Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/88862
So forderte Wiefelspütz für die Online-Durchsuchung eine solide gesetzliche Grundlage, machte aber auf den Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung aufmerksam: "Es gibt auch auf der Festplatte des Computers ein Schlafzimmer, das niemanden etwas angeht, sofern auf dem Computer keine Kinderpornographie gespeichert ist."
Soviel geballter Unfug vermag nicht mal mehr ein Grinsen zu erzeugen. Wie eine Diskussion aussieht, bei der keiner der Beteiligten auch nur über schlichtesten Grundkenntnisse des Internets verfügt, ist mit lächerlich höchst unvollkommen beschrieben.
In einer eher konfus, denn hart geführten Diskussion...
 
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Als ich gesehen habe, welche Zombies da antreten - Herrn Baum 'mal ausgenommen, obwohl der der FDP eigentlich den Rücken drehen müßte - habe ich sofort abgeschaltet. Der Moderator, der wohl demnächst auch höhere Aufgaben übernehmen soll, übt vermutlich auf einer Art Spielweise den Umgang mit "hochkarätigen" Selbstdarstellern aus der Politik. Leider sind das die üblichen Verdächtigen, denen man unmotiviert beliebig austauschbare "Bürger" zur Seite stellt. Das Experiment scheint, was ich so höre, nicht gut gelungen zu sein.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/88938
Eine Fata Morgana wurde vorerst gestoppt...
(haben Spukerscheinungen so an sich )
Nun, Schäuble & Co. haben ja nicht gesagt, dass sie künftig die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachten und die Finger von Verfassungsänderungen zum Nachteil der bürgerlichen Freiheiten lassen wollen. Man sollte ihnen daher auch weiterhin zutrauen, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung Stück für Stück beseitigen wollen. Dazu kommt der Versuch Angst zu erzeugen. Angst davor nämlich, dass Alles, was man je äußert, schreibt, speichert usw., ob privat oder öffentlich, dem Staat zugänglich ist. das Schäuble und andere Totengräber der Demokratie quer durch die Parteien das gern wollen, wurde in deren Verlautbarungen der letzten Wochen mehr als deutlich. Und diese verfassungsfeindlichen Absichten haben die bestimmt nicht zu den Akten gelegt.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Nun, Schäuble & Co. haben ja nicht gesagt, dass sie künftig die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland beachten und die Finger von Verfassungsänderungen zum Nachteil der bürgerlichen Freiheiten lassen wollen.
Deswegen schrub ich ja auch vorerst. Dass die Begehrlichkeiten mit jedem
Tage wachsen, ist gesicherte Erkenntnis.
Das Spuken bezog sich auf die angeblich erfolgten on-line Durchsuchungen,
die ja bereits tausende von Terroristen haben dingfest machen lassen...
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/88938
Eine Fata Morgana wurde vorerst gestoppt...
(haben Spukerscheinungen so an sich )

Hallo Captain, Dein Vergleich mit einer Fata Morgana ist noch weit zutreffender, als man auf den ersten Blick ahnt - dabei ist das bei geheimdienstlichen Taetigkeiten ja der Normalfall ...

Es gibt eben Dinge, die sind so geheim, dass es sie nicht gibt! Und wenn ueber sie sie trotzdem geschrieben wird, und ihre Existenz gar noch mit Fakten belegt wird, dann ruft das bekanntlich die Justiz auf den Plan - in meiner Heimat sogar die Militaerjustiz.

Erinnert ihr euch an die Fax-Affaere um die gehemen CIA-Gefaengnisse in Europa? Der schweizer Ausland-Nachrichtendienst SND hatte einen Fax des aegyptischen Aussenministers abgefangen, aus dem sich ein Beweis fuer die Existenz dieser Gefaengnisse ableiten liess. Das gab ziemlich Aerger! Die Journalisten des SonntagsBlick, denen das Dokument zugespielt wurde und die es trotz ausdruecklichem Verbot des Generalstabschefs veroeffentlichten, wurden vor den Militaer-Kadi zitiert. Anklage: Schwerer Geheimnisverrat.

Und was ist geschehen? Sie wurden kuerzlich vollumfaenglich freigesprochen!
Die Begruendung ist brisant: Bei dem als geheim klassierten Dokument handele es sich um ein sogen. "Nebenprodukt" der geheimdienstlichen Taetigkeit, und diese Nebenproduke unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht. Interessant, schauen wir uns das einmal etwas genauer an:

Was die Auslandnachrichtendienste (auch in D-Land) duerfen: Informationen im Ausland sammeln, die Kommunikation im Ausland mittels grosser Anlagen wie ECHELON (D) und ONYX (CH) ueberwachen, und, und, und - das ist normal, dafuer haben wir sie ja.

Was sie NICHT duerfen: Die Buerger, juristischen Personen, Auslaender mit Niederlassungsbewilligung, oeffentlichrechtliche Institutionen etc. des EIGENEN Landes ausspionieren.

Das duerfen/machen aber logischerweise die Kollegen auslaendischer
Nachrichtendienste.

Sind nun diese Dienste miteinander befreundet, (Partnerdienste), tauschen sie die "Beute" untereinander aus. Austauschen duerfen sie naemlich! So entsteht eine klaffende Luecke im Datenschutzschild und so gelangen die Inlanddienste und zB. auch das BKA, der Verfassungsschutz und die Polizeidienste zu Informationen, die sie im Inland nicht beschaffen duerfen.

Das laeuft in etwa so ab:

"Habt Ihr "zufaelligerweise" dasundoderdas ueber unseren Buerger X ?"

> "Ja, das haben wir doch immer. Und Ihr, habt Ihr dasoderdas ueber
> unseren Y? Fein - beamts rueber, wenn Ihr soweit seid, danke!"

Bei den so beschafften Informationen handelt es sich (sogar gesetzlich geregelt) um eben solche "Nebenprodukte", die keiner restriktiven Klassifikation unterliegen.

Was nicht GEHEIM ist, kann ohne Huerden weitergegeben werden. Die Information ist dann "out of the box" und wie ein Virus "in the wild", im juristischen Niemandsland.

Das was sie uns (den Internet-Benutzern) im Internet absprechen moechten, naemlich unseren verfassungsmaessig garantierten Freiraum fuer den unbehinderten, unzensierten Zugang zu und den freien Austausch von Informationen, das nehmen die Schlapphuete mit hochsensitiven Material ueber uns ungehemmt und unkontrollierbar selber in Anspruch.

Und so kommen wir auf Umwegen zum Thema Bundestrojaner in diesem Thread:

Gemaess D-Innenministerium befindet er sich im Entwicklungsstadium (Kosten 300'000 Euro) - er existiert als noch gar nicht. Trotztem wurde gem. demselben Innenministerium in "weniger als 12 Faellen", aufgrund einer Dienstanweisung, bereits Online-Durchsuchungen vorgenommen!

Ja WIE denn, zum Kuckuck?

Wie Du bemerktest: Wir haben es mit einer Fata Morgana zu tun. Kein Wunder, dass auch Schaeuble dauernd haluziniert! Wenn man inexistente Trojaner einsetzen kann, sieht man vermutlich auch in jedem Buerger einen potentiellen Terroristen, der obendrein noch Kinder schaendet und dem Aermsten auf der Datenautobahn als Geisterfahrer entgegenkommt. Das haben halt Spukerscheinungen so an sich, wie Du richtig bemerkst!

Ich halte die ganzen politischen Vorstoesse von Schaeuble & Co. zugunsten der Online-Ueberwachung fuer ein Scheingefecht. Dem Buerger wird Sand in die Augen gestreut, um davon abzulenken, dass so oder so, ob erlaubt oder nicht, Online-Durchsuchungen "Business as usual" sind - und selbst bei einem negativen Entscheid des BVG weiterpraktiziert werden.

Der grenzuerschreitende Tauschhandel mit Nebenprodukten macht's moeglich - und das voellig legal, nota bene!

Mehr zum Thema - und was wir dagegen vorkehren koennen:

Der Tauschhandel mit geheimdienstlichen "Nebenprodukten":
h**p://forum.opensky.cc/viewtopic.php?t=41

Ich wuensche Euch viel Huehnerhaut beim Lesen!

peter alias opensky
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/89059
Liest sich wie der Bericht aus einem Irrenhaus: Auf Einzelheiten einzugehen lohnt nicht.
Ist alles schon mehrfach durchgekaut

Grüble schon länger darüber, warum der Spiegel sich so vornehm zu dem Thema zurückhält.
Erinnern wir uns:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,466097,00.html
Spon 13. Februar 2007 schrieb:
Die Mär vom "Bundestrojaner"
..
Experten zweifeln allerdings an deren Tauglichkeit in der Praxis.
Vielleicht wollen sich nicht nicht in die Lachnummer mit reinreissen lassen
 
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Liest sich wie der Bericht aus einem Irrenhaus: Auf Einzelheiten einzugehen lohnt nicht.
Zur Unterhaltung dennoch dieses: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/620126/

dradio schrieb:
In einem Fall sollen Festplatteninhalte von 120 Gigabyte über Wochen hinweg an die Zieladresse des Verfassungsschutzes von einem Trojaner geschickt worden sein. Der betroffene PC-Besitzer, der da online ausgespäht wurde, hat das wohl nach 14 oder 15 Tagen gemerkt, weil er über ausgewertete Systeminformationen mitbekam, dass 120 Megabyte von seinem Rechner aus ins Netz geschickt wurden.

In einem anderen Fall hat der Besitzer eines online durchsuchten PCs unbestätigten Informationen zufolge den Trojaner gleich beim Einschleusen bemerkt, die Aktivitäten des Bundestrojaners genau analysiert und der Zieladresse dann regelrechten Datenmüll geschickt.

ad #2: Eine sehr schöne Maßnahme. Endlich ein sicheres Endlager für spam.

M. Boettcher
 
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ad #2: Eine sehr schöne Maßnahme. Endlich ein sicheres Endlager für spam.
jo :wink:
http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=110488#post110488
die Idee ist auch nicht schlecht, das Internet schlägt zurück: "Jagd auf den Bundestrojaner".

Glauben diese BundesKriminalAmateure ernsthaft, dass ihre dilettantischen
Ausspähversuche unbemerkt blieben? Langsam amüsiert mich das Ganze nur noch.
(mit einem bitteren Beigeschmack, von so etwas "beschützt" zu werden )
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/89115
http://www.taz.de/dx/2007/05/02/a0210.1/text
Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell der Zeitung.
Die Erklärung liest sich auf den ersten Blick plausibel aber wirklich nur auf den ersten unbedarften Blick...
Die Schlussfolgerung, dass man durch Ausspähen von Foren Zugang zu den dort teilnehmenden PCs bekäme, mag ich nicht mehr kommentieren.
 
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Die Erklärung liest sich auf den ersten Blick plausibel aber wirklich nur auf den ersten unbedarften Blick...
Ich finde die auch auf den zweiten Blick noch plausibel. Erklärung: der Mann hatte schlicht keine Ahnung, welche Büchse der Pandora er damit öffnen würde. Er war vermutlich guten Glaubens, es ginge um das Ausspionieren (geschützter) Server im Internet und die Nutzung darauf ggf. abgelegter Informationen. Dass man auf Seiten der Anforderer weiter dachte und denkt, belegt u. a. der Präsident des BKA mit der Feststellung, dass (wirklich) geheime Information auf diesen Servern regelmäßig verschlüsselt abgelegt ist. Von daher bräuchte man den Zugriff an der Stelle, an der die Ver-/Entschlüsselung durchgeführt wird. Darüber, also die Grenzen der Beobachtung in Fällen mit Verschlüselung der Inhalte, wird man gesprochen haben und die Idee des "Bundestrojaners" war geboren. Das damit der Zugriff auf private PC gemeint war, muss man dem Mann nicht unbedingt direkt mitgeteilt haben und vermutlich hätte er die Konsequenzen oder eine rein technische Erklärung der Sachverhalte nicht unbedingt verstanden. Man ist in Behördenkreisen ja kreativ, was sprachliche Vernebelung angeht. Warum soll da nicht auch ein Behördenmitglied Verständnisprobleme haben?

Die Schlussfolgerung, dass man durch Ausspähen von Foren Zugang zu den dort teilnehmenden PCs bekäme, mag ich nicht mehr kommentieren.
Die TAZ formuliert das besser und vermutlich zutreffend: Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm (Diwel) überhaupt nicht bewusst gewesen. Die Dienste haben das vermutlich nur zu gern als Generalvollmacht betrachtet. M. E. typisch, wenn man Geheimdienste betreibt. Da gilt eben: Demokratie? Hihihihi!

M. Boettcher
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/89246
Schäuble erneuert Forderung nach Online-Durchsuchungen
Was er in Hamburg laut Heise abließ, reicht nicht mal mehr für einen Hintertreppenwitz. Ständige Wiederholung macht Unfug nicht sinnvoll bzw. getretener Quark wird breit nicht stark. Wenn ihm für fünf Minuten die nötige Erkenntnisfähigkeit verliehen würde, welchen Unsinn er verzapft, bekäme er einen unstillbaren Heulkrampf.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Der Text gibt das zwar nicht völig her, aber die Überschrift bei Focus macht schon einmal jeden völlig wehrlos:
Online-Durchsuchungen ein Kinderspiel :D

Voraussetzungen:

- man muss offenbar einen PC mit OS aus Redmond benutzen
- das Administrator-Passwort muss "admin" lauten
- Virenschutzprogramme sollten möglichst deaktiviert sein

Da das gängigen Empfehlungen entspricht, steht dem erfolgreichen Einsatz des sogn. Bundestrojaners ja kaum noch etwas im Wege. Der geradezu spottbillige Kauf-mich-für-100.000-DM-Politiker Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble betet offenbar jeden Tag darum, dass das so eintrifft. Und wenn nicht, kann er ja u. U. die Bundeswehr einsetzen. Denn wer wollte bestreiten, dass es zu Spannungen im Innern des Landes kommt, wenn Politiker seines Schlages Gesetze zusammenbrauen?

M. Boettcher
 
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Im Innern des Computers?
Ich weiß ja, dass das Thema ermüdend langweilig ist. Immer die gleichen Akteure mit den immer gleichen, haarsträubenden Ansichten. Aber bis zum nächsten Satz (... im Innern des Landes ...) hättest Du schon noch durchhalten können. Naja, bei der Zeit (05:52:44 Uhr) wären mir wohl auch die Augen zu gefallen ;)

M. Boettcher
 
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Noch so ein Experte mit Märchen aus "1001 Denkfehler": http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/572420/

Peter Welchering schrieb:
Zunächst wird über den Internet-Provider des verdächtigten PC-Nutzers ein so genannter Trojaner auf dessen Personal Computer geschickt. Dabei müssen die Provider nicht auf infizierte Mail-Dateien zurückgreifen, sondern können direkt über die Wartungsprogramme des Betriebssystems die nur wenige Byte große Kerndatei der Spionagesoftware auf den Ziel-PC schleusen.
Boh! Ich habe ein "Wartungsprogramm" auf meinen PC, das offenbar nur für die Internet-Provider zugänglich ist? Toll! Selbst wenn das so wäre, was ich ausschliesse, würden die angeblichen Zielpersonen des sogn. Bundestrojaners natürlich sofort ISP im Ausland benutzen. Bye bye, Bundestrojaner!

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Bitte demnächst vorwarnen. Einen solchen Wust von richtigem, halbrichtigem,
unverdautem und völligen Unfug kann man nur ab einem gewissem Alcopegel
überstehen. Es im einzelnen zu kommentieren, ist schlicht nicht drin.

zum Focus-Artikel
Hat ein Nutzer seinen Computer aber nur unzureichend gesichert, können die Angreifer die gesamte Festplatte kopieren
na dann viel Spass. Kann sich ja über mehrere Wochen hinziehen. Nirgendwo geht einer
dieser oberschlauen Autoren auf den krassen Unterschied zwischen Upload und Downloadrate ein.
Hundert Gigabyte im Nu im BKA hochgeladen und ohne das jemand etwas merkt. Der Otto Normalo
möglicherweise nicht, der läßt ja auch Tag und Nacht den PC eingeschaltet....
( wurde mir von einem Experten auf Nachfrage versichert, dass normale User-PCs so gut
wie nie ausgeschaltet werden)

PS: die Leserkommentare reichen von realistisch bis ufogläubig ( wie immer bei solchen Themen )
Sachkenntnis ist auch hier nur wenig vorhanden, besonders ein gewisser Herr Schmitt ( 03.05.2007 11:46 )
hat genaue Erkenntnisse über die Zusammenarbeit von NSA und M$ :scherzkeks:
 
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Im Innern des Computers?
Ich weiß ja, dass das Thema ermüdend langweilig ist. Immer die gleichen Akteure mit den immer gleichen, haarsträubenden Ansichten. Aber bis zum nächsten Satz (... im Innern des Landes ...) hättest Du schon noch durchhalten können. Naja, bei der Zeit (05:52:44 Uhr) wären mir wohl auch die Augen zu gefallen ;)

M. Boettcher
Schade dass meine Ironie-Tags unsichtbar sind. :scherzkeks:
 
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