British Telecom rechnet Internet Clearing Dialer ab?

Gerry71 schrieb:
Seiner Meinung nach sind folgende Feststellungen schlichtweg falsch:

- Nicht registrierte Dialer dürfen nach Angaben der Regulierungsbehörde seit dem 15. August 2003 nicht mehr eingesetzt werden.
- Kostenpflichtige Dialer dürfen ab dem 14.12.2003 nur noch über die Ruf-nummerngasse (0)900 9 betrieben werden.

Natürlich dürfe BT weiterhin über 0193-Nummern Dialer-Verbindungsentgelte verlangen. Das sei legal.


Man kann es ja mal versuchen, bei Versuchen dieser Art drückt Justitia Germanica offensichtlich alle Augen zu und wenn sie es nach Jahren am Rande der Legalität (Frage: von welcher Seite aus?) endlich schaffen sollten, was tatsächlich unzweifelhaft Legales zu schaffen, dann haben sich alle wieder lieb. TSCash übt schon seit 2000! Ich kann nur ihre jüngeren Versuche beurteilen...

Oder vielleicht ist es eher so: Stell Dir einen Ladendieb vor, den man beim Klauen erwischt: "Probieren sie es bitte noch einmal. Dieses Mal haben wir sie erwischt, weil ihre Manteltaschen ausgebeult waren. Stellen Sie sich wieder an und probieren sie es noch einmal, irgendwann erwischen wir sie dann schon nicht mehr". Ja wo sammer denn hier eigentlich...
 
cj schrieb:
Wegen der vielen Klagen ob meines Kryptomanismus hier Klartext:

netname: ADS-NETZ
descr: ADS-Zeitungsverlag
descr: 59065 Hamm
country: DE

von dort kam eine asp-Datei (???) namens "dialer"

oops, hab gerade gesehen, dass was editiert wurde. Muss gleich mal kucken, warum...


Aber zurück zu dieser dialer.asp

Gerade nahm ich einen alten Ausdruck "google-Suche nach 'tscash' " zur Hand und weit oben stand dieser link mit h***, den ich auch schon hatte. (Kann THEORETISCH jeder ausprobieren, aber vorsicht, es öffnet sich eine Seite mit Landesflaggen und bei der deutschen Fahne steht in der wieder herzustellenden Statusleiste "javascript:tsc.dial (1036,true)". Klingt äußerst ungut)

Die IP gehört jedenfalls dem Reisezeitungsverlag aus Hamm, der, besser zum Thema passend, zu inet-cash (w*w.inet-cash.de, Arbeitgeber von T.S. im Jahre 2003 laut Auskunft von w*w.eurowebtainment.com) gehört (oder umgekehrt, müsste man zeitlich klären) und diese sind wiederum mit nummerndirekt.de verbandelt (verbindemich.de), die sogar die hotline teilen mit in-telegence... ("Ach, ich wollte zu nummerndirekt", "Passt schon, da können sie schon hier anrufen")

Wenn das der Flori von der BUNM weiss, wundert es mich, dass in-telegence noch nicht pleite ist... bei 250.000 pro Fall...

Und ein Dialer, der nicht 0900-9 wählt, ist seit Dez illegal und müsste demnach die Bedingungen des Urteils gegen in-tele erfüllen.

Hat denn irgendjemand eine Rechnung von in-tele oder seit wann macht das BT?
 
Re: Abfrage der österreichischen Mehrwertnummern

Anonymous schrieb:
Für österreichische Mehrwertnummern gibt es auf der offiziellen Seite der RTR ein kostenloses und anonym zugängliches "Whois"

Vielen Dank für den link:

Bescheidmäßige(r) Zuteilungsinhaber
(0)930 830400 - (0)930 830499 UTA Telekom AG

Diensteanbieter hinter der Rufnummer (0)930 830471 :
Aktuell
ÖKM-Verlag GmbH
A 4821 Lauffen Sulzbach 194
 
nettes Häuschen... ich will den link nicht posten, weil es nur der des Handwerkers ist, der dort die Decken gemacht hat ;)

Also: bei evtl. Unregelmässigkeiten wäre der österreichische Anbieter ÖKM durchaus greifbar. Es sind aber keine bekannt. Nachforschungen von meiner Seite eingestellt ;)
 

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anna schrieb:
Ein Dialer oder sonst irgendeine Einwahlmöglichkeiten (derzeit sogar auch noch die Tunneltchnologien) müssen den Mindestvoraussetzungen gem. TKG entsprechen. Der § 43b Abs. 6 besagt: "... Dialer dürfen nur in einer Rufnummerngasse betrieben werden, die von der RegTP festgelegt wird (0900-9, Verf. 39/2003)."

Hiermit ist jede Art der Abrechnung von Inhalten aus dem Internet gemeint!


anna, kannst du dich an das Bild vom IQ-Test erinnern mit der komischen Abrechnung über's Handy? Das müsste doch auch irgendwelchen Regeln entsprechen??? Welchen denn???

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3934&postdays=0&postorder=asc&start=40
 
cj schrieb:
anna, kannst du dich an das Bild vom IQ-Test erinnern mit der komischen Abrechnung über's Handy? Das müsste doch auch irgendwelchen Regeln entsprechen??? Welchen denn???l
Was Du meinst dürfte der viel gepriesene DSL-Dialer sein. Man kommt auf eine Site und muss über die Anwahl einer 0190er Nummer, via z. B. Handy, das Browserfenster freischalten lassen. Generell spricht derzeit nichts gegen diese Art der Abrechnung, da der User die Eingaben händisch vornimmt und somit aktiv am zustandekommenden Vertrag teilnimmt. Wer die Nummer in ein Handy abtippt, der ist sicherlich auch in der Lage , den daneben stehenden Preis für die Verbindung wahrzunehemen.
 
anna schrieb:
cj schrieb:
anna, kannst du dich an das Bild vom IQ-Test erinnern mit der komischen Abrechnung über's Handy? Das müsste doch auch irgendwelchen Regeln entsprechen??? Welchen denn???l
Was Du meinst dürfte der viel gepriesene DSL-Dialer sein. Man kommt auf eine Site und muss über die Anwahl einer 0190er Nummer, via z. B. Handy, das Browserfenster freischalten lassen. Generell spricht derzeit nichts gegen diese Art der Abrechnung, da der User die Eingaben händisch vornimmt und somit aktiv am zustandekommenden Vertrag teilnimmt. Wer die Nummer in ein Handy abtippt, der ist sicherlich auch in der Lage , den daneben stehenden Preis für die Verbindung wahrzunehemen.

Da werde ich ja aufgefordert, meine Handynummer einzugeben. Hmm. Soll ich oder soll ich nicht... Hmm... Hmm... Hmm...

Oder doch zu der von Dir geprüften kostenfreien deutschen Variante?

Ich kämpfe...
Idee: Habe ein leeres Prepaidhandy, kann gar keine sms abrufen. Probiere es aus, rufe SMS nicht ab und warte, was passiert ...

Hmm...

;)
;)
;)
 
Ahja, und in welchem von den drei Schritten wird der Preis benannt? Letztendlich kommt die Abrechnung über einen Anruf mittles Handy zusatande. Der bezahlbare Webauftritt ist somit über eine zweite Schine abgerechnet und unterliegt somit nicht den derzeitigen Gesetzmäßgkeiten über den Missbrauch der Mehrwertnummern - diese Abrechnungsmethode ist schlichtweg nicht erfasst und darüber hinaus (durch das aktive Zutun des Nutzers) auch nicht unbedingt bedenklich.

Katzenhai könnte jetzt meinen, hier gehört schon etwas mehr Butter bei de Fisch.

Nun gut - einige Fragen wurden zwischenzeitlich beantwortet, einige von Dir selbst.
 
Also.

Um es mal so zu sagen: ICH (ca. 6 Jahre Interneterfahrung) wäre NIEMALS zu übertölpeln gewesen von DIESEM Ding.

Von diesem Ding fühlte ich mich nicht betrogen. Denn: Gibt jemand seine Handynummer an, um einen IQ-Test zu machen? Diese Idee wäre irgendwie zu ungewöhnlich, man würde weitere Infos suchen. Ich werde den Film noch einmal studieren, wo diese denn sein könnten. Gibt vielleicht Bonuspunkte.

Die Preisangabe hänge ich an.


ERSTAUNLICHES fördert erst der Internet Cache zutage: Besuch bei Toni und zwar "im Abspann", also während des Besuchs von gut kochen info, den niemand beauftragt hatte.

KOMISCHES SCRIPT "billing.js", ebenfalls NACH DEM ABBRUCH

sehr sonderbar: ein (bildlicher) Hinweis auf ein zu bestätigendes Zertifikat, das ich nicht gesehen habe. Vielleicht habe ich das Zertifikat woanders schon bestätit auf meinen wilden Reisen...

Es gibt KEINE winad2.dll mehr gratis
Es gibt offenbar keine Spuren auf dem PC, die über den cache hinausgehen (nichts im temp, nichts in system)

Trotzdem sieht eine Erfüllung der Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für mich anders aus. Man ist ja nicht im Ladsen, da kann auch mal was Irreführendes stehen (ich hasse diese kleinen Läden, wo der Preis für die Bananen immer pro PFUND steht und nicht pro KILO). Aber da kann man reden. Im Internet MÜSSEN hier strengere REgeln gelten.

Noch was:

Beim strip-Fernseher kuckt man auch noch vorbei...



GESAMTNOTE: 5 (mangelhaft)



P.S.: Mein Internetverbindungssymbol ist weg, meine Statusleiste im Explorer ist weg - aber das passiert gerade häufiger. Es steckt aber nur ein DSL-Kabel im PC und wenn nicht gerade jemand meinen PC per Satellit mit dem Internet verbunden hat, dürfte es trotzdem mein normaler Zugang sein. Dieses unerklärliche Symptom kenne ich vom letzten Tonibesuch... Wenn mein PC besonders lustig sein will, zeigt er alles als getrennt an, die Ethernetkarte als deaktiviert und behauptet selbst dann noch trotzig, verbunden zu sein mit dem Internet, wenn ich das DSL-Kabel rausreisse.
 

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anna schrieb:
Ahja, und in welchem von den drei Schritten wird der Preis benannt? Letztendlich kommt die Abrechnung über einen Anruf mittles Handy zusatande. Der bezahlbare Webauftritt ist somit über eine zweite Schine abgerechnet und unterliegt somit nicht den derzeitigen Gesetzmäßgkeiten über den Missbrauch der Mehrwertnummern - diese Abrechnungsmethode ist schlichtweg nicht erfasst und darüber hinaus (durch das aktive Zutun des Nutzers) auch nicht unbedingt bedenklich.


Ich habe unter diesen Umständen auf die Nutzung des Angebots verzichtet und werde mich per mail an den Anbieter wenden. Die AGBs sind übrigens im cache - natürlich ausdruckbar. Ich habs aber auf Film, dass sie es in der Realität nicht waren...

Ziemlich kleine Schriftart... Gibts da Bedingungen?
 
EIN OFFENES ERNSTES NACHTGELEITWORT AN HERRN TONI S.


Lieber T. !!!

Denkst Du denn überhaupt nicht an Deine Mama? Glaubst Du, mit ein paar goldenen Ohrringen kannst Du ihr gebrochenes Mutterherz trösten???


Gib Dir einen Ruck und erlasse all Deinen Kunden alle Rechnungen. Du hast doch schon Geld genug. Und bitte, T., denk an Deine Mama...

Es rührt mich, diese Worte von ihr zu lesen... Weiss sie eigentlich, wer dem Papa die schöne Seite für sein Geschäft gemacht hat? Mensch, der U., der immer diese nette Musik im Radio hört, wo die Mama fast mitsingen möchte und mitswingen zu "Sultans of swing"...

Täschen Kaffee noch für Dich, lieber Toni-Bub. Ach Toni-Bub, vergiss die Socken nicht, Toni-Bub fahr nicht so schnell...

Wie alt ist sie denn, wenn sie schon über 30 Jahre verheiratet ist? Mein Gott, T., setz Dich in Deinen Flitzer und düse ab nach B., heim zu Mama, ins schöne neue Geschäft im S-Park - und drück sie und sag

MAMA, DU HAST RECHT, man muss höflich sein und tolerant und einander respektieren.

Tu ihr diesen Gefallen...

...wir wären auch mit einem Erlass aller Forderungen zufrieden ;)


(Das ist sogar ernst gemeint, jeder hat doch eine Mama - gehabt zumindest)
 

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wahrsch. cj schrieb:
Ziemlich kleine Schriftart... Gibts da Bedingungen?
Nein, der Gesetzgeber schreibt im TKG nur etwas von "deutlich" vor und dass die Preisangabe mindestens für 3 sec. verfügbar wein muss (kommt aus der Telefonie). Das soll sich aber demnächst eventuell noch verbessern, da wieder mal eine Novelle des TKG zu erwarten ist.

Eine Bitte cico, aka fischchen - könntest Du mal ernsthaft in Erwägung ziehen, hier nur mit einem Namen zu posten und das immer angemeldet? Die Gedanken sind bekanntlich frei - aber es ist ziemlich schwierig Deinem Gedankensinn zu folgen, wenn unklar ist, wer hinter den geistigen Ergüssen steht. Insbesondere für Neuankömmlinge und Gäste zerflädderst Du mEn die Themen mit Deinen riesen Gedankensprüngen.
Nicht böse sein - aber Deine Ansprache gilt oftmals mir und ich habe da manchmal echte Probleme folgen zu können.
:roll:
 
Deutsche Telekom rechnet illegale Dialer ab

Hi Forenmitglieder,

etwas neues auf meiner Front. Habe mich ziemlich verschätzt ob des Verlaufs meiner zivilrechtlichen Angelegenheit. Zum Namen des Threads kann ich nun neben British Telecom auch die Deutsche Telekom hinzufügen. Und bin seit heute Besitzer eines Schreibens von Seiler & Co, die die Forderungen des rosas Riesen (!) eintreibt.

Zur Erinnerung: Mein selten daemlicher IQ Test hatte sich Mitte November per 0190-836843 eingewaehlt. Servicenummerndatenbank der RegTP meldete In-Telegence als Betreiber. In-Telegence darf Internet Clearing keine Nummern mehr vermieten laut einstweiliger Verfügung, ich dachte, die lassen das deshalb fallen.

Rechnung des rosa Riesen wies den Betrag explizit als Telekomleistung aus. Telefonate mit der Hotline verliefen nach dem Schema:
-Sanktionen gesperrt, wir reichen die Leistung an den Mährwertanbieter durch
-Widerspruch mit Forderung nach EVN und Nachweis TKV 16b blieb unbeantwortet, ist ja nicht unsere Leistung

Frage an die Juristen:

-der Widerspruch ist per Fax eingegangen, leider nur mit Journalausdruck mit Zeit/Nummer u nicht Abbild des Dokuments. Erhalt telefonisch durch Hotline bestätigt. Wie gerichtsfest ist das?

-kann die Telekom das eintreiben, auch wenn es eine In-Telegence Nummer ist laut RegTP? Was ist hier faul?

-werde die Staatsanwaltschaft bitten, die Ermittlungen auf Geldwäscheanzeige Telekom auszuweiten. Hab ja noch nicht die Einstellung meines Verfahrens schriftlich mitgeteilt bekommen.

-ach, vielleicht ebenfalls relevant: Vom betroffenen Rechner wurde ein Festplattenabbild am Tage nach der Einwahl erstellt und liegt seitdem auf meinem Laptop/Linux Partition, wo ich es bisher per Loop back device read only ansprach zur Analyse. Ist dies beweiskräftig?

So, werde jetzt erst einmal zum Sport gehen, um mich abzureagieren, und dann folge ich Motto des sauren Juristen, auf sie mit Gebrüll! (ich hoffe, das Zitat ist richtig). Genug Vorlagen gibts ja, allerdings hatte ich die bisher nur überflogen.

TSCoreNinja

PS: werde das Dokument/Auszug dedr Telekomrechnung einstellen, wenn ich meinen Scanner abgestaubt habe. Seiler und Kollegen kriegen auch von mir die Ratenzahlungen angeboten!!!
 
@ TSCoreNinja
Zugangsbestätigung mit Journal und mündlich kannste vergessen. Nur wenn Dein Fax-Programm eine Nachweisfunktion hat, wie etwa Fritzfax unter "Nachweis drucken" hast Du einen Beleg, weil die erste Seite des Faxe verkleinert mit Sendedaten ausgedruckt wird.
 
Der Jurist schrieb:
Nur wenn Dein Fax-Programm eine Nachweisfunktion hat, wie etwa Fritzfax unter "Nachweis drucken" hast Du einen Beleg, weil die erste Seite des Faxe verkleinert mit Sendedaten ausgedruckt wird.

Mein Faxgerät hat solch eine Nachweisfunktion. Allerdings frage ich mich, wie es dann mit der Beweiskraft bzgl. der Seiten 2 ff. aussieht.

Das Fax-Gerät der BT ist immer noch abgeschaltet: 01805 004758 (steht auf der Telefonrechnung).
Auch die BT-Nexnet-Fax-Nr.: 0180 263 9638

Nach gut 20 Versuchen zu allen Tages- und Nachtzeiten bin ich jetzt bedient.

Die Fax-Nr. 089 2600 2477 (laut Homepage der BT) konnte ich erreichen.
 
@ Gerry71
Da bei den Sende-Daten auch dieZahl der gesendeten Seiten aufgeführt wird, macht das in der Praxis kaum Probleme. Denn wer ein Faxgeräte bereit hält, muss auch dafür sorgen, dass es funktioniert. Ich habe jetzt die Fundstelle nicht mehr präsent, aber das wurde durch eine OLG bereits entschieden.

Nachtrag: KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 19. August 2002, Az: 8 U 380/01
..... Zum Bereich des Empfängers gehören auch die von ihm zur Entgegennahme von Erklärungen bereit gehaltenen Einrichtungen, wie Briefkasten, Postfach, Anrufbeantworter und Telefaxgerät. Auf Hindernisse aus seinem Bereich kann sich der Empfänger nicht berufen, da er diesen durch geeignete Vorkehrungen begegnen kann und muss (BAG NJW 1989,606, 2213). Es ist davon auszugehen, dass dieses Telefaxschreiben in den Kenntnisbereich des Beklagten zu 3) gelangt ist. Das Faxgerät mit dem Anschluss Nr. 030 2148 45-02, das das Schreiben der Klägerin vom 10.Mai 2000 empfangen hat, war dasjenige, welches von beiden Beklagten genutzt worden ist. Das ergibt sich aus dem Schreiben vom 09. November 1999, in dem der genannte Faxanschluss zu Korrespondenzzwecken angegeben ist. Soweit der Beklagte geltend macht, dass er dieses Faxschreiben nicht erhalten habe, weil das Faxgerät auch von der Hauptmieterin, der C GmbH, genutzt worden sei, ist dies unerheblich. Denn im Hinblick auf die Angabe der Telefaxverbindung in dem Schreiben vom 09. November 1999 ist davon auszugehen, dass das Schreiben in den Empfangsbereich des Beklagten gelangt ist und er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Sendung auch Kenntnis zu nehmen. Der Beklagte kann sich gegenüber der Klägerin auch nicht darauf berufen, dass die C GmbH unzuverlässig sei und deswegen ein solches Schreiben nicht über das mit der C GmbH gemeinsam genutzte Faxgerät hätte versandt werden dürfen. Dies sind Umstände, die allein im Verantwortungs- und Organisationsbereich des Beklagten lagen, so dass es ihm oblegen hätte, sicherzustellen, dass die an ihn oder die GbR gerichteten Sendungen ihn auch erreichen würden. ....

Im übrigen kommt der normale Brief per Post regelmäßig auch an.
 
Allgemein

Hallo!

Bin schon länger als Gast bei Euch. Habe mich heute angemeldet. Wurde vom Forum teltarif an Euch verwiesen.
Mein 12 jähriger Sohn hatte Kontakt mit winmuschi und xtip. Habe alles durch. Von der Anzeige bei der Polizei mit Abschlußbericht von der Staatsanwaltschaft bis zum Jugendamt. Natürlich nicht zu vergessen die Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide. Die Untersuchungen durch die Polizei konnte man vergessen. Jetzt warte ich auf das gerichtliche Mahnverfahren. Das Jugendamt meint, dass sie keine rechtlichen Möglichkeiten haben. Sie haben die Internetadressen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Prüfung übergeben. Diese wird eine Indizierung vornehmen und eine weitere Verbreitung durch inländische Anbieter unter Strafe stellen. Was immer das auch heißt.
Habe versucht einen Artikel auf Seite 2 von anna, in dem es um winmuschi ging, zu kopieren. Leider kopiert der Rechner alle Seiten und die rechte Seite ist unvollständig. Mit den vielen Abkürzungen und den zweideutigen Hinweisen sowie den unvollständigen Internetadressen habe ich auch meine Probleme. Ist wohl durch die Nutzungsregeln bedingt. Na ja vielleicht lerne ich es auch noch.
Werde Euch nicht weiter langweilen.
Mein Text wurde mit meinem Namen auch nicht abgeschickt. Das Programm sagt, dass der Benutzername belegt ist. Habe den Gast gewählt.

Gruß eisbaily
 
Re: Allgemein

Gast schrieb:
Mein Text wurde mit meinem Namen auch nicht abgeschickt. Das Programm sagt, dass der Benutzername belegt ist. Habe den Gast gewählt.

Gruß eisbaily

hast du dich freigeschaltet , (Link in der Benachrichtigungs-E-mail) und mit deinem Namen und Passwort angemeldet?
der Username ist heute vergeben worden. Daher kann man nicht mehr als Gast mit diesem Namen posten
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