Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Hallo!

Ich war dumm genug mich bei "www. top-of-software.de" anzumelden :wall: und habe nun Rechnungen und ggf. demnächst Mahnungen am Hals und wer weiß was sonst noch kommt. Zwar weiß ich das man am besten gar nicht reagieren sollte bis ich ein Schreiben vom Gericht erhalte, welchem ich widersprechen sollte.

Alles schlecht und gut, aber nun das prekäre: Ich bin seit 1,5 Jahren privatinsolvent. Und darf mir nichts zu Schulden kommen lassen somit.
Nun ist ja klar das ich nicht mit Absicht einen vertrag mit o. g. Firma abgeschlossen habe, aber er ist nunmal leider zu Stande gekommen.

Wie gehe ich nun am besten vor?

Falls das Thema doch schon vorhanden sein sollte nehmt mir die Eröffnung dieses themas nicht übel, ich konnte nichts finden.

Hallo wollte mich auch mal melden habe heute auch eine Abmahnung bekommen über 102 Euro
aber wenn ich alles hier so lese einfach nicht regieren iss das richtig so.?
 
habe heute auch eine Abmahnung bekommen
Weder eine Abmahnung noch einen Mahnbescheid ( ist beides etwas völlig anderes) sondern schlichter Mahnmüll.
Hier die Verhaltensempfehlung, die sich hunderttausendfach bewährt hat:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
 
Hey Leute!

Macht euch nicht ins Hemd, es gibt nämlich keinen Grund dafür. Habe mich vor gut einem halben Jahr auch bei TOS angemeldet und bekam
gleich eine tolle Mail die schon sofort mit netten Drohungen anfing (wenn Sie nicht zahlen dann...) haha. Einfach nur lächerlich.
Das ist doch Freeware, wieso sollte man da was zahlen? Natülich habe ich mir nicht jedes einzelne Wort aus den AGB´s durchgelesen,
deswegen wusste ich auch nicht dass es ein Andauernder Vertrag ist und mir jedes Jahr weitere 96 Euro abgezockt werden.
Habe am 16. September dann wieder eine Mail bekommen bis wann ich den oben genannten Betrag zahlen soll. Habs natürlich
nicht überwiesen! Und jetzt kommt folgendes: klar hatte ich auch Muffensausen dass ich nicht von deren Rechtsanwalt bekomme,
bis ich nicht das gelesen habe : http://4topas.wordpress.com/2010/03/18/zivilgericht-verurteilt-„rechtsanwalt“-olaf-tank-und-content-services-limited-gfalexander-varin-nach-betrug-zu-schadensersatz/

Ist zwar schon ein älterer Bericht, aber trotzdem wird die Sache schon was richtiges an sich haben. Dieser "[XXX]" Olaf Tank,
ist genauso ein [XXX] wie die Antassia GmbH. Bin schon gespannt was als nächstes kommt, meinetwegen können dir mir hundert
Mahnungen schicken ich werd den Mist nicht bezahlen.

Hoffe, der obige Link kann euch ein wenig helfen, die Angst zu überwinden, denn es wird zu 99 Prozent bestimmt nichts passieren.

Liebe Grüße an alle hier

[modedit by Hippo: Bitte die nötige Zurückhaltung walten lassen, wir sind hier nicht am Stammtisch ...]
 
Eine Mail von der Tropmi Payment GmbH ist hier eben auch aufgeschlagen. Hat mich beinahe gewundert, dass sich noch irgendwer traut angebliche Top-of-Software-Forderungen geltend zu machen. Googelt man nach Tropmi erhält über den Suchergebnissen eine Anzeige, in der behauptet wird, das Amtsgericht Mainz habe die Wirksamkeit der Top-of-Software-Verträge bestätigt. Im Trophäenurteil auf der Tropmi-Seite geht es dann komischerweise um die Erstattung von Anwalstkosten.
 
habe heut nachdem ich bereits ein paar mal den Brief den sie mir per Post geschickt haben retour gesendet habe, vom DEUTSCHEN INKASSO BÜRO einen weiteren Brief erhalten. den hab ich auch nicht angenommen und retour gesendet. WAS PASSIERT JETZT ?????
 
Hallo zusammen,

heute habe ich nach langer Zeit, dachte die Sache sei erledigt, da ich seit dem 15.03.2010 nichts mehr gehört habe, von der

Tropmi Payment GmbH

eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 96 € erhalten.

Ich glaube, ich werde jetzt die ganze Angelegenheit meinem Anwalt übergeben, da ich in einer Rechtsschutzversicherung bin.

[modedit by Hippo: Schriftformatierung in seniorenfreundlich geändert]

............... habe ich vergessen, die Rechnung kam per Mail !!!!!

Ich bin es schon wieder.
Nachfolgender Ausschnitt war bei der Rechnung dabei:
Das soll jeden doch wohl verunsichern.

Deutlicher Hinweis auf die anfallenden Kosten

Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander
entschieden, dass die auf dem Internetportal www.top-ofsoftware.
de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des
Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C
54/10) hinreichend deutlich sind (in diesem Sinne auch
Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 - 32 C 276/10; Amtsgericht
Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 -
87 C 177/10 und 79 C 236/10), ein Nutzer diese
Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht Soest,
23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises
ein "extrem unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des
Internetportals" darstellt (Amtsgericht Fritzlar, 08.04.2011 - 8
C 303/11).

[modedit by Hippo: 3 Beiträge getackert]
 
Dazu nur folgendes: Die Trophäenurteile der Nutzlosbranche und
http://www.antispam-ev.de/wiki/Abofallen-Abzocke_-_Sp%C3%A4tlese_-_Inkasso-Mahnungen_-_Irref%C3%BChrende_Gerichtsurteile_der_Nutzlos-Branche

Man kann solche Urteile durchaus selbst "produzieren"
Man nehme:

* Eine Abofalle
* einen willigen Beklagten der sich nicht oder falsch verteidigt

Im Zivilprozeß darf der Richter entgegen der landläufigen Meinung nicht selbst ermitteln sondern muß nach "Parteivortrag entscheiden.
Wenn da der Beklagte z.B. so etwas nicht vorträgt kann der Kläger jede beliebige Seite vorlegen und was anderes behaupten

Also Ruhe bewahren und den Anwalt guuuuuuut aussuchen.
Am besten hier noch viel Info sammeln und dann erst zum Anwalt gehen (wobei ich denke wenn Du den Thread hier gelesen hast brauchst Du keinen mehr und weißt was Du tun sollst)
 
Offenbar läuft die Kohle bei den Büttelbornern und ihrem slowakischen Pizzabäcker-Vasallen nur noch stockend ein. Deshalb konstruiert man wohl bestimmte Urteile und fügt diese den Rechnungen bei, um zu verunsichern und die Zahlungsbereitschaft zu steigern.

Aber zur Verunsicherung besteht nach wie vor nicht der geringste Grund. Nach wie vor gilt die Empfehlung der Verbraucherzentrale:

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Der letzte Satz sollte nur ergänzt werden:
Lassen Sie sich nicht von getürkten Urteilen sowie Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! ;)
 
Bin heute auch ganz schön blass geworden, als die wieder Geld von mir wollten. Den "Beitrag" vom letzten Jahr habe ich nicht bezahlt und es sogar bis zum Inkasso durch Tank kommen lassen, dann einen vom Verbraucherschutz vorgefertigten Brief an Tank geschrieben und hatte seither meine Ruhe. Vielleicht hat ja das Gründen der neuen [.....] so lang gedauert, jedenfalls wollen die jetzt von mir wiedermal 96 Euronen. Was mich wundert, dass der Vertrag wie unten aus dem Punkt 6 in der e-Mail ausgeführt, automatisch ausläuft.

6. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Zugang zur Datenbank unter www.top-of-software.de.
Dort erhalten Sie redaktionell aufbereitete Informationen und Downloadnachweise
zu mehr als 1.000 aktuellen Computerprogrammen aus verschiedenen Bereichen.

7. Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei (2) Jahren ab dem Anmeldetag. Die
vorliegende Rechnung bezieht sich auf das zweite und zugleich letzte Vertragsjahr.
Ich bedanke mich auch gleichzeitig bei rambazamba für den bereitgestellten Text. Nur wie hast Du denen den Text zu kommen lassen? Ich habe auf diese Droh-Mail geantwortet und das funktioniert nicht.
55 Cent sind die [.....] mir nicht wirklich wert.
Gruß zofferl

Zwei Editierungen aus rechtlichen Gründen MOD/BR
 
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