beschaffen duerfen.
Das laeuft in etwa so ab:
"Habt Ihr "zufaelligerweise" dasundoderdas ueber unseren Buerger X ?"
> "Ja, das haben wir doch immer. Und Ihr, habt Ihr dasoderdas ueber
> unseren Y? Fein - beamts rueber, wenn Ihr soweit seid, danke!"
Bei den so beschafften Informationen handelt es sich (sogar gesetzlich geregelt) um eben solche "Nebenprodukte", die keiner restriktiven Klassifikation unterliegen.
Was nicht GEHEIM ist, kann ohne Huerden weitergegeben werden. Die Information ist dann "out of the box" und wie ein Virus "in the wild", im juristischen Niemandsland.
Das was sie uns (den Internet-Benutzern) im Internet absprechen moechten, naemlich unseren verfassungsmaessig garantierten Freiraum fuer den unbehinderten, unzensierten Zugang zu und den freien Austausch von Informationen, das nehmen die Schlapphuete mit hochsensitiven Material ueber uns ungehemmt und unkontrollierbar selber in Anspruch.
Und so kommen wir auf Umwegen zum Thema Bundestrojaner in diesem Thread:
Gemaess D-Innenministerium befindet er sich im Entwicklungsstadium (Kosten 300'000 Euro) - er existiert als noch gar nicht. Trotztem wurde gem. demselben Innenministerium in "weniger als 12 Faellen", aufgrund einer Dienstanweisung, bereits Online-Durchsuchungen vorgenommen!
Ja WIE denn, zum Kuckuck?
Wie Du bemerktest: Wir haben es mit einer Fata Morgana zu tun. Kein Wunder, dass auch Schaeuble dauernd haluziniert! Wenn man inexistente Trojaner einsetzen kann, sieht man vermutlich auch in jedem Buerger einen potentiellen Terroristen, der obendrein noch Kinder schaendet und dem Aermsten auf der Datenautobahn als Geisterfahrer entgegenkommt. Das haben halt Spukerscheinungen so an sich, wie Du richtig bemerkst!
Ich halte die ganzen politischen Vorstoesse von Schaeuble & Co. zugunsten der Online-Ueberwachung fuer ein Scheingefecht. Dem Buerger wird Sand in die Augen gestreut, um davon abzulenken, dass so oder so, ob erlaubt oder nicht, Online-Durchsuchungen "Business as usual" sind - und selbst bei einem negativen Entscheid des BVG weiterpraktiziert werden.
Der grenzuerschreitende Tauschhandel mit Nebenprodukten macht's moeglich - und das voellig legal, nota bene!
Mehr zum Thema - und was wir dagegen vorkehren koennen:
Der Tauschhandel mit geheimdienstlichen "Nebenprodukten":
h**p://forum.opensky.cc/viewtopic.php?t=41
Ich wuensche Euch viel Huehnerhaut beim Lesen!
peter alias opensky