Gewinnspiel Profiwin

AW: Gewinnspiel Profiwin

tagchen bis heute habe ichnoch keine post wieder bekommen aber ich rechne jenden tag da mit ist erst die erste mahnung... ich habe gelesen das es[ .....] ist aber muffesausen habe ich doch:cry:

Kein Grund Muffensausen zu kriegen es ist nur dummes Gelaber in den schreiben reagieren musste erst wenn was vom Gericht kommt was mir bis dato nicht bekannt ist da spätestens dann diese Abzocker auf den Hosen Boden fallen :)

MfG Killer
 
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Es ist bekannt, dass Profiwin in einigen Fällen gerichtliche Mahnbescheide beantragt hat. Dazu muss man nur wissen, dass man dann dem Mahnbescheid dringend binnen 14 Tagen widersprechen muss.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Nach widersprochenem Mahnbescheid müsste der Forderungssteller Klage einreichen, um den Anspruch vor Gericht durchzusetzen. So ein Fall ist jedoch hier trotz unzähliger Wortmeldungen noch nicht bekannt geworden. Die Betreiber von Profiwin glauben also wohl selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung. Kein Wunder, denn in vielen Gerichtsurteilen anderer Abzockfälle wurde bereits bestätigt, dass bei Internetseiten mit versteckter Preisangabe kein kostenpflichtiger Vertrag und damit kein Zahlungsanspruch entsteht.

Angst ist also unbegründet. Die Aussitztaktik führt regelmäßig zum Ziel, nur dem Mahnbescheid muss widersprochen werden.
 
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Nach widersprochenem Mahnbescheid müsste der Forderungssteller Klage einreichen, um den Anspruch vor Gericht durchzusetzen. So ein Fall ist jedoch hier trotz unzähliger Wortmeldungen noch nicht bekannt geworden.
Schade, dass sich bisher noch niemand zur echten Nagelprobe entschlossen hat
>> Mahnbescheid - Antispam Wiki
Überleitung ins streitige Verfahren

Der angebliche Schuldner, der aufgrund einer unberechtigten Forderung mit einem Mahnbescheid konfrontiert wird, hat seinerseits die Möglichkeit, die gerichtliche Klärung des Falls zu erzwingen. Das ist dann angebracht, wenn zu befürchten ist, dass nach dem widersprochenen Mahnbescheid trotzdem weiter außergerichtlich gemahnt wird, und bei eindeutig liegenden Fällen (z.B. Widerruf wurde fristgemäß ausgesprochen und nachweislich zugestellt, bzw. es ist niemals etwas bestellt worden).

Dies ist ein Trick, mit dem ein Abzocker, der den Mahnbescheid als Druckmittel benutzt, oft nicht rechnet. Der angebliche Schuldner kann den Abzocker auf diese Weise dazu zwingen, "Farbe zu bekennen" bzw. "die Hose runterzulassen" und ihn in ein streitiges Verfahren zwingen, welches der Abzocker eigentlich unbedingt vermeiden wollte.
 
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Mir gehen die Typen von Profiwin, Intrum und Adiuvo auch seit Monaten auf den "Sack". Nach der ersten Mahnng durch Adiuvo habe ich dort angerufen und die "nette" Dame gebeten mir den gerichtlichen Mahnbescheid auszustellen, damit ich nicht alle zwei Wochen beim Öffnen des Briefkastens schlechte Laune bekomme. Der kam dann auch sofort.

Cool...dachte ich...Widerspruch und Ruhe ist :roll: Nüx da....heute wieder ein Brief von den Pappnasen mit dem Angebot zur Ratenzahlung. Danach habe ich wieder dort angerufen und gefragt, was an einer eindeutigen Willenserklärung, dass ich die Forderung nicht im Ansatz anerkenne, nicht zu verstehen ist. Habe der guten Frau eine multiple choice Aufgabe hinterlassen...a.) das Verfahren einzuleiten oder b.) mich nicht mehr mit dem Kindergarten zu belästigen.

Instinktiv hoffe ich, dass ich der Erste sein darf, der ein Verfahren führen darf. Zumindest tue ich derzeit alles dafür, um es zu provozieren. Auch wenn man bei der heutigen Rechtssprechung immer ein gewisses Restrisiko hat, ist mir das egal. Solche Hirnis spekulieren ja mit der Angst des kleinen Mannes. Und auch wenn fast alle sagen....einfach nicht reagieren....ich will es jetzt wissen :-D

Alleine die osteuropäische Stimme am Telefon von Profiwin hatte mich eher an einen Bummel über den Kiez erinnert, als an eine seriöse Geschäftspraxis. Niedlich wie sie versucht hatte mich einzuschüchtern. Nee, nee...an alle die sich die Platte heiß machen....einfach ignorieren (außer natürlich dem gerichtlichen Mahnbescheid) und die Papiertonne füllen. Mir persönlich gehts halt nur um das Prinzip und dem Hang zu provozieren :-D
 
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und die "nette" Dame gebeten mir den gerichtlichen Mahnbescheid auszustellen, damit ich nicht alle zwei Wochen beim Öffnen des Briefkastens schlechte Laune bekomme. Der kam dann auch sofort.

Wenn es ein echter MB ist >> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

kannst du nach Widerspruch zurückschlagen
http://www.antispam-ev.de/wiki/Mahnbescheid#.C3.9Cberleitung_ins_streitige_Verfahren
Überleitung ins streitige Verfahren

Der angebliche Schuldner, der aufgrund einer unberechtigten Forderung mit einem Mahnbescheid konfrontiert wird, hat seinerseits die Möglichkeit, die gerichtliche Klärung des Falls zu erzwingen. Das ist dann angebracht, wenn zu befürchten ist, dass nach dem widersprochenen Mahnbescheid trotzdem weiter außergerichtlich gemahnt wird, und bei eindeutig liegenden Fällen (z.B. Widerruf wurde fristgemäß ausgesprochen und nachweislich zugestellt, bzw. es ist niemals etwas bestellt worden).

Dies ist ein Trick, mit dem ein Abzocker, der den Mahnbescheid als Druckmittel benutzt, oft nicht rechnet. Der angebliche Schuldner kann den Abzocker auf diese Weise dazu zwingen, "Farbe zu bekennen" bzw. "die Hose runterzulassen" und ihn in ein streitiges Verfahren zwingen, welches der Abzocker eigentlich unbedingt vermeiden wollte.
 
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Hallo technofreak :smile:
es war ein gerichtlicher Mahnbescheid und wenn man die Foren so durchwühlt, ist das wohl auch kein Einzelfall mehr.

Zu den "Gegenangriff" habe ich noch folgende Fragen: Wie hoch sind in etwa die Kosten, welche man vorstrecken muss? Bekommt man die dann auch wieder? Nur rein informell...:-D Wie gehe ich vor? Rechtsanwalt oder mache ich das beim Gericht? Das Ergebnis wäre für mich nur wichtig, um Anzeige zu erstatten...auch wenn das nicht viel bringt. Aber das Ganze kostet Zeit und gute Laune und ich will einfach meine Ruhe.

Der Forderungsbetrag liegt bei 132 €. Ich kenne diese Seite nicht und war auch nach den ganzen Schreiben nie da. Die persönlichen Daten haben zu 60 % nicht gestimmt....z.B. Geburtsdatum und die mail Adresse @oleco.de ...tzzzz....selbst dieser Provider erinnert mich an den Kiez :-D
 
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Kosten weiß ich nicht

Ansonsten steht alles in dem obigen Link
Der Verfahrensweg sieht so aus:

1. Antrag auf Überleitung ins streitige Verfahren
2. Antrag auf Abgabe ans Streitgericht
3. Antrag, dem Kläger eine richterliche Frist zur Begründung der Klage zu setzen
4. für den Fall der nicht fristgerechten Eingang der Klageschrift Termin zur mündlichen Verhandlung bantragen, in dem beantragt wird, die Klage abzuweisen.

Dabei ist für das Verfahren zu beachten:

* Klagende Partei ist immer noch der Forderungssteller, auch wenn der Schuldner den Antrag auf Überleitung gestellt hat.
* In der Beweispflicht ist daher ebenfalls der Forderungssteller.
* Die meisten Gerichte verlangen allerdings von demjenigen, der den Antrag auf Überleitung stellt, eine Vorauszahlung der Gerichtsgebühren.
* Der Schuldner haftet für die Prozesskosten als "sekundärer Kostenschuldner".

Es ist nicht zu empfehlen, so etwas ohne anwaltliche Hilfe zu unternehmen.
 
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Kosten entstehen zunächst wie folgt:
Gerichtskosten von 75,- Euro (von denen 23,50 bereits beglichen sind).
Für den eigenen Anwalt knapp 90,-

Wer unterliegt zahlt auch den gegnerischen Anwalt.
 
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Das Ergebnis wäre für mich nur wichtig, um Anzeige zu erstatten...

Ich kenne diese Seite nicht und war auch nach den ganzen Schreiben nie da.
Wieso willst du Anzeige erstatten? Hier geht es in erster Linie um ein ziviles Verfahren, dessen Klärung nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. Und nur weil der Profiwinner fremde Daten (also 40 % von deinen echten) verarbeitet, ist das mMn kein Grund, damit Polizei und StA zu belästigen. Immerhin ist der Sachverhalt dem ersten Anschein nach eindeutig und den zweiten Anschein kann man nicht beweisen - irgendwer hat deine Daten verwendet, wenn du es nicht selbst warst! Sicher, du bist damit ein Geschädigter aber der Profiwinner ist es formal auch und ein Strafverfahren kann sich deshalb nicht erfolgreich dann gegen den ausrichten. Da der Sachverhalt wahrscheinlich niemals gerichtsfest geklärt werden kann, sind alle derartigen Strafanzeigen einzustellen.
 
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Betrachten wir das Ganze emotional. Es ist für mich ein moralisches Unding, dass es in diesem Land möglich ist, dass es Institutionen geben darf, welche auf diese Art und Weise ihr Geld verdienen.

Die andere Seite der Medaille sieht doch so aus: Ein Firma P... verdient ihren Umsatz damit Adressen zu generieren, um diese mit haltlosen Rechnungen zu bombadieren... in der Hoffnung, dass darunter eine überforderte alleinstehende Mutter, ein Jugendlicher mit überschaubarer Lebenserfahrung und ein Renter, der in seiner Jugend noch Moral und Anstatt gelernt hat, sitzen und aus Angst vor weiteren rechtlichen Schritten diese Rechnungen bezahlen. Das Uhrwerk wird durch eine Inkassofirma I...J... und einer Anwaltskanzlei A... vervollständigt.

Nun zählen emotionale Empfindungen vor Gericht keinen Cent, aber genauso falsch würde ich es betrachten, wenn ich nix unternehme. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich mit der Dienstleistung, welche ich bezahlen soll, nicht im Ansatz etwas zu tun habe. Spätestens meine Willenserklärung im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren sollte doch eindeutig sein. Warum geht der Terror dann weiter??? Mit welchem deutschen Rechtsparagraphen darf ich denn "belästigt" werden???

Sicherlich bewegen sich diese Leute in einer rechtlichen Grauzone. Aber eine Grauzone muss keine Grauzone bleiben. Und wen ich mit Anzeigen belästige, ist ganz alleine meine persönliche Entscheidung. Wenn jeder eine Anzeige machen würde, würde dies auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft wecken. Nichts tun macht das alles eventuell noch legal. Ich für meinen Teil mache das, was aus meiner Sicht richtig ist, auch wenn es kaum Aussicht auf Erfolg hat.
 
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Betrachten wir das Ganze emotional.
...du meinst subjektiv, was somit schon ein Fehler wäre, da es an objektiven Gesichtspunkten mangelt.

Ein Firma P... verdient ihren Umsatz damit Adressen zu generieren, um diese mit haltlosen Rechnungen zu bombadieren...
...hier muss man sich leider objektiv den Vorhalt gefallen lassen, dass dies womöglich unwahr ist oder hast du etwa dafür Beweise? Das meinte ich übrigens zuvor mit dem Hinweis auf den "zweiten Anschein".

Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass ich mit der Dienstleistung, welche ich bezahlen soll, nicht im Ansatz etwas zu tun habe. Spätestens meine Willenserklärung im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren sollte doch eindeutig sein. Warum geht der Terror dann weiter?
Weil jeder in unserer Marktwirtschaft fordern kann, wie er will, solange er der Meinung ist, dass seine Forderung rechtmäßig ist. Dass du deine Einwände angebracht hast, mag ja sein. Nur machen das auch solche Leute, die sehr wohl Leistungen in Anspruch nehmen, dann aber nicht zahlen wollen.

Sicherlich bewegen sich diese Leute in einer rechtlichen Grauzone. Aber eine Grauzone muss keine Grauzone bleiben. Und wen ich mit Anzeigen belästige, ist ganz alleine meine persönliche Entscheidung.
Das Problem dabei nur, dass eine Strafanzeige keine Auswirkungen auf die zivilen Belange hat, das sind zwei völlig verschiedene Verfahren ohne gemeinsamer Schnittstelle.

Sicherlich bewegen sich diese Leute in einer rechtlichen Grauzone.
Eben nicht, das BGB ermöglicht solche Betriebsamkeiten!

Wenn jeder eine Anzeige machen würde, würde dies auch die Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft wecken.
Die zuständige Staatsanwaltschaft (hier Potsdam) kennt das Problem sicher zur genüge, denn nach so vielen Jahren Profwinn war sicher schon die ein oder andere Anzeige dort bearbeitet worden.
Wie aber soll sich ein Verfahren gegen die Verantwortlichen bei Profiwin richten, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach ein unbekannter deine Daten verwendet hatte? Wer geht gegen den unbekannten vor und welche Rolle spielt dann noch der ebenfalls geschädigte Anbieter?
 
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Objektiv wurden meine Daten missbraucht. Subjektiv bin ich davon überzeugt, dass dies durch Firma P... geschah. Objektiv kann ich dies nicht beweisen und somit hat eine Anzeige sicherlich soviel Aussicht wie der Weltmeistertitel für Algerien. Das P... so arbeitet ist meine feste Überzeug...subjektiv.

Wenn eine Forderung rechtmäßig, klage ich diese ein und mache kein Schmus mit Ratenzahlungsvorschlägen. Somit muss sich P...ebenfalls gefallenlassen, dass die Forderung alles ist, aber sicher nicht rechtmäßig. Somit auch der Vorwurf, dass es den Anschein hat, dass es sich um Betrug handelt. Den ich genauso wenig beweisen kann, wie P...mir beweisen kann, dass ich mir eine Dienstleistung erschlichen habe und das aus dem ganz objektiven Grund, dass ich dies nicht getan habe.

Mir geht es hier nicht um die Leute, die sich etwas erschleichen, sondern die betrogen werden und wenn man tausende von Seiten über diese Firmen im Internet findet, hinterlässt es subjektiv den Eindruck, dass es sich um Absocke handelt. Somit möchte ich keine Schnittstellen basteln, sondern mein Recht als Bundesbürger wahrnehmen und mich dagegen wehren, wenn ich das Gefühl habe betrogen zu werden.

Und es sist sehr wohl eine rechtliche Grauzone, da der Vorwurf des Betruges (der für mich eindeutig vorliegt) nur nicht bewiesen werden kann. Irgendwann werden Insider auspacken. Nur bis dahin haben sich die Macher mit den Milliarden abgesetzt.

Ein Unbekannter hat nach aller Wahrscheinlichkeit meine Daten benutzt??? Sicherlich...hat er...und der arbeitet zufällig bei P...:-D Ich weiß ja nicht welche Grundlagen du in deine Wahrscheinlichkeitsrechnung baust, aber nach allem Anschein sind dies andere als die meinigen.

Mir tun in diesem Fall einfach nur die Opfer leid. Und das ist nicht der "geschädgte" Anbieter.
 
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Von der Sache her ja vollkommen verständlich. Was Dir der User Reducal aufzeigen will ist lediglich die Frage der Durchsetzbarkeit, die auf dem von Dir gewählten Weg gegen Null korreliert.
...sondern mein Recht als Bundesbürger wahrnehmen und mich dagegen wehren, wenn ich das Gefühl habe betrogen zu werden.
Dem steht ja nichts im Wege, wenn es denn der richtige Weg ist. Hier müssen andere Rahmenbedingungen her - das ist etwas, was Du mit "Deinem" Bundestagsabgeordneten besprechen solltest. Und wenn das dann jeder Betroffene macht, dann - vielleicht - bewegt sich auch was.
 
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hi,
ich habe auch drei mahnungen bekommen und dachte darauf reagiere ich mal nicht. vergangene woche donnerstag bekam ich ein schreiben vom amtsgericht wedding. vollstreckungsbescheid!!! solle nun 206,25euro bezahlen. antragsteller wie erwartet intrum justitia.
was meint ihr dazu??? bezahlen???
 
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vergangene woche donnerstag bekam ich ein schreiben vom amtsgericht wedding. vollstreckungsbescheid!!! ??
Dem müßte ein Mahnbescheid vorausgegangen sein, dem nicht widersprochen wurde,
sonst ist das so nicht möglich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheid

Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben und auch die Forderung des Gläubigers nicht vollständig beglichen, so kann das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils) erlassen. Der Antrag darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden (Eingangsdatum beim Mahngericht) und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen. Er muss die Erklärung enthalten, ob und welche Zahlungen inzwischen auf den per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch geleistet worden sind.
 
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Mahnung und Mahnbescheid sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Es wird tausendfach im WWW und in den Medien darauf hingewiesen, dass auf einen
Mahnbescheid, der im gelben Umschlag zugestellt wird, unbedingt innerhalb 14 Tagen
reagiert werden muß >> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

http://www.computerbetrug.de/news/n...bekommen-was-sie-jetzt-wissen-sollten-081219/

In diesem Fall ist Hilfe durch Anwalt oder Verbraucherzentrale dringend angeraten

Mahnverfahren ? Wikipedia
Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt folgt in der Regel ein Zivilprozess zur Klärung der Forderung. Der Gläubiger hat jedoch unabhängig davon die Möglichkeit, die Forderung schon mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Die sofortige Zwangsvollstreckung kann abgewendet werden, wenn neben dem Einspruch noch ein gesonderter "Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung" gestellt wird. Einem solchen Antrag wird in der Regel aber nur bei Stellung einer Sicherheitsleistung stattgegeben.
 
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Man kann auch dem Vollstreckungsbescheid immer noch widersprechen (binnen 14 Tagen). Allerdings sollte man, wenn es mal soweit schon gekommen ist, Hilfe vom Anwalt holen.

Soweit uns bekannt, geht die "Firma" beim widersprochenem Mahnbescheid nicht vor Gericht, man glaubt also offenbar selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung
 
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