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AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Schweizer Käse in Berlin
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98528
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es gibt also doch noch Politiker(innen), die nicht völlig den Verstand verloren habe..."Der Speicherwahn führt in den Überwachungsstaat"
Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, biometrischer Pass - FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fürchtet den staatlichen Speicherwahn. Im SPIEGEL ONLINE-Interview erklärt die Ex-Bundesjustizministerin, warum der Überwachungsstaat näher ist als je zuvor.
Ja, gewiß. Aber man muss die mit der Lupe suchen. Die Dame mit dem langen Namen gehört dazu. Man fragt sich aber, wie solche Leute es in der eigenen Partei aushalten. Was in der Politik wirklich zählt, haben 26 Sozialdemokraten - die etwas so sozial und demokratisch wie die anderen christlich sind - jüngst gezeigt http://dip.bundestag.de/btp/16/16124.pdf. Denen geht es schon lange nicht mehr um die Sache, sondern um schnöden Mammon, wie sich auch hier gut ablesen läßt (zur Langfassung der Studie).es gibt also doch noch Politiker(innen), die nicht völlig den Verstand verloren habe...
Richtige Frage, aber falsch formuliert. Sie müsste lauten: Wie kommt es, dass wir es zulassen...Kurz, man wird uns unter Umständen fragen, wie wir zulassen konnten, dass die beste Verfassung, die Deutschland je hatte, dem Sicherheitswahn und dem Neoliberalismus geopfert wurde.
Prof. H. F.:
Die wahrscheinlichere Variante ist, dass die Software, die dort eingesetzt wird, so missbraucht werden kann, wiederum von Kriminellen, dass ein unbescholtener Bürger überwachbar ist. Und zwar nicht durch die Polizei, sondern in dem Fall durch beliebige Hacker, Sie müssen sich vorstellen, was natürlich für den Staat möglich ist, ist erst recht für jemanden möglich, der halbwegs versiert ist, dieses Tool auch einzusetzen.
Wenn dies gelingt, dann sind die Daten in einem Strafverfahren nicht mehr verwertbar.
vgl. h**p://blog.koehntopp.de/archives/1600-Der-Bundestrojaner-durchdekliniert.html
Als Strafverteidiger würde ich mich freuen, denn dann ist der Computer nicht mehr der Computer meines Mandanten, sondern von einem unbekannten Dritten.
Schließlich ist ja möglich unerkannt zuzugreifen. Beweis: amtliche Auskunft BKA.
Wenn das BKA das kann, kann das auch noch ein anderer. Wer ist mir egal. Jedenfalls können die Daten auf dem Rechner meinem Mandanten nicht mehr zweifelsfrei zu geordnet werden. Zweifel reichen. In dubio pro reo.
So das war die strafrechtliche Abteilung, hier trat die Polizei als Strafverfolger auf, als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.
.....
Fazit: Bundestrojaner zerstört auf der Strafrechtseite genau den Beweis, den er erbringen sollte. ...
Kann das im Bundesministerium des Innern jemand dem Minister erklären oder werden solche Hinweise bereits nicht mehr zur Kenntnis genommen?
Kommentare bei Heise:Bundeskriminalamt speichert seit Jahren IP-Adressen von BKA-Website-Besuchern
...
Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentierte die
Antwort der Bundesregierung ironisch: "Das BKA geht anscheinend davon aus,
dass sich mutmaßliche TäterInnen fortlaufend über den Stand des
Ermittlungsverfahrens informieren. Selbstverständlich von ihren privaten
Rechnern, ohne Anonymisierung – wie Schwerverbrecher das so machen
..."
Die These hat leider einen Schönheitsfehler: sie geht davon aus, dass Richter nach wie vor auf den Prinzipien rechtstaatlicher Justiz bestehen. Das war einmal. Inzwischen will man u. a. unter Folter gewonnene "Tatsachen" nicht ignorieren, - der eine oder andere will gar ein bischen mitfoltern - beschließt, dass bereits ein Terrorverdacht für eine Kontensperre genügt und verdächtige Kontenbewegungen dazu nicht nachgewiesen werden müssen. Es gibt genügend Belege für fortwährenden Rechtsbruch z. B. bei Ermittlungen nach §129a, der Telefonüberwachung, Durchsuchungsbeschlüssen, den Maßnahmen im Vorfeld des diejährigen G8-Gipfels, abgesegnet durch die hiesige Justiz. Von den Deals in zig Strafverfahren will ich gar nicht erst reden. Insofern ist die Annahme des rollenden Ministers, er könnte auch vor dem höchsten Gericht Erfolg haben, nicht gänzlich unbegründet.Ganz neu ist diese These nicht:
Die Demaskierung der wahren Motive hat begonnenDer Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Verband der
deutschen Internetwirtschaft eco wollen den Bundesrat von einer Entschließung
abbringen, wonach Rechteinhabern Zugriff auf die künftig verdachtsunabhängig
vorzuhaltenden Vorratsdaten von Telefon- und Internet-Verbindungen gegeben
werden soll.
tatü, tata (kindlicher geht es kaum)Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
Der Rufer in der (geistigen) Wüste... (voice in the wilderness...)Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im
Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch.
Die geplante umstrittene Ermittlungsmaßnahme hält er für wenig praxisgerecht. "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere", erklärte der Strafverfolger am heutigen Freitag
Die Erklärungen (oder Ausreden) dazu sind äußerst lesenswert.diepresse.com schrieb:Am Ende einer langen Parlamentssitzung beschlossen SPÖ und ÖVP am Donnerstag eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Dieses sieht nun vor, dass Mobilfunkbetreiber bei Gefahr in Verzug der Polizei die Standortdaten und die sogenannte IMSI-Kennung eines Handys bekannt zu geben hat – und zwar ohne richterlichen Beschluss.
diepresse.com schrieb:Demnach wird mit dem Gesetz auch die Internetüberwachung ohne richterliche Genehmigung erlaubt. Die Sicherheitsbehörden dürfen von Internetanbietern die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht sowie Namen und Anschrift des Benutzers dieser IP-Adresse verlangen.
Das gilt auch für diesen Thread: 18000 Hits in genau einem Jahr.Der Innenminister und seine volksparteiübergreifende Gefolgschaft weiden im Sicherheitswahn die Verfassung aus - kritische Fragen und kritisches Denken sind demgegenüber auch in der freien Presse Mangelware
Der SPD-Politiker Edathy signalisierte die Zustimmung seiner Partei. Das neue Gesetz könnte demnach nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fertig gestellt werden.