Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

möglicherweise träumt man von solchen Aktionen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82437
Datenbank der Universität von Kalifornien gehackt

aber bitte nicht so, das halten die Lachmuskeln nicht aus
http://www.stophiphop.com/modules/news/article.php?storyid=184

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=177512#post177512
Selbige Qualitäten werden anderen ziemlich unverblümt
abgesprochen, auch wenn es deren bezahlter Job ist, sich darum zu kümmern.
Für einen Job bezahlt zu werden und sich "zu kümmern",
ist kein Beweis dafür qualifiziert zu sein.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

hier gibt jemand Tipps für die ultimativen Angriffe
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11783764&forum_id=109574
[Paranoia]Zittere und trau mich fast kaum noch den PC einzuschalten. Vielleicht hacken die sogar den Router...[/Paranoia]
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

hier gibt jemand Tipps für die ultimativen Angriffe
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11783764&forum_id=109574
[Paranoia]Zittere und trau mich fast kaum noch den PC einzuschalten. Vielleicht hacken die sogar den Router...[/Paranoia]
Habe ich mit Vergnügen gelesen. Die Gefahr fehlerbehaftete Systeme einzusetzen besteht eigentlich immer. Soweit Lücken bekannt sind, und solche zeigt die Liste, ist diese Gefahr schon deutlich geringer, weil solche Fehler in der Regel beseitigt werden. LKAs und das BKA müssten also Fehler oder Hintertüren kennen, die allen anderen (noch) unbekannt sind. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich und selbst wenn, so wäre ein etwaiger Vorsprung schwer zu halten. Bei mir käme erschwerend hinzu, dass ich von den meisten in der Liste aufgeführten Fehler nicht betroffen bin, weil die nur Windows Systeme berühren. Flash muss auch nicht sein, zumal die Liste sehr viele alte Fehlermeldungen bis zurück zu 2001 enthielt. Vermutlich bleibt den "Online-Spürhunden" nur ein Weg: Email!

Code:
Subject: Aufforderung zur PC-Freigabe
Von: [email protected]
An: [email protected]
Datum: 20.11.2006 11:33

Hier schreibt das BKA! Sie sind dringend verdächtig als Student an einer
Terroruniversität im Internet zu studieren. Dies ist  laut StGB §xyz (1 und 2) 
strafbar. Hiermit ergeht folgende Aufforderung an Sie: 

a) wenn Sie einen PC mit Windows einsetzen: installieren Sie die beigefügte
Software wachhund.exe und lassen Sie Ihren PC durchgehend am Netz*).
 
b) sollten Sie Ihren PC mit einem andere Betriebssystem als Windows
ausgerüstet haben, so deinstallieren Sie dieses, installieren Sie dann Windows
und im Anschluß die beigefügte Software wachhund.exe und lassen Sie Ihren
PC durchgehend am Netz*). 

*) Soweit Sie nicht über eine Breitbandverbindung ins Internet verfügen, dürfen
Sie Mo-Fr. von 8:00-8:30 Uhr, von 13:30-14:00 Uhr und von 19:30 - 20:00 Uhr
telefonieren. Die übrige Zeit ist für Online-Verbindungen zu reservieren. 
Etwaige Kosten des Internetzugangs gehen werden nicht erstattet.

Wir weisen noch darauf hin, dass Sie verpflichtet sind den Ermittlungsbehörden
Zugang zu Ihren Daten zu gewähren.

Kriminalobermeister B. Lauscht
BKA
Abteilung für Online-Hausdurchsuchungen

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82495
Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern
Die Stunde der Super-DAUs hat geschlagen. merke: je weniger Ahnung desto quatsch
Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen
des Betroffenen durchgeführt werden dürfe.
:rofl:
Das ist schon nicht mehr so lustig
Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen, und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe. Dass Festplatten von Computern beschlagnahmt würden, sei gang und gäbe. Aber "hier soll geschnüffelt werden", um präventiv handeln zu können.
Erst mal ein Schnüffeldgesetz (grundgesetzwidrig laut BGH) http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?em_cnt=1030596
schaffen und dann sehen, ob es nötig ist und überhaupt geht. Operative Hektik: Hauptsache es
geht vorwärts, die Richtung ist egal. Das Rechtsverständnis unserer (von mir nicht gewählten)
Volksvertreter erschreckt mich immer wieder.
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11798941&forum_id=109726
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11798968&forum_id=109726
den Kommentaren kann ich mich im wesentlichen anschließen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

die Briten sind auch nicht viel intelligenter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,454104,00.html
Handys sind überall im Einsatz - auch in Kriegsgebieten, und dort auch
als Propagandainstrumente. Britische Einheiten in Afghanistan versuchen jetzt
nach Medienberichten sogar, die Moral der Taliban mit SMS-Botschaften zu
untergraben.
SMS-Spam als Kriegstaktik, au weia...

über das BGH Urteil und die unsäglichen Debatten zum Thema on-line Durchsuchung
bis jetzt nichts im Spiegel...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wäre die Online-Durchsuchung nicht das mildere Mittel?
Die Beurteilung durch den Datenschutzbeauftragten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82507
Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine
rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer
Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene
Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer
Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des
Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und
komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher
Hacker".
"Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre",
betonte Schaar.
soviel zum "milderen Mittel"
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Die Beurteilung durch den Datenschutzbeauftragten
der Polizist agiere praktisch als "staatlicher
Hacker"
Man kann sich ohnehin fragen, wer das machen soll. An allen Ecken und Enden wird eingespart, die Ausrüstung lässt zumeist viele Fragen offen, es gibt eigentlich keine adäquaten Ausbildungen bei den Behörden und außerdem sind die Einstellungsquoten in allen Bundesländern stark rückläufig. Angesichts Millionen von Rechnern, privat und gewerblich, sind die Absichten einiger weniger wohl kaum umzusetzen. Vorstellen kann ich mir allerdings Einzellfälle bei begründetem Verdacht, ähnlich der üblichen Wohnungsdurchsuchung auf richterlichem Beschluss hin.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Vorstellen kann ich mir allerdings Einzellfälle bei begründetem Verdacht, ähnlich der üblichen Wohnungsdurchsuchung auf richterlichem Beschluss hin.
Wie soll das gehen? Wie sollen die Festplatten eines (u. U. nur gelegentlich) ans Internet angeschlossenen PC gezielt ausgeforscht werden, ohne dass man zuvor dort SW installiert hat? Bzw.: wie soll die Schnüffelsoftware gezielt auf dem System installiert werden, ohne dass man seitens der Behörden zuvor die Wohnung des Betreffenden betritt? Da waren Ronald Regans Vorstellungen von "Star Wars" fast realistischer. Entweder versuchen hier "Experten" und interessierte Firmen der Politik eine sauteure Luftnummer zu verkaufen, oder Politiker sind noch dümmer als man eh schon annehmen muss.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Irgendwo hab ich doch so eine Diskussion schon mal gehört.

*denk*

:gruebel:

Wo war das noch gleich...?


Richtig, das wars:

Francis: Warum redest du nur pausenlos über Frauen, Stan?
Stan/Loretta: Weil ich eine sein möchte...
Reg: Was?
Stan/Loretta: Ich möchte eine Frau sein. Ich möchte, daß ihr... daß ihr mich von jetzt an Loretta nennt.
Reg: Was?
Stan/Loretta: Das ist mein Recht als Mann.
Judith: Ja, aber warum möchtest du Loretta sein, Stan?
Loretta: Weil ich Babys haben möchte.
Reg: Was möchtest du haben? Babys???
Loretta: Jeder Mann hat das Recht, Babys zu haben, wenn er sie haben will.
Reg: Aber, aber du kannst keine Babys haben.
Loretta: Unterdrücke mich bitte nicht.
Reg: Ich unterdrücke dich überhaupt nicht, Stan. Aber du hast keine Mumu. Eine Gebärmutter hast du auch nicht. Wie soll denn das funktionieren? Willst du's in 'ner Zigarrenkiste aufheben?
Judith: Warte. Ich habe eine Idee: Nehmen wir an, daß ihr euch darauf einigt, daß er keine Babys bekommen kann, weil er keine Gebärmutter hat, woran niemand schuld ist, nicht mal die Römer, aber daß er das absolute Recht hat Babys zu bekommen.
Francis: Gute Idee, Judith. Wir kämpfen gegen die Unterdrücker, für dein Recht Babys zu haben, Bruder. hh. Verzeihung. Schwester.
Reg: Das ist doch aber sinnlos.
Francis: Was?
Reg: Es ist vollkommener Blödsinn, für sein Recht, Babys zu bekommen zu kämpfen wenn er keine Babys bekommen kann.
Francis: Es ist ähm, symbolisch. Für unsere Ringen gegen die Unterdrückung.
Reg: Symbolisch für sein Ringen gegen die Realität.

Genau so läuft das. Wie bei "Life of Brian". Nur das Thema ist anders. Wir wollen das Regt haben, Regner online zu durchsuchen, auch ohne Mumu... :wall:

Und wir stehen daneben und rufen gelegentlich "Was?" weil niemand so richtig versteht, worum es überhaupt geht...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Irgendwo hab ich doch so eine Diskussion schon mal gehört.

*denk*

:gruebel:

Wo war das noch gleich...?


Richtig, das wars:

Francis: Warum redest du nur pausenlos über Frauen, Stan?
Stan/Loretta: Weil ich eine sein möchte...
Reg: Was?
Stan/Loretta: Ich möchte eine Frau sein. Ich möchte, daß ihr... daß ihr mich von jetzt an Loretta nennt.
Reg: Was?
Stan/Loretta: Das ist mein Recht als Mann.
Judith: Ja, aber warum möchtest du Loretta sein, Stan?
Loretta: Weil ich Babys haben möchte.
Reg: Was möchtest du haben? Babys???
Loretta: Jeder Mann hat das Recht, Babys zu haben, wenn er sie haben will.
Reg: Aber, aber du kannst keine Babys haben.
Loretta: Unterdrücke mich bitte nicht.
Reg: Ich unterdrücke dich überhaupt nicht, Stan. Aber du hast keine Mumu. Eine Gebärmutter hast du auch nicht. Wie soll denn das funktionieren? Willst du's in 'ner Zigarrenkiste aufheben?
Judith: Warte. Ich habe eine Idee: Nehmen wir an, daß ihr euch darauf einigt, daß er keine Babys bekommen kann, weil er keine Gebärmutter hat, woran niemand schuld ist, nicht mal die Römer, aber daß er das absolute Recht hat Babys zu bekommen.
Francis: Gute Idee, Judith. Wir kämpfen gegen die Unterdrücker, für dein Recht Babys zu haben, Bruder. hh. Verzeihung. Schwester.
Reg: Das ist doch aber sinnlos.
Francis: Was?
Reg: Es ist vollkommener Blödsinn, für sein Recht, Babys zu bekommen zu kämpfen wenn er keine Babys bekommen kann.
Francis: Es ist ähm, symbolisch. Für unsere Ringen gegen die Unterdrückung.
Reg: Symbolisch für sein Ringen gegen die Realität.

Genau so läuft das. Wie bei "Life of Brian". Nur das Thema ist anders. Wir wollen das Regt haben, Regner online zu durchsuchen, auch ohne Mumu... :wall:

Und wir stehen daneben und rufen gelegentlich "Was?" weil niemand so richtig versteht, worum es überhaupt geht...
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Fragte mich die ganze Zeit, ob ich im falschen Film gelandet bin.
Nicht nur im falschen Film sondern im völlig falschen Theater mit lauter Schmierenkomödianten,
die so tun, als ob sie wüßten, wovon sie reden, dabei kennen sie nicht mal das Drehbuch
Da waren Ronald Regans Vorstellungen von "Star Wars" fast realistischer.
nicht fast, haushoch realistischer
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Hierzu passt treffend noch Achim Killers witziger Wochenrückblick:
http://www.silicon.de/enid/wochenrueckblicke/24262
Auszug:
Zu Spyware - von spy, Spitzel - und adware - von advertisement, Werbung - gesellt sich dann govware - von government, Regierung. Und die wird wahrscheinlich von verbeamteten Staatsdienern vorzugsweise per Mail verschickt.

Deshalb gilt es künftig, verstärkt die bewährte Sicherheitsregel zu beachten: Keine Mail aus nichtvertrauenswürdiger Quelle öffnen! Also keine, als deren Absender beispielsweise Wolfgang Schäuble, Ingo Wolf, Otto Schily, Brigitte Zypries oder Günther Beckstein angegeben sind. Da könnte nämlich Govware drinstecken.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Sogar der Spiegel hat es mitbekommen und übt herbe Kritik am Datenschutzbeauftragten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,454475,00.html
Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club" (CCC), sagte Wieland weiter, der damit zugleich seine Unkenntnis über die Hackerethik bewies, der sich der CCC verschrieben hat. Darin heißt es unter anderem: "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen". Ein Einbruch in Privatcomputer widerspricht demnach grundsätzlich den CCC-Grundsätzen.
mehr fällt dem Spiegel allerdings nicht an Eigenleistung in der Beurteilung ein
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

mehr fällt dem Spiegel allerdings nicht an Eigenleistung in der Beurteilung ein
Vor allem wird immer wieder nachgeplappert, ohne die realen Möglichkeiten zu hinterfragen.

SpOn schrieb:
Auf Landesebene wird das per Gerichtsbeschluss genehmigte Eindringen in Computer übers Netz schon länger praktiziert. Der Verfassungsschutz nutzt solche Möglichkeiten ohnehin.
...
Es gehe um Online-Untersuchungen auf Computern von Verdächtigen, bei denen der Rechner mit einem verdeckt installierten Programm auf "verfahrensrelevante Daten" hin untersucht werde.
Nun warte ich immer noch, dass einer nachvollziehbar erklärt, wie das gehen soll. Wie kommt das Programm auf den PC, ohne dass der Benutzer des PC dabei aktiv mithilft und ohne dass ein Mitarbeiter der Schnüffelbehörden die Räume des Betreffenden betritt? Wie macht man das gezielt, auf einen Überwachten bezogen? Wie wird die Aktivität des Programms vor Viren- und Adware-Scanner, Personal Firewalls usw. verborgen? Das einzige, was die m. E. könnten, wäre der Online-Mitschnitt der vom PC ins Internet und retour transportierten Daten, wenn man die beim ISP mitschneidet. Behauptungen zum Ausforschen der Festplatten halte ich nach wie vor für einen Hoax.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wie wird die Aktivität des Programms vor Viren- und Adware-Scanner, Personal Firewalls usw. verborgen?
Anscheinend hat man endlich eingesehen, daß das Internet nicht am deutschen Wesen genesen wird. Also greift man sich die, die man kriegen kann, die Nutzer. Um Detailfragen kümmert man sich später.

Derzeit läßt man lediglich ein paar Testballons als Abschußköder aufsteigen, um die Öffentlichkeit soweit an das Thema zu gewöhnen, das sie es irgendwann nicht mehr interessiert.
Hier gibt es auffällige Parallelen zu den Mautbrücken auf den Autobahnen.
Kaum ist die erste Aufregung abgeebbt, bringt man leise und vorsichtig das Thema PKW-Maut ins Spiel. Erstmal als Vignette, später, weil eh schon vorhanden und weil "gerechter", die Erfassung über dies Mautbrücken.
Erste Pressemeldungen, daß man durch die Auswertung der Mautdaten Morde verhindern kann, hat es auch schon gegeben. Das Terroristenargument hebt man sich für die heiße Phase auf.

Über die reibungslose Funktion der staatlichen Spyware auf Rechnern wird sich vermutlich der Weltmarktführer in seinem OS kümmern.
Erstens bieten sich durch unsere gigantische Staatsbürokratie und deren Bedarf an lizenzierter Software genügend finanzielle Anreize, zweitens hat er in der unauffälligen Implementierung von Spyware reichlich Erfahrung.

Gruß A. John
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82658
Staatlich sind die Chaos Polizei Häcker oder die BKA-Häcker am Werk, die bisher, wie Staatssekretär Hartenbach in der besagten Sitzung feststellen musste, mit ihrer Online-Festplattenuntersuchung scheiterten. Aber alle Häcker fangen klein an. Wahrscheinlich fehlt dem als Vorauskommando losgeschickten BKA-Trojaner das nötige Quentchen "social engineering". Statt "Hier spricht das BKA. Bitte öffnen sie sofort den Anhang dieser Mail", wäre "Billiges Viagra aus Meckenheim" sicherlich zielführender.
:wink:
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

So richtig klar ist mir der "edv-technische Teil" der Diskussion hier nicht. Die sicherlich nicht blauäugige TAZ schrieb doch: "Am 25. November hat BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit die Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt."

Das heißt doch, es geht. Oben wird aber darüber gerätselt, wie das wohl klappen soll. Kann das jemand klären?
 
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