A John
Frisch registriert
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Und zur Abwehr:
Freiberufler z.B., die für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kundendaten verantwortlich sind, speichern und verwenden die I.d.R. auf vom Internet entkoppelten Arbeitsrechnern.
Sollen Daten über das Internet versendet werden, werden die auf dem Arbeitsrechner verschlüsselt und über eine externe Festplatte an den Internetrechner übergeben.
Inzwischen gibt es auch schnelle Speicherkarten (20MB/Sek.), die man gut dafür verwenden kann.
Gruß A. John
Der Bundestrojaner dürfte sich schon anhand seiner stümperhaften Programmierung recht eindeutig zuweisen lassen. Mir ist keine unter behördlicher Federführung entstandene Software bekannt, welche sich nicht durch desaströse Fehler auszeichnet.Die deutschen Behörden werden in so einem Fall den Teufel tun, sich zur Urheberschaft bekennen
Und zur Abwehr:
Freiberufler z.B., die für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kundendaten verantwortlich sind, speichern und verwenden die I.d.R. auf vom Internet entkoppelten Arbeitsrechnern.
Sollen Daten über das Internet versendet werden, werden die auf dem Arbeitsrechner verschlüsselt und über eine externe Festplatte an den Internetrechner übergeben.
Inzwischen gibt es auch schnelle Speicherkarten (20MB/Sek.), die man gut dafür verwenden kann.
Gruß A. John