Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

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Fakt ist dieses hier:
Karlsruhe stellte in seinem jetzt bekannt gegebenen Beschluss (1 BvR 256/08) vom 28. Oktober klar, dass der Abruf der Daten nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zulässig ist. Zur Strafverfolgung dürfen die Informationen nur weitergeleitet oder verwendet werden, wenn es um schwere Delikte geht, bei denen auch das Abhören der Telekommunikation erlaubt wäre.
Demnach bleibt die Verfolgung von Verbindungsdaten zur Ortung des physikalischen Ursprungs einer Internetsession auch nach dem 31.12.2008 in einfach gelagerten Fällen (wie. z. B. beim Verdacht des Betruges der Urkundenfälschung oder des Filesharing) unmöglich.
 
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Wenn das BVerfG auch zukünftige Angriffe auf die Verfassung abwehrt, soll es mir recht sein.
[ir]Gerüchten zufolge soll über eine Abschaffung dieser nervigen Instituition nachgedacht werden.[/ir]
 
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Fakt ist dieses hier: Demnach bleibt die Verfolgung von Verbindungsdaten zur Ortung des physikalischen Ursprungs einer Internetsession auch nach dem 31.12.2008 in einfach gelagerten Fällen (wie. z. B. beim Verdacht des Betruges der Urkundenfälschung oder des Filesharing) unmöglich.
braucht ja auch nicht, wird alles mit der Brechstange am Ursprungsort gemacht
heise online - 06.11.08 - BKA-Chef begrüßt Einigung beim BKA-Gesetz
Mit der Verabschiedung durch den Bundestag voraussichtlich am 12. November sei nunmehr der Weg frei, in wenigen herausragenden Fällen die Festplatten von Verdächtigen so zu durchsuchen, dass eine etwaige Verschlüsselung der Daten unwirksam werde
Einen Taschenrechner mag er bedienen können...
Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste.
da gab es doch schon mal einen Innenminister der von sich gab,
dass man nicht den ganzen Tag mit dem GG unter dem Arm rumlaufen könne
http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Höcherl
Als für ihn typisch gilt sein Ausspruch in Zusammenhang mit der "Abhör-Affäre" 1963 "Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen".
 
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braucht ja auch nicht, wird alles mit der Brechstange am Ursprungsort gemacht

Online-Durschsuchung und Herausgabe der Verkehrsdaten sind zweierlei Paar Schuhe. Wen die Online-Durchsuchung trifft (so sie überhaupt statt finden kann), ist mir gelinde gesagt schnuppe - das trifft offensichtlich eh nur solche Verdächtige, die ziemlich tief in einer Matsche drin stecken!
Die Verkehrsdatenerhebung aufgrund der Verbindungsdaten ist hier eher unser Metier. Computerbetrug und die vielen anderen "geringfügigen" Straftaten werden schlicht nicht vom § 101a StPO erfasst und somit bringen diese Zahlenkolonnen anscheinend vorerst niemand mehr irgendwas (bis der BGH abschließend entschieden hat).
Die Vorratsdatenspeicherung ist mMn völlig im Eimer, da daraus gewonnene Erkenntnisse in Fällen, die eben nicht dem § 101a StPO zuzuordnen sind, nicht gerichtsverwertbar sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Ermittler derartige Daten - außer bei: ...
zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zulässig ist
... nicht erforschen dürfen, weil die Provider keine Auskunft erteilen dürfen.

Dazu kommt die Rolle des BKA (BKA-Gesetz). Wer oder Was ist denn das BKA und was sind die LKÄ? Wann werden die überhaupt tätig? Ohne Wissen um diese grundlegenden Antworten, erübrigt sich eine ernsthafte Diskussion!
 
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Wen die Online-Durchsuchung trifft (so sie überhaupt statt finden kann), ist mir gelinde gesagt schnuppe - das trifft offensichtlich eh nur solche Verdächtige, die ziemlich tief in einer Matsche drin stecken!
Ah, ganz neue Erkenntnisse. Ermittlungen sind schon der klare Beweis von Schuld, sogenannter Umkehrschluss.

Sauber :eek:
 
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Online-Durschsuchung und Herausgabe der Verkehrsdaten sind zweierlei Paar Schuhe. Wen die Online-Durchsuchung trifft (so sie überhaupt statt finden kann), ist mir gelinde gesagt schnuppe - das trifft offensichtlich eh nur solche Verdächtige, die ziemlich tief in einer Matsche drin stecken!
Quatsch! Es trifft ganz sicher nicht diejenigen, deren angebliches Bedrohungspotential für die Gesetzesbegründung benutzt wird. Das liegt schlicht daran, dass die Abwehr im Grunde lächerlich einfach ist, zumindest recht geringe Aufwände erfordert. Abwehrmaßnahmen werden daher zuvörderst solche Internetnutzer ergreifen, die es nötig haben. Die bleiben dann unbehelligt. Zugleich aber besteht ein hoher Druck des BKA und der LKÄ den Nutzen der mit hohem Aufwand umgesetzten Möglichkeiten zu beweisen. Es müssen dann unbedingt "verhinderte Straftaten" her. Es gehört m. E. nicht viel Phantasie dazu, dass dies Mittel primär gegen jeden eingesetzt werden wird, den staatliche Organe so gern mit Terroristen gleichsetzen. Man betrachte dazu einfach einmal die staatlichen Aktivitäten gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm. Dazu wird kommen, dass man zur Installation in die Wohnungen muss, weil die gezielte Remote-Installation schlicht nicht funktioniert.

...
Dazu kommt die Rolle des BKA (BKA-Gesetz). Wer oder Was ist denn das BKA und was sind die LKÄ? Wann werden die überhaupt tätig? Ohne Wissen um diese grundlegenden Antworten, erübrigt sich eine ernsthafte Diskussion!
Wissenlücken? Die lassen sich im Internet schliessen: BKA, Links zu den LKÄ

M. Boettcher
 
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Deine Meinung, die sei dir unbenommen!
Es gehört m. E. nicht viel Phantasie dazu, dass dies Mittel primär gegen jeden eingesetzt werden wird, den staatliche Organe so gern mit Terroristen gleichsetzen.
Die Phantasie teil ich mit dir, nur werden ich und der Insider dagegen ankämpfen und für Transparenz in Einzelfällen sorgen. Nur leider sind wir weder der Gesetzgeber noch höhere Entscheidungsträger - wir werden nur dann intervenieren, wenn Einzelschicksale von zu erwartenden Fehlentscheidungen betroffen werden.:wink:
 
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Die Phantasie teil ich mit dir, nur werden ich und der Insider dagegen ankämpfen und für Transparenz in Einzelfällen sorgen. Nur leider sind wir weder der Gesetzgeber noch höhere Entscheidungsträger - wir werden nur dann intervenieren, wenn Einzelschicksale von zu erwartenden Fehlentscheidungen betroffen werden.:wink:
Warum sich klein machen? Du bist Teil des Souveräns. Gemeinsam können (wir) viele den derzeitigen Gesetzgeber zum Teufel jagen. Das hat 1989 funktioniert und es würde wieder funktioneren. Um es mit Georg Danzer zu sagen: Morgenrot. ;)

M. Boettcher
 
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TP: Online-Durchsuchung
Um diesen Unfug richtig einschätzen zu können, muss man einen Vergleich bemühen: Verlangte der deutsche Verteidigungsminister im Bundestag, die Bundeswehr solle bei ihrem Einsatz für den Weltfrieden am Hindukusch Laserschwerter und Tarnkappen bekommen, würden einige Medien vermutlich doch nachfragen, ob eine geistige Verwirrung vorliege und ob man das Anliegen ernst nehmen solle. Bei der Online-Durchsuchung geschieht das nicht, obwohl der Einsatz einer Spionagesoftware für private Rechner [extern] bislang weder erfolgreich stattgefunden noch sich jemand erkühnt hat, irgendeine plausible Methode zu beschrieben, wie die Ermittlungsmethode praktisch umgesetzt werden könnte.
So deutlich ( und verständlich ) steht das nirgends in irgendeiner deutschen on oder off-line Publikation
http://www.damaschke.de/notizen/index.php/uber-den-unfug-der-angeblichen-online-durchsuchung/#
Über den Unfug der angeblichen “Online-Durchsuchung”
Über die diversen Albernheiten um die Allmachtsphantasie unserer Kontrollfreaks und Paranoiker namens “Online-Durchsuchng” habe ich mich ja schon mehrfach mokiert. Jetzt weist Burkhard Schröder in der Journalisten-Mailingliste Jonet auf einen nüchternen und kenntnisreichen Artikel in der Online-Zeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechng im Strafrecht hin.
Der Spiegel hat sich schon seit Jahren von ernst zunehmender Berichterstattung zu diesem Thema
verabschiedet
http://www.heise.de/newsticker/Sach...-der-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/118753
Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. "Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung", wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren. "Ich habe Zweifel, ob auch nur eine Straftat des internationalen Terrorismus damit zu verhindern ist", begründete die Rechtsexpertin ihre Haltung
wahre Worte gelassen ausgesprochen...
 
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heise online - 13.11.08 - BKA-Gesetz: Der Blick richtet sich erneut nach Karlsruhe
Datenschützer sowie Medien- und Wirtschaftsvereinigungen haben gegen die Verabschiedung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) durch den Bundestag protestiert. Wieder genehmige sich der Bundesgesetzgeber erst einmal ein Übermaß an Freiheitsbeeinträchtigungen, um dann nach einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf das vom Grundgesetz gerade noch Erlaubte zurechtgestutzt zu werden, beklagt der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Das neue BKA-Gesetz gefährde geradezu die "innere Sicherheit", weil es die Bevölkerung verunsichere und durch den Abbau rechtsstaatlicher Verfahren sowie durch die "Vergeheimdienstlichung der Polizei" die Ausgrenzung von Minderheiten forciere. Dies sei der wahre Treibsatz für Terrorismus.
Man fabriziert sich das Alibi für die Bespitzelung aller Bürger
 
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Manchmal könnte man auch denken, dass all diese hektische Betriebsamkeit nur für eins gut ist: um den Staat und die Elite vor den eventuellen Folgen sozialer Unruhen im Rahmen von Wirtschafts- und Finanzkrisen zu schützen.
 
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,590750,00.html
Schäubles Spähgesetz steht vor dem Aus

Es ist eines der umstrittensten Projekte der Großen Koalition - jetzt droht dem BKA-Gesetz das Aus. Nachdem FDP, Grüne und Linke die Mehrheit im Bundesrat schon dezimiert hatten, legt sich nun auch die sächsische SPD quer: Die Mehrheit für Wolfgang Schäubles Pläne dürfte damit dahin sein.
 
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Der Stern weiß, wie der Bundestrojaner arbeitet

BKA-Gesetz: So funktioniert der Bundestrojaner - Computer-technik - STERN.DE
stern.de zeigt, wie das staatliche Schnüffeln mit dem "Bundestrojaner" funktionieren könnte -
Der CCC weiß wie es geht...
Um die RFS als Spionagewerkzeug im Einzelfall einsatztauglich zu machen, sei Maßarbeit nötig, erklärt C. K. : "Was hat die Zielperson für einen Rechner und welche Applikationen laufen darauf, die eventuell in die Quere kommen könnten?" Vor dem eigentlichen Schnüffeln muss man erst einmal die Lücken und Tücken in der Infrastruktur aufdecken und dann den Bundestrojaner entsprechend anpassen. Das ist zeitaufwendig. Allerdings erhöht gerade eine solche Einzelanfertigung die Wahrscheinlichkeit, dass der Trojaner von Anti-Viren-Programmen und Firewalls - die immer auf eine Inventarliste schon bekannter Eindringlinge zurückgreifen müssen - unerkannt bleibt.
Der CCC hat auch schon mal weniger Unfug verbreitet
 
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heise Security - 19.11.08 - US-Gericht stoppt Verkauf kommerzieller Spyware
Ein US-Gericht hat dem in Florida ansässigen Hersteller CyberSpy Software untersagt, sein Programm RemoteSpy weiterhin zu verkaufen. RemoteSpy ist eine kommerzielle Spionage-Software, die Tastatureingaben und Instant-Messaging-Nachrichten mitliest, regelmäßig Screenshots macht, besuchte Webseiten mitloggt und alle gesammelten Daten an einen Server schickt. Anwender von RemoteSpy können sich auf dem Server einloggen und die über das Opfer gesammelten Daten abrufen. RemoteSpy soll sich Rootkit-Techniken zunutze machen, um sich vor Virenscannern zu verbergen.
Wieder nix damit, es gleich fertig zu kaufen und damit Steuergelder zu sparen ....
 
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heise online - 19.11.08 - BKA-Gesetz: Schäuble relativiert die Terrorgefahr
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat angesichts der Finanzkrise eine neue Gewichtung der Gefahren für die Stabilität des Landes vorgenommen. Auf die Frage des Magazins Stern, ob die Banker die Gesellschaft stärker bedrohen als Terroristen, antwortete der CDU-Politiker: "Mal abgesehen von Ihrer journalistischen Zuspitzung machen uns gegenwärtig in der Tat die Banken mehr Sorgen."
Bauerschlau wie er ist, wählt er natürlich diese Antwort. Bundestrojaner versteht nur ein winziger Teil der Bevölkerung, Bankenkrise glaubt jeder zu verstehen.
Die Bestimmungen zur Durchführung verdeckter Online-Durchsuchungen im Gesetzestext sorgen bei Experten unterdessen weiter für Stirnrunzeln. So weist der Datenschützer M.H. darauf hin, dass gemäß den Änderungen (PDF-Datei) des Innenausschusses das eingesetzte Spionagewerkzeug und die abgezogenen Daten nur noch "nach dem Stand der Technik" gegen unbefugten Zugriff zu schützen sind.
Immer wieder amüsant ist der offensichtliche Wahn (auf beiden Seiten) , dass eventuelle Terroristen
von der gesamten Debatte nicht den leisesten Schimmer haben und ihre PCs wie jeder unbedarfte
Otto Normalo völlig offen betreibt...
 
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