Der Jurist
Teammitglied
AW: Fabrikeinkauf
Am besten ist, Du machst eine Ablichtung von der Rechnung und schickst diese an Dein Finanzamt, vielleicht etwas garniert mit inländischen Adressen.
Bei der Übersendung tust Du Deine schöne Beispielsrechnung als Zutat obendrauf. Schließlich braucht die Steuerfahndung einen Anhaltspunkt zur Schätzung.
Ganz gleich, ob die jetzt in D. "USt" oder in GB "VAT" zahlen müssen, der Hammer kommt.
Die Zusammenarbeit in der EU klappt hier ganz gut.
Am besten ist, Du machst eine Ablichtung von der Rechnung und schickst diese an Dein Finanzamt, vielleicht etwas garniert mit inländischen Adressen.
Bei der Übersendung tust Du Deine schöne Beispielsrechnung als Zutat obendrauf. Schließlich braucht die Steuerfahndung einen Anhaltspunkt zur Schätzung.
Ganz gleich, ob die jetzt in D. "USt" oder in GB "VAT" zahlen müssen, der Hammer kommt.
Die Zusammenarbeit in der EU klappt hier ganz gut.