Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Das heißt doch, es geht. Oben wird aber darüber gerätselt, wie das wohl klappen soll. Kann das jemand klären?
Zum einen sind Richter selbst die am BGH keine EDV-Experten und bestimmt nicht mit Hackererfahrung.
Die Juristen haben ausschließlich über die Rechtmäßigkeit geurteilt sonst nichts.
Ob und in welchen Umfang DAUs nach der Schrotschussmethode ausspioniert worden sind, mag dahingestellt sein.
Gezielte on-line Überwachung ist und bleibt ein Hirngespinst ( Angebote liegen vor zur Überprüfung des eigenen PCs)
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=177584#post177584
Die gesamte Expertenwelt ist sich darin einig, lediglich das BKA und jede Menge Politiker-DAUs
träumen vom Überwachungsstaat per Trojaner.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

So richtig klar ist mir der "edv-technische Teil" der Diskussion hier nicht. Die sicherlich nicht blauäugige TAZ schrieb doch: "Am 25. November hat BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit die Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt."

Das heißt doch, es geht. Oben wird aber darüber gerätselt, wie das wohl klappen soll. Kann das jemand klären?
Das ist wie die Geschichte mit der Mumu und dem Kinder kriegen.
Man will es dürfen, obwohl man es nicht kann. Zumindest nicht in der behaupteten Pauschalität.
 
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Aber dann wäre diese Textpassage gelogen?

"Seit einigen Jahren nutzt die Polizei aber immer wieder auch den heimlichen Weg. Ohne die Wohnung zu betreten, verschafft sie sich wie ein Hacker Zugriff auf Computer, die mit dem Internet verbunden sind. So kann sie heimlich prüfen, was alles auf dem Rechner gespeichert ist. Explizit geregelt sind solche Online-Durchsuchungen bisher nicht. Aber der Bundesanwaltschaft war klar, dass bei einem so schwerwiegenden Grundrechtseingriff eine richterliche Genehmigung erforderlich ist. Die hat sie bisher vom Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auch stets bekommen."

Warum etwas genehmigen, was nicht geht? Das beantragt doch kein Staatsanwalt.
 
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Was die TAZ betrifft: Papier ist geduldig.
Das würde bedeuten, da hätte jemand die Unwahrheit verbreitet, eventuell, um Unruhe zu verursachen und Widerstand zu wecken gegen den Überwachungsstaat?

Also, ich traue schon vielen vieles zu, aber so platt?
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

@ Johinos

Du kannst Dir nicht vorstellen wie platt manchmal, besonders in der Politik. Die einfachste und absurdeste Erklärung ist im Zweifel immer richtig.
 
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Es steht mir nicht an über den Grad der Wahrheitsliebe in den Redaktionsräumen der TAZ zu spekulieren.
Das generelle Zustandsbild des Journalismus ist nicht gerade berauschend. Mein
Zutrauen zur Zunft der Journalisten tendiert gegen Null
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3410416,00.html
Früher war alles besser, wird heute gerne mal gejammert. Für den Journalismus aber gilt eine andere Phrase: Früher war alles langsamer. Journalisten müssen heute zwangsläufig Tempo machen. Meist sind sie gezwungen, blitzschnell zu reportieren - unabhängig davon, ob sie bei Funk und Fernsehen, Onlinemedien oder Nachrichtenagenturen arbeiten. Die Recherche bleibt dabei häufig auf der Strecke. Nach einer Studie des Hamburger Journalistik-Professors Siegfried Weischenberg hat die durchschnittliche Recherche-Zeit in den vergangenen 12 Jahren dramatisch abgenommen. Ebenfalls bedenklich: Die zunehmende Vermischung von Journalismus und PR. Zapp über den alarmierenden Zustand des Journalismus.
davon ist auch der Spiegel nicht ausgenommen.

Was wir hier diskutiert haben ist die Machmarkeit und zum x-ten Mal: es ist Nonsens.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

"Am 25. November hat BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit die Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt."

Alles gelogen? Es gab keine "Praxis der Online-Durchsuchungen"? Aber den genannten Richter gibt's doch, kann den jemand fragen, was nu Wahrheit ist?

Leute!!! Es ist die Zeit der Weihnachtsgänse, nicht der -enten!
 
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Du stehst etwas einsam mit deiner Meinung, nicht nur hier. Laß dich nicht beirren in deiner Rolle als Rufer in der Wüste
Ganz ernst nimmt dich deswegen allerdings niemand mehr hier. Ein Richter kann verbieten, dass der Mond andersherum aufgeht. und?
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

"Am 25. November hat BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit die Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt."

Alles gelogen? Es gab keine "Praxis der Online-Durchsuchungen"? Aber den genannten Richter gibt's doch, kann den jemand fragen, was nu Wahrheit ist?

Leute!!! Es ist die Zeit der Weihnachtsgänse, nicht der -enten!
Gelogen? Eher nicht.
Wohl eher "nicht ausreichend informiert" oder so.

Auch ein Staatsanwalt oder Richter versteht nicht alles, was er unterschreibt. Das liegt in der Natur der Sache.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Du stehst etwas einsam mit deiner Meinung, nicht nur hier. Laß dich nicht beirren in deiner Rolle als Rufer in der Wüste
Ganz ernst nimmt dich deswegen allerdings niemand mehr hier. Ein Richter kann verbieten, dass der Mond andersherum aufgeht. und?
???

Antworten hätte ich natürlich lieber gelesen, wer fragt, ruft doch nicht: Wo stand denn da eine Meinung? Höchstens wegen der Gänse, aber gibt's da Widerspruch? Zitat verwechselt?

Gab es bereits Online-Durchsuchungen, deren Praxis für illegal erklärt wurde?

Bitte nur mit einem Buchstaben antworten: j für ja, n für nein.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Auch ein Staatsanwalt oder Richter versteht nicht
alles, was er unterschreibt. Das liegt in der Natur der Sache.
erschütter doch nicht seinen Glauben an die Unfehlbarkeit von Justiz und
Presse. Ein paar muß es doch noch geben, die das tun.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,455072,00.html
Hier sagt jemand dummerweise öffentlich, dass auch Bundestagsabgeordnete
keine Ahnung haben, von dem was sie tun
Geheimdienstkontrolleur W.N. hat die Abschaffung des "Parlamentarischen Kontrollgremiums" (PKG) in seiner bisherigen Form
gefordert. Die neun Mitglieder des Bundestagsgremiums hätten "nicht den blassesten Schimmer, was die 6000 Mitarbeiter des Dienstes tun", sagte er
dem SPIEGEL.
Ansonsten ist das Thema vorläufig, solange nichts substantielles beigetragen
wird erledigt. Merkwürdig, wie sich hier jemand ins Zeug legt, der in drei Jahren
mal ab und zu was gepostet hat, selten mehr als zwei Postings hintereinander,
auf einmal einen solchen Eifer an den Tag legt. Man könnte fast
auf eigenartige Vermutungen bezüglich der Motivation kommen
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Vielleicht interessiert es ihn einfach, ob etwas Praxis ist oder nicht. Ich habe dieses Forum hier als sehr kompetent erlebt und nutzen können - nur die gelegentlich etwas ruppige Art mit anderen umzugehen, Sachen zu schreiben, die man dem anderen beim direkten Gespräch nie ins Gesicht sagen würde, auch und vor allem Neulingen oder Hilfesuchenden und sogar neuen Hilfesuchenden gegenüber, das reizt manchmal schon zur Antwort.

Ist das hier die Plauderecke oder ein Boxring?

Aber das ist ein Phänomen, das auch in anderen Foren zum Schweigen oder gar Wegbleiben motiviert.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

... nur die gelegentlich etwas ruppige Art mit anderen umzugehen, Sachen zu schreiben, die man dem anderen beim direkten Gespräch nie ins Gesicht sagen würde, auch und vor allem Neulingen oder Hilfesuchenden ...
Die "ruppige" Art entspricht hier schlicht dem Stil. Denn da man nie sicher sein kann, ob der "Hilfesuchende" nicht schlicht ein agent provocateur, der versucht den einen oder anderen etwa zu unterlaubter Rechtsberatung zu verleiten, muss auf diese Weise schnell die Spreu vom Weizen getrennt werden.
Auch ich in meiner Anfangszeit hier - es ist schon etwas her - bekam auf den Zah gefühlt. Das war nicht immer angenehm, aber als ich da durch war, bekam ich hier Hilfe ohne Ende.
Zugegeben Rechtsberatung brauchte ich nicht, aber Hinweis zur Technik schon. Ich war und bin - zu mindest partiell ein DAU.
Wer ein ensthaftes Anliegen hat, hält den Ton hier aus. Wenn nicht, dann tut es mir leid, aber dann ist ihm nicht zu helfen. Das Aushalten ist der Preis für die Gegenleistung.

Dazu kommt noch, dass diese Forum bisher trotz vieler Versuche, bisher noch keine ernsthaften Probleme mit der Justiz hatte. Das ist auch ein Ergebnis der hier herrschenden Strenge und der Stringenz der Moderation. Von dem Ergebnis her betrachtet sind die Mods. und die langjährigen Mitarbeiter also auf dem richtigen Weg.

Im übrigen, alle, die hier mitarbeiten, machen dies quasi ehrenamtlich und mit viel Engagement. Also bitte nicht so sehr auf die Form achten, auf den Inhalts kommt es an.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Zu dem Thema des "Wie" hab' ich bei Golem einen Leserbrief gefunden:
http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,805919#msg-805919

Da ich davon keine Ahnung habe - könnte an dem dort geschilderten Szenario etwas dran sein?

Gruss
Reinhard
Ich weiß zwar nicht was der Autor raucht, aber Marlboro scheints nicht zu sein... ;)

Was macht man denn dann mit den Millionen TOL-Kunden? Die DTAG hängt nicht am DE-CIX und hat direkte Peerings in alle Welt. TOL-Daten müssen also nicht zwangsweise über den DE-CIX laufen.

Das schöne an Verschwörungstheorien ist ja gerade, dass sie nicht abwegig genug sein können...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Da ich davon keine Ahnung habe - könnte an dem dort geschilderten Szenario etwas dran sein?
Kurz zusammengefasst geht es um 2 Punkte:
1. komplette Kontrolle des Internetverkehrs eines Benutzers. IMHO mit Hilfe der Provider durchaus realistisch, solange der Provider mitmacht (was de facto einen deutschen Provider voraussetzt).
2. Manipulation des Internet-Verkehrs eines Benutzers, um gezielt Sicherheitslücken in Programmen auszunutzen, um darüber Zugriff auf das System zu erhalten.

Punkt 1 ist lediglich möglich, wenn die Überwacher den Datenstrom verfolgen können. Ein Anonymisierer wie JAP oder Tor verhindert dies jedoch, da hier aller Netzwerk-Verkehr über einen verschlüsselnden Proxy läuft. Dann scheitert auch Punkt 2. Fazit: manche mag man damit fangen, wer jedoch hinreichende Vorsorge betreibt, ist damit nicht zu erwischen. Des weiteren frage ich mich, ob Software Anbieter tatsächlich auf die Schnüffel-Gelüste des Staats hinreichend Rücksicht nehmen, dass sie ihre Kunden der Gefahr von Hackern aussetzen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Unabhängig davon hab ich mir grade mal AntiHook runtergeladen. Der Preis scheint recht günstig.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Das ist ein nettes Szenario. Wie will sich allerdings der Staats-Trojaner auf dem Zielrechner zusammensetzen und ausfühen? Das ganze natürlich total unbemerkt!

Für dieses Szenario genügt ein korrekt konfigurierter Browser und schon ist Schluss mit Unterschieben/Runterladen+Ausführen.

Manipulierte Pakete bei einem angeforderten Download verändern den MD5-Hash der heruntergeladenen Applikation, so dass sofort erkennbar ist, dass es sich nicht um die Applikation handelt, die eigentlich heruntergeladen werden soll.

Ich sehe nur dann die Möglichkeit, wenn der User sein System total offen hält und sorglos mit niedriger Sicherheitseinstellung im Netz rumwandert. Also genau der Top-Terrorist, der mit diesen Mitteln gefunden werden soll.

Ne is klargeworden. :wall:

Es darf jetzt jeder seinen Spekulationsmodus aktivieren und darüber philosophieren, wozu dieser ganze Überwachungsschwachsinn wirklich dienen soll.
 

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