Dimoco Abo

Ich versuche die Ankunft der Zahlungsdienstleister hier in einem Verbraucherschutzforum mal positiv zu sehen. Wenn der Vergleich mit der Dialerei zutreffend ist, dann dauert das Leiden nicht mehr so lange.

Bei der Dialerei begann die neue Offenheit im November 2003:

http://forum.computerbetrug.de/threads/guten-tag-in-die-runde-hier.2844/

Das Problem löste sich dann zum 17.6.2005:

http://forum.computerbetrug.de/threads/vormerken-kehraus-tag-17-6-05.9347/

Bei den Abofallen ging es noch schneller. Als der Schreihals von der Stacheldrahtfestung anfing, allen möglichen Presseleuten stolz seinen Industriedrucker im Mahndruck vorzuführen, hatte das Ende schon begonnen. In weniger als 12 Monaten war das Problem vom Tisch.

So, Zeit läuft.
 
Wenn man ein paar Jahre im Verbraucherschutz unterwegs ist, dann beobachtet man in der Tat immer wieder, dass immer dann, wenn das Geschnatter und Gegackere der Abzocker bzw. ihrer beauftragten PR-Firmen in Foren und Blogs anfängt, dass dann immer irgend etwas im Busch ist. Eine Gans gackert nicht grundlos, sondern immer dann, wenn der Fuchs im Hühnerstall ist. Man kann dann der Gans nur den guten Rat geben, sich eine gute, sichere Stange zu suchen. Die Tatsache, dass die Strafverfolgungsbehörden und Steuerbehörden eine Zeit lang da nicht genau hinschauen, bedeutet nicht, dass das zwangsläufig so bleiben muss. Außerdem könnte es sein, dass die mitprofitierenden Provider aufgrund des massiven Reklamationsärgers die Geduld verlieren und die Fakturierungsverträge kündigen.

Sobald der Zugang zum Rechnungssystem gesperrt ist, ist die Grundlage für die Abzocke ganz schnell trockengelegt. Daher beschwören ja auch die Handy-Abzocker die Betroffenen immer wieder, sich bitte ja nie an den Provider zu halten, sondern bitte, bitte sich an den "Dienstanbieter" zu wenden.

Aus dem gleichen Grund rate ich immer wieder zum genauen Gegenteil. Da die Forderungen im Rahmen der Fakturierungsverträge ja schließlich aucn an den Provider abgetreten werden, ist $Abzocker gar nicht mehr Inhaber der Forderung. Erster Ansprechpartner für die Betroffenen wegen Herausgabe aus Bereicherung aus § 812 BGB ist also der Handyprovider. Anschließend bleibt es dem überlassen, das Geld von $Abzocker oder meinetwegen auch von $Dienstleister oder $Subsubsubsub...subdienstleister in Bullerbü oder auf den kasachischen Antillen rückzuholen.

Man sollte als Betroffener also immer auf den Fuß treten, wo es am effektivsten ist und am meisten weh tut. Ich weiß schon, dass die Abzocker diese Taktik gar nicht brauchen können. Die Desinformationstaktik wird ihnen aber nichts nutzen.
 
So läuft der Betrug mit dem Werbebanner, wenn ein Opfer zum richtigen Mittel greift:

https://forum.vodafone.de/t5/Andere...ack-Bean-Mobile-abo-6729-kündigen/td-p/121673
bin beim mobilen surfen auf nen banner gekommen und promt kam ne sms mit ihr black_bean_mobile abo ist eingerichtet für 4,99...etc...von der nummer 6729.
hat sich soeben zum glück erledigt!

danke

hilfe hatte ich durch eine kompetente moderatorin
Diese Informationen liegen uns zu dem Anbieter vor:

Händler: Dimoco Germany GmbH
Anbieter: Black_Bean_Mobile
Das richtige Mittel war die Fallbeschreibung in einem Forum, wo ein Mitwisser und Mitverdiener das Interesse hat, die Diskussion schnell zu beenden. Es muss ja nicht jeder wissen, dass die normalen "Kundenbetreuungen" frech lügen und immer schreiben oder sagen, das "System" ließe Fehler nicht zu und es können nicht zurückgezahlt werden.

Wer sich damit abspeisen lässt, wird am Handy von unbekannten Dritten hinter schillernden weltweiten Postfachadressen ausgeraubt.

Der Fall macht klar, dass die Mobilfunkanbieter genau wissen, wie der Trick mit dem Werbebanner konkret abläuft und dass es ihn genau so gibt. Sie helfen nur denen, die den Weg über die Öffentlichkeit wählen.

Es wird mal wieder Zeit:

http://forum.computerbetrug.de/threads/inhaltsverzeichnis-zu-geldwäsche-anzeige-i-iii.3729/
 
Soll das etwa heißen, dass die Hütchenspieler, die als angeblich seriöse Zahlungsdienstleister nichts wissen wollen, die gleichen Hütchenspieler sind, die die dubiosen Angebote selbst ins Netz stellen?

http://schweinezeichen.de/abgezockt-von-blackbeanmobile-emails/
Interessant aber finde ich es schon, dass hier laut Black Bean Mobile angeblich innerhalb von drei Sekunden zwei mal das selbe Abo abgeschlossen wurde, um zwei mal innerhalb von drei Sekunden ein und das selbe Video anzusehen.
So schnell ist kein Mensch in der Bedienung seines Smartphones. Da arbeitet ein Bot.
 
Soll das etwa heißen, dass die Hütchenspieler, die als angeblich seriöse Zahlungsdienstleister nichts wissen wollen, die gleichen Hütchenspieler sind, die die dubiosen Angebote selbst ins Netz stellen?
An Deiner Folgerung kann ich keinen Fehler entdecken :)
(Und die für mich nachfolgende Frage, wie es dann mit Steuern aussieht, sollte man doch einmal kompetenteren Leuten stellen)
 
http://forum.sat1.de/showthread.php...rderung-der-DIMOCO-GmbH&p=1434668#post1434668
Letzte Woche nervte mich die Sache wieder und ich sah, das hier im Thread wieder aktiv geschrieben wurde dazu. Ich entschloß mich den Musterbrief abzusenden. Das war letzten Mittwoch der 10.07. Gestern bekam ich eine Mail, dass mir der Betrag in vollem Umfang erstattet wird!
Die Leichtigkeit, mit der derzeit freundlich rückerstattet wird, lässt tief blicken.

Sonst kamen immer Textbausteine, blabla das System macht keine Fehler blabla Rückerstattungen leider ausgeschlossen blabla Vertrag geschlossen blabla usw..
 
Hallo Leute


Seit gestern vergeude ich meine Zeit ebenfalls mit diesem Mist! Dimoco will mit meiner nächsten Handyrechnung 39,92€ für ein sogenanntes „ABO Erotik VI“ wo ich für einen Monat 8x mal zu je 4,99€ bezahlen soll. Von denen ich 2 Wochen offline in der Karibik Urlaubte!

Habe sofort per email Kontakt zu Dimoco hergestellt, ABO wurde dann 24 Std später endlich deaktiviert! Den Pin auf deren Seite, um das ABO sofort zu deaktivieren, bekommt man nicht selbst wenn man die Handynummer in 20 verschiedene Formate eintippt…

Weiter habe ich bei der Telekom sofort alle Drittanbieter Buchungen sperren lassen und wohl das wichtigste von Lastschrift auf Überweisung umgestellt!

Dazu habe ich Dimoco angerufen, die ja nur die technischen Voraussetzungen liefern mit der Abzocke aber überhaupt nichts zu tun hätten, wär es glaubt…, dieser versprach mir die Daten des Abo Trägers zu kommen zu lassen. Bin ich mal gespannt.

Jetzt habe ich schiss das ich demnächst mit Inkassobüros mich herum ärgern kann und ich dadurch wo möglich einen Schufa Eintrag bekomme? Was meint ihr soll ich gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen? Versichert bin ich und wäre auch kein Problem außer eben noch mehr Zeit damit zu vergeuden…


Bitte um Hilfe so etwas kotzt mich echt an lieber würde ich die 40,- in einen Bergfluss werfen!


Grüße

Stefan
 
Mit Inkassobüros rumärgern - wird Dir nicht erspart bleiben.
Schufa - eher nicht - wie da bei strittigen Forderungen zu verfahren ist, steht hier auch schon.
Die zwei Wochen Karibik interessieren nicht, weil wenn ich eine Zeitung abonniere und nicht an den Briefkasten gehe müßte ich auch zahlen.
Aber wie gesagt - Thread lesen - steht schon alles da. Du bist seltsamerweise nicht der erste den das betrifft ...
 
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Verbraucherinformation-TKG_Novelle.pdf
5.3. Auskunftsanspruch über die Identität von Drittanbietern

Ein weiteres Ärgernis für Verbraucher war in der Vergangenheit die Schwierigkeit, die Identität von Drittanbietern zu ermitteln. Oftmals ist in der Telefonrechnung nur ein sogenannter Netzdienstleister (z.B. Ericsson IPX) aufgeführt, der für den Drittanbieter nur die Abrechnung übernimmt. Der Verbraucher wurde bei Beschwerden dann vom Rechnungssteller zum Netzdienstleister geschickt und von diesem weiter zum Drittanbieter.

Ab sofort können Sie sowohl vom Rechnungssteller als auch vom Netzdienstebetreiber verlangen, dass dieser Ihnen kostenfrei den Namen und die ladungsfähige Anschrift der Dritten nennt. Bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland muss zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland angegeben werden. Zudem müssen in der Rechnung die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der beteiligten Anbieter von Netzdienstleistungen und des rechnungsstellenden Anbieters stehen, unter denen Sie die Informationen über den Drittanbieter erfragen können.
Da hat der neuerdings transparente Service noch Verbesserungspotential.

Nix mit endlos weiterleiten und weiterleiten und weiterleiten und .... , wo nix passiert.

Die Verantwortlichen müssen benannt werden, einschließlich kostenfreier Kundendiensttelefonnummern.
 
Hallo waagefrau,

gerne möchten wir Dich dabei unterstützen, Deinen Fall zu klären und dem zuständigen Diensteanbieter weiterzuleiten. Bitte schick uns eine Email an [email protected]
Wir werden Dich auch umgehend auf die Blacklist setzen, damit Du keine weiteren Beträge vom Diensteanbieter abgebucht bekommst.

Liebe Grüße
DIMOCO Service-Team

Danke für die Nachricht. Sie sind nicht mein Ansprechpartner. Das ist einzig und allein die Telekom. Mit dieser habe ich einen Vertrag abgeschlossen, nicht mit irgendwelchen Drittanbiertern! Die Sperre wurde bereits von der Telekom schriftlich bestätigt. Die Genehmigung zur Abbuchung wurde ebenfalls zurückgezogen. Bei Bedarf wird eine Anzeige wegen Betrug erstattet gegen DIMOCO. Mein sauer verdientes Geld weiß ich anders auszugeben als es in dubiosen Kanälen versickern zu sehen :-(
MfG
 
@DIMOCO Service-Team, diese waagefrau ist anscheinend nicht mal eine unzufriedene Kundin. So sieht es aus, wenn man nicht Herr der Geister ist, die man rief!
 
@Dimoco Service-Team.
In all der Zeit in der ich mich mit Drittanbieterforderungen beschäftige ist mir noch nie eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung untergekommen. Entweder wird gar nicht oder wie z.B. bei Ihren Mitbewerbern von MyDoo offensichtlich falsch belehrt (die sind der lustigen Ansicht bei Abos handle es sich um Einmalleistungen im Sinne von §312 d Abs 4 Nr 7 BGB).
Können Sie mir eine Fundstelle -bei einem beliebigen Ihrer Kunden- nennen die eine ordungsgemäße Belehrung beeinhaltet?




Für Interessierte zum Thema MyDoo
§312 d Abs.4 Nummer schrieb:
7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

MyDoo FAQ schrieb:
Ein Widerrufsrecht Ihrerseits besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 7 BGB nicht, denn es handelt sich bei unserem entgeltpflichtigen Dienst um einen sogenannten telekommunikationsgestützten Dienst. Bei telekommunikationsgestützten Diensten, die beispielsweise mit Hilfe eines WAP- und/oder internetfähigen Mobilfunkgeräts abrufbar sind, ist ein Widerrufsrecht aufgrund ihres technischen Ablaufs ausgeschlossen.

ABO= Einmalleistung? 2+2=5
 
Aber was soll das für ein Abo sein, welches am 4.06, 5.06, 12.06, 18.06, 22.06, 25.06, 27.06, 27.06 je 4,99 abbucht???
Habe gestern noch einmal Telekom nach einem Standard schreiben von wegen wir sind unschuldig sind in Vorkasse getreten usw. gedroht, das sie die Sache für mich zu klären haben! Sonst bekommen unsere 150,-€ (1800,-€ im Jahr) jeden Monat für 2x mobile, Tel., Entertain und www ab 2014 ein anderer Anbieter! Darauf waren sie freundlich und wollen für mich den Aboträger auswendig machen und anhand von Logfiles der Sache nach gehen ob ich wirklich nichts genutzt habe und unter umständen alles zurück zahlen. Da bin ich mal gespannt...

Dimoco bekam ebenfalls Post und zwar das ich die ausstehende Rechnung habe sperren lassen und ich die Sache vom Tisch haben will! Sie sollen mir sagen ob sie damit leben können oder ob sie mir mit Inkasso kommen wollen da ich dann keine Zeit mehr verschwende und alle Dokumente sofort an meinen Rechtsanwalt gebe der dann oben drein noch die 10 euro von der Maiabrechnung zurück hoen darf!
Erst kam der Standard Text und danach noch eine mail: Sie wollen die Handynummer um alles zu prüfen um eine Lösung zu finden...

Jetzt werde ich mal auf Montag warten...
 
Letzten Endes handelt es sich bei den Vorgängen überhaupt nicht um TK-Recht, sondern um reines Fernabsatzrecht nach BGB. Denn die Abbuchung von DIMOCO beruht ja gerade eben nicht auf der Nutzung einer 0900- oder Premium-SMS-Nummer. Mithin findet überhaupt keine Verbindungsleistung statt, keine TK-Leistung, also unterfällt die Sachlage gar nicht dem TKG.

Inzwischen ist diese Tatsache auch bei DIMOCO angekommen, denn anfänglich haben sie dort immer behauptet, sie seien "Verbindungsnetzbetreiber".

Nun geben sie vor, "Zahlungsdienstleister" zu sein. Also für angebliche Leistungen unter Fernabsatz.

Nun gut. Dann müsste DIMOCO jedoch nachweisen können, wie und auf welcher Rechtsgrundlage eine Vereinbarung mit dem TK-Endkunden zustande kam, durch die DIMOCO in einer Vollmacht berechtigt wurde, Geld vom TK-Konto des Endkunden abzubuchen. DIMOCO müsste dem Endkunden ebenfalls einen Fakturierungsvertrag mit dem angeblichen "Dienstleister" vorlegen können. Mal abgesehen von der Frage, ob DIMOCO überhaupt eine Lizenz der BAFIN für die Erbringung solcher Fakturierungsleistungen als "Zahlungsdienstleister" nach ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten) hat. In der Unternehmensdatenbank der BAFIN sieht es momentan eigentlich nicht direkt danach aus. Aber wer weiß - wenn diese Frage gestellt wird, dann ist man bei DIMOCO vielleicht doch plötzlich gar kein Zahlungsdienstleister mehr, sondern doch wieder nur "Verbindungsnetzbetreiber". Oder vielleicht auch Technischer Verhummnibummdideldumm-Verfemmnemmbemmsungs-Dienstleister gemäß Tiroler Almdudler-Gesetz.

Wo und wie wurden die Kunden gem. § 312c BGB über die Zahlungsmodalitäten und über die Abbuchung durch DIMOCO informiert, und wo und wie haben sich die Kunden rechtswirksam mit dieser Abbuchung durch einen fremden Zahlungsdienstleister (nämlich: DIMOCO) einverstanden erklärt?

Bisher habe ich - abgesehen von nichtssagendem Tiroler Gesäusel - nicht einen einzigen schlüssigen Hinweis auf die Beantwortung dieser Fragen gesehen.
 
Letzten Endes handelt es sich bei den Vorgängen überhaupt nicht um TK-Recht, sondern um reines Fernabsatzrecht nach BGB.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...chnungen/_functions/faq-Rechnungen-table.html
Der Anbieter der zusätzlichen Leistung fungiert nicht als Telekommunikationsanbieter und ist daher dem Telemediendienst zuzuordnen. Die Kontrolle, Einhaltung und Durchsetzung des Telemediengesetzes (TMG) liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich ggf. an die zuständige Stelle (i. d. R. das Wirtschaftsministerium) des betreffenden Bundeslandes zu wenden.
Was sagt das Telemediengesetz?

http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters

(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
Da können wir schon einmal festhalten, dass das komplett ignoriert wird.

Was sagt die bayerische Staatsregierung?

http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/telekommunikation/wapabo.htm
Kein wirksamer Einbezug der Kostenpflichtigkeit

Die Anbieter behaupten, auf diese Art und Weise wäre ein Vertrag abgeschlossen worden. Der Kostenhinweis erfolgt in der Regel sehr versteckt und somit kaum erkennbar.
Grundsätzlich kann zwar ein wirksamer Vertrag über das Smartphone geschlossen werden. Da es in diesen Fällen aber an einem ausreichend klar erkennbaren Hinweis auf die Kostenpflicht fehlt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Zudem wird § 312 g BGB nicht eingehalten, da der Verbraucher keine Möglichkeit erhält, seine Eingaben zu berichtigen oder den „Vertragsschluss“ zu speichern.

Widerruf

Auch bei Vertragsabschlüssen via Smartphone handelt es sich um Fernabsatzverträge. Somit steht dem Verbraucher nach Abschluss eines WAP-Abos grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

In der Regel fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung durch den Anbieter. In der Folge kann der Verbraucher auch nach Rechnungsstellung vorsorglich den Widerruf erklären.

Sind die Informationspflichten nach § 312 e BGB für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr nicht eingehalten, kann der Verbraucher selbst bei Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung für die Dauer von sechs Monaten widerrufen.[/b]
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Das ist also die sogenannte Buttonlösung.

Smartphones nutzen das Internet. Die Bildschirme haben ebenso viele Pixel wie Tablet-PCs oder "normale" PCs. Für Vertragsabschlüsse mit Kostenfolgen gilt die Buttonlösung.

Das wird komplett ignoriert. Den Abbuchungen zusätzlicher "Leistungen" über die Telefonrechnung fehlt jede Grundlage. Es gibt keine wirksamen Vertragsschlüsse.

http://www.ad-hoc-news.de/mobile-payment-boomt-im-internet--/de/News/21955137
Mobile Payment boomt im Internet
Kein Wunder, wenn man selbst die dubiosen Inhalte ins Netz stellt

http://www.orsr.sk/vypis.asp?lan=en&ID=156364&SID=2&P=1
 
http://wien.arbeiterkammer.at/service/presse/Wenn_die_Handy-Falle_zuschnappt.html
Teure Abo-Kostenfallen

Vermeintliche Gratis-Angebote am Handy erweisen sich oft als teure Abo-Kostenfallen. Die Überraschung kommt dann mit der Handy-Rechnung. Über Posten wie WAP- bzw. Web-Billing oder Mehrwert-SMS werden die kostenpflichtigen Abo-Dienste Dritter abgerechnet. Handy-NutzerInnen fangen mit diesen Begriffen und Beträgen oft nichts an. Die Betreiber halten sich mit Auskünften bedeckt. Ein Kündigen des Abos ist oft mühsam. Das zeigt eine AK Erhebung.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130502_OTS0220/gegendarstellung-zum-ak-praxistest
Angesichts des heute, 2. Mai 2013, von der Arbeiterkammer veröffentlichten Praxistests zu "Web-, WAP-Billing und Mehrwert-SMS" möchte T-Mobile festhalten: Schutz vor ungewollten Vergebührungen von "Digitalen Gütern" ist T-Mobile ein sehr wichtiges Anliegen, daher kommt beim Einkauf digitaler Güter ein speziell entwickeltes Schutzsystem zum Einsatz, welches eine Vergebührung nur dann zulässt, wenn eine aktive Abo-Zustimmung vorliegt oder wenn eine Zahlung aktiv vom Kunden selbst autorisiert wurde.

Beim Kauf von den sogenannten "Digitalen Güter" ist es notwendig, dass der Kunde beim Abo-Abschluss explizit zustimmt. Dies kann per SMS mit "Ja", über eine Bestätigungsseite im mobilen Internet (WAP) oder durch Eingabe eines TAN-Codes erfolgen. Dem Handynutzer werden im Zuge einer Zahlungsautorisierung stets die relevanten Kaufdetails (Anbieter, Abo-Dauer bzw. Hinweis auf Einzelzahlung, Preis, Produkt & Anbieterdetails inkl. Kontaktdaten) bekannt gemacht.
Das ist doch offensichtlich ein "Schöne-heile-Welt"-Wahn und T-Mobile Austria weiß das auch. Die müssen nur die ständigen Beschwerden ordentlich lesen.

In den vielen Beiträgen im Netz wundern sich Verbraucher über überraschende und offensichtlich ungewollte "Vergebührungen". Explizite Zustimmungen werden niemals erwähnt und die wichtigen Informationen des Anbieters gegenüber den Verbrauchern fehlen vollständig.
 
http://www.dimoco.at/fileadmin/content/2012/produktdatenblaetter_web/paysmart_webdatasheet_DE.pdf
Die dynamischen Bezahlseiten werden Conversion-optimiert dargestellt und Ihre angebotenen Inhalte schnell, einfach und gewinnbringend abgerechnet.
Das ist die bekannte Sprache aus den Zeiten der Dialerei (Wenn der Kunde nicht so genau wissen musste, dass er Kunde war und zahlen musste).

"Conversion-optimiert" klingt schön, gesetzeskonform wäre die Pflicht.

Auf Seite 2 (Mitte) sind die Benutzerdialoge (Siehe Bild).
paysmartdialer.jpg


Die Forderungen der Buttonlösung werden nicht erfüllt.

Von "kaufen" ist keine Rede, Unwichtiges erscheint groß und klar, der Preis steht dunkeldunkelgrau auf dunkelhellgrau in Minischrift außerhalb des Blickfeldes aus Handynummer und dem lapidaren "WEITER"-Knopf.

Der Platz für Anbieterinformation reicht nicht. Widerrufsinformationen werden nicht vermittelt.
 
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