Re: Aufrechnung?
Hmm.
Ob Du gegen die Telekom einen Schadensersatzanspruch hast, dürfte fraglich sein. Du wirst aber von all denjenigen Schadensersatz fordern können, der den schädigenden Eingriff in Dein System verursacht haben. Außerdem kannst Du auch ohne Nachweis einer Ursächlichkeit ihrer Tätigkeit für die Entstehung Deines Schadens von denjenigen Ersatz verlangen, die an der schädigenden Handlung mitgewirkt oder zu ihr angestiftet haben:
Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/830.html
gal.
Daniel schrieb:Ich farge mich allerdings, ob ich gegenüber der Telekom Schadensersatz verlangen soll.
Hmm.
Daniel schrieb:Durch die Trojaner mußte ich aber meine Festplatte komplett neu formatieren, benötigte dazu (und zur Neuinstallation) einen Fachmann, der 120 EUR gekosten hat.
Meine Argumentation könnte sein: aufgrund der schlampigen Registrierungs- und Kontrollabläufe setens der Telekom konnten sich diese Dialer-Trjaner ja erst richtig verbreiten; denn sonst hätten die Betrüger dahinter ohnehin kein Motiv, weil sie ja wüßten, daß sie dann nichts bekommen. Die Telekom hat hier eine vertragliche Nebenpflicht (oder Fürsorgepflicht) grob vernachlässigt, weshalb sie für den Schaden mitverantwortlich ist.
Ob Du gegen die Telekom einen Schadensersatzanspruch hast, dürfte fraglich sein. Du wirst aber von all denjenigen Schadensersatz fordern können, der den schädigenden Eingriff in Dein System verursacht haben. Außerdem kannst Du auch ohne Nachweis einer Ursächlichkeit ihrer Tätigkeit für die Entstehung Deines Schadens von denjenigen Ersatz verlangen, die an der schädigenden Handlung mitgewirkt oder zu ihr angestiftet haben:
Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.
http://dejure.org/gesetze/BGB/830.html
gal.