Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Hahaha....das war gut - lieber HIPPO - aber, ich glaube nicht, dass IGAF bezahlt hätte! Ich denke, das machen nur ganz Dumme!!!!
 
Das die Rechteinhaberin sich geändert hat...
Die eine Scheinklitsche macht zu und die andere macht auf. Die beiden Handlungsführern aus dem hessischen Büttelborn und deren Erfüllungsgehilfen fällt dahin gehend eher nichts neues ein.

...bezahlt ...Ich denke, das machen nur ganz Dumme!
Das wären denn in der Vergangenheit abertausende! Da sind Leute dabei, die haben tolle Jobs und solche die richtiig was auf dem Kasten haben. Wenn man aber zur Zahlung mit unrichtigen Angaben gedrängt wird, dann schaltet zumindest kurzzeitig das Rechtsverständnis bei vielen aus. Von Dummheit würde ich an diese Stelle nicht schreiben, eher von Unerfahrenheit, teils Naivität und Rechtsunsicherheit.
 
.......das mit der "Dummheit" sollte nicht arrogant rüberkommen und war natürlich auch nicht böse gemeint.
Ich befürchte nur, dass viele Leute "bezahlen", nur.....um ihre Ruhe zu haben!!!! Das wiederum ist natürlich der völlig falsche Weg!
Liebe Grüße und schönen Abend
anka
 
W i c h t i g !

Mein gestriger Anruf bei der NASPA Bank Wiesbaden hat Wirkung gezeigt. Ich hatte mich gestern über die Machenschaften der Trompi Payment GmbH beschwert, meine Telefonnummer wurde notiert.
Heute bekam ich von der Bank den Rückruf. Es wurde mir mitgeteilt, dass das Konto gesperrt wird (leider muss von denen die Kündigungszeit eingehalten werden). Ich war nicht die Erste, die sich beschwert hat. Der Herr hat sich bei mir für meine Beschwerde bedankt. Mal sehen, wie es da jetzt weitergeht. Irgendwann gibt es eine neue Kontonummer, wie bei den Vorgängern.

Es ging also doch, auch nur mit einem Anruf ;) !

Also, lasst euch bloß nicht entmutigen, das Konto wird gelöscht !
 
Hallo erstmal an alle, ich habe eine Frage und hoffe ich nerve euch nicht. Also ich habe heute Email der Tropmi Payment GmbH bekommen mit der Forderung über 96€. Ich soll mich am 15.03.2010 angemeldet haben auf der Seite "Top of Softwares", hier muss ich allerdings dazu sagen das ich das definitiv nicht gemacht habe, in der Email sind alle personenbezogenen Daten von mir falsch, ich wohne auch nicht in der Schweiz. Die IP Adresse ist falsch, was ja auch nicht so wichtig ist das die Provider die IP Adresse eh nicht so lange speichern. Was mich nur stutzig macht ist die Tatsache das meine Emailadresse übereinstimmt, und es handelt sich hierbei auch noch um eine die ich nicht oft nutze, also nicht meine Hauptadresse sondern eine Nebenadresse - hier leite ich den ganze Spam hin. Nun frage ich mich, muss ich zahlen, muss ich reagieren oder muss ich gar nichts machen? Weiter unten stehen ja die Zusätze das die Angabe falscher Personendaten eine Straftat ist und das die IP Adresse ein rechtskräftiger Beweis ist, aber das geht doch gar nicht wenn die Provider die nicht so lange speichern.
Naja ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schonmal und noch ein schönes Wochenende.
 
Ok, vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir das alles durchgelesen und bin zu der Ansicht gekommen das ich gar nicht reagieren werde, meine richtige Adresse ist denen nicht bekannt, und ich werde den Teufe tun und die weitergeben, das einzig dumme ist ich werde jetzt wohl von Mahnungen dann überrollt werden.
 
Einfach ignorieren. Habe der "Hausbank" der B. eine Mail geschickt. Die waren bereits informiert und haben die Kündigung des Kontos veranlasst.
Ruhe bewahren, Mülltonne füllen. Erledigt.
 
Wo sind da Zweifel angebracht?

Der Mahnmüll von dieser Bande wird massenhaft in die Tonne getreten und alles ist gut, jedenfalls nach den Erfahrungen hier im Forum und auch anderswo, wo dieses Thema behandelt wird. Das gilt für die letzten 5 Jahre mit Einschüchterungsfallen.

Die Forderungen der ersten Jahre sind längst ohne weitere Konsequenzen verjährt, wenn sich ein Mahnbedrohter nicht zur "freiwilligen" Zahlung hat pressen lassen.

Ja, auch ich hab Mahnungen erhalten und letztlich nicht bezahlt.
Nur wurde damals in den Foren gesagt, daß man auf einen Mahnbescheid reagieren sollte. Also habe ich einen Musterbrief runtergeladen mit Hinweisen auf Betrugsversuch und nicht gültigem Vertragsabschluß - und anschließend nichts mehr gehört.
Sollte ich auf den erneuten Mahnbescheid (2. Jahr) auch mit einem Musterschreiben reagieren oder ist das nach dem ersten Brief an Antassia/RA O.Tank eindeutig erledigt.
Ist ja jetzt eine neue Abzockfirma die die "Ansprüche" von Antassia übernommen hat.
 
. Mahnbescheid sagt ja schon das Wort, das ist ein bescheidener Verwaltungsakt von einer Behörde (nachzulesen >HIER<).
Mahnbescheide der Abofallenbranche waren und sind seltener als der Jackpot im Lotto.
Schließlich kosten die Wische pro Stück 23€ und die Branche gibt ungern Geld aus außer für Ferrraris.

Medien und Verbraucherzentralen erzeugen mit ihren ständigen Horrorwarnungen ohne entsprechenden Begleitkommentar unnötige Hysterie unter den Betroffenen und treiben damit vermutlich ( sicherlich ungewollt) den Abzockern weitere Opfer zu.
 
Hallo,
auch mich hat es heute erwischt 96€ für nichts -Tropmi heißt die "Firma" , ich werde natürlich nicht zahlen, habe ähnliches schon zweimal durch, irgendwann ist Schluss mit den Drohungen.
Ich habe der Hausbank dieser B. eine Mail geschickt und keine 10 min. später hatte ich die gleiche Antwort, wie oben schon erwähnt : Konto gekündigt !!!
Das hört sich doch schon gut an , also Freunde immer ruhig bleiben, wir sind uns doch keiner Schuld bewusst, oder ? -auf keinen Fall .
 
So ihr Lieben,

auch hab heute Post bekommen und nach allem was hier bisher gelesen habe, bin ich schon mal gespannt auf die folgende Post! ;)

Ich finde es ganz lustig, dass inzwischen auch auf angebliche Gerichtsurteile verwiesen wird:

II. WEITERE WICHTIGE HINWEISE
1. Deutlicher Hinweis auf die anfallenden Kosten
Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf dem Internetportal www.top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinreichend deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 - 32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz, 06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C 236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein "extrem unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals" darstellt (Amtsgericht Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11).

2. Vertragswirksamkeit gerichtlich bestätigt
Die über das Internetportal www.top-of-software.de abgeschlossenen Verträge sind wirksam (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10). Es liegt auch kein Einigungsmangel über die Kostenpflicht (sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10). Deswegen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder angemahnt wird (Amtsgericht Mainz, 06.01.2011 - 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 - 79 C 236/10).

3. Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals www.top-of-software.de bewusst mit falschen Daten angemeldet haben, könnte dies strafrechtlich relevant sein. So hat beispielsweise das Kammergericht (NStZ 2010, 576) entschieden, dass die Eröffnung eines Mitgliedskontos auf einem Internetportal unter falschen Personalien den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB) erfüllen kann.

Da ich mich rein beruflich mit Urteilen auskenne, kann ich schon mal über die angeblichen Aktennummer lächeln. Naja, wir werden sehen wie´s weitergeht. Ich freu mich schon auf den nächsten Brief :rofl:
 
was bedeuten den die aktennummern? und was passiert wenn wirklich ein brief vom gericht kommt?
Die "Aktennummern" könnten Geschäftszeichen aus zivilen Auseinandersetzungen in Einzelfällen sein. Nachprüfen können wir das hier nicht.

Jeder Fall, also jede einzelne Rechnung/Mahnung ist ein Einzelfall, der jeweils für sich wieder vor Gericht zu klären wäre, wenn dies eine der beiden Parteien wünscht. Nur, die vorliegenden Fälle sind ein paar ganz wenige Resultate, die man auch oft als s. g. Trophäenurteile bezeichnet. Es gibt nämlich genauso auch andere Urteile, bei denen der Anbieter den den kürzeren gezogen hatte - Auszüge daraus freilich, schickt der Belästiger nicht mit.

Bevor es vor Gericht gehen könnte, sind formal noch einige Hürden zu nehmen. Das kann sich der Anbieter aber weder personell noch finanziell leisten, also pickt er sich ein paar gaaaanz wenige Einzelfälle raus, die er denn ungefragt der Masse von den anderen Zahlungsunwilligen zur Kenntnis gibt. er will damit den Druck auf die Zahlungsbereitschaft erhöhen und der Erfolg gibt ihm Recht mit dieser Strategie, denn viele Nutzer sehen sich nun derart belästigt, dass sie ohne Not, nur dem lieben Friede willen zahlen.
 
Zurück
Oben