Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Microsoft und NSA

http://www.golem.de/0701/49838.html
US-Geheimdienst half bei Entwicklung von Windows Vista
Neue Sicherheitsfunktionen mit Hilfe der NSA entstanden?
Wie Microsoft erstmals einräumte, hat der Software-Konzern bei der Entwicklung von Windows Vista Hilfe von dem US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) erhalten. Die NSA-Hilfe bezieht sich angeblich auf Schutzmechanismen für Windows Vista, um Viren, Würmer oder andere Schädlinge abzuwehren.
...
Ob Terroristen auch unter die abzuwehrenden Schädlinge zaehlen? Ein Schelm, wer Boeses dabei denkt....
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/83538
n ihrer Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Rechtmäßigkeit von Online-Untersuchungen hat die Bundesregierung erstmals Details zum geplanten "Bundestrojaner" veröffentlicht. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich ist.

Nach Auskunft der Bundesregierung sind für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.
na denn, man tau. Mitglieder des CCC würden es wahrscheinlich billiger machen, aber die dürfte man kaum dazu bewegen können, wahrscheinlich stellen die eher Tools zur Verfügung so was abzuschiessen.
http://www.heise.de/security/news/meldung/83536/from/rss09
Als Vorteil gegenüber einer "offenen Durchsuchung" eines Rechners vor Ort wird die Tatsache genannt, dass die Beschuldigten keine Kenntnis von den gegen sie geführten Ermittlungen haben und damit nicht die "Aufdeckung von Täterstrukturen" erschweren oder gar vereiteln können. "Während eine 'offene' Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Eine Online-Durchsuchung kommt somit selten allein.
Big Brother is watching you...
irgendwie erinnert mich das an die Politik von Bush. Er weiß, dass es falsch ist, setzt aber noch einen drauf.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,459008,00.html
Jetzt gestand George W. Bush erstmals Fehler ein - und schickt 21.000 weitere Soldaten in den Krieg. Über die Empfehlungen der Baker-Kommission setzt sich der US-Präsident damit beinahe vollständig hinweg.
 
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Vielleicht auch mal die mitplaudern lassen, die letztlich damit umgehen müssen und Notwendigkeiten wahrscheinlich besser einschätzen können:

Computerkriminalität wirkungsvoll bekämpfen

Der BGH fordert in seinem Urteil vom 25.11.1006 für eine polizeiliche Onlinebeweissicherung im Internet eine spezielle Ermächtigungsnorm. „Dieser Forderung muss der Gesetzgeber unverzüglich nachkommen", fordert der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, der eine Onlinebeweissicherung vom rechtlichen Einwirkungscharakter her mit verdeckten Maßnahmen wie Observation, Telefonüberwachung oder Einsatz von „Verdeckten Ermittlern" vergleicht.

„Es ist aus unserer kriminalpolizeilichen Sicht nicht hinzunehmen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte eine rechtlich legitimierte Beweisführung als „staatliches Hacken" bezeichnet. Es zeigt, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht fachlich argumentieren, sondern auf dem Niveau von Stammtischparolen das Thema bearbeiten will", empört sich der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen. „Die Bundesregierung darf das Internet nicht als einen (virtuellen) rechtsfreien Raum akzeptieren.
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/84572
Kann der Provider aufgrund technischer Probleme die "bestimmte Person oder die IP-Adresse" nicht isolieren, wird laut Ohm der gesamte Internetverkehr abgespeichert. Angeblich werden dadurch die Daten von Tausenden von Internetnutzern, die zufällig in den "Staubsauger" (Ohm) geraten sind, nicht gelöscht, sondern aufbewahrt, um sie bei Bedarf nach zweckdienlichen Informationen durchsuchen zu können.
bin gespannt, wie lange es dauert, bis das hier auch gefordert (und praktiziert) wird. Die Hemmschwelle in den Forderungen ist ja bereits sehr weit unten gelandet.
 
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http://www.kath.de/predigt/kuhlmann/lachen.htm
Ein berühmter Scherz fragt nach dem Unterschied zwischen Berlin und Wien anno 1945. Berlin: Die Lage ist ernst aber nicht hoffnungslos. Wien: Die Lage ist hoffnungslos - aber net ernst.
so ähnlich ist es hier auch...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84726
Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen
 
Hirsch: Der Computer ist ein ausgelagertes Gehirn

Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff", meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines "Kommissar Trojaner" nach Schweizer Vorbild – sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."
So drastisch, aber meiner Meinung nach, zu Recht, hab ich mir das auch noch nicht vorgestellt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84748
 
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Die TAZ weiß schon wie es gehen wird:
http://www.taz.de/pt/2007/01/30/a0153.1/text
Niemand, auch keine Polizeibehörde, kann einfach über das Internet in
fremde Rechner eindringen und dort alles durchsuchen. Es muss eine Software
geben, die sich auf allen Rechnern einnisten kann und die gesammelten Daten
auf den Polizeirechner überträgt.
was wäre besser dazu geeignet als die Steuererklärung:
Trojaner könnten auch gut in "Elster" versteckt werden, der überall
vorhandenen Software für die Online-Steuerklärung.
morgen werden wir mehr wissen...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

was wäre besser dazu geeignet als die Steuererklärung:
Trojaner könnten auch gut in "Elster" versteckt werden, der überall
vorhandenen Software für die Online-Steuerklärung.
morgen werden wir mehr wissen...
Das wäre ein absoluter Bärendienst.
Wo könnte der Staat denn noch effizienter Aufwand sparen als mit der elektronischen Steuererklärung. Wenn da der Bürger aus Mißtrauen verzichten würde wäre das mehr als schlecht.
Und zudem: man kann Elster auch in einer virtuellen Maschine installieren.
 
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Und zudem: man kann Elster auch in einer virtuellen Maschine installieren.
Aber Heiko, was schreibst Du da für einen Unsinn? Das nützt doch gar nichts! Bei den deutschen Diensten arbeiten doch die besten Entwickler der Welt, was sage ich: des Universums. Die kannten MS Windows, das gab's das noch gar nicht, haben Unix erfunden, MAC OS sowieso und sämtliche Compiler der Welt natürlich auch. Linus Thorwalds ist sogar schon vor 60 Jahren in die Dienste des BSI getreten, gleich nachdem er SCO den Source Code für Unix geklaut hat. Es gibt heute keine Anwendung mehr, die nicht vor dem Release beim BKA auf den Tisch kommt. Sämtliche Virenscanner wurden als Placebo-Programm auf Veranlassung des NRW-Landesverfassunsgschutz entwickelt. Und vom Innenminister persönlich gepüft und freigegeben. Die Information habe ich aus erster Hand; großes Indianer-Ehrenwort! Und natürlich wurden überall absolut geniale, geheime Hintertüren eingebaut. Die findet keiner, nicht einmal im Quelltext! Und das Tollste an den Techniken ist, dass die Übertragung von einigen Zig Gigabyte Daten über eine 33 KBit/s Leitung dem Nutzer gar nicht auffällt. Ja, mehr noch: weder er noch sein ISP können den Traffic messen. Ratzfatz die Daten zum LKA, 3 Minuten später ist der Haftbefehl fertig und das Mobile Einsatzkommando im Anmarsch.

M. Boettcher
 
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Die jahrzehntelange Undercoverentwicklung für die Katz
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84776
http://www.pcwelt.de/news/recht/70893/
Der BGH hat heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für unzulässig erklärt.
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Aber Heiko, was schreibst Du da für einen Unsinn? Das nützt doch gar nichts! Bei den deutschen Diensten arbeiten doch die besten Entwickler der Welt, was sage ich: des Universums. Die kannten MS Windows, das gab's das noch gar nicht, haben Unix erfunden, MAC OS sowieso und sämtliche Compiler der Welt natürlich auch. Linus Thorwalds ist sogar schon vor 60 Jahren in die Dienste des BSI getreten, gleich nachdem er SCO den Source Code für Unix geklaut hat. Es gibt heute keine Anwendung mehr, die nicht vor dem Release beim BKA auf den Tisch kommt. Sämtliche Virenscanner wurden als Placebo-Programm auf Veranlassung des NRW-Landesverfassunsgschutz entwickelt. Und vom Innenminister persönlich gepüft und freigegeben. Die Information habe ich aus erster Hand; großes Indianer-Ehrenwort! Und natürlich wurden überall absolut geniale, geheime Hintertüren eingebaut. Die findet keiner, nicht einmal im Quelltext! Und das Tollste an den Techniken ist, dass die Übertragung von einigen Zig Gigabyte Daten über eine 33 KBit/s Leitung dem Nutzer gar nicht auffällt. Ja, mehr noch: weder er noch sein ISP können den Traffic messen. Ratzfatz die Daten zum LKA, 3 Minuten später ist der Haftbefehl fertig und das Mobile Einsatzkommando im Anmarsch.

M. Boettcher
Meister, Du hast Recht.
Ich bin soooooooooooooo unwürdig
liebe058.gif


Bitte verschone mein unwertes Leben uns lasse mich weiter an Deiner Weisheit teilhaben.
bigpray.gif


Wie konnte ich diese offensichtlichen Tatsachen nur übersehen...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wie konnte ich diese offensichtlichen Tatsachen nur übersehen...
Spiegelleser wissen mehr
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,464288,00.html
Rein technisch stünden den Online-Ermittlern alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen. Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Textdokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust. Öffnete der Verdächtige das Dokument, würde sich die Spionagesoftware automatisch installieren und später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler verschicken.

Andere Möglichkeiten wären die Ausnutzung von Lücken in Internet-Browsern, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden könne. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden müsste.
selbst eine Firewall kann mühelos überwunden werden...
und was macht man, wenn der BGH nicht so entscheidet, wie es einem in den (illegalen) Kram paßt?
Wolfgang Schäuble (CDU) wird nun möglicherweise eine Änderung der Strafprozessordnung anstreben, um die Online-Durchsuchungen doch noch möglich zu machen.
Das Wohlwollen der Spiegelredaktion springt einem förmlich ins Gesicht. Kein kritischer Kommentar.
Unter Augstein hätte sich das sicherlich anders gelesen..
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wissen die das wirklich?

Rein technisch stünden den Online-Ermittlern alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen. Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Textdokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust. Öffnete der Verdächtige das Dokument, würde sich die Spionagesoftware automatisch installieren und später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler verschicken.

Andere Möglichkeiten wären die Ausnutzung von Lücken in Internet-Browsern, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden könne. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden müsste.
Behaupten bzw. nachplappern kann man so etwas leicht. Aber wirklich machen? Die Damen und Herren sind herzlich eingeladen, sich zum Beweis ihrer Fähigkeiten online Zugriff auf meine PC zu verschaffen. Und zwar ohne hier zuvor persönlich aufzuschlagen. Wenn das gelingt, dann bin ich der Erste, der öffentlich applaudiert.

selbst eine Firewall kann mühelos überwunden werden...
Aber nur dann, wenn der Nutzer dahinter aktiv daran mitwirkt seinen Schutz auszuhebeln.

und was macht man, wenn der BGH nicht so entscheidet, wie es einem in den (illegalen) Kram paßt?
Das, was man immer macht: ignorieren. In einem Land, in dem der Bundesinnenminister schon vor Jahrzehnten "nicht mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen wollte", wird man kleinliche Bedenken von Juristen wohl locker ignorieren können. Da beamtete Lehrstuhlinhaber sich inzwischen offen und öffentlich zu ihrer undemokratischen Gesinnung bekennen und ein Mehrklassenwahlsystem fordern (http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=17), der Bundesinnenminister militärisch im Innern aktiv sein will (gegen wen wohl?) und Leben gegen Leben gewogen werden soll, würde so etwas vermutlich noch zu den "lässlichen Sünden" zählen, die den späteren Einzug der ach so christlichen Macher ins Paradies nur unwesentlich verzögern.

Das Wohlwollen der Spiegelredaktion springt einem förmlich ins Gesicht. Kein kritischer Kommentar.
Unter Augstein hätte sich das sicherlich anders gelesen..
Das wundert Dich, wie ich Dich einschätze, nun gewiß kein Stück. Wenn der heutige Chef auf Du und Du mit dem der Blödzeitung ist, ist der Niedergang des früheren "Sturmgeschützes der Demokratie" praktisch unabwendbar.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Soweit scheinen deine satirisch gemeinten Ausführungen wohl gar nicht mehr von der Realität
fern zu sein. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer...
http://www.netzeitung.de/internet/viren/521042.html
Unklar ist, inwieweit Sicherheitsbehörden die Löcher zum Eindringen in die Computer selbst vorbohrten: So kooperierte der US-Softwarehersteller Microsoft bei der Entwicklung der neuen Version des Betriebssystem «Windows Vista» mit der National Security Agency (NSA) – um das System gegen Online- Angriffe sicher zu machen und resistent gegen Software- Schädlinge. Den Verdacht, dass der Sicherheitsdienst dabei im Verborgenen bewusst Lücken eingebaut hat, wiesen Microsoft und die NSA stets entrüstet zurück.
Das wundert Dich, wie ich Dich einschätze, nun gewiß kein Stück. Wenn der heutige Chef auf Du und Du mit dem der Blödzeitung ist, ist der Niedergang des früheren "Sturmgeschützes der Demokratie" praktisch unabwendbar.
wundert mich schon länger nicht mehr. Die perfide Methode wie Leserbriefe mit dieser Kritik
"arrangiert" werden, läßt keinen Zweifel offen. Auch der nächste Artikel liegt voll im Blödtrend.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,464339,00.html
Man läßt verhaltene aber nicht wirklich substantielle Kritik einfliessen.
Nun also hofft der Innenminister auf eine schnelle Gesetzesänderung. Zunächst aber, das weiß auch Schäuble, müssen seine Fahnder noch Geduld mitbringen. Denn obwohl der Minister seinen Wunsch in der großen Koalition vermutlich schnell absegnen lassen kann, lassen sich Gesetze eben nicht mit einem Mausklick schaffen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84813
Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die
rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung.
Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch
die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund
deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde,
damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit
gebe.
Das bedarf keines Kommentars. Wer das nicht kapiert, soll weiter schlafen
einige Stimmen derer, die nicht schlafen:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=112027
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12132379&forum_id=112027
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12132293&forum_id=112027
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12132301&forum_id=112027
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,464405,00.html
Gerhart Baum (FDP), einst selbst Bundesinnenminister, hält nichts von den Plänen Schäubles. Baum war einst einer der wortreichsten Gegner des sogenannten Großen Lauschangriffs, nun will er gegen die Möglichkeit, heimlich Computer von Verdächtigen zu überwachen, zu Felde ziehen: Der Beschluss des Bundesgerichtshofes "bestärkt mich in meiner Haltung, dass Online-Durchsuchungen ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheit des Bürgers sind", so Baum. Das gelte, obwohl der BGH die Frage der Verfassungsmäßigkeit solcher Maßnahmen nicht beleuchtet habe.
einer der wenigen wirklich demokratischen Innenminister in der Bundesrepublik
Behaupten bzw. nachplappern kann man so etwas leicht. Aber wirklich machen? Die Damen und Herren sind herzlich eingeladen, sich zum Beweis ihrer Fähigkeiten online Zugriff auf meine PC zu verschaffen. Und zwar ohne hier zuvor persönlich aufzuschlagen. Wenn das gelingt, dann bin ich der Erste, der öffentlich applaudiert.
[Utopie]Warte warte nur ein Weilchen dann kommt Haarmann auch zu dir....[/Utopie]
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,464405,00.html
werde er [ Baum ] eine Verfassungsbeschwerde erheben - und zwar gegen das bereits bestehende Verfassungschutzgesetz in Nordrhein-Westfahlen Dieses Landesgesetz ermöglicht den Verfassungsschützern bereits jetzt Online-Überwachungen..
Wo sind die Erfolgsmeldungen...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Zum Thema ein lesenswertes Editorial in der SZ:
Der große Hacker-Angriff
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Im Monatstakt versuchen die obersten Gerichtshöfe in Karlsruhe, der Legislative und der Exekutive wieder den Wert von Grundrechten beizubringen. Bisher vergebens. Am Montag hat der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung für gesetzlos erklärt.

Die Bedenkenlosigkeit, mit der sich staatliche Hacker - an der Unverletzlichkeit der Wohnung und am Fernmeldegeheimnis vorbei - in private Computer hacken wollten, demonstriert ein Ausmaß von Grundrechtsmissachtung, wie man es noch vor ein paar Jahren für unmöglich gehalten hätte. Seit dem 11. September 2001 gilt bei den Sicherheitsbehörden offenbar alles als erlaubt, was technisch machbar ist.
...
weiter unter http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/822/100722/
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

sueddeutsche.de schrieb:
Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
gegen dieses brandgefährliche Vorurteil kämpft man nicht erst seit dem Internet
http://de.wikiquote.org/wiki/Benjamin_Franklin
http://en.wikiquote.org/wiki/Benjamin_Franklin
http://www.futureofthebook.com/stories/storyReader$605
Fälschlich zugeschrieben
* "Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben - und verdienen es auch nicht." - gleichfalls häufig Thomas Jefferson fälschlich zugeschrieben
* (Original engl.: "Those who sacrifice freedom for safety deserve neither.")
* "Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit."
* (Original engl.: "Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.")
ist aber wurscht, wer der ursprüngliche Autor ist, wahr ist es auf jeden Fall

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84843
BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich
...
Abseits der datenschutzrechtlichen und kriminologischen Aspekte ging Z. nicht weiter darauf ein, wie ohne versteckte und nicht durch Patches geschlossene Hintertüren in Betriebssystemen und Anwendungen die Online-Dursuchung beziehungsweise ein Bundestrojaner ausgerechnet gegen diejenigen realisiert werden soll, die das Internet und seine Technik für ihre kriminellen Zwecke professionell einsetzen. Zudem dürften alleine schon angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung zu realisieren. Terroristen und Cyberkriminelle sind schließlich nicht dafür bekannt, sich völlig naiv im Web zu bewegen, jede mit Trojaner-Installern verseuchte Website zu besuchen oder willenlos jeden Mailanhang anzuklicken.
Der BKA Chef hat es auch nicht verstanden, wie sein oberster Dienstherr..
 
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