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So sehe ich das auch.In October ́s monitoring report the CTU informed about the increase of the number of complaints against the company DIMOCO Czech, s.r.o. and the approach of the CTU concerning these complaints. Complaints related to the provision of services by means of Premium SMS and Premium MMS (PR SMS/MMS). During November the CTU handed over to the Association of operators of mobile services (APMS) another 15 complaints. Currently, the CTU registers 42 of those complaints. At the beginning of November the company Vodafone informed the CTU that it handed over complaints of 15 of its subscribers, including their contact data, to the company DIMOCO. This company should contact complainants in order to return to them financial amounts. According to its statement each operator resolves its complaints individually. The CTU at random controlled settlement of complaints of five complainants and they confirm that the company DIMOCO already asked them for bank accounts. Out of three complaints the company T-Mobile considered one as legitimate.
Monthly monitoring report no. 1/2013
of the Czech Telecommunication Office
January 2013
http://www.ctu.eu/164/download/Monitoring_Reports/monitoring_report_04_2013_april.pdfIn the period evaluated also increased the number of complaints, which the CTU was not materially competent authority to solve (increase by 145 %), this increase was represented in major part by services of third parties – primarily by the so-called Premium Services and audio text services. Because these are not the services of electronic communications also the APMS, which allocates the codes for Premium Services, was continuously informed about this situation. The biggest number of complaints related to the case DIMOCO and the so-called chargeable SMS.
Monthly monitoring report No. 4/2013
of the Czech Telecommunication Office
April 2013
Jetzt versteht man das hier:In the reporting period also the number of complaints, which the CTU is materially incompetent to resolve, remained the same, in the greatest extent the services of third parties participated in this increase – primarily so-called Premium SMS ́s and audio textual services. Inasmuch as there are not the services of electronic communications also APMS was continuously informed about this situation. In this period the greatest number of complaints in this respect related to the company DIMOCO.
Das begeistert die Tschechen wohl nicht ungetrübt.Mobile Payment Transaktions-Partner DIMOCO – punktet mit einem neuen Service in der Tschechischen Republik: DIMOCO bietet ab sofort die Abrechnung über die Billing Gateways bei den drei größten Netzbetreibern des Landes (T-Mobile, Telefonica o2 und Vodafone) an und erreicht somit annähernd 100% der tschechischen Mobilfunknutzer.
Was ist passiert? NICHTS.Normalerweise müssen Anbieter über Preise, Inhalt, Laufzeit, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten informieren. Passiert das nicht, ist der Vertrag unwirksam. Die Bundesnetzagentur prüft zurzeit, ob es einen "Bezug zum Rufnummernmissbrauch gibt", wie ihr Sprecher Rene Henn sagt. Sprich: Ob auch außerhalb des Zivilrechts gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen wird.
Der Wunsch ist heute erfüllt. Der Markt bedient sich selbst.Ich würde mich freuen, wenn wir als Regulierungsbehörde in zehn Jahren am Mehrwertdienste-Markt keine Rolle mehr spielen würden, weil freiwillige Verhaltensstandards, wie die des FST, den Markt vollständig selbst regulieren.
Das wundert mich schon lange. Die Smartphones stellen Internetzugänge zur Verfügung. Wie können Wapdialer vom Internet aus auf die Handyrechnung durchgreifen?Auch die Aufsichtsbehörde der Mobilfunkanbieter hat sich mittlerweile eingeschaltet. Die Bundesnetzagentur habe mittlerweile Ermittlungen wegen Rufnummernmissbrauchs aufgenommen, so ein Sprecher Die Übertragung der MSISDN könne gegen Datenschutzrechte verstoßen.
Mich auch! Es gab doch vor einiger Zeit mal die Abrechnungen Shortpay, Wapme und so ein Dingensda aus Berlin. Wie kann es sein, dass sich innert kürzester Zeit ein Parallelprodukt etablieren kann und alle findes gut (außer einzelnen, geprellten Verbrauchern natürlich)?Das wundert mich schon lange.
Das hatte ich hier ja auch schon spekuliert:Die Übertragung der MSISDN könne gegen Datenschutzrechte verstoßen
---Interessant ist doch schon einmal, dass überhaupt versucht wird, eine Identifikation vorzunehmen, nur weil ich ein Video anschauen will. Was sagt da der Datenschutzbeauftragte? Ich werde es herausfinden.
Partner stellt bei allen Diensten sicher, dass der Mobilfunkkunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eindeutig über die Art, den Umfang, den Inhalt, den Gesamt-Preis (inklusive Transportpreis), etwaige anfallende Nebenkosten (z.B. WAP- und sonstige Downloadkosten) seines Mobilfunkanbieters und sonstige wichtige Rahmenbedingungen (z.B. Mindestalter) bezüglich der angebotenen Leistung vor deren Bestellung bzw. Abrechnung informiert wird.
Die Erbringung von Web-basierten Einzelleistungen oberhalb eines Preises von 4,99 Euro dürfen nur an Endkunden ab 16 Jahren erbracht werden. Partner versichert insofern, ein Altersverifikationssystem einzusetzen, das eine wirksame Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet und vor der Inbetriebnahme von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter FSM e.V. geprüft und abgenommen wurde.
Bei ABO-Leistungen via Web-Billing muss die URL, über die die Kündigung des ABOs möglich ist, selbstredend sein und darf höchstens auf der 2. Unterebene der Bestelldomain liegen. Partner stellt sicher, dass via Internet angeforderte ABO-Leistungen nur an unbeschränkt Geschäftsfähige erbracht werden. Partner wird insofern ein AVS-System einsetzen, welches vor der Inbetriebnahme von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (FSM e.V.) geprüft und abgenommen wurde.
Das hört sich viel schlüssiger an. Die Wischi-Waschi-Formulierungen bei DIMOCO ("Der Partner versichert, ein guter Mensch zu sein") eröffnen dem Missbrauch die Tür (Meine Meinung). Ich persönlich glaube nicht an Zufall.Partner gewährleistet, dass bei Bestellung der Leistung per WAP ein gesonderter schriftlicher Hinweis aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt: „Abgerechnet wird über Ihre Handynummer. Dazu wird Ihre Handynummer an den Anbieter übermittelt.“
Dieses "Hände-in-Unschuld-waschen" funktioniert doch seit Jahren nimmer. Das findet man doch allerorten und ist oft genug verbunden mit Ganovereien.Das hört sich viel schlüssiger an. Die Wischi-Waschi-Formulierungen bei DIMOCO ("Der Partner versichert, ein guter Mensch zu sein") eröffnen dem Missbrauch die Tür (Meine Meinung). Ich persönlich glaube nicht an Zufall.
...bis dann mal wieder das Totenglöcklein läutete...Das Mobile Adult Geschäft der Lawa wurde auf den gesamten Markt Schweiz konzentriert und führte die Lawa nach einigen defizitären Monaten in 2005 wieder in die Profitabilität. Die im Rahmen des Sanierungskonzeptes der Wapme Group anstehende Neustrukturierung der Lawa zielt auf eine signifikante Profitabilitätssteigerung im Adult Business ab. Das mit dem Joint Venture Wapme Telco AG verbundene konstante und berechenbare Einkommen bei minimalem Personalaufwand führt zudem zu einer deutlichen und nachhaltigen Verbesserung des operativen Ergebnisses.
Strafanzeigen soll's gegeben haben. Staatsanwälte, die ihren Job ernst nehmen, hat man offenbar gerade nicht verfügbar gehabt. Schade....+491377073392884...
01377073392884 (dtms --> "A* Telecom --> Swiss Eink*)
Die sind doch nicht ganz dicht.Wie geht DIMOCO mit Diensteanbietern um, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten?
Als Konsequenz auf Verstöße gegen regulatorische Auflagen, das Telekommunikationsgesetz, o.ä. werden die entsprechenden Service-Anbieter aufgefordert ihren Dienst zu ändern, einzustellen, oder werden bei Zuwiderhandeln deaktiviert.
Ende der Fahnenstange, das ist ein Piratenversteck erster Güte.
Der kenntnisreiche Insider gibt viele gute Hinweise, wie das Geschäft läuft. Ich entnehme dem Gesagten, dass die Mobilfunker in Ö das dritte Dialerfenster mit klaren Verbraucherinformationen selbst auf eigenen Servern zur Nutzung ins Netz stellen und Abrechnungen zusätzlicher Leistungen nur dann akzeptieren, wenn die Bestellung über dieses Fenster erfolgen.
Also: Die Mobilfunker ziehen Beträge ein, wenn der Kunde nicht widerspricht. Wenn er das tut, storniert der Mobilfunker die Beträge und er ist damit fertig. Wenn der Dritte will, kann er den Kunden anmahnen. Dass der Kunde im Dickicht vielfacher Verschleierungsebenen hinter dem Dritten herrennt, um sein Geld behalten zu können, fordert das Gesetz nicht.Eine Verpflichtung zur Reklamationsbearbeitung der für Dritte abgerechneten Leistungen, zur Mahnung und zur Durchsetzung der Forderungen Dritter kann ebenfalls nicht auferlegt werden.
Genau das klappt nicht, wenn Missbräuche auftreten. Das Modell in Ö mit dem dritten Dialerfenster schafft Sicherheit und ist verfügbar.Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten haben dem Rechnungsersteller gegenüber sicherzustellen, dass ihm keine Datensätze für Leistungen zur Abrechnung übermittelt werden, die nicht den gesetzlichen oder den verbraucherschutzrechtlichen Regelungen entsprechen. Der Rechnungsersteller trägt weder die Verantwortung noch haftet er für die für Dritte abgerechneten Leistungen.