Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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@Dialerfucker

Kann ich nicht verstehen - In ihrem Schreiben an die Geschädigten preist eops doch deren Anti-Dialer-Software sooo an???

ich habe umgehend nach Eingang des Info-Schreibens von eops im Juni einen deutlichen Brief geschrieben und eine schnelle Aufklärung gefordert. Vorgestern kam ein Anruf von dieser Firma um den Fall zu klären. Da ich auf einer schriftlichen Klärung bestand und auch die Anzeige aufrecht erhalten wollte wurde dieses Gespräch sehr schnell beendet.
Hat jemand inzwischen ähnliche Erfahrungen gemacht?

Donald
 
Heikoman schrieb:
Mal ganz ehrlich. Wie funktioniert das eigentlich, wenn alle Klagen von Nexnet an die Geschädigten Kunden vor Gericht landen. Wieviel Mitarbeiter haben die um diese Flut an Klagen vor Gericht zu bewältigen?
Die kommen ja jetzt kaum klar. Also lieber würde ich in den Knast gehen als bei Nexnet arbeiten zu müssen.

du glaubst allen ernstes, die werden in jedem ihrer dubiosen fälle klagen???
inzwischen tendiere ich zu der auffassung, sämtliche post von igrendwelchen inkassounternehmen und solchen die es werden oder sein wollen, mitsamt der übrigen werbung in der blauen tonne verschwinden zu lassen...
 
@Dialerfucker

hast du dir mal die die vom Saulus zum Paulus gewandelte Seite angesehen? Da gibts jetzt zwei Links drauf ,
einen zu CHIP-Online und einer zu einem Dialerforum ;)

@Haudrufundschluß

das predige ich schon seit geraumer Zeit, nicht nervös machen lassen. Briefe von Inkassobüros sind das Papier
nicht wert auf dem sie geschrieben sind . Erst bei einem Mahnbescheid (Gericht!!) muß sofort Widerspruch
eingelegt werden. dann erst kommts zu einer Gerichtverhandlung. Nach all den negativen Schlagzeilen
fürchten die das doch wie der Teufel das Weihwasser ! ;)
 
mahnbescheid:
habe gerade einen vor mir liegen...
selbst wenn das zuständige gericht zur stellungnahme auffordert, heißt das noch nicht zwingend, dass vor gericht ein streitverfahren durchgeführt wird. zum einen kann der antragsteller auf dem antragsformular ein kreuzchen setzen, ob im falle eines widerspruchs sofort ein verfahren durchgeführt werden soll - er kann aber auch erst den widerspruch der gegenseite abwarten und sich dann noch überlegen, ob er vor gericht möchte oder lieber doch kleinlaut den schwanz einzieht.


:roll:
 
Heiko schrieb:
Du darfst eines nicht vergessen: bei Erfolg kostet die Beitreibung den Anbietern keinen Pfennig. Die Kosten fallen dann alle dem Schuldner zu Lasten.

Bis auf die Mahn und Inkassogebühren. Diese sind nämlich nach meinem bisherigen Kenntnissstand nicht einklagbar. :D
 
Heiko schrieb:
Inkassogebühren schon wenn die Dir angelastet werden können.

Wie gesagt, das ist mein Kenntnissstand von dieser Sache. Is ja auch schon ne Weile her (99´/2000´). Damals lautete die Auskunft des RA, das Inkassogebühren grundsätzlich nich einklagbar sind, solange es das Inkassounternehmen nich eindeutig nachweisen kann, das seine Forderungen berechtigt sind. Wir haben damals weder Mahngebühren noch Inkassogebühren bezahlt. Allerdings leider die nicht geringen Forderungen der jeweiligen Anbieter. Einige Anbieter von div. Sites saßen ja nich mal in Europa oder Amreika. Die Seychellen bieten doch ein viel besseres, vor allem wärmeres Klima. :lol:
Der beste und größte Posten war soweit ich mich erinnere, ein Aufrufen einer Seite(logo - ohne Warnung, sonst macht das ganze ja keinen Spaß) mit runden 800,-DM für eine Dauer von zwei oder drei Sekunden.
Nach div. Telefonaten und etlichen Mahnungen sowie der Gerichtl. Verfolgungsdrohung haben wir uns dann schweren Herzens dazu entschlossen, zu zahlen. Damals waren wir noch Neulinge. Mittlerweile nicht mehr.
 
was "zuschläge" auf den rechnungen für mahnverfahren betrifft, schaut es so aus:
als mahnender kann ich unter bestimmten umständen z. b. portokosten aufschlagen, darf jedoch nicht meine arbeitszeit in rechnung stellen. diese fällt unter "buchhalterischen aufwand" - von daher wird meist nur mit so etwas "gedroht" - wird vor gericht geklagt, verschwinden solche posten wieder. problematisch wird es bei der beauftragung von inkassounternehmen. auch der gläubiger hat eine sogenannte schadensminderungspflicht. kennt er die gründe des vermeintlichen schuldners und weiß, dass es sich bei seinen säumnissen nicht um eine einfache zahlungsunfähigkeit handelt, erübrigt sich die beauftragung eines inkassounternehmens. die gebühren können also in frage gestellt werden. wichtig ist das bei mehreren inkassounternehmen, die nacheinander ihre dienste in rechnung stellen und auf dem papier immer wieder die kosten aufstocken.

geht´s tatsächlich vor gericht, trauen sich die meisten gläubiger nicht mehr, die kosten für die beauftragung in die forderungen mit aufzunehmen, weil einfach keine rechtsgrundlage dafür existiert. je nachdem kann es sich der richter hier ganz leicht machen und die rechtmäßigkeit der forderung als ganzes einfach verneinen...



:3d:
 
Mein Gott, wer soll denn dieses juristische Kauderwelsch verstehen- außer den Rechtsverdrehern. :cry:
Und woher weiß ich nun als Schuldner, was nur "fixe und Fiktive" Kostenpunkte sind und was nicht? Naja und außerdem Papier is geduldig.
Wird mir wohl in Zukunft nix anderes übrig bleiben, als einen Schuß ins Blaue abzugeben und abzuwarten, was dann passiert. :lol:
was aber, wenn ich da versehentlich in´s Wespennest gestochen hab und anschließend Post von div. windigen Rechtsverdrehern bekomme? :oops:
 
hansenet nexnet eops

Hallo, habe leider erst heute euer forum entdeckt. Ich bin wie fast alle von hansenet gelinkt worden, hatte aber bisher noch nicht einmal die Einwahlnr. herausgefunden. Für ienen Einspruch war es zu spät, Verbindungsdaten bei der telekom bereits gelöscht. Die 2. Mahnung von Nexnet über ca. 76,01 Euro habe ich dann unter Vorbehalt im Verwendungszweck des Überqweisungsträgers gezahlt und mich darüber geärgert, daß sie mich kleingekriegt haben.

Aber siehe da, auch ich erhielt weiterhin Post, zuletzt von eops, die mir nun einen gegenseitigen Forderungsverzicht anbieten (welche Forderung, sie haben doch keine mehr gegen mich!) und mir einen Betrag von 15 E überweisen wollen, sofern ich dem Verzicht zustimme.

Was ratet Ihr mir? Soll ich darauf eingehen oder versuchen, auch das restliche Geld zurückzufordern? Ohne Rechtschutz kann ich mich auf teure Auseinandersetzungen nicht einlassen.
Hoffe auf Antwort, es hat ja schon seit 4 Wochen niemand mehr gemailt!
 
sind dir die 15 € wichtig oder geht´s ums prinzip?
vor gericht wird eops mit dir nicht wollen, wenn die sowas anbieten...

gegenseitiger forderungsverzicht würde ohnehin bedeuten, dass sie eine forderung deinerseits anerkennen, oder? ich würde auf die 15 € verzichten und den kompletten betrag zurückfordern: schreibe eops einen netten brief, in dem du ihnen eine frist setzt, in der du deine bisher entstandenen kosten zurückforderst. sollte die verstrichen sein, würde ich mit der einleitung eines gerichtlichen mahnverfahrens und strafanzeige drohen. was nexnet kann, kannst du schließlich auch...




:3d:
 
hansenet nexnet eops

Hallo Haudraufundschluß!

Wie recht du hast. Vielen Dank für deinen Rat. Ich werde es versuchen, mein Geld zurückzubekommen.
Grüße Doro
 
hansenet nexnet eops

Hallo Haudraufundschluß!

Wie recht du hast. Vielen Dank für deinen Rat. Ich werde es versuchen, mein Geld zurückzubekommen.
Grüße Doro
 
eops steht das wasser derzeit richtig schön bis zum halse:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=2529
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html

wenn die entstandenen kosten auf eine frei tarifierbare nummer zurückzuführen sind, muss eops nachweisen, dass du ein entsprechendes angebot in anspruch genommen hast. ein verbindungsnachweis, der das zustandekommen entsprechender verbindungen belegt, genügt da nicht mehr. von daher würde ich letztmalig eine frist setzen.

http://www.heise.de/newsticker/resu...data/ad-01.07.02-000/default.shtml&words=EOPS

heise schrieb:
Es würden nicht nur offene, sondern auch bereits beglichene Abrechnungen überprüft. Kunden, die unberechtigte Forderungen bezahlt haben, sollen ihr Geld zurückbekommen, sagte Andres.

vor dem hintergrund ist dein schreiben von eops um so seltsamer - scheinbar machen die mit den offensichtlich unberechtigten forderungen dann auch noch ihren reibach. es wird sich nicht ein einziger geprellter finden, der von alleine sein geld zurückbekommt, denke ich.

vielleicht solltes du einen neuen thread eröffnen und das eops-schreiben mal komplett veröffentlichen, damit es auch andere geschädigte zu gesicht bekommen...


:eek:
 
EOPS

Habe gerade einen Anruf der Firma EOPS bekommen. Eine sehr freundliche Dame wollte auf meine offenstehende Rechnung aufmerksam machen und versicherte mir, dass der Umgang der Firma HanseNet mit den Kunden ganz und gar nicht in Ihrem Interesse liegt.
Ich machte darauf aufmerksam, dass ich zu dieser Zeit nicht im Internet war und immer noch auf die Unterlagen von der Firma HanseNet warte. Die freundliche Dame bei EOPS sagte zu meinem Erstaunen, dass die Telekom gar keinen Einzelnachweis von dieser Aktivität erstellen könnte!!
Nur die Firma EOPS ist dazu in der Lage.
Ich machte die freundliche Dame darauf aufmerksam, dass die Firma HanseNet absichtlich so lange mit dem Nachweis braucht, damit ein unerfahrener Geschädigter wie ich, den Einzelnachweis bei der Telekom zu spät beantragt und der Zeitraum verstreicht.
Wiederum zu meinem Erstaunen wurde mir sofort gesagt, von unserem Computer wurde ein Passwort zu einer Sexseite beantragt. Ich kann mir das zwar nicht vorstrellen erwarte aber sehnsüchtig den Einzelnachweis.

Man kann dann den Rechnungsbetrag sogar persönlich bei EOPS in Düsseldorf abgeben - Toll oder?

Wirklich nett die Dame am Telefon und sehr geschäftstüchtig.
 
ja, eops...
so in etwa habe ich mir das vorgestellt.
wenn du alles richtig gemacht hast, hast du vor der löschung deiner verbindungsdaten bei hansenet der rechtmäßigkeit der rechnungsposition widersprochen. rechtsfolge daraus wäre die gebührenzählerprüfung. allerdings waren hanse- und nexnet zu sehr mit dem inkasso beschäftigt, um sich mit solchem kleinkram abzugeben. wenn eops die nicht vorlegen kann (was fast immer der fall sein sollte, weil die rechnungen länger als 80 tage zurückliegen), muss man sich darum auch keine gedanken mehr machen. dann interessiert auch nicht, was eops in den hauseigenen logdateien so verbucht hat, weil nicht einmal über die verbindungen an sich ein nachweis erbracht werden kann, der vor gericht bestand hätte.
ich würde die kommunikation mit eops auf den ersatz des entstandenen schadens, also briefmarken, briefpapier und nerven, die man an hanse- und nexnet verschwendet hat, konzentrieren...

ein passwort? ja, logisch. und weil ich zu blöd bin, ein passwort einzutippen, wird auch dieses automatisch übermittelt und in die dfü-einwahl eingetragen - sonst geht´s denen gut? was ein schmarrn...
 
So, jetzt habe ich ,nach einem Anruf von Eops am 10.09.02,am 12.09 ein nettes Schreiben bekommen.
Ich solle doch bitte die Rechnung von Hansenet in Höhe von 300 Euros an Eops bezahlen. Rückfragen sind für nur 0.12 Euro/min möglich.
Am Ende noch der Satz:
Damit sie sicher und unbeschwert im Internet surfen Können, empfehlen wir Ihnen eine Dialer Schutzsoftware. Ein kostenloser Download und die Nutzung ist unter http.//www.dialer-control.de möglich.
Ich wundere mich über so viel Zynismus.
 
0190 829598 Nummer

habe bemerkt das ich für ca. 2 Minuten über 0190 eingeloggt war. Dieses ist aber nur an einen Tag vorgekommen. Nun will HanseNet lt. Rechnung dafür 237 Euro haben.
Einen Dailer habe ich nicht auf meinen PC. HanseNet habe ich informiert das ich den Betrag erst einmal einbehalte um mich rechtlich zu informieren.
Kann mir jemand sagen was ich nun tun muss. Rechtlich klagen will bzw. kann ich nicht, denn sollte ich verlieren trage ich ja die kosten. Soll ich warten bis ich eine Mahnung von dem Anbieter bekomme... und dann. Wie soll ich denn was beweisen? Wie ist es mit der Einhaltung der Fristen?
 
Regulierungsbehörde

über die Regulierungsbehörde Tel. 01805 101000 bekommt man auskunft über die 0190 Nummer die man gewählt hat. Meine Nummer 0190 829598 gehört zur Cold Telecom... dort soll ich hinschreiben und die Anschrift des Anbieters erfragen um zivilrechtlich klagen zu können
 
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