AW: Gewinnspiel Profiwin
Nun - was kann nach einem widersprochenen Mahnbescheid passieren?
Zunächst mal:
Vollstreckung und Pfändung sind erstmal unmöglich - dieser Weg ist verbaut (es sei denn, ein Richter erklärt die Forderung für rechtens, und man zahlt auch dann nicht).
Also haben die Klabautermänner 3 Möglichkeiten:
1) Klagen.
Dann müssten sie aber wirklich Butter bei die Fische tun und ihren Anspruch auch qualifiziert begründen.
Das aber hat von diesen dubiosen "Gewinnspielunternehmen" noch in Deutschland keins geschafft.
Hier wird von einem einzigen Parallelfall (anderes Unternehmen) berichtet, aber das Unternehmen hat verloren.
Und das bei Hunderttausenden, wenn nicht Millionen von Betroffenen dieser Gewinnspiel-Abzocke.
Die werden auch nicht klagen. Die scheuen die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser. Und wenn - dann ist das deren teures Privatvergnügen, die zahlen alle Gerichtskosten, auch Deine Anwaltskosten.
2) Außergerichtlich weiter mahnen, drohen und rumnölen.
Das dürfen die grundsätzlich tun, aber wenn man schon dem Mahnbescheid widersprochen hat, können die sich eigentlich an 3 Fingern ausrechnen, dass man auch davon nicht zahlen wird.
Manchmal wird es halt trotzdem noch ein/zweimal probiert.
Allerdings leben die damit auch gefährlich. Denn außergerichtliche Mahnungen nach widersprochenem Mahnbescheid können einen Unterlassungsanspruch bzw. die Begründung für eine negative Feststellungsklage festigen, man könnte da nämlich auch sehr leicht mal den Spieß umdrehen - wenn man nur ein bißchen risikofreudig ist.
3) Klappe halten
Wenn die ein bißchen Grips und Verstand haben, halten die die Klappe und hören auf.
Letztlich ist es egal, wie: Geld kriegen die so oder so nicht.