bernhard
Sehr aktiv
Beitrag mit unklarem Themenbezug abgetrennt: http://forum.computerbetrug.de/threads/da-bekomme-ich-eben-ne-sms-war-dimoco-abo.43715/
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Ich hatte auch diese Abo-Falle und habe mich durch Eure zahlreichen Tipps erfolgreich gegen diese Abzocke währen können. Ich habe von der Telekom eine Gutschrift über die gesamte Summe, die an DIMOCO überwiesen wurde, bekommen. Also kann ich nur jeden dazu ermuntern duchzuhalten und sich nicht klein kriegen lassen
Bei der Dialerei gab es auch immer die Behauptung, es gebe seriöse Anbieter. Die blieben aber immer eine Fata Morgana. Niemand kannte einen. Die Regulierung hat Dialer nicht verboten, sondern nur die unseriösen aus dem Verkehr gezogen. Andere gab es dann nicht mehr.DIMOCO behauptet inzwischen, das "Payment" über DIMOCO sei vergleichbar mit dem mobilen Bezahlen, etwa bei der Bezahlung einer Busfahrkarte mit dem Handy. Der Endkunde habe keinen Vertrag mit DIMOCO, sondern nur mit seinem Netzbetreiber und mit dem angeblichen "Dienstanbieter" (also dem Anbieter z.B. für das Mopsgesangs-Abo).
In der Liste taucht Dimoco als "Anbieter/Verkaufsstelle" auf wie folgt:Mobiles Bezahlen Vodafone
Abrechnung auf der Kundenrechnung unter Sonderdienste Fremdanbieter (SFA)
Handelsregisterauszug für Black Bean Mobile: http://www.orsr.sk/vypis.asp?lan=en&ID=212785&SID=2&P=1Frage: "sind wir an der Regulierung selbst schuld, weil's einige übertrieben haben?"
"Ja, übertrieben, ich sag mal so, da es die Möglichkeiten gegeben hat, hat man das halt ausgenutzt"
Die 01805 verwendet auch:Hatte mir ebenfalls ausversehen ein Abo bei Concept Media bestellt, einfach durch klicken auf irgendeine doofe Werbung. [...]
Du bekommst dann von Vodafone die Nummer von Cencept Media (01805109066, ACHTUNG! Kostenpflichtig). Dort musst du nochmal anrufen und das Abo von denen nochmal Sperren lassen. Ging bei mir innerhalb einer Minute.
Mal ganz platt gesagt: Da steht, es kann "Dritte" geben.§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
(1) Stellt der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung, die auch Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, so muss er dem Teilnehmer auf Verlangen unverzüglich kostenfrei folgende Informationen zur Verfügung stellen:
1. die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Dritten,
2. bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland.
Das versuchen die wohl auch nicht:Die DIMOCO wird nicht den Beweis führen können, von den Endkunden zur Verrechnung von Entgelten über die Telefonrechnung bevollmächtigt worden zu sein.
Man will nur technischer Dienstleister sein.Nachdem die mobilen Dienste oder Internet-Services allerdings von Diensteanbietern – und nicht vom technischen Dienstleister DIMOCO – betrieben werden, kann DIMOCO zu den Diensten keine Auskunft erteilen, sondern die Anfrage lediglich an den Anbieter des Dienstes weiterleiten.
Frank Thiess schrieb:Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einen Felsen vergraben, sie stößt trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.
The European Consumer Centre Slovenia (ECC Slovenia), which operates as part of the Slovene Consumers' Association, was in the previous month contacted by several consumers who had unwittingly become members of Dimoco, a pay-for SMS club. They had not been aware of the club membership until they received their monthly mobile phone bills, which were considerably higher than in the months prior to that.
ECC Slovenia has already contacted the European Consumer Centre Austria, where the company Dimoco's registered office is located, as we believe this is a matter of unfair commercial practice. Information on what to do in the event of dealings with the company in question is available on the website of ECC Slovenia www.epc.si. Mobile operators are required to protect their subscribers and the Market Inspectorate of the Republic of Slovenia is expected to take measures in accordance with its power.
Ich sehe das schon lange so, dass es hier um Dialer geht:When setting up DIMOCO in your cascades, you can choose the processing type to be used in the cascade step by selecting it from the drop-down menu. DIMOCO currently supports the following processing types:
* Dialer
Das sind 583 Mio. Handynutzer, die bezüglich der Möglichkeiten, ganz erhebliche TK-fremde Zusatzgebühren verursachen zu können, vermutlich zum Großteil nur unzureichend informiert sind.Macht eine Länder-Coverage von insgesamt 583 Millionen Mobile Subscriber. So fängt das DIMOCO Jahr gut an.
(Auf dieser Seite möchte ich noch auf diesen Passus hinweisen:Wie viel Geld kann ich verdienen?
Das Potential ist grenzenlos. Es ist allein von Ihnen abhängig. Mehr Verkauf bedeutet mehr Geld!
- Geld aus Panama? Oder aus Canada? Zyprische Holdings? Slowakische Notare? Tschechische Geschäftsführer in Nikoisa? Definitiv mal ein fettes Lesezeichen setzen.)Welcher Name steht auf Ihren Schecks?
New Media Group Corp. und die Schecks werden von Chexx Inc.versendet.
Die freiwilligen Selbstkontrolle hat ja auch nur den Namen geändertDie freiwillige Selbstkontrolle der Dialerei first edition war nur dreiste Selbstbedienung und die Versuche der staatlichen Regulierung eine Farce.
Gestern Pfarrer Fliege, heute Busfahrkarten.FST: Mehrwertdienste besser als ihr Ruf
Sex, Betrug & Co. KG – oder Dienste mit „Pfarrers Segen“?
Düsseldorf, 7. Juli 2004. „Mehrwertdienste – das sind überteuerte Sex-Hotlines und betrügerische Dialer!“ So die landläufige Auffassung. Doch welches „Mehr“ steckt in Leistungen vieler Mehrwertdienste – seriös und „preiswert“ angeboten von Unternehmen, die sich gesellschaftlich verantwortlich verhalten und Kreativität und Know-How nicht in Betrugszwecke, sondern in Leistungsangebote stecken, die schlichtweg Informationen schneller und einfacher zugänglich machen?
Frage: "sind wir an der Regulierung selbst schuld, weil's einige übertrieben haben?"
"Ja, übertrieben, ich sag mal so, da es die Möglichkeiten gegeben hat, hat man das halt ausgenutzt"
Hilfe gibt es heute noch durch die Buttonlösung. Wer fordert, ist nachweispflichtig. Betroffene müssen sich nur gegen das Mitverdienerinteresse der Mobilfunker durchsetzen.Siehe dazu:
BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.
Forderungen kann jetzt - wenn überhaupt - dann nur der unseriöse Endanbieter der angeblichen "Leistung" geltend machen. Der versteckt sich aber hinter dem "Service" der DIMOCO und möchte lieber nicht genannt und nicht gefunden werden. Nun denn - dann kriegt eben niemand was.
Upps, Sendepause?