Hallo Leute,
hier wurden im Laufe der letzten Seiten viele Fragen gestellt, die in der Flut der Postings der Betroffenen untergegangen sind. Ich hoffe im Folgenden einiges klären zu können:
1) Hier kam schon mehrfach der Aufruf zu und die Nachfrage nach einer
Beschwerde bei der RegTP. Je mehr Beschwerden, desto besser! Also, Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und faxen oder schicken oder scannen und mailen, wie auch immer. Das Formular hat den Vorteil, dass dort alle Angaben erfragt werden, die die RegTP braucht. Wenn ihr dabei "euren" Dialer nicht gefangen habt, bevor er sich selbst löschte, nicht schlimm. Das Feld einfach offen lasssen.
Link zum Formular:
http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/FormblattBeschwerde1.pdf
2) Auch eine
Betrugsanzeige bei deiner Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft scheint mir sinnvoll. Es tauchte die Frage auf, was die kostet. Antwort: Nichts - außer dem Aufwand an Zeit und Arbeit für dich. Die wollen da allerdings alle Beweise sehen, also deine Telekomrechnung und - falls vorhanden - auch die sichergestellten Dateien des illegalen Dialers. Und du solltest - falls du das nicht schriftlich, sondern persönlich machen willst - dir am besten vorher überlegen + aufschreiben, was genau passiert ist, so exakt wie möglich. Anzeige am besten gegen Unbekannt. Dann muss die Staatsanwaltschaft selber den Verantwortlichen ermittlen, was u.U. gar nicht so leicht ist.
3) Nur zur Info: Die Betrugsanzeige hat NICHTS zu tun mit dem weiteren Verlauf der Rechnungsforderungen. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe! (Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht und keins ist an das andere gebunden!)
4) Bezüglich der zivilrechtlichen Seite, also der Sache "
Bezahlen oder nicht?", wurde mehrfach eine Klage gegen den so genannten Mehrwertanbieter, also die Dialerfirma, angesprochen.
Dazu (bei einem illegalen Dialer)
WICHTIG : Zahlt die unberechtigten Forderungen gar nicht erst oder holt euch euer Geld
von der Telekom zurück!
Vorgehensweise bespielsweise wie beschrieben unter
Tipps von mir.
Erst wenn ihr euer Geld
so nicht mehr wiederbekommt, z.B. weil ihr die Fristen versäumt habt, dann müsst ihr selber klagen.
Ist das Geld noch (oder wieder) bei euch, müsst
IHR NICHT klagen - ihr habt ja alles, was ihr wollt. Dann könnt ihr bequem darauf warten, ob die Gegenseite klagt oder nicht.
5) Wenn es zur
Klage kommt:
Die Aussichten - egal ob
ihr klagt oder die Gegenseite - sind für euch seit dem BGH-Urteil vom März inzwischen recht gut.
Die Fragen tauchten auf:
> ...wer verliert, trägt die Kosten des Verfahrens. Oder irre ich mich da?
Nein, du irrst dich nicht. Gemeinhin ist das so.
> Wie steht es eigentlich mit der Beweislast?
Siehe dazu unter
Beweislastumkehr und unter
Argumentationskette.
6) Für den Fall, dass du "deinen" Dialer nicht gefangen/gefunden hast und es zur Klage kommt (egal durch wen), kann das
Beibringen von Zeugen, die die Existenz eines illegalen Dialers für deine Dialernummer bestätigen,
sehr sinnvoll sein (siehe auch unter "Zusammenfassung" in
Argumentationkette). Deshalb kann ich MiB199s und GammaRays Adress-Sammlung nur voll unterstützen. Registriert euch und meldet euch zahlreich bei einem der beiden. Mit jedem einzelnen Zeugen steigt die gute Chance, im Falle einer Klage die Sache in trockenen Tüchern zu haben.
7) Nur zur Klarstellung: Ist schon öfter erwähnt worden, aber hier nochmal: Im deutschen Recht gibt es
keine Sammelklage. Das muss jeder alleine durchziehen. Um so wichtiger ist es, sich gegenseitig als Zeugen zur Verfügung zu stehen.
8 ) Das war jetzt viel Gerede um Klageverfahren. Zur Beruhigung: Laut Admin Sascha ist vor einigen Wochen im geschlossenen Moderatorenforum ein Beitrag gepostet worden, dass noch keine einzige von einer Dialerfirma (außer Talkline) angestrengte Klage bekannt sei. Durch die Telekom - ja. Mahnverfahren - ja. Inkassobüroverfahren - ja. Aber
keine Klage durch eine Dialerfirma.
9) Daher noch ein paar Antworten zum
vorgerichtlichen Verfahren:
Ein "Gast" schrieb:
> Komischerweise besteht Telek** absolut auf der Zahlung des von mir bestrittenen Betrages
> ohne dass bisher irgendetwas geklärt wäre.
Und Albatrozer schrieb:
> Ich bin noch nicht sicher ob ich an der Zahlung vorbei komme.
Nicht entmutigen lassen! Vorgehensweise wie beschrieben unter
Erste-Hilfe-Kasten und/oder unter
Tipps von mir.
"Gast" schrieb:
> Kann man immer weiter Widersprechen, ohne das ‘Corpus delicti’ vorweisen zu können?
Ja, kann man! Siehe bei
Tipps von mir unter "@ PlatinMartin".
Beitrag von swenundnadine:
> habe auch schon bei der Telekom angerufen, aber dort wurde uns gesagt,
> dass wir den Betrag auf keinen Fall von der Rechnung abziehen dürfen.
Bei einem illegalen Dialer ist das Blödsinn! Siehe
Tipps von mir.
Dialeropfer schrieb:
> Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, wie und wo ich mich online bei der RegTP über den Dialer beschweren kann.
Siehe oben unter 1).
Albatrozer schrieb:
> Eine gerichtliche Intervention ist für mich fragwürdig weil es einfach teuer werden kann
> mit einem Anwalt gegen die Sache zu arbeiten.
Und kindacool schrieb:
> Falls irgendjemand nicht den Nerv hat, daß bis zum Ende durchzuziehen, so wie ich (!),
> der kann ja notfalls immer noch irgendwann innerhalb des Mahnverfahrens zahlen,
> bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt.
Halte ich für
gar keine gute Idee. Die Chancen stehen derzeit so gut wie noch nie! Also: Auf keinen Fall klein beigeben!
Ein gutes Beispiel aus jüngerer Vergangenheit ist da das
Gerichtsurteil in einem Altfall in Thread
SIEG gegen Talkline!! .
10) Zum Abschluss eine Bitte an alle, die noch als "Gast" schreiben: Bitte registriert euch. Der Link ist rechts oben auf der Seite und es geht ganz schnell. Ihr braucht nur eure E-Mail-Adresse anzugeben, aber die kann niemand einsehen - außer den Forumleitern. Anschließend habt ihr den Vorteil, per PN erreichbar zu sein und selber welche verschicken zu können.
Zeigen wir's denen!
Werner
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Fragen oder anderes an mich bitte per PN, da ich nicht sehr regelmäßig in diesen Thread reinschaue.