AW: Dein-Fuehrerschein.com
Mir gehts ja genauso. Hab jetzt ein bisschen im Internet gesurft und in einem anderen Forum eine Antwort entdeckt, mit der ich allerdings auch nicht wirklich was anfangen kann. Zitiere: Die betreffende Internetseite haben wir uns angeschaut und festgestellt, dass hier der Surfer in die Kostenfalle gelockt werden soll. Der Preis dieses Tests ist ganz versteckt im Kleingedruckten angegeben, so dass der Interessierte dies erst wahrnimmt, wenn er den Bildschirm bei normaler Auflösung unterhalb des Anmeldebuttons herunterscrollt. Der Preis eines Angebotes ist aber ein ganz wesentlicher Bestandteil eines Vertrages. Demjenigen, der sich registriert, muss bewusst sein, dass er sich für ein kostenpflichtiges Angebot entscheidet. Zum Stichwort versteckte Preisangaben bei Internetangeboten gibt es ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München vom 16.1.2007. Es ist wie folgt zu finden: www.ag-m.bayern.de/presse.htm. Man sollte der Forderung nachweislich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, hilfsweise den Widerruf erklären und den Vertrag anfechten. mit Hinweis auf das genannte Urteil, in dem der Zahlungsanspruch des Anbieters wegen der überraschenden Kostenklausel zurückgewiesen wurde.Für mich wäre es sehr hilfreich wenn ich wüße was ich machen soll. Kann mir jemand helfen?