Dimoco Abo

DIMOCO Germany GmbH
Leutragraben 1
07743 Jena

Strafanzeige wegen des Verdachtes des Betruges

Ob Ober- oder Drüberstaatsanwalt, die Anredes spielt keine Rolle. Eine Rolle spielt aber durchaus der deutsche Standort Jena. Ob es dort überhaupt eine Behörde gibt, die auch nur ansatzweise dazu in der Lage ist, die Spitze des Eisbers zu erkennen, wage ich stark zu bezweifeln. Gut gewählter Standort, DIMOCO! Man mage es kaum glauben abr weil der deutsch Sitz des Anbieters in Jena ist, sind die Thüringer Behörden für alle deutschen Strafanzeigen örtlich zuständig.
 
Antwort Dimoco:
Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-05-22 06:48 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.

Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-06-04 06:55 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.

Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-06-22 18:29 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.

Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-06-27 00:14 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.

Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-06-27 20:20 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.

Wir verzeichnen eine aktive Bestellung und Bestätigung eines wöchentlichen Abos am 2013-07-03 09:20 via Wap auf der Seite mybestmobile.mobi welcher ordentlich ausgeliefert wurde.


Meine Frage darauf war direkt, ob bei Ihnen eine Woche keine 7 Tage hat da ich insgesamt 8x Buchungen in einem Monat bezahlen soll!??
Die stellen sich absolut Stur! Werde mich wohl, nachdem ich bei der Telekom von Lastschrift auf Überweisung umgestellt habe, wohl bald eine Mahnung bekommen und dann meine Zeit weiter für einen Rechtsanwalt verschwenden. Das nervt echt an! Der Telekom habe ich dazu gedroht meine Jährlichen Ausgaben meiner Familie von ca.1800,-€ in naher Zukunft wo anders zu investieren!

[Modedit by Hippo: Was treibt ihr denn immer mit der Formatierung? Selbige repariert]
 
mybestmobile.mobi = Digipay AG
Digipay AG = ganz alte Hasen = S.T., siehe hier (seit 7 Jahren Mitglied von aka-akas Giftschrank!)

Wo ist mir der Name S.T. unlängst untergekommen?
Im Nachbarthread. Klick mal auf "gute Freunde kann niemand trennen" :)
Die Dimoco-Welt ist nach wie vor überschaubar.

Ein Besuch mit dem Browser landet hier:
Mit dem Absenden bestätigen sie ausdrücklich, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und die AGB akzeptieren. Auf Ihrem Kontoauszug erscheint lediglich "Webbilling.com" und Ihre Transaktionsnummer.
Webbilling.com B.V.
Lottumseweg 43
Grubbenvorst 5971BV
Der Cheffe von Webbilling und alte Cytainment-Recke ("Das kann ja wohl nicht wahr sein") ist natürlich auch Eurowebtainmentgast (Dirk P., sein voller Name steht im Link, diesen in Verbindung mit cyberservices googlen liefert lustige Treffer)
In Grubbenvorst fand sich früher ja auch die Frau D. Als es Dialer gab, war sie Registrierungsverpflichtete für... Cyberservices (Nebelwolf wird sich erinnern). Als es noch keine Registrierungsverpflichteten gab, dialerte man mitunter fröhlich neben der Spur, z.B. mit 0192
Eigentlich sind die D's ja aus Mönchengladbach und damit Nachbarn von alife/aconti oder Translease, aber das ist eine andere Geschichte, vielleicht sind es ja auch Schweizer - wer weiß es schon genau. Gut möglich, dass die Cypainies aus Köln-Hürth damals die tatsächlichen Empfänger waren... Immerhin hatten sie dieselbe Adresse wie die Frau M.D....


und der Dirk P. war vor langer Zeit mit folgendem Team bei der Eurowebtainment:
D. P.
R. W.
M. R.
G. U.
für die Cytainment GmbH Hamburg

nun muss ich es doch hier noch einmal posten: drei der vier Genannten haben zusammen mit dem Chef der Digipay auch eine Firma in der Schweiz:
http://ag.powernet.ch/webservices/i...=400&toBeModified=0&validOnly=0&lang=1&sort=0

der R. Sch., der da auch auftaucht, den konnte man früher auf einigen Seiten zusammen mit M.R. lesen, die sahen gar nicht nach Porno aus... soll ich Beispiele nennen? w&r informationssysteme vielleicht? Tja, "human resources" ist halt ein dehnbbarer Begriff, gell?

PS: Medienvertreter erhalten gerne unzensierte Fassungen, aber eigentlich steht genug da für eine lustige Story. Belegexemplare und Aufwandsentschädigungen gerne an mich ;)
 
http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage152.pdf
Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 23.12.2011
Die Bayerische Staatsregierung hält eine Einschränkung des WAP-Billing für notwendig. Entsprechende Maßnahmen wurden auf Bundesebene auch bereits in die Wege geleitet.
Den Betreiber der aufgerufenen Seite treffen in vertragsrechtlicher Hinsicht insbesondere die Informationspflichten des § 312c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) und des § 312g BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr), der künftig zudem um die sogenannte Button-Lösung erweitert werden soll (vergleiche hierzu oben Ziffer 2). Weitere Informationspflichten können sich je nach Ausgestaltung der Seite, des Bestellvorgangs und der angebotenen Dienstleistung beispielsweise aus den §§ 5 f. TMG, §§ 2 ff. DL-InfoV, § 55 RStV sowie der PAngV ergeben.
Wir haben die Button-Lösung heute. Ihre Einhaltung entscheidet, ob Verträge wirksam sind.

Wer keinen deutlichen "kostenpflichtig bestellen"-Knopf gedrückt hat, muss nicht zahlen. Wer fordert, ist beweispflichtig.
 
https://support.google.com/adwordspolicy/answer/3202316?hl=de
Ab sofort gelten für Zielseiten mit Ausrichtung auf WAP-Telefone dieselben Anforderungen wie für Seiten, die auf Desktop-Computer und High-End-Mobilgeräte mit vollwertigem Browser ausgerichtet sind: Bei Angeboten mit wiederkehrender Abrechnung bzw. Abonnements muss neben den Angaben zu Preis und Abrechnungsintervall ein Zustimmungsfeld vorhanden sein. Wie üblich müssen beide Elemente klar verständlich sein und an einer deutlich sichtbaren Position auf der Seite platziert werden, auf der Nutzer ihre Informationen eingeben. Die Angabe von Preisen und Zahlungsinformationen im Kleingedruckten auf der Website erfüllt die Anforderungen an deutliche Sichtbarkeit und leichte Verständlichkeit nicht.
Das ist eine Änderung im Juni 2013.

Also gab es davor die andere Werbung, bei der wiederkehrende Abrechnungen auch auf Seiten ohne Bestätigungsfeld und ohne klare Informationen folgen.
 
Die Deutsche Telekom zensiert also eine Diskussion um Abo-Gebühren auf der Rechnung im Zusammenhang mit der DIMOCO-Germany AG mit dem Titel "Betrügerisches Abo der "Dimoco Germany GmbH" auf der Rechnung", sodass auch ihre eigenen Empfehlungen zu dem Thema nicht mehr gefunden werden können:
http://forum.telekom.de/foren/read/...442,tid=3b8efa2bbcf61e1f9ca9e5655c84f291.html

Das ist starker Tobak!
Einer solchen Firma sollte man aktiv seine Meinung sagen - durch Kündigung.

Gelöscht wurde u.a. folgendes:


In anderen Foren wurde das Problem schon deutlich detaillierter besprochen; auch von Leuten die Ahnung von den rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

Goofy62 (http://forum.sat1.de/showthread.php?17221-Unberechtigte-Forderung-der-DIMOCO-GmbH/page81) schrieb:

[...]Die Forderungen werden von dem sogenannten "Verbindungsnetzbetreiber" namens "Dimoco" an den TK-Provider abgetreten. Bei einer abgetretenen Forderung ist aber jetzt nicht die "Ursprungszedentin" (Dimoco) Vertragspartner des Endkunden, sondern der angebliche "Vertrag" mit allen daraus angeblich entstandenen Rechten wurde ja verkauft - an den TK-Provider. Der TK-Provider kann sich also jetzt nicht hinstellen und behaupten, er sei für Einwendungen nicht zuständig. Ist er nämlich doch - § 404 BGB lässt grüßen, und der gilt auch für merkbefreite performancemaximierte Schlipsträger in den Marmorpalästen der TK-Provider.
Zitat:
Zitat von § 404 BGB schrieb:
§ 404
Einwendungen des Schuldners
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.


[...]Es gibt eigentlich nur zwei mögliche Deutungen: entweder die wissen es tatsächlich nicht - dann sind sie inkompetent. Oder sie wissen es und verschweigen es aber gegenüber den Endkunden - dann ist es gewerbsmäßiger Betrug gem. § 263 StGB. Und es bleibt auch dann noch Betrug, auch wenn es alle so machen und es der Bundesnetzagentur wurstegal ist. Laut Gesetzestext im § 263 StGB ist auch die "Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" in der Absicht, durch "Erregung eines Irrtums" einen Vermögensschaden zu erzeugen, vollendeter Betrug - und zwar im vorliegenden Fall mit dem Attribut "gewerbsmäßig", also eigentlich strafbar im Sinne eines "besonders schwerwiegenden Fall" nach Absatz 3.

Die "Leistung" der [Telekom] beschränkt sich eben nicht nur auf die "Bereitstellung des Zugangs zu dem anderen Anbieter" (was immer mit "Zugang" gemeint sein soll). Sondern [die Telekom] lässt sich die Forderungen pauschal abtreten - ohne aber eine Abtretungsurkunde, die konkret für den jeweiligen personenbasierten Einzelfall ausgestellt werden müsste, vorlegen zu können.

Sollte die Forderung nicht abgetreten worden sein, so ist aber Dimoco ebenfalls nicht "Vertragspartner" der TK-Endkunden, weil Dimoco aus wohlweislichen Gründen eben gerade gegenüber den Endkunden behauptet, sie seien nicht verantwortlich für das Leistungsangebot, sondern nur "technischer Verbindungsnetzbetreiber". Ein Verbindungsnetzbetreiber ist aber nicht Vertragspartner des TK-Endkunden - s. das Urteil des BGH vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.

Zudem ist schon gar nicht ersichtlich, in welcher Form Dimoco hier eine angebliche "Verbindungsleistung" erbracht haben soll. Die ins Feld geführten Sexangebote beinhalten eben gerade keine Anwahl einer 0900-Mehrwertnummer oder Premium-SMS - mithin gibt es hier also überhaupt gar keine "Verbindungsleistung". Auch ist nicht ersichtlich, in welcher Form die Dimoco sonst irgendeine "Leistung" erbracht haben will. Weder ist das "Angebot" bei Dimoco gehostet, noch ist Dimoco in irgendwie erkennbarer Weise wirtschaftlich/gesellschaftsrechtlich bei den "Anbietern" beteiligt. Die einzige "Leistung" von Dimoco besteht in der Erbringung des "Payments", also: des Abziehens von Geldern von den TK-Rechnungskonten der Besitzer von Smartphones. Es bleibt völlig offen, auf welcher legalen Rechtsgrundlage dies passiert.

Die Argumentation der TK-Provider und von Dimoco ist vollkommen schwachsinnig und würde einer rechtlich-gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Soweit bekannt, ist es in den Dimoco-Fällen bisher noch zu keinem einzigen Gerichtsverfahren gegen nichtzahlende Endkunden gekommen.

Das schäbige Geschäftsgebaren deutscher TK-Provider in dieser Angelegenheit lässt tief blicken und ist im Grunde genommen moralisch kein bißchen besser als das Verhalten der Betreiber der miesen Abofallen. Es wird auf Angst und Rechtsunkenntnis der Endkunden gesetzt, oberes Ziel ist der Profit in Form der Provision aus äußerst fragwürdigen Forderungsabtretungen, von denen die Provider genau wissen, dass diese rechtlich nicht zu halten sind.

Statt darauf einzugehen, zensiert die Telekom und schreibt lapidar
wir beenden die Diskussion an dieser Stelle. Das ist keine Aussage zur Sache sondern liegt daran, dass wir (die Foren-Mannschaft) keine Lust auf juristische Auseinandersetzungen haben. Wir sehen unser Forum nicht als geeignete Plattform für dieses Thema. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das ist drollig! Die deutsche Telekom kassiert offenbar munter mit, will aber nicht diskutieren. Ab und an wird die Gebühr dann aber doch irgendwie erlassen. Wahrscheinlich dann, wenn die Quersumme des Betrages 7 ist und gleichzeitig die Raumtemperatur über 22 Grad liegt und die Farbe der Unterhose des Sachbearbeiters grün. Jedenfalls offenbar nicht aus nachvollziehbaren logischen Gründen.

Dann ist es mal wieder Zeit, die "juristische Diskussion" an anderer Stelle und mit anderen Mitteln zu führen:
die Schuld liegt nicht bei der Telekom.
Diese ist sogar per Gesetz verpflichtet die Forderungen einzuziehen.
Dieses Gesäusel in magenta hatten wir ja 2003 schon
http://forum.computerbetrug.de/threads/dialer-rechnung-telekom.1666/#post-17165
Auch Ihre Vermutung , die Deutsche Telekom AG mache sich der Geldwäsche schuldig, ist falsch . Wie Ihnen bekannt ist wurden wir von der Regulierungsbehörde für Telekommunnikation und Post verpflichtet, das Inkasso zu übernehmen. An diese Vorgabe muss sich die Deutsche Telekom AG halten
Also: Mutige vor!
http://www.call-magazin.de/dsl-voip...n-telekom-wegen-dialer-geldwaesche_10724.html
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Deutsche Telekom. Dies ist nichts Ungewöhnliches, wohl aber der Hintergrund der Klage: Ein Telekom-Kunde hat das Unternehmen wegen des Verdachts auf Geldwäsche angezeigt.
 
Jetzt mal live-comedy.

Vor der Button-Lösung war "Wilder Westen".

Seit der "Kunde" nun doch weiß, dass es was kosten soll, sinkt die "conversion-rate" im Verhältnis ca. 1:5.

Die unbewusst Zahlungswilligen beschweren sich sogar.

Seit der "Kunde" weiß, dass es was kostet, muss auf einmal sogar die Qualität stimmen.

Jetzt mal live: http://www.adultking.tv/renepour_1/index.html
 
Das ist starker Tobak!
Einer solchen Firma [Telekom] sollte man aktiv seine Meinung sagen - durch Kündigung.

Tja. Aber wo willst Du hin? Alle anderen machen es genauso, bzw. sie stellen sich sogar noch viel bockiger als die Telekom. Die Telekom scheint denjenigen, die sich beschweren, offenbar in der Mehrzahl der Fälle (leider nicht in allen Fällen) eine Gutschrift auszustellen. Da hört man aber von anderen Providern ganz andere Dinge. O2 hat eine einstweilige Verfügung kassiert wegen widerrechtlicher SIM-Kartensperre bei bestrittener Drittanbieterforderung. Trotzdem machen sie in anderen Fällen ganz genauso weiter. Und jetzt fusionieren sie mit e-plus, das gibt dann den größten deutschen Gutsherrenladen, den man sich vorstellen kann. Wollt ihr die totale Willkür? Dann geht zu den blauen Blubberblasen. Vodafone stellt sich ebenfalls zickig, Congstar erst recht. Und auch Congstar unterbindet im hauseigenen Forum die weitere Diskussion über das Thema, der Thread wurde dort einfach geschlossen. Und auch Congstar lügt, was das Zeug hält.

Alle möchten sie da gerne mitkassieren, schließlich locken die 30 Prozent Provision. Woher die Provision kommt, und wieso es da so viele Beschwerdeführer gibt - diese Diskussion wird bei allen Providern firmenintern offenbar streng unterbunden. Schlipsträger, BWL-er. Und die Bundesnetzagentur guckt zu und beobachtet wahrscheinlich wieder einmal intensiv und interessiert den Markt.

Aber wer will sich da beschweren? Das ist ganz genau die Marktliberalisierung, die wir hier doch alle haben wollten. Die "Entfesselung" und "Befreiung" des lieben Marktes von den "Gängelungen und Zwängen der Überreglulierung". Wir alle kennen doch die ständige Gehirnwäsche der letzten 15 Jahre. "Alternativlos." - Die "Entfesselung" haben wir bekommen. Und die Bundesnetzagentur macht nix, weil sie gemäß herrschender neoliberaler Ideologie eben nicht "gängeln", sondern nur "beobachten" darf. Wird vom BMWI genauso angeordnet, und die BNETZA wird auch mit Führungsleuten besetzt, die genau das tun bzw. nicht tun, was das BMWI erwartet. Führungsleute mit Herkunft aus der Mehrwertbranche. Was soll man da erwarten?

Und wen wählen wir im Herbst? Richtig: die Pastorentochter. Es soll ja alles so bleiben, wie es ist. Die Frage ist allerdings, ob Rot-Grün daran etwas ändern würde. Die haben einen wesentlichen Teil der Zustände in ihrer eigenen Regierungszeit Ende der 90-er mit verbockt.
 
ich bin bei einem lokalen Anbieter. 0900 ist standardmäßig gesperrt. Anrufe auf 0137-Pingernummern wurden vom Anbieter aus rückerstattet. Bei Problemen bekomme ich einen persönlichen Ansprechpartner. Wieso habe ich Idiot eigentlich der Deutschen Telekom so lange die Treue gehalten?
 
"Die Endkunden wissen jetzt ganz genau, wofür sie ihr Geld ausgeben, das war vorher nicht unbedingt der Fall, da kann man sagen, da war das billing relativ einfach"
"Die Kunden haben gesagt, wir haben den Dienst nicht bestellt, was natürlich nicht unbedingt stimmt" (Einwurf Interviewer: "kennt man ja")
Frage: "sind wir an der Regulierung selbst schuld, weil's einige übertrieben haben?"
"Ja, übertrieben, ich sag mal so, da es die Möglichkeiten gegeben hat, hat man das halt ausgenutzt"

Das ist 1:1 das, was man zu Dialerzeiten gehört hat...

R.P. tritt ja in dem Filmchen als "Chef von First Mobile Cash" auf, steht in google auch als "CEO First Mobile Cash". Kann mir jemand sagen, wo es eine solche Firma gibt? Im Interview heißt es ja "Bratislava", der Interviewer fragt dann noch klassisch freudianisch "Was für eine Firma steckt hinter First Mobile Cash?" und stottert dann "also was steckt hinter First Mobile Cash, die Firma ist ja eigentlich 'ne andere".
Interessant.

Es gibt in Bratislava keine "First Mobile Cash", sondern eben nur "diese andere Firma", der auch die Homepage firstmobilecash.com gehört - ebenso wie die fwebapps.com
http://www.geektools.me.uk/cgi-bin/whois.cgi?domain=fwebapps.com
und andere mehr oder weniger offensichtlich dazu gehörende Domains:
http://dns.robtex.com/sextexx.com.html#whois
http://dns.robtex.com/blackbeanmobile.com.html#whois

Oder ist mit "die Firma ist ja eigentlich 'ne andere" doch Dimoco gemeint?
Ich werde das, was sich da tut, "großflächig recherchierend beobachten". Das ist 1:1 das, was ich zu Dialerzeiten gemacht habe...
 
Ein Whistleblower bei Congstar:

http://www.congstar-forum.de/kunden...0237acc1d562ba402cc9da7838f37352be#post262536
Ja, diese ganzen Abos und Premium-Dienste sind mehr als nur fragwürdig, das will sicher niemand bestreiten. Aber rein faktisch ist es ein Service, den du genutzt hast (ob wissentlich oder unwissentlich lassen wir hier einmal außen vor)
Und jetzt muss das Hirn weiter arbeiten.

Wissentlich ist mit und unwissentlich ist ohne Vertrag. Das macht den Unterschied.

Der Fordernde ist beweispflichtig. Ohne Nachweis des Fordernden gibt es keine Grundlage, die Rechnung Dritter zu belasten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und wieder lügen sie wie gedruckt, verweisen an den "Dienstleister" weiter, wollen ihre Verantwortung für die Beweiserbringung bei Forderungsabtretung gem. § 404 BGB nicht tragen. Und offensichtlich - wenn man den Schilderungen dort glauben darf - ist es bei Congstar gar nicht so einfach, die Drittanbietersperre überhaupt einzurichten. Und ist die Sperre einmal eingerichtet, wird offenbar trotzdem abgezockt. Und es wird widerrechtlich gegen § 45k TKG die SIM-Karte bei bestrittener Drittanbieterforderung gesperrt.

Pfui, Congstar.
 
Schon 2012 erklärt die FAZ Abofallen am Smartphone - exemplarisch anhand von DIMOCO
Denn es kann sein, dass etwa die Telekom via Mobilfunkrechnung auch gleich für Drittanbieter mitkassiert. Und zwar womöglich für solche Unternehmen, von denen der Kunde noch nie etwas gehört und mit denen er auch nie wissentlich einen Dienstleistungsvertrag geschlossen hat. Kontrolliert der Ahnungslose dann doch einmal ganz genau, stößt er womöglich auf einen Abschnitt, der mit „Leistungen Dimoco Germany GmbH“ überschrieben ist. Im Fall des kontrollfaulen Telefonierers ist es so. Bei ihm finden sich auf der Rechnung angebliche Dienstleistungen, die oft nachts um 00:55 Uhr abgerufen worden sein sollen. Dahinter steht wahlweise „Digipay“ oder „Abo“.
http://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...o-kassieren-nicht-nur-fuer-sich-11832389.html
 
Frage: "sind wir an der Regulierung selbst schuld, weil's einige übertrieben haben?"
"Ja, übertrieben, ich sag mal so, da es die Möglichkeiten gegeben hat, hat man das halt ausgenutzt"
Wie darf man sich dieses "Ausnutzen" vorstellen?

Da hätte man gerne mehr erfahren.

Jedenfalls war die Firma ganz aktiv und das europaweit. Einige Kostproben nach dem Motto, "Andere Länder, gleiche Unsitten":

http://translate.google.de/translat...oco&start=20&sa=N&biw=1392&bih=1026&tbs=qdr:w

http://translate.google.de/translat...dafone+dimoco&start=60&sa=N&biw=1392&bih=1026

http://translate.google.de/translat...dafone+dimoco&start=70&sa=N&biw=1392&bih=1026

http://translate.google.de/translat...dafone+dimoco&start=80&sa=N&biw=1392&bih=1026

Man versteht nicht alles, aber genug.
 
DIMOCO behauptet inzwischen, das "Payment" über DIMOCO sei vergleichbar mit dem mobilen Bezahlen, etwa bei der Bezahlung einer Busfahrkarte mit dem Handy. Der Endkunde habe keinen Vertrag mit DIMOCO, sondern nur mit seinem Netzbetreiber und mit dem angeblichen "Dienstanbieter" (also dem Anbieter z.B. für das Mopsgesangs-Abo).

Das ist gleich aus mehreren Gründen vollkommener Kappes:

  • Bei den in Deutschland bekannten Handy-Bezahlsystemen für den ÖPNV (etwa DVB LogPay, www.logpay.de) wird eben gerade nicht über die Handyrechnung abgerechnet, sondern die Bezahlung erfolgt entweder über Kreditkarte oder über Banklastschrift oder über ein Prepaid-Guthaben. Diese Verfahren haben überhaupt nichts mit einer Verrechnung über die Telefonrechnung zu tun. Sondern das Handy dient einzig und allein zur Verifizierung der Person und zur schnellen Datenübermittlung unterwegs.

  • Bei allen bekannten seriösen mobilen Bezahlsystemen erfolgt vor dem ersten Bezahlvorgang eine Anmeldung auf dem Abrechnungsportal des Bezahlservices mit persönlicher Authentifizierung. Ohne diese Authentifizierung des Endkunden gegenüber dem Bezahlservice ist die Nutzung des Services nicht möglich. Dagegen erfolgt in den DIMOCO-Fällen zu keinem Zeitpunkt bei der (angeblichen) Bestellung eine Authentifizierung des Endkunden gegenüber DIMOCO. Es erfolgt auch keine Authentifizierung gegenüber dem "Dienstanbieter", sondern der nimmt lediglich die Handynummer her und behauptet, der Inhaber der Handynummer habe ihn bzw. indirekt DIMOCO zur Abrechnung über die Telefonrechnung bevollmächtigt.

  • Die DIMOCO wird nicht den Beweis führen können, von den Endkunden zur Verrechnung von Entgelten über die Telefonrechnung bevollmächtigt worden zu sein. Die "vertragliche Zusicherung" seitens der "Dienstanbieter", es gebe da eine solche Bevollmächtigung, kann wohl kaum ausreichen. DIMOCO müsste sich selbst qualifiziert vergewissern, dass es ein solches Einverständnis gibt. Hierzu muss mehr vorgetragen werden als ein Indianerehrenwort des "Dienstanbieters". Denn sonst könnte mit dem gleichen Recht jeder Einbrecher künftig vortragen, der Hausbesitzer habe die "Firma Räumsraus Ltd" auf den Seychellen mit dem Leerräumen des Anwesens beauftragt, und er sei jetzt leider auch nur der "technische Dienstleister", der von der Firma "Räumsraus" die vertragliche "Zusicherung" habe, dass der Hausbesitzer natürlich einverstanden sei.

Absurd!

Und noch etwas.

An vielen Stellen wird beklagt, wie schlecht doch gerade in Deutschland die Akzeptanz mobiler Bezahlsysteme sei. Das alles laufe sehr zäh und teigig an, und es haben ja auch schon etliche Anbieter ihren Service wieder einstellen müssen. Seit 10 Jahren höre und lese ich überall: "Mobile Payment boomt", und so weiter. Aber es dümpelt so dahin.

Bei allem, was man jetzt hier erlebt: wen wundert das eigentlich noch?

Wenn unter solchen Umständen TK-Kunden abgezockt werden, dann wird die einzige Reaktion der Kunden sein, künftig um alles, was irgendwie nach "neuen mobilen Abrechnungsmethoden" riecht, einen großen Bogen zu machen.

Wenn es schon die Anbieter seriöser Bezahlsysteme nicht schaffen, diese Praktiken wie von DIMOCO verfolgt, wettbewerbsrechtlich zu unterbinden, und wenn ganz im Gegenteil auch noch die Mobilfunkprovider aktiv mithelfen, ihre eigenen Endkunden zu behumsen...
...na, dann brauchen wir auch nach dem jetzt neu anlaufenden Vorstoß der eurpäischen Mobilfunkprovider nicht zu glauben, dass so bald der "Durcbruch" käme.

Ich werde doch den Teufel tun, mir so etwas ins Haus zu holen! Bin ich denn mit dem Klammerbeutel gepudert?
 
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