Forderungen Colt / Telefonica / 123getonline / Acoreus

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ICh habe Gestern einen Brief der Telecom bekommen in dem ich benachrichtigt wurde das mein Tarif umgestellt wurde auf den Anbieter COLT TELECOM GmbH.
Diese umstellung wurde von mir NIE beantragt und eine Nachfrage bei der Telecom ergab das die Umstellung von der COLT TELECOM GmbH in auftrag gegeben wurde.
Habe das sofort bei der Telecom rückgängig machen lassen.
Werde Jetzt zur Kriminalpolizei gehen und eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf versuchten Betruges stellen.
Allen anderen würde ich empfehlen dies auch zu tun.
 
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hallo.. mal ne Frage.. wie kommen diese beträge von acoreus (t-colt) zusammen... jeden monat steht auf meiner Telefonrechnung ein Rechnungsbetrag von denen in höhe von 100.-€ oder mehr!! Kanns doch irgendwo nicht sein.. Bitte um antwort
 
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...in der Regel entweder durch Interneteinwahlen (Internet by call) oder durch Telefonie mit Vor-Vorwahl (call by call). Es gibt aber auch noch andere Dienste, wie z. B. die Nutzung von Mehrwert- oder Kurzwahlnummern oder Auskunftsdienste mit Weitervermittlung.

Generell solltet ihr euch mal den Einzelverbindungsnachweis eures Netzanbieters für den angegebenen Abrechnungszeitraum (evtl. T-Com) genauer betrachten und die gewählten Nummern analysieren.
 
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und muss man das nun bezahlen oder nicht?? die einen sagen ja, die anderen nein
 
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Das ist wie mit allen Rechnungen - der Empfang alleine ist nicht ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Forderung. Wenn, wie hier, eine Position eines anderen Anbeiters auf der T-Com-Rechnung steht, dann kann man das bezahlen, muss aber nicht.
Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen stellte sich die Einzelforderung später als Irrtum heraus. Um das aber im vorliegenden Fall etwas näher analysieren zu können, braucht es zumindest mal den Einzelverbindungsnachweis der T-Com, um feststellen zu können, um welche Art der Einwahl es sich hier gehandelt hat - Hellsehen bringt niemand was, schon gar nicht dem jenigen, der meint, er hätte zu Unrecht eine Rechnung erhalten.
 
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Was seid Ihr alle für Eierköppe...
Telefonica kann Euch keine Rechnung erstellen,weil Ihr keinen Vertrag mit Telefonica habt.Ihr nutzt einfach nur Internet by Call.
Und wenn Telefonica in seinen AGB`s ganz klar schreibt,dass keine EVN`s per Post versendet werden,sondern nur im Internet unter w*w.yellex.com - evn@web einsehbar sin,dann ist das so auch völlig in Ordnung.
Also hört auf so nen Unsinn zu schreiben.

- jemand der sich auskennt -
 
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Was seid Ihr alle für Eierköppe...
Gehe mal davon aus, dass das nicht für alle Poster hier gilt.

Und wenn Telefonica schreibt, dass keine EVN`s per Post versendet werden, dann ist das so auch völlig in Ordnung.
...ist es mMn nicht. Da bestrittene Forderungen vom Forderungssteller bewiesen werden müssen, obliegt es dem Forderungsgegner nicht, diese Beweise selbst auf irgendwelchen Internetseiten zusammen suchen zu müssen. Im Streifall, vor Gericht, wird Telefonica die Daten auch schriftlich vorlegen müssen - warum dann nicht im außergerichtlichen Verfahren?
 
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Was seid Ihr alle für Eierköppe...
Telefonica kann Euch keine Rechnung erstellen,weil Ihr keinen Vertrag mit Telefonica habt.Ihr nutzt einfach nur Internet by Call.
Und wenn Telefonica in seinen AGB`s ganz klar schreibt,dass keine EVN`s per Post versendet werden,sondern nur im Internet unter www.yellex.com - evn@web einsehbar sin,dann ist das so auch völlig in Ordnung.
Also hört auf so nen Unsinn zu schreiben.

- jemand der sich auskennt -
Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.
Schau mal § 16 TKV und § 17 TKV
AGB sind nur dann als Inhalt eines Vertrags anzusehen, wenn sie einbezogen wurden.

Das zur Widerrufsbelehrungen gilt wohl analog.
 
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Was seid Ihr alle für Eierköppe...
Hallo Du Held
Telefonica kann Euch keine Rechnung erstellen,weil Ihr keinen Vertrag mit Telefonica habt.Ihr nutzt einfach nur Internet by Call.
Ahso und da liegt kein (konkludenter) Vertrag durch Anwahl der Nummer vor?
Und wenn Telefonica in seinen AGB`s ganz klar schreibt,dass keine EVN`s per Post versendet werden,sondern nur im Internet unter w*w.yellex.com - evn@web einsehbar sin,dann ist das so auch völlig in Ordnung.Also hört auf so nen Unsinn zu schreiben.
Hast Du schon geprüft ob die AGB wirsam in den Vertrag einbezogen wurden? Gibts ne Fundstelle in den AGB dazu? Bezieht sich das auch auf den Einwendungsnachweis oder nur die Standardform des EVN? Wurde eine entsprechende Klausel schon mal gerichtlich bestätigt oder woher kommt die Sicherheit, dass "das so auch völlig in Ordnung" ist?
- jemand der sich auskennt -
so Leute brauchen wir hier

Edit: Hoppla, Jurist war schneller
 
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Also zu den Paragraphen:§16 und § 17

Mit der Möglichkeit sich den detailierten EVN der letzten 6 Monate anzuschauen,sind die 2 Paragraphen auch erfüllt.
Und zum Widerspruch:
Der Kunde kann jederzeit schriftlich der RG widerrufen.
Und das heißt nicht,dass es ausreicht,zu schreiben: Das hab ich nicht genutzt! oder Mein Smartsurfer zeigt ganz andere Kosten an. Man sollte sich wirklich alles richtig durchlesen,dann gibt es auch keine Probleme oder ein böses Erwachen mit der nächsten Rg...

- jemand der sich auskennt -
 
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Also zu den Paragraphen:§16 und § 17

Mit der Möglichkeit sich den detailierten EVN der letzten 6 Monate anzuschauen,sind die 2 Paragraphen auch erfüllt.
Das behauptest Du. Ich bezweifle, dass sich der Gesetzgeber bei Einführung der TKV 1998 Gedanken darüber gemacht hat, ob eine "Onlineversion" ausreicht. "Hat zu erteilen" würde ich daher als Papierform interpretieren.
Und zum Widerspruch:
Der Kunde kann jederzeit schriftlich der RG widerrufen.
widersprechen?
Und das heißt nicht,dass es ausreicht,zu schreiben: Das hab ich nicht genutzt! oder Mein Smartsurfer zeigt ganz andere Kosten an.
Und warum nicht? Es wäre dann Aufgabe des Betreibers nachzuweisen, wie die tatsächlich berechneten Tarife Vertragsinhalt geworden sind. Spannende Frage, erläutere doch mal Deine Auffassung dazu.
Man sollte sich wirklich alles richtig durchlesen,dann gibt es auch keine Probleme oder ein böses Erwachen mit der nächsten Rg...
Was soll wo gelesen werden
- jemand der sich auskennt -
jaja
 
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Es wäre dann Aufgabe des Betreibers nachzuweisen, wie die tatsächlich berechneten Tarife Vertragsinhalt geworden sind. Spannende Frage, erläutere doch mal Deine Auffassung dazu.
Was soll wo gelesen werden jaja


Telefonica ist ein Verbund von Providern,die selber keine Rechnung erstellen.
In den AGB`S sagt Telefonica ganz klar,dass der Kunde durch seine Informationspflicht sich selbst zu den Kosten des tatsächlich genutzten Provider zu informieren hat.
Zu den Tarifen und Entgelten ist Telefonica nicht haftbar zumachen.
Also schaut doch erstmal wen Ihr nutzt und informiert Euch zu dessen Preisen,bevor Ihr das Jammern anfangt und den Aufstand bei Telefonica Deutschland probt.

- Jemand der sich auskennt -
 
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Es wäre dann Aufgabe des Betreibers nachzuweisen, wie die tatsächlich berechneten Tarife Vertragsinhalt geworden sind.
Der Nachweis ,Ihr lieben Leute ist einzig und allein die Rechnung der DTAG,wo die Verbindungen in Rechnung gestellt werden.Und noch einmal :YELLEX den EVN für die Rechnung zur Verfügung stellt.
 
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Haste deine Signatur vergessen?

Was ist, wenn der T-Com-Rechnungsempfänger keinen EVN hat? Dann steht in der detaillierten Rechnung nur ein Gesamtposten der Telefonica. Außerdem werden Einwahlen zu Datenverbindungen über 0191, 0192 und 0193 gar nicht aufgelistet. Den Rest spare ich mir, Eierköppe kennen sich eh nicht aus. :sun:
 
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Haste deine Signatur vergessen?

Was ist, wenn der T-Com-Rechnungsempfänger keinen EVN hat? Dann steht in der detaillierten Rechnung nur ein Gesamtposten der Telefonica. Außerdem werden Einwahlen zu Datenverbindungen über 0191, 0192 und 0193 gar nicht aufgelistet. Den Rest spare ich mir, Eierköppe kennen sich eh nicht aus. :sun:

Wenn der Kundebei der DTAG keinen EVN hat,dann hat auch die Telefonica Möglichkeit die Verbindungen zu speichern.
Telefondose daheim ist immernoch von der DTAG.Nur da kann man was einrichten,ändern,löschen.
Noch Fragen?

- jemand der sich auskennt -
 
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