Reducal
Forenveteran
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Fakt ist dieses hier:
Demnach bleibt die Verfolgung von Verbindungsdaten zur Ortung des physikalischen Ursprungs einer Internetsession auch nach dem 31.12.2008 in einfach gelagerten Fällen (wie. z. B. beim Verdacht des Betruges der Urkundenfälschung oder des Filesharing) unmöglich.Karlsruhe stellte in seinem jetzt bekannt gegebenen Beschluss (1 BvR 256/08) vom 28. Oktober klar, dass der Abruf der Daten nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zulässig ist. Zur Strafverfolgung dürfen die Informationen nur weitergeleitet oder verwendet werden, wenn es um schwere Delikte geht, bei denen auch das Abhören der Telekommunikation erlaubt wäre.