AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de antassia
-Ich hoffe auf eine Antwort
Deine Hoffnung soll nicht enttäuscht werden - auch wenn Du ruhig mal die letzten Seiten hier im Thread hättest lesen können und Dir dann sicher eigentlich schon das meiste klar gewesen wäre.
Also, mal von Anfang an:
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.
Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten zu zeigen.
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden. Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
Zu befürchten hat man also gar nichts.
Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Das zeigt die Erfahrung aus der Beobachtung dieser Nutzlos-Abzockerszene seit bald 5 Jahren mit seitdem inzwischen weit über 1 Mio. Betroffenen in Deutschland.
Wer ein Widerspruchsschreiben schickt, kriegt auch nicht weniger von den dämlichen Mahnungen. Manchmal sogar noch 1 oder 2 mehr.
Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Reicht das?