Antiscammer
Sehr aktiv
AW: Gewinnspiel Profiwin
Jeder seriöse Rechtsanwalt würde einer seriösen Firma, die er vertritt, sofort direkt zur Klage raten, wenn einem Mahnbescheid widersprochen wurde - wenn es sich um eine berechtigte Forderung handeln würde, die auch vor Gericht Bestand hätte.
Vom rechtlichen Standpunkt her ist nach einem widersprochenen Mahnbescheid das ganze weitere außergerichtliche Rumgequake des Mahnanwalts nur ein absurdes Kasperletheater.
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid war eine eindeutige Willenserklärung, dass die Forderung nicht anerkannt und nicht bezahlt wird.
Wenn der Anwalt jetzt nicht klagt, sondern weiter mit außergerichtlichen Meckerbriefen rumkaspert, dann beweist er damit ganz deutlich, dass er selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt. Denn sonst würde er sofort klagen.
Jetzt hofft er, dass er mit seinem albernen Drohbrief vielleicht doch noch ein paar von den Opfern weichklopfen kann, insbesondere, dass er sie zur Rücknahme des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid verleiten kann (darauf sollte man sich natürlich schon gar nicht einlassen). Mit der Ratenzahlungsvereinbarung lässt er sie dann ein Forderungsanerkenntnis unterschreiben, womit sie dann nicht mehr von der Zahlung wegkommen.
Ein paar Dumme, die drauf reinfallen, findet er immer. Es gibt aber natürlich keinen Grund dazu.
Also: klagen wird er nicht, sonst hätte er längst.
Alles andere kann Euch jetzt wurst sein.
Wenn er schon nicht klagt, dann hat er jetzt absolut keine anderen Möglichkeiten mehr, als mit seinen albernen Briefen herumzupupsen.
Es kostet nicht Euer Porto und Papier, und es gibt keinerlei Rechtspflicht, auf diesen Quatsch überhaupt noch anders reagieren zu müssen, als mit einem müden Ar...runzeln.
Jeder seriöse Rechtsanwalt würde einer seriösen Firma, die er vertritt, sofort direkt zur Klage raten, wenn einem Mahnbescheid widersprochen wurde - wenn es sich um eine berechtigte Forderung handeln würde, die auch vor Gericht Bestand hätte.
Vom rechtlichen Standpunkt her ist nach einem widersprochenen Mahnbescheid das ganze weitere außergerichtliche Rumgequake des Mahnanwalts nur ein absurdes Kasperletheater.
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid war eine eindeutige Willenserklärung, dass die Forderung nicht anerkannt und nicht bezahlt wird.
Wenn der Anwalt jetzt nicht klagt, sondern weiter mit außergerichtlichen Meckerbriefen rumkaspert, dann beweist er damit ganz deutlich, dass er selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt. Denn sonst würde er sofort klagen.
Jetzt hofft er, dass er mit seinem albernen Drohbrief vielleicht doch noch ein paar von den Opfern weichklopfen kann, insbesondere, dass er sie zur Rücknahme des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid verleiten kann (darauf sollte man sich natürlich schon gar nicht einlassen). Mit der Ratenzahlungsvereinbarung lässt er sie dann ein Forderungsanerkenntnis unterschreiben, womit sie dann nicht mehr von der Zahlung wegkommen.
Ein paar Dumme, die drauf reinfallen, findet er immer. Es gibt aber natürlich keinen Grund dazu.
Also: klagen wird er nicht, sonst hätte er längst.
Alles andere kann Euch jetzt wurst sein.
Wenn er schon nicht klagt, dann hat er jetzt absolut keine anderen Möglichkeiten mehr, als mit seinen albernen Briefen herumzupupsen.
Es kostet nicht Euer Porto und Papier, und es gibt keinerlei Rechtspflicht, auf diesen Quatsch überhaupt noch anders reagieren zu müssen, als mit einem müden Ar...runzeln.