AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
1. Du nimmst einmal an, dass das geplante Systeme funktioniert.
2. Damit das aber immer bzw. zuverlässig geht, muss das System so genial sein, dass Entdeckung und Abwehr praktisch nicht möglich ist.
3. Ist #2 erfüllt, so trifft dies auf Systeme der Regierung, Behörden einschließlich BKA und anderer Dienste auch zu. Andernfalls wäre die Sicherung ja doch möglich, dann ist aber #2 nicht erfüllt.
...
M. Boettcher
Wenn dies gelingt, dann sind die Daten in einem Strafverfahren nicht mehr verwertbar.
vgl. h**p://blog.koehntopp.de/archives/1600-Der-Bundestrojaner-durchdekliniert.html
Als Strafverteidiger würde ich mich freuen, denn dann ist der Computer nicht mehr der Computer meines Mandanten, sondern von einem unbekannten Dritten.
Schließlich ist ja möglich unerkannt zuzugreifen. Beweis: amtliche Auskunft BKA.
Wenn das BKA das kann, kann das auch noch ein anderer. Wer ist mir egal. Jedenfalls können die Daten auf dem Rechner meinem Mandanten nicht mehr zweifelsfrei zu geordnet werden. Zweifel reichen. In dubio pro reo.
So das war die strafrechtliche Abteilung, hier trat die Polizei als Strafverfolger auf, als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.
Jetzt kommt die polizeirechtliche Seite dran, also die Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr greift dann, wenn ein Gesetzesverstoss droht, aber noch nicht erfolgt ist.
Beispiel: Irgend einer beginnt Chemikalien zu kaufen, weil er ein explosives Gemisch herstellen will. Auch wenn er noch nicht alles beisammen hat, kann die Polizei schon einschreiten. Selbst dann, wenn noch kein Gesetzesverstoss vorliegt, weil die bisher erworbenen Chemikalien ohne Restriktionen zu erwerben sind.
Hier auf dem Feld der Gefahrenabwehr ergreift die Polizei "Maßnahmen". Das Politikergerede scheint sich auf diesen Bereich zu beziehen, weil das Wort "Maßnahmen" in den schwiemeligen Ausführungen häufig vorkommt.
Voraussetzung dafür, dass die Polizei "Maßnahmen" gegen eine Person richten darf, ist dass die Person Störer ist. Störer sind Menschen, die durch ihr Handeln oder durch ihre Verantwortung für einen Zustand einen Gesetzesverstoss bewirken können.
Beispiel: Der Handlungstörer will Altöl auf einer Wiese abkippen, als etwas tun.
Wenn das Altöl schon auf der Wiese ausgekippt ist und der Täter nicht mehr feststellbar ist, dann ist der Eigentümer der Wiese als Zustandsstörer verantwortlich und Adressat der Maßnahmen zum Gewässerschutz.
Also auch hier geht es um die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit.
Wenn nun mit Hilfe eines Trojaners in einen Computer eingebrochen wurde, dann ist diese Zuordnung nicht mehr möglich. Ein Dritter war am Werk. Er könnte der Handlungsstörer sein. Den Eigentümer des Rechners als Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist abwegig. Im Gegensatz zum Beispiel vom Altöl auf der Wiese, können Bombenbaupläne auf einem Rechner keinen weiteren Schaden anrichten. Die Bombe fügt sich nicht von alleine zusammen. Das Altöl dringt aber in den Untergrund zum Grundwasser.
Maßnahmen könnten also nur gegen den Handlungsstörer gerichtet werden, wenn sicher ist, dass er die Pläne auf dem Rechner abgelegt hat und die Bombe auch bauen will.
Da schon der Zustandsstörer nicht Adressat von Maßnahmen sein kann, kommt auch die Inanspruchnahme eines Nichtstörers nicht in Betracht.
Ein Nichtstörer kann nur Adressat von Maßnahmen sein, wenn Maßnahmen gegen Störer nichts bringen und die Gefahr anderweitig nicht abzuwehren ist.
Im Altöl-Fall, zweite Alternative (Störer ist weg.) und der Eigentümer der Wiese nun verantwortlich. Dieser kann aber wegen Feiertag das Öl nicht beseitigen lassen, deshalb geht die Feuerwehr zum örtlichen Bauunternehmer und beschlagtnahmt des Bagger, mit dem das ölverseuchte Erdreich ausgebaggert und dann sicher gelagert wird.
Fazit: Bundestrojaner zerstört auf der Strafrechtseite genau den Beweis, den er erbringen sollte.
An der polizeirechtlichen Front zerstört er die Verantwortlichkeit des Störers, weil nach dem Einsatz des Bundestrojaners, die Verantwortlichkeit nicht mehr nachzuweisen ist.
Kann das im Bundesministerium des Innern jemand dem Minister erklären oder werden solche Hinweise bereits nicht mehr zur Kenntnis genommen?