Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/102027
Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten werde,
welche Experten sind denn das?

PS: Umfallerpartei wäre der passendere Name für die SPD oder um Konrad Adenauer zu zitieren: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/102063
Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen
..
"Wir warten nicht mehr", sagte H. "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.
noch jemand der nicht mal im Ansatz weiß, wovon er da phantasiert.

PS: Der "Freistaat" fühlt sich ja eh nicht an das GG gebunden, schließlich hat er das 1949 abgelehnt.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/
 
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Herrmann kündigte an, er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Online-Durchsuchung „persönlich genehmigen“ und dieses Instrument nur bei einem begründeten Verdacht auf schwerste Straftaten zulassen, wie die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags.
http://www.focus.de/magazin/kurzfas...it-bayerns-minister-herrmann-_aid_234160.html

Ach ja. Persönlich. Ja, sicher. Ganz bestimmt. LOL
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/102114
Der Vorstoß von Bayerns neuem Innenminister Johannes Herrmann (CSU), Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben, hat die Opposition empört und Strafverfolger erfreut.
Deprimierend die Erkenntnis, dass Strafverfolger um kein Jota intelligenter sind als Politiker.
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/102928
Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht heute mit. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden.
Ein hoffentlich ablehnendes Urteil wird den Innenfanatiker mit Sicherheit nicht im mindesten beeindrucken. Entweder er ignoriert es oder fordert gleich die Abschaffung von BVerG und GG
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/102928

Ein hoffentlich ablehnendes Urteil wird den Innenfanatiker mit Sicherheit nicht im mindesten beeindrucken. Entweder er ignoriert es oder fordert gleich die Abschaffung von BVerG und GG
Das fordert er eigentlich schon andauernd, oder? Das, was der und seine Spießgesellen in seiner Partei und beim Großkoalitionär so absondern hört sich verdammt nach der Beseitigung der Grundrechte und Etablierung eines autoritären Staates (vulgo Diktatur) an. Einsatz der Bundeswehr gegen die, die eben das verhindern wollen, inklusive. Ein Gegner der Verfassung als Minister - unfassbar!

M. Boettcher
 
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Das hat mich zu einem Kommentar gereizt.

M. Boettcher
Die Kommentare gehen praktisch alle in diese Richtung, soviel Gegenwind hat
der Sicherheitsprofessor wohl nicht erwartet. Akademische Bildung ist halt nicht immer ein
Garant für logisches Denken
In diesem Zusammenhang ein Kommentar zum Heiseartikel , der auch hierzu passen könnte
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103329
Sicherheit im Internet: Auf dem Weg zum aufgeklärten Anwender
Wozu den bloß?
http://www.heise.de/security/news/f...rten-Anwender/forum-131949/msg-14402030/read/
Wozu will die Bundesregierung eigentlich einen aufgeklärten Anwender?
marchy (mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.02)

Wenn ich mal so die Meinungen der Sicherheitspolitiker vor dem
inneren Auge vorüberziehen lasse, dann sind doch aufgeklärte Anwender
eher als Terroristen einzuschätzen.
Denn die verwenden Verschlüsselung, Firewalls, IDS, Anon-Proxys etc
pp.
Und wo sollen da unsere guten Sicherheitskräfte die 5-10
Onlineüberwachungen je Zeiteinheit[*] durchführen, um pöhse
Raubmordkipokopierterroristen zu überführen?
Also wirklich, das BSI muss für solche Empfehlungen aber auch
mindestens auf die Liste der Terrorunterstützer.
cu
marchy
[*] Die Zeiteinheit ist undefiniert und schwankt je nach
Inverviewpartner zwischen 1 Jahr und 1 Tag.
 
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Angesichts den umfassend dargestellten Abwehr- und Vorsichtsmaßnahmen gegen den Bundestrojaner:
...Würde ich eine Gruppe von Terroristen in Deutschland über das Internet führen, so würden deren PC sich nur mit einem von mir betriebenen VPN-Gate im Ausland verbinden (können). D. h., dass u. U. nötige Software-Downloads gesichert über das VPN und aus gesicherter Quelle erfolgen. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass sich die Kontrolle bundesrepublikanischer Behörden natürlich auf deutsche ISP beschränkt. Mit einer simplen Einwahl im (nicht EU) Ausland kann man das unterlaufen. Einwahlpunkte im Ausland könnte eine internationale Terrororganisation u. U. auch selbst aufbauen.
Ich bin von der Knoppix 5.2 DVD, die der letzten c't beilag, restlos begeistert. U. U. basteln die bösen Terroristen auf der Basis schon an der Al Quaida Version.
Ich behaupte, dass sicher erhebliche Anstrengungen unternommen werden/würden, dass es eben nicht gelingt in fremde PC einzudringen. ... so muss man sich einmal überlegen, mit welchem lächerlich geringen Aufwand sich die angeblichen Targets (z. B. Terroristen) solcher Überwachungs- und Ausschnüffelungswerkzeuge erwehren könnten. Ich skizziere einmal ein paar davon:

1. User-Mode ohne Berechtigung SW zu installieren. Betrieb des PC hinter einem Router.

2. Einwahl über ISP im (Nicht-EU)Ausland. Angeblich bei den deutschen ISP installierte bzw. zu installierende Geräte, die Downloads on-the-fly mit dem Bundestrojaner infizieren, werden so zuverlässig umgangen.

3. VPN zu einem im (Nicht-EU)Ausland plazierten Server; Software-Bezug (Update) nur durch den VPN-Tunnel aus der gesicherten Quelle.

4. Diskless-Betrieb. Man bootet eine spezielle Live-CD/DVD (wie Knoppix) in einem PC ohne Festplatte, und baue wie unter #3 ein VPN zu einem Server im (Nicht-EU)Ausland auf, wo auch alle persönlichen Daten liegen. Eine SW-Installation ist gar nicht drin, man ist nicht Admin des PC, und die Installation wäre, selbst wenn sie doch möglich wäre, flüchtig und mit dem Ausschalten des PC bereits beseitigt.

Ein Monitoring des Netzwerktraffics würde zudem die Ziele von Paketen deutlich machen, mit denen man keine Verbindung aufgebaut hat. Eine systematische Analyse würde daher den sogn. Bundestrojaner sicher entlarven. Spätestens dann würden Methoden zur Abwehr entwickelt. Überlegungen, Security Anbieter würden den "Bundestrojaner" gewähren lassen, sind ziemlich abwegig. Deren Geschäftsmodel wäre sofort erledigt, würde so etwas bekannt. Und es würde bekannt werden. Zumal es sicher auch Entwickler gibt, die gerade wegen solcher Befürchtungen freie Software zur Abwehr entwickeln würden.
...fiel mir noch was Interessantes ein, das zukünftig Beachtung finden sollte: [FONT=&quot][/FONT]
http://www.heise.de/software/download/special/pimp_my_stick/9_1
http://de.wikipedia.org/wiki/Stickware
 
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Alle diese Überlegungen können immer wieder nur zu dem einzigen Schluss führen, dass
die Forderung nach der On-line Durchsuchung aus einer kruden Mischung von
völliger Ignoranz und böswilligen Absichten/Zielen besteht.

Was dabei offen ist, aus welchen Anteilen diese Mischung besteht und was die wahren
Ziele der Forderung sind. Es darf spekuliert werden...
 
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,535939,00.html
Das BKA sucht Programmierer
...Mit einem Monatsbrutto von 2430 Euro (plus diverser Zuschläge allerdings) lockt der Job wohl niemanden aus der Privatwirtschaft in den Staatsdienst.
http://fazjob.net/job_detail/?em_id=308779
Wir bauen unser Team im Bereich der Entwicklung neuer Ermittlungsmethoden zur Verfolgung von Straftaten unter Ausnutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien aus und suchen eine/n Entwickler/in / Programmierer/in
zur Konzeption und Durchführung technischer Untersuchungen bei Straftaten im Zusammenhang mit Computernetzwerken
Für Otto Normalo auszuspionieren mag das reichen. Die (angebliche) Zielgruppe dürfte das kaum beunruhigen.
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/103702
Zum Schutz vor Internet-Kriminellen sollten PC-Nutzer ihr Betriebssystem durch Virenscanner, eine Firewall und ständige Aktualisierungen des Virenschutzprogramms schützen, so der Minister. Mail-Anhänge von unbekannten Absendern sollten ungeöffnet bleiben. Beim Internet-Banking sollten Nutzer immer die gesamte Internetadresse ihrer Bank direkt in die Adresszeile eingeben, statt einen Eintrag in der Favoriten-Liste zu nutzen. "Und bestätigen Sie niemals Kontonummern, Passwörter oder andere geheime Daten nach einer Mail-Aufforderung", riet Herrmann.
Aber dann hat doch der Bundestrojaner keine Chance...
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104088
Nach Darstellung des Datenschützers wählen die Ermittler für den Online-Zugriff auf private Computer Methoden, "die eigentlich kriminell sind". Kriminelle ließen diese Methoden jedoch ins Leere laufen, ist sich der Datenschützer sicher: "Im Ergebnis bringt das nichts."
Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen.
 
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http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung26.html
Entscheidung in Karlsruhe
Darf der Staat in unsere Computer?

In Karlsruhe wird heute verkündet, ob die Online-Durchsuchung verfassungsgemäß ist. Das Ermittlungsinstrument ist rechtlich hoch umstritten. Außerdem ist nicht klar, ob es überhaupt dazu taugen würde, etwa Terroristen bei der Anschlagsplanung zu beobachten. Ein Überblick.
In den gesprochenen Nachrichten wird es so dargestellt, als ob es das leichteste der Welt sei,
fremde PCs auszuspionieren und es nur von Karlsruhe abhinge, ob ab morgen jeder PC "belauscht"
werden könnte.
Man hat das Gefühl in einem Science-fiction Film der untersten B-Kategorie zu sitzen.
 
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Das geht - wie so oft - an der eigentlichen Frage vorbei.
Die wäre nämlich "Kann der Staat in unseren Computer?".
 
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http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=222959#post222959
http://www.computerbetrug.de/nachri...online-durchsuchung-ist-illegal-1-bvr-370-07/

Karlruhe verbietet, was eh Schwachsinn hoch drei ist, was die Politiker aber nicht zu Kenntnis nehmen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538051,00.html
Vertreter von Union und SPD äußerten vor dem Urteil die Erwartung einer grundsätzlichen Zustimmung des Verfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er gehe davon aus, dass die Große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."
http://www.welt.de/politik/article1729568/Karlsruhe_kippt_Online-Razzien_in_NRW.html
Eilmeldung +++
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur sogenannten Online-Durchsuchung verworfen. Das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Ansonsten gehen die Richter aber dennoch an der Realität vorbei, sie gestatten etwas, was
defacto Unsinn ist.
Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil.
 
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Das geht - wie so oft - an der eigentlichen Frage vorbei.
Die wäre nämlich "Kann der Staat in unseren Computer?".
Es ist ja bei technischen Themen üblich geworden, dass diejenigen, die nicht die blasseste Ahnung von den jeweiligen Technologien haben, sich in besonderer Weise in den Diskussionen hervortun. Beim Thema "Online-Schnüffelstaat" wird von den Herrn Schäuble, Wiefelspütz, Bosbach & Co. faktisch so getan, als würden sich Naturgesetze oder das Wetter von moregn einem Beschluß der Politik beugen. Das Bundesverfassungsgericht geht eigentlich ähnlich vor, wenn es in letzter Konsequenz den Angriff auf private PC unter hohen Auflagen für zulässig erklärt. Allerdings muss man den Richtern zu Gute halten, dass sie sich mit der Frage der technischen Umsetzung gar nicht befassen müssen; schon gar nicht mit so abenteuerlichen Erklärungen, nach man denen angeblich ohne Abwehrmöglichkeit des Attackierten Software gezielt remote auf PC plazieren kann.

Mir persönlich wäre es lieber gewesen, wenn dieser Angriff auf unsere Grundrechte, der sich ja in eine Kette ähnlicher Eingriffe reiht, etwas stärker Einhalt geboten worden wäre. Sprich: verfassungswidrig ohne Einschränkungen. So werden wir vermutlich erleben, dass die Gegner unserer Verfassung - u. a. die oben genannten Politiker - eine Bverf-konforme Gesetzgebung fordern und u. U. auch durchsetzen werden. Denen geht es um das langfristige Ziel die Demokratie hier zu schleifen. Da hilft jeder Baustein, sei er auch noch so klein.

M. Boettcher
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104150
Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher
"Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube" (JWvG)
Stärkt das 108 Seiten lange Urteil mit dem neuen Grundrecht einerseits die Bürgerrechte prinzipiell, so lässt es andererseits aber auch die Sicherheitsbehörden nicht im Regen stehen. Die Hürden für Eingriffe in das nun postulierte "Computer-Grundrecht" etwa durch verdeckte Online-Durchsuchungen sind zwar hoch und in etwa vergleichbar mit denen beim großen Lauschangriff oder der Rasterfahndung. Sie umfassen nicht nur einen Richtervorbehalt, sondern es werden auch konkrete Anhaltspunkte für eine aktuelle Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben sowie Freiheit der Person oder die Bedrohung der Staatsgrundlagen gefordert
Von vornherein die Lücken vorgesehen. Mit der Frage, wie dieser Unfug realisiert werden kann, ohne die Grundrechte nicht betroffener Bürger zu verletzen, setzt man sich vorsichtshalber (oder weil man keine Ahnung hat) erst gar nicht auseinander.
 
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