Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Richtig! User aus dem Ausland brauchen sich genausowenig in die Hose zu machen wie User aus Deutschland.
 
Meine Rechtslage ist tatsachlich ein bischen komplizierter weil fuer solche Forderungen eher ein polnisches Gericht zustaendig ist,das macht fuer Abzocker ganze Sache um so schwierieger deshalb folge ich allgemeinem Rat: Ruhe bewahren,aussitzen und NICHT BEZAHLEN!!
 
Auf Rechnungen, Mahnungen von top-of-software einschl. Tropmi Payment nicht reagieren.
Diese Empfehlung lese ich hier immer wieder.
Außerdem solle man auf dem Mailweg eingehende Post gleich in den Spam Müll ableiten.

Ich bin vor 15 Monaten ebenfalls auf top-of-software hereingefallen und beim googeln
nach meiner Erinnerung auf "Abzocknews" gestoßen.

Dort tummelten sich bereits zig Betroffene, aber es wurde dringend davon abgeraten
gar nicht zu reagieren, sondern im Gegenteil auf die Rechnung Widerruf einzulegen.
Erst danach eingehende Mahnungen usw. könnten ignoriert werden.
Auf eingehenden gerichtlichen Mahnbescheid müsse natürlich in jedem Fall reagiert werden.
Zum Text des Widerrufs gibt es von den Verbraucherberatungen Empfehlungen
die wichtig sind, da ja die gesetzliche Frist überschritten ist.

Außerdem wurde auch abgeraten die Mailpost nicht anzunehmen
(den rechtlichen Hintergrund weiß ich nicht mehr), sondern alles zu sammeln,
falls doch einmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, wovon aber auch bei
"Abzocknews" niemand ausging. Aber bis zur Verjährung müssen immerhin 3 Jahre vergehen.

An welche Empfehlung halte ich mich denn nun?
Auf die Rechnung von Tropmi nicht reagieren oder zumindest auf den Widerruf verweisen?
Mails in den Spam oder lieber im Archiv sammeln?

Für jeden Tip dankbar wäre
DüManni
 
Ob Du denen einen Widerruf, Dein Lieblingsrezept oder die Gebrauchsanweisung für Dein Handy schickst oder gar nichts dürfte ziemlich egal sein.
Jedenfalls stehen wir hier auf dem Standpunkt daß bei TOS kein Vertrag zustandegekommen ist und was nicht besteht dem braucht man auch nicht widersprechen. Und wer sich nicht auf eine Brieffreundschaft mit den Herrschaften einläßt kann schon mal nicht leichtfertig etwas formulieren was ihn hinterher in Schwierigkeiten bringen kann. Und die Trophäenurteile die so gelegentlich kommuniziert werden kannste sowieso in die Tonne kloppen.
Da sind die Mahnpupser die das Inkasso vor Tropmi betrieben haben schon nicht weitergekommen und Tropmi versucht halt jetzt noch die restlichen Krumen zusammenzukehren damit der Sprit wenigstens noch für den 500er Fiat statt dem 500er Daimler reicht
 
Dank für die schnelle Antwort. Letzte Zweifel bleiben ehrlich gesagt.
Ich würde mich nicht wundern, wenn die tatsächlich versuchen über
einige Musterklagen die Gerichte zu testen.
Und welch abstruse Urteile möglich sind weiß man ja.
Dennoch Danke.
 
DAS täten die so oder so wenn sie es testen wollen.

Hier in diesem Text geht es um so einen Testballon. Da wird das Prozedere ziemlich genau beschrieben wie (und vor allem wie nicht) man reagieren sollte wenn der unwahrscheinliche Fall einer Klage eintreten sollte.
Wenn die Klage bei der Menge an Vorfällen da Mittel der Wahl wäre - warum muß man dann die Klagen mit der Lupe suchen? Die Foren wären voll des Jammers. Außer den gefakten Trophäenurteilen (guggst Du hier Die Trophäenurteile der Nutzlosbranche) gibt es ja fast nix zu finden weil bei Gegenwind die Klage immer zurückgenommen wurde

http://forum.computerbetrug.de/thre...-muss-man-das-ernst-nehmen.33234/#post-321557

Hier ist eines der seltenen Urteile die normal gelaufen sind und der Kläger sich selbst ein Bein gestellt hat und die Klage nicht mehr zurücknehmen konnte
http://forum.computerbetrug.de/threads/me-too-postings-outlets-de.31940/page-8#post-339563
 
Danke Hippo, sehr aufschlußreich.
Für mich insbesondere, weil im Beitrag nach Zwischenüberschrift
"Lassen Sie sich nicht blenden" in dem Link der vzhh.de von denen
die Empfehlung ergeht, die Rechnung auf jeden Fall mit Einschreiben
zu widerrufen und sich erst dann in Schweigen zu hüllen.

Ich habe ähnliche Abzockversuche, allerdings im gewerblichen Bereich
erlebt, wo nicht sofort sondern erst kurz vor Ende der Verjährung die Klagewelle
einsetzte und haarsträubende lebensfremde Urteile erlebt.
Deshalb meine Bedenken. Nach so langer Zeit kann man sich ja
an Einzelheiten gar nicht mehr erinnern und es erscheint mir als
juristischem Laien sicherer zumindest den Widerruf nachweisen zu können.
 
Falsch - Du verwechselst gewerblich mit privatem Verbraucher. Da liegen Welten dazwischen.
Die VZen raten fast immer zu Brieffreundschaften weil sie dann die Hände in Unschuld (oder wie die braune Brühe heißt) waschen können.
Von den Laienschreiben die granatenmäßig in die Hose gegangen sind hörst Du nichts mehr - klar weil SOOOOO hat man es ja nicht gesagt und wenn einer sich falsch ausdrückt kann die VZ nichts dafür ...
Ein Widerspruch macht Sinn wenn man von Geschäften mit "ehrbaren Kaufleuten" ausgeht aber nicht bei der Nutzlosbranche.
Zu Deinem letzten Absatz - der Kläger muß nachweisen daß Du Dich rechtswirksam angemeldet hast. Und genau das wird ihm regelmäßig nicht gewinnen. Es reicht wenn Du bestreitest daß da ein deutlicher Hinweis zum Preis sichtbar war >>> http://forum.computerbetrug.de/threads/hinweis-auf-kosten-plötzlich-da.25358/
Und spätestens da beißts aus und der Nutzlosanbieter käme in die Bredouille.
Aber tu was Du nicht lassen kannst ...
 
Ja hallo alle miteinander, auch ich bin auch dieses Jahr mal wieder dran, bin ja Stammkunde bei dem Verein;) hab dann auch sofort der benannten Bank eine entsprechende Mail gesandt und nach deren Antwort dürfen sich die B.. wieder auf die Suche nach einem neuen Geldinstitut machen :rofl:
Und jetzt warte ich mal wieder auf die nächste Rechnung, vermutlich wieder so 136€, aber der Winter steht vor der Türe und für das Geld kauf ich lieber Brennmaterial !

Schönen entspannten Montag wünsch´ich noch
 
Na, ok - ich hab zwar nichts verwechselt, aber seis drum.
Wenn man also die Empfehlungen der VZ in die Tonne.....
verstehe ich nicht warum ihr sie auf der zitierten Seite einstellt.
Aber zumindest habe ich wieder gelernt "2 Juristen ....."
 
Sie haben ja nicht grundsätzlich unrecht, nur in diesem einen Punkt gehen die Meinungen eben auseinander (aber das gewaltig ...)
Ich kann Dir noch einige Aufsätze von Juristen nennen die auch abraten. Immer aus dem Grund daß man etwas was nicht besteht auch nicht widerlegen muß und eben daß man diesen ausgekochten Gegnern nicht aus versehen eine Trumpfkarte zuspielt
 
Hallo ich habe auch eine Rechnung per Email bekommen von www.top-of-software.de‏, darin steht das isch 96 Euro zahlen müsse. Ich bin aus der Schweiz und 15 Jahre alt, daher noch minderjährig. Ich habe falsche Daten angegeben.Sie haben meine IP und so können sie meinen Anschluss folgen, sagen sie. Ich habe angst das sie unser Anschluss sperren, oder meinen Rechner (wen das überhaupt geht).Was sol ich machen?
 
Moin Leute,

ich bin auch einer der Deppen die auf TOS reingefallen sind. Ich habe mich im September 2010 dort angemeldet und bekam auch promt eine Rechnung. Da ich es mir nicht erklären konnte wollte ich die Seite im Netz aufsuchen. Aber die Seite TOS war Monatelang nicht erreichbar. Also dachte ich "keine Leistung - kein Geld". Dann kamen Mahnungen und Inkasso Schreiben worauf ich nie reagierte. Dann war auch Monate lang ruhe. Heute bekam ich ein Schreiben von der ANINOS Anwaltsinkasso Osnabrück die das Geld für TOS eintreiben wollen. Ich werde weiterhin nicht reagieren, mal sehen wo das hinführt.

Grüße
Sawyer132
 
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