Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Das Posting eines Gastes als neuer Thread hier als Zitat um das Thema nicht zu verzetteln.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3908
Volker A. schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Soeben (6.2.04) habe ich von der Hanseatischen Abrechnungssysteme Gmbh eine Rechnung über 69,95 Euro erhalten und bin entsetzt. Ich habe versucht telefonisch (0180-500 0122) mit der Hanseatischen Abrechnungssysteme Gmbh Kontakt aufzunehmen, ich konnte aber mit keinem Ansprechpartner verbunden werden. Das Internet wird aussschliesslich von meinem minderjährigen Sohn Andre' 12 Jahre alt (12.9.1991 geb.) genutzt. Ich habe mit meinem Sohn gesprochen und er hat mir erzählt, dass immer wieder Erotikseiten automatisch aufgemacht werden und das er vielleicht beim schliessen einen falschen Button gedrückt hat. Ich habe auch gerade mit der deutschen Telekom über eine Sperrung solcher Seiten gesprochen.
Ich sehe mich nicht veranlasst diese Rechnung zu bezahlen. Bitte geben Sie mir (Herr Krause oder jemand der Helfen will) einen Rat über die E-mailadresse "..." , wie wir uns in dieser Sache am Besten verhalten sollen und was wir noch unternehmen können.
Danke mfg
Volker A. 6.2.04

tf
 
Mich hat´s erwischt - hilfe!!!

Tja, nun bin ich nach 3 Jahren endlich mal wieder online, und was passiert? Nach 3 Wochen endlosen Surfens durch das WWW erhalte ich heute eine Rechnung über die bereits bekannten 69,95 €. Selbstredend haben weder mein Freund noch ich irgendetwas geöffnet, höchstens "weggeklickt".
Nachdem ich heute ca. 2 Stunden im Net nach Antworten gesucht habe (bin ja auch nicht mehr wirklich fit in Sachen PC etc.) habe ich in euren Nachrichten immer wieder gelesen, dass ihr den Dialer entdeckt habt. Allerdings finde ich die Datei "st-olb00021.exe" nicht.

Wie muß ich was eingeben, um die Datei zu finden??

:bigcry: Ich wollte doch nur mal wieder online sein... :bigcry:
 
Re: Mich hat´s erwischt - hilfe!!!

Bine79 schrieb:
Wie muß ich was eingeben, um die Datei zu finden??

Wofür willst du die finden, hast du einen Vertrag abgeschlossen? Nein ? dann wäre mir das egal .
Lies die vorgehenden Postings und dann sollte klar sein, wie vorzugehen ist

tf

PS: Groß/Fettschreibung eines ganzen Postings gilt im I-NET als lautes Schreien,
ist verständlich aber nicht nötig, wir verstehen dich auch so sehr gut.
 
Ich glaube ich hab neue Lieblingsfeinde gefunden *g*
Hoffe nicht dazu zu gehören.

Nicht wirklich, keine Sorge! Ich muss wohl ergänzen, dass ich zu den Lieblingsfeinden auch ein paar nette Menschen kennen gelernt habe. Solang es diese noch gibt, geht die Welt nicht unter. :bussi:

@Volker A.

Folgende Vorgehensweise, wie schon einige male hier geschrieben, ist ratsam:

siehe auch:
KatzenHai schrieb:
Erste Schritte bei Rechnung von Hamburgische Abrechnungs Systeme GmbH über € 69,95:

1. Ruhig bleiben. Es sieht derzeit danach aus, dass keine wirksamen Forderungen entstanden sind.

2. Schreiben an die H.A.S. unter bezugnahme auf die Rechnung, dass man das sog. "Zugangstool" nicht geladen habe. Sollte sich dieses unbemerkt und ungewollt eingewählt haben, ist hierdurch kein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen, wodurch auch keine Vergütung von € 69,95 vereinbart ist. Der Kunde der H.A.S. möge daher die Forderung ausbuchen.

3. Für etwas Frechere: Zusatz, dass wegen dieser Weigerung keine Kosten von Inkassounternehmen erstattungsfähig entstehen, wenn der Fall vor Gericht geht, da die H.A.S. damit rechnen muss, dass eine außergerichtliche Inkassobemühung des Betrags von € 69,95 erfolglos bleibt. Im Übrigen werde wegen des eindeutigen Sachverhalts auf Mahnschreiben etc. nicht reagiert werden, sodass sofortige Klage anheim gestellt wird.

4. Mitteilung des Vorfalls an die Verbraucherzentrale Hamburg, dort wird gesammelt und (wohl) auch mit der Staatsanwaltschaft zusammen gearbeitet.

5. Abwarten und hier aktuell lesen und schreiben, damit andere ggf. "davon lernen".

Zu Punkt 2 kann ich anraten dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Ich persönlich habe die Staatsanwaltschaft bislang nicht informiert, bin aber statt dessen mit der örtlichen Polizeidienststelle in Kontakt. Aber dort braucht man etwas mehr Ausdauer, damit einem Glauben geschenkt wird, ist meine Erfahrung. Liegt daran das dort in der Regel keine EDV-Spezialisten vor Ort sind.

@all
Ich bin nicht mehr sicher ob das hier schon erwähnt wurde, aber
mittlerweile hat sich Matthias von der H.A.S. die Mühe gemacht auf eingesendete Widersprüche mit einem Standardbrief zu antworten. Das einzigste was Matthias morgens machen muss ist das Tagesdatum zu ändern und das Datum des eingesendeten Einspruchs. Unvermeidbar natürlich die Anschrift selbst. Angeredet werde ich nur mit "Sehr geehrter Kunde"

Der Brief zielt darauf ab, den angeblichen Kunden zu verunsichern und doch zur Zahlung zu bewegen. Es gibt da auch ein evtl. interessantes Detail zu dem ich hier lieber vorerst nichts Näheres sagen möchte. Diesbezüglich nehme ich Kontakt mit Anna auf, die das evtl. verwerten kann und wenn es nützlich und sinnvoll ist, wird sicher später dazu Stellung bezogen.
 
bin aber statt dessen mit der örtlichen Polizeidienststelle in Kontakt. Aber dort braucht man etwas mehr Ausdauer, damit einem Glauben geschenkt wird, ist meine Erfahrung. Liegt daran das dort in der Regel keine EDV-Spezialisten vor Ort sind.

Bitte den Beamten bei der Anzeigeerstattung unbedingt mitteilen, dass Sie mit der Kripo in Hamm Kontakt aufnehmen sollen. Die sind bereits voll in der Sache drin, sammeln die Fälle und können auch mit technischen Auskünften weiterhelfen.
 
sascha schrieb:
Bitte den Beamten bei der Anzeigeerstattung unbedingt mitteilen, dass Sie mit der Kripo in Hamm Kontakt aufnehmen sollen. Die sind bereits voll in der Sache drin, sammeln die Fälle und können auch mit technischen Auskünften weiterhelfen.
Widerspruch, Sascha! Die Beamten in Hamm würden sonst mit Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet überhäuft und in ihrer Arbeit gehemmt - zumal der zuständige Sachbearbeiter derzeit, noch bis übernächste Woche im Urlaub ist. Jede Anfrage muss nämlich mit einem eigenen Vorgang bei den Hammern bearbeitet werden.
 
Na, dann sollten die mitlesenden Polizeibeamten doch mal einen Tipp abgeben, wo das Sammelermittlungsverfahren jetzt angesiedelt ist/wird ;)
 
Ein Sammelermittlungsverfahren gibt es derzeit nicht. Jeder Anzeigeerstatter sollte sich an seine örtliche Polizei wenden und denen den Hinweis geben, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg hier federführend sein wird. Kriminalpolizeilich gesehen wird innerhalb der verschiedenen Behörden lediglich eine interene Informationsbündelung praktiziert, die letztlich wieder bei der StA Hamburg einfließen sollte. Von dort aus werden die Infos aus dem Bundesgebiet zusammengetragen, ausgewertet und den letztlich zuständigen Ermittlungsdienststellen zugeordnet (Tatortprinzip).
8)
 
Verbraucherzentrale Hamburg warnt

" Neue Abzocke über das Internet

Hanseatische Abrechnungssysteme: Verbraucher-Zentrale warnt

Bei der Verbraucher-Zentrale Hamburg häufen sich Beschwerden über Rechnungen und Mahnungen der Hanseatischen Abrechnungssysteme GmbH. Die Firma verlangt 69,95 Euro für eine "gebührenpflichtige Serviceleistung". Die betroffenen Verbraucher hätten sich zu einem "Internet Service" angemeldet und könnten einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal nutzen. Merkwürdig daran ist nach Auskunft der Verbraucher-Zentrale, dass sich die ratsuchenden Verbraucher nicht erinnern können, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Corinna Loevenich, Juristin der Verbraucher-Zentrale Hamburg warnt: "Wir raten davon ab, diese Rechnungen aus Scham zu begleichen. Bezahlen muss nur, wer auch einen Vertrag geschlossen hat." Den Beweis dafür müsse der Anbieter erbringen und bislang sei das in keinem der bekannt gewordenen Fälle geschehen.

Nach Informationen der Kriminalpolizei in Hamm installiert sich beim Surfen im Internet eine Art Dialer-Programm auf der Festplatte. Es spioniert die Telefonnummer und die Adressdaten des Benutzers aus. Damit hat die Firma alle Informationen, die sie zum Versenden einer Rechnung benötigt.

Seit dem 14. Dezember 2003 müssen alle so genannten Dialer-Programme bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert sein und dürfen nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 angeboten werden. "Ganz offensichtlich haben wir es hier mit dem ersten Versuch zu tun, die neuen verbraucherschützenden Vorschriften zu umgehen", meint Loevenich. Da die Firma keine registrierungspflichtigen Dialer-Nummern verwendet, sondern unverdächtige Festnetznummern, versagen hier auch die meisten alten Dialer-Warnprogramme. Schutz soll die Software YAW 3.51 (oder höher) bieten, die unter www.dialerschutz.de zum Download bereit steht."

http://www.verbraucherzentrale-hamburg.de/
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" Dialer: Zahlreiche positive Urteile!

AG Hamburg-Altona, AG Norderstedt, AG Hamburg-St. Georg , AG Geesthacht, AG Lüneburg und AG Hamburg geben den Kunden Recht

Verbraucher, die sich weigern, unberechtigte "Dialer"-Forderungen zu bezahlen, haben jetzt auch vor Gericht immer bessere Chancen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Urt. v. 2.8.2003, 316 C 354/03) wies die Klage einer ursprünglich von Talkline GmbH & Co. KG geltend gemachten Forderung ab, die diese an die Klägerin, ein Inkassoinstitut, abgetreten hatte. Für vier angeblich hergestellte Telefonverbindungen hatte Talkline 158,02 Euro gefordert. Die Kundin verweigerte die Zahlung, das Inkassoinstitut zog vor Gericht. Das meinte: Die Klägerin sei "darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Kundin die abgerechneten Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen habe". Weiter heißt es, dass man "nach der allgemeinen Lebenserfahrung ... nicht man davon ausgehen ...könne, dass die aufgezeichneten Gebühreneinheiten vom jeweiligen Telefonkunden ausgelöst wurden."... "Angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Missbrauchs von 0190-Nummern und insbesondere von sogenannten "dialern", ... kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verbindung im Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes... ...erteilt worden ist."
Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Amtsgericht Norderstedt (Urt. v. 1.10. 2003, 42 C 119/03). Auch hier ging es ursprünglich um eine Forderung der Talkline GmbH & Co. in Höhe von 171,13 Euro, die an das Inkassoinstitut "intrum justitia" abgetreten und von dieser eingeklagt worden war. "Die Klägerin trägt lediglich unter Vorlage einer so genannten Einzelverbindungsübersicht vor, dass der Beklagte ... Dienste des Anbieters IBS AG und Teleteamwork ASP in Anspruch genommen habe. Es fehlt jeder Vortrag dazu, welcher Dienst konkret beansprucht wurde..." so das Gericht. "Hiermit kommt die Klägerin ihrer Darlegungspflicht nicht in dem zu fordernden Umfang nach."
(Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg).

Ebenso entschied das AG Hamburg St. Georg (Urt. v. 29.10.2003, 915 C 263/03) (ursprüngliche Forderung in Höhe von € 1.242,36 von Talkline, abgetreten an "intrum justitia"). Zitat: ... "Auch die floskelartigen Verweise der Klägerin auf eine angebliche Selbstkontrolle der Mehrwertdiensteanbieter sind in diesem Zusammenhang völlig unzureichend." ... ... "Auch ist nicht einzusehen, warum ein Internetnutzer verpflichtet sein sollte, sich gegen missbräuchliche Geschäftspraktiken zu schützen."

Um 2.165 Euro ging der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Geesthacht (Urt. v. 6.10.2003, 8 C 241/03, nicht rechtskr.) - auch hier wiederum eine Forderung von "intrum justitia" (abetretene Forderung von Talkline). "Es fehlt am Zustandekommen eines Vertrages über die Nutzung der Mehrwertdienste" - so das Gericht in erfreulicher Klarheit. Die Klägerin habe nicht dargelegt, "dass die Beklagten die Internetverbindungen zu einem bestimmten Diensteanbieter und die Verbindungen zudem bewusst und gewollt aufgebaut haben".
(Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Becker, Hamburg).

Es sei "allgemein bekannt, ... dass teilweise in betrügerischer Absicht solche Dialer sich unbemerkt einschleichen können". Diese deutlichen Worte fand das AG Lüneburg (Urt. v. 9.1.2004, 39 C 464/03). intrum justitia/Talkline verloren den Prozess um eine Forderung in Höhe von € 2.999,71. (Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Guido Steinker, Hamburg)
Auch die Forderung in Höhe von € 2.232,36 von intrum justitia/Talkline wurde zurückgewiesen (AG Hamburg, Urt. v. 13.1.2004, 18 B C 432/03). "Selbst unterstellt, der Beklagte habe die hier in Rechnung gestellte Nummer angewählt, hätte dieser überhaupt keine Vorstellung, mit der Firma Talkline eine vertragliche Beziehung zu haben." (Dieses Urteil wurde eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Becker, Hamburg).

Wer jetzt mit Mahnbriefen von Inkassoinstituten und/oder Rechtsanwälten (meist: Werner (...) & Kollegen, Darmstadt) behelligt wird und sich wegen der ständig steigenden Forderungen unter Druck gesetzt fühlt, kann sich entspannen. Ohnehin verlaufen die Sachen oft im Sande. Und selbst wenn es zu einer Klage kommt, hat man vor Gericht - besonders in Hamburg - jetzt sehr gute Karten.

Übrigens: In vier der genannten Fälle wurden überhöhte Inkassoforderungen geltend gemacht, die erst auf Hinweis der Gerichte reduziert wurden. "
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Sorry, das ich mich nur als Gast melde, aber ich wollte das nur kurz loswerden.

Mein Kumpel hat auch diese komische Rechnung bekommen und hat mich um Rat gebeten.

Meine Frage :

An welche konkrete Adresse soll er den Widerspruch ( per Einschreiben ) schicken und was sollte unbedingt in diesem Widerspruch vorhanden sein ?

Einen § 43 b, Abs.5 des TKG habe ich nicht gefunden.

Wo finde ich die konkrete Liste über die eingetragenen Dialer der RgTP ?
 
Nachtrag

Sorry, ich doch noch einmal

Als Beweis, will ich den Dialer auf einer CD sichern und dann das Programm sicher vom PC entfernen.

Bitte erklärt mir dioch einmal konkret, wie ich hierbei am besten vorgehen sollte und wie ich alle Dateien finde und später sicher löschen kann.

Danke für Eure konkreten Antworten !
 
Re: Verbraucherzentrale Hamburg warnt

Gast schrieb:
Meine Frage :

An welche konkrete Adresse soll er den Widerspruch ( per Einschreiben ) schicken und was sollte unbedingt in diesem Widerspruch vorhanden sein ?

Einen § 43 b, Abs.5 des TKG habe ich nicht gefunden.

Wo finde ich die konkrete Liste über die eingetragenen Dialer der RgTP ?

Der Widerspruch sollte an den Rechnungssteller gehen - Der weiß dann auch, was er damit machen sollte.

§ 43 b Abs. 5 TKG:

(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen führen zu einer neuen Registrierungspflicht. Die Regulierungsbehörde regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und den Inhalt der abzugebenden schriftlichen Versicherung.
Nachzulesen auch hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/

Die RegTP-Datenbank, in wie sie für den Verbraucher zur Verfügung steht:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp
 
Danke !

Danke für die Antwort.

Unter www.dialerschutz.de habe ich jetzt auch gelesen, wie in den Dialer finde ( vorher sichern ) und dann löschen kann.

Ich finde es sehr gut, das Ihr über solche Sachen hier aufklärt.

Macht weiter so !
 
HAS

Hallo,
haben auch diese Rechnung ins Haus bekommen (genauer mein Vater, weil im der Anschluss gehört).
Mein Vater kanns, aber nicht gewesen sein, weil er nicht einmal weiß, wie man nen PC bedient, geschweige den, wie man damit ins Internet kommt.
Ich wars auch nicht. Bleibt nur noch mein 17jähriger Bruder. Dem würde ich es zutrauen. Aber für den Fall, dass er wirklich ein paar mal zu oft ok angeklickt haben sollte, wäre der Vertrag dann nicht ungültig, weil er ja nur beschränkt geschäftsfähig ist? Oder muss dann mein Vater haften?
Jedenfalls ist sicher, dass mein Vater diesen Vertrag nicht geschlossen hat. Damit sind doch Forderungen, die an Ihn gerichtet sind unbegründet, oder nicht? Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke
Gruß
Stephan
 
Re: HAS

Anonymous schrieb:
Hallo,
haben auch diese Rechnung ins Haus bekommen (genauer mein Vater, weil im der Anschluss gehört).
Mein Vater kanns, aber nicht gewesen sein, weil er nicht einmal weiß, wie man nen PC bedient, geschweige den, wie man damit ins Internet kommt.
Ich wars auch nicht. Bleibt nur noch mein 17jähriger Bruder. Dem würde ich es zutrauen. Aber für den Fall, dass er wirklich ein paar mal zu oft ok angeklickt haben sollte, wäre der Vertrag dann nicht ungültig, weil er ja nur beschränkt geschäftsfähig ist? Oder muss dann mein Vater haften?
Jedenfalls ist sicher, dass mein Vater diesen Vertrag nicht geschlossen hat. Damit sind doch Forderungen, die an Ihn gerichtet sind unbegründet, oder nicht? Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke
Gruß
Stephan

Der Anschlussinhaber haftet auch für Verbindungskosten, die von solchen Personen hervor gerufen werden, die mit seinem Einverständnis den Anschluss nutzen. Hierbei ist dann egal, welchen Alters diese sind.

Dies gilt natürlich unabhängig von der Frage, ob wirksame Vertragsschlussmomente vorlagen, also übereinstimmende (bewusste und informierte) Willenserklärungen. Dies ist bei vorliegendem Dialersystem durchaus zweifelhaft.

Die hiesige Konstellation hat übrigens einen für den Anschlussinhaber (= Partei eines Rechtsstreits) positiven Aspekt: Der klickende Junior ist zulässiger Zeuge, was genau wann von wem wie erklärt und erläutert und gewählt und eingetragen und und und wurde - oder eben nicht.
 
@KatzenHai: So, wie ich das verstanden habe, handelt es sich doch aber nicht um Telefongebühren. Die 69,95€ werden doch für das Recht erhoben, dass man 30 Tage irgendwelche Dienste nutzen kann.
Das wäre doch in etwa so, wie wenn mein Bruder telefonisch irgendwelche Sachen bestellt, und mein Vater müsste alles zahlen, nur weil er seinen Telefonanschluss benutz hat.

Gruß
Stephan
 
Stimmt, mein Fehler. Nicht aufgepasst. :oops:

In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, ob knapp 70 € noch als Taschengeldhöhe für einen 17jährigen anzusehen sind, also auch trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit wirksam verpflichtet werden können.

Die besseren Argumente liegen hier sicherlich im Bereich der Vertragsschlussparameter.
 
@all: Noch mal ne Frage. Habe meinem Vater jetzt erstmal gesagt, dass er vorerst nicht zahlen soll. Mal angenommen es kommt zum Mahnverfahren, Prozess...usw. Muss mein Vater beweisen, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hat, oder ist die Beweislast umgekehrt?
Dann dürfte es für HAS doch extrem schwierig werden, Gebühren von Haushalten einzutreiben, in denen mehr als eine Person leben, oder nicht?
Gruß
Stephan
 
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