Dino
Mitglied
Ich denke mal nicht, dass Michel eine providerseitige 0190/0900-Sperre meint, sondern eher eine selbstgebastelte via Software oder über die (vielleicht fehlerhafte) Konfiguration seiner TK-Anlage oder sonstwie.
Sollte es dennoch eine providerseitige Sperre sein, muss man auch da unterscheiden, ob es sich um eine feste (und damit einzig sichere) oder eine vom Kunden konfigurierbare (flexible) handelt.
Bei Letzterer besteht die Möglichkeit, dass der Kunde mal irgendwann eine 0190 anrufen wollte und danach vergessen hat, die Sperre erneut zu schalten. Irren ist menschlich. Und sollte der Irrtum bei der Telekom liegen, hat Michel (im Falle einer flexiblen Sperre) ein Problem. Es wird nämlich nirgendwo ein Protokoll geführt, was wann gesperrt war und was nicht. Der Nachweis, dass eine Sperre zum betreffenden Zeitpunkt geschaltet gewesen sein sollte, dürfte problematisch bis unmöglich sein.
Sollte es sich dagegen um eine feste Sperre handeln, liegt der Irrtum eindeutig bei der Telekom. Und damit wäre sie für die Kosten verantwortlich. In diesem Falle sei Michel dringend geraten, Nachweise dafür zu suchen, dass er eine solche Sperre hat einrichten lassen und dass diese Einrichtung auch durch die Telekom bestätigt wurde. Als Nachweis hierzu kann die T-Rechnung dienen, in der die Einrichtungsgebühr berechnet wurde. Hoffen wir mal, dass diese Rechnung oder aber ein anderer Nachweis noch in irgendeiner Schublade zu finden ist...
Sollte die Telekom nämlich seinerzeit Michels Wunsch nach einer Rufnummernsperre zwar entgegengenommen, aber die Ausführung verschlampt haben, und sich nun an nichts mehr können, hat Michel wieder ein Problem...
Probleme, Probleme, Probleme....
Sollte es dennoch eine providerseitige Sperre sein, muss man auch da unterscheiden, ob es sich um eine feste (und damit einzig sichere) oder eine vom Kunden konfigurierbare (flexible) handelt.
Bei Letzterer besteht die Möglichkeit, dass der Kunde mal irgendwann eine 0190 anrufen wollte und danach vergessen hat, die Sperre erneut zu schalten. Irren ist menschlich. Und sollte der Irrtum bei der Telekom liegen, hat Michel (im Falle einer flexiblen Sperre) ein Problem. Es wird nämlich nirgendwo ein Protokoll geführt, was wann gesperrt war und was nicht. Der Nachweis, dass eine Sperre zum betreffenden Zeitpunkt geschaltet gewesen sein sollte, dürfte problematisch bis unmöglich sein.
Sollte es sich dagegen um eine feste Sperre handeln, liegt der Irrtum eindeutig bei der Telekom. Und damit wäre sie für die Kosten verantwortlich. In diesem Falle sei Michel dringend geraten, Nachweise dafür zu suchen, dass er eine solche Sperre hat einrichten lassen und dass diese Einrichtung auch durch die Telekom bestätigt wurde. Als Nachweis hierzu kann die T-Rechnung dienen, in der die Einrichtungsgebühr berechnet wurde. Hoffen wir mal, dass diese Rechnung oder aber ein anderer Nachweis noch in irgendeiner Schublade zu finden ist...
Sollte die Telekom nämlich seinerzeit Michels Wunsch nach einer Rufnummernsperre zwar entgegengenommen, aber die Ausführung verschlampt haben, und sich nun an nichts mehr können, hat Michel wieder ein Problem...
Probleme, Probleme, Probleme....