Bonus.net

quizionaer

rechtsanwalt hansen hat mir ein schreiben über meine firmenadresse geschickt...
 
hawking schrieb:
Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit der Firma Bonus.net gemacht?
Habe eine Rechnung bekommen, mit der ich nichts anfangen kann!
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Auch ich habe etliche Rechnungen und Mahnungen davon 2 letzte Mahnungen eines Herr ..... bekommen , habe die Sache meinem Anwalt übergeben und werde falls ich nochmals von der Firma Bonus net belästigt werde ebenfalls bei der polizei Strafanzeige stellen.

persönliche Daten gelöscht, siehe NUB modaction
 
Ich glaube, endlich tut sich was. Heute habe ich von der Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommen, dass gegen Bonunet, Hansen und Konsorten, ein Verfahren eingeleitet wurde. Anscheinend haben die unzähligen Strafanzeigen doch etwas bewirkt.
 
Hallo zusammen,

auch wir sind im Anwaltlichen Kontakt wegen Bonus.net.
Nach der letzten außergerichtlichen Mahnung namen wir rechtilichen Beistand.
Fazit bis jetzt ist, daß wir bonus.net aufgefordert haben via der gespeicherten IP festzustellen, wer sich da wohl vermeindlich angemeldet hat.
Vor 2 Tagen bekam ich eine Antwort über meinen Anwalt.
Da stand doch auf einmal eine Auflistung, von wäwäwä.ripe.net,
und irgendwas von einer IP.
ABER.
Lasst euch daraufhin nicht verarschen, diesen Schrieb kann jeder Zusammenstellen.
Achtet darauf, daß auch der Briefkopf von eurem Provider incl. der richtigen dazugehörigen Kundennummer überein stimmt.

Ich halt euch mal somit am laufenden...

gruss
chris
 
Chris schrieb:
Fazit bis jetzt ist, daß wir bonus.net aufgefordert haben via der gespeicherten IP festzustellen, wer sich da wohl vermeindlich angemeldet hat.
Vor 2 Tagen bekam ich eine Antwort über meinen Anwalt.
Da stand doch auf einmal eine Auflistung, von wäwäwä.ripe.net,
und irgendwas von einer IP.

Ob Bonus.net oder TV Winner, was Chris da schreibt, kann ich nur bestätigen. Erst in der letzten Woche hatte ich wegen der durchaus verfügbaren IP-Adressen bei TV Winner angefragt - als Ergebnis wurde mir mitgeteilt, dass man damit in der Lage sei, wenn es hart auf hart käme, den genutzten Internetprovider festzustellen. Chris hat´s schon geschrieben - das kann doch jeder! ....und weiter?
Ich glaube, die Hamburger sind entweder etwas balabala oder eigentlich gar nicht an der Verfolgung der IP-Adresse interessiert, soll heißen: die sind gar nicht in der Lage, die wirklich genutzte Einwahlörtlichkeit, geschweige denn den tatsächlichen Vertragspartner festzustellen.

Chris schrieb:
Lasst euch nicht verarschen....
:dafuer:
 
einfach nicht reagieren

also ich habs glaube ich hinter mir.
nach meiner letzten mahnung von denen habe ich es aufgeben darauf zuregieren ich hatte einfach keine lust mehr, ich dachte mir, ich tu einfach mal garnichts, mal schauen was passiert... und???? ich habe seit fünf monaten nichts mehr von denen gehört....
freu mich aber trotzdem das es anscheinend endlich ein verfahren gegen diese firma gibt,
ich wünsche euch alles viel glück in dieser angelegenheit
kopf hoch
busso
 
@Technoparty17

naja. da wär ich mir jetz mal nicht so sicher.
auf die ersten paar mahnungen haben wir auch nicht reagiert (Zeitraum bis zur letzten Mahnung ca. 4-5Monate)
Und Bonus.net ist sehr geduldsam.
Ein Tipp von meinem Rechtsanwalt;
lasse die Frist der letzten außergerichtlichen NICHT verstreichen.
Denn dann kann es zu 99% rechtlich möglich sein, dir einen Gerichtsvollzieher zu schicken.
Der treibt dann die 60 EURO + X ein, und dann fang mal zu klagen an.

Würd ich mir mal so auf der Zunge zergehen lassen.

Also, an alle die eine IP von Bonus.net angefordert haben. Und evtl. von denen schon eine Antwort (Blanko-Papier-Ausdruck) bekommen haben.
Könnte diese IP Vorlage so aussehen:

hxxp://www.schwarzl.at/ipcheck.html

bitte die xx in tt wandeln.
Hoff ich verstoße so nich gegen die Board-Regeln.

Damit kann jeder dieses Formular anfertigen, daß die von Bonus verschicken.
Nur blöd daß daraufhin doch einige reinfallen.

Mal gucken wie weit wir gegen diese vorgehen.

Gibt es schon eine art Sammelklage oder ähnliche Rechtsanwältliche Vorgänge?
Mein Anwalt würd sich über Info´s diesbezüglich freuen!

grüsse
chris
 
@ gast von heute 15:04:

Wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt (z. B. aufgrund eines Vollstreckungsbescheids), dann kann der Gerichtsvollzieher weder zu 99 % noch zu 98 % noch zu überhaupt irgendeinem Prozentsatz das Geld eintreiben. Der Gerichtsvollzieher geht nur los, wenn er einen Auftrag hat (vollstreckbaren Titel). Und wenn er den nicht hat, dann geht er auch nicht los, das bezahlt ihm nämlich keiner.
 
anonymer Schwätzer angeblich Chris schrieb:
Denn dann kann es zu 99% rechtlich möglich sein, dir einen Gerichtsvollzieher zu schicken.
Der treibt dann die 60 EURO + X ein, und dann fang mal zu klagen an.
einen dümmeren Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gelesen, bevor ein Titel vorliegt
geht kein GV auf Wanderschaft (wie schon im vorhergehenden Posting korrekt beschrieben)

j.
 
@gast von heute 15:04:

Im übrigen kann ich Dir nur raten, entweder Deinem Rechtsanwalt richtig zuzuhören oder Dir einen Anwalt zu suchen, der auch Jura studiert hat. Das, was Du hier erzählst, hat er bestimmt nicht beim Studium gelernt, das weiß selbst ich ohne Studium, dass das Unsinn ist:

1. Was sollte man denn wohl tun, wenn man die Frist der letzten außergerichtlichen Mahnung nicht verstreichen lassen will, wie Dir Dein Anwalt empfohlen hat? Was ist die Alternative? Vielleicht bezahlen, vielleicht nochmal sagen, dass man nicht bezahlt? Verstehe ich irgendwie nicht, was Du sagen willst.

2. Wenn der GV zu Dir kommt, dann hat er einen Titel (hatte ich ja schon mal ausgeführt), und wenn Du zahlst, ist gut, und wenn Du nicht zahlst, dann gibt es bestimmte festliegende Abläufe, wie es dann weitergeht.

3. Das Klagen anfangen müssen die anderen, nicht Du. Vorausgesetzt, Du hast einen Vollstreckungsbescheid bekommen und hast dagegen Widerspruch eingelegt, dann geht die Sache zum Gericht, aber nicht auf Deine Initiative, sondern auf die des Antragstellers (Deines Gegners).
 
Hallo,

entweder hab ich mich falsch ausgedrückt oder zu kompliziert geschrieben.
Lt. aussage von meinem Anwalt gibt es eine bestimmte Frist wo man Einspruch gegen diese Mahnwellen einreichen kann.
Das muß aber rechtlich abgesegnet an Bonus.net gehen, und nicht irgendein schrieb einer "Privat-Person" an diese Bonus Firma.

Ich will hier nur MEINE Erfahrung wiedergeben, und mit gegen Bonus.net helfen.
Daher verbitte ich mir irgendwelche Unterstellungen wegen meines Anwaltes. Der ist auf jeden Fall länger Tätig als hier jetzt die Meinungen aufkommen.

Wenn Bonus.net das Geld eintreiben mag, tun sie dies auch.
So die Aussage.

@berend2805
Deine Frage 1 sollte somit von mir beantwortet sein.
Fall´s nich. Ganz kurz. Nimm Dir einen Anwalt

zu 2.
Wenn der GV auf der Matte stehen sollte, mußt Du wohl oder übel erst mal den Betrag bezahlen, und dann gegen diesen Vertrag klagen (Anwaltlich).
Nur wird das schwieriger, da man ja durch verstreichen der Einspruch Frist eigentlich den Vertrag akzeptiert hat.

zu 3.
Klagen müssen in 1ter instanz die anderen. Aber das tun Sie schon durch die Mahnwellen.
Da ist dann jeder einzelne gefragt, ob er gleich zahlt.
Oder wie ich, einen Anwalt nimmt und gegen Bonus.net vorgeht.
Ob dies vor Gericht geht, ist fragwürdig.
Denn die paar Euro sind vom Streitwert eher gering. Es wird höchstwahrscheinlich auf einen Vergleich rauslaufen, indem Bonus.net den vermeindlichen Vertrag aufhebt.

@jupp11
Wegen der Sammelklage frage ich, da die Anwaltskosten doch höher sind
als die Rechnung von Bonus.net.
Darum möchte ich meinem Anwalt unterstützen, und so ein paar Euro sparen.
Ich bezahl aus Prinzip schon mal nicht. Weil ich eben wie so viele KEINEN Vertrag mit denen geschlossen haben.

PS: ich bin kein Anwalt, aber gebe meine Erfahrung preis.

gruss
chris
 
Anonymous schrieb:
Ein Tipp von meinem Rechtsanwalt;
lasse die Frist der letzten außergerichtlichen NICHT verstreichen.
Denn dann kann es zu 99% rechtlich möglich sein, dir einen Gerichtsvollzieher zu schicken.
Der treibt dann die 60 EURO + X ein, und dann fang mal zu klagen an.
Blödsinn. Gerichtsvollzieher übernehmen die staatliche Vollstreckung privater Titel nach der ZPO - und hier: § 704 ZPO steht ziemlich eindeutig, dass da ohne Titel nix läuft.

Anonymous schrieb:
Mein Anwalt würd sich über Info´s diesbezüglich freuen!
Klar, wenn die oben stehende Info von diesem stammt, braucht der auch Hilfe!
 
Anonymous schrieb:
Hallo,

entweder hab ich mich falsch ausgedrückt oder zu kompliziert geschrieben.
Nein, der Inhalt ist rechtlich falsch.

Anonymous schrieb:
Lt. aussage von meinem Anwalt gibt es eine bestimmte Frist wo man Einspruch gegen diese Mahnwellen einreichen kann.
Ich hätte gerne mal per PN die Mitteilung, in welchem Gesetz oder Urteil das steht. Vorab die Gegenfrage: Wozu soll Verjährung geregelt sein, wenn nicht zum abschließenden Ende von Forderungen, die bis dahin nicht anders geregelt wurden?

Anonymous schrieb:
Das muß aber rechtlich abgesegnet an Bonus.net gehen, und nicht irgendein schrieb einer "Privat-Person" an diese Bonus Firma.
Ohne weiteren Kommentar: Quatsch. Sonst stünde auf den Seiten hier immer der gleiche Satz: "Ohne Anwalt geht da nix." ;)

Anonymous schrieb:
Ich will hier nur MEINE Erfahrung wiedergeben, und mit gegen Bonus.net helfen.
Daher verbitte ich mir irgendwelche Unterstellungen wegen meines Anwaltes. Der ist auf jeden Fall länger Tätig als hier jetzt die Meinungen aufkommen.
:rotfl:
(Wenn er das wirklich gesagt haben sollte ...)

Anonymous schrieb:
Wenn Bonus.net das Geld eintreiben mag, tun sie dies auch.
So die Aussage.
Ok. Dann warten wir mal alle gemeinsam auf Klage oder Mahnbescheid - ohne diese Startschüsse seitens Bonusnet wird das nämlich nix ...

Anonymous schrieb:
zu 2.
Wenn der GV auf der Matte stehen sollte, mußt Du wohl oder übel erst mal den Betrag bezahlen, und dann gegen diesen Vertrag klagen (Anwaltlich).
Nur wird das schwieriger, da man ja durch verstreichen der Einspruch Frist eigentlich den Vertrag akzeptiert hat.
S. mein Posting hiervor. Aus einem "Vertrag" kommt der nicht, wenn nicht eine vollstreckbare Urkunde (Titel gem. ZPO) vorliegt. Versprochen!
Und sollte er das doch tun - nicht zahlen, sondern sofort die Polizei rufen. Dann ist der GV nämlich am Rande des Wahnsinns unterwegs, weit außerhalb der Kompetenzen.

Anonymous schrieb:
zu 3.
Klagen müssen in 1ter instanz die anderen. Aber das tun Sie schon durch die Mahnwellen.
Nein. eine "Mahnwelle" ist keine Klage. Frage deinen Anwalt. (Oder vielleicht besser den deines Nachbarn ...)

Anonymous schrieb:
Ob dies vor Gericht geht, ist fragwürdig.
Nicht wirklich. Denn wenn Bonusnet einen Titel für einen Gerichtsvollzieher haben möchte, muss man dort diesen Weg gehen. Wir leben in einem Rechtsstaat!

Anonymous schrieb:
Denn die paar Euro sind vom Streitwert eher gering. Es wird höchstwahrscheinlich auf einen Vergleich rauslaufen, indem Bonus.net den vermeindlichen Vertrag aufhebt.
:gruebel: Verstehe ich nicht.

Anonymous schrieb:
PS: ich bin kein Anwalt, aber gebe meine Erfahrung preis.
Ich bin Anwalt - daher meine deutlichen Worte.

Und dir einen guten Rutsch ...
 
Anonymous schrieb:
Ein Tipp von meinem Rechtsanwalt;
lasse die Frist der letzten außergerichtlichen NICHT verstreichen.
Denn dann kann es zu 99% rechtlich möglich sein, dir einen Gerichtsvollzieher zu schicken.
Der treibt dann die 60 EURO + X ein, und dann fang mal zu klagen an.
Ich hab ja auch meine Probleme mit dem Verständnis der Herren (und Damen) Juristen, aber irgendwie ist entweder Dein Anwalt nicht sonderlich helle, oder aber Du hast da etwas nicht verstanden. Deine Aussage ist genau das selbe, wie wenn Du einen Würfel wirfst, und sagst, die geworfene Zahl sei nur zu 16,6% sicher. Obwohl Du sie bereits vor Augen hast. Entweder etwas ist möglich, oder halt nicht. Und so wie Du es schreibst, sind die restlichen 1% 100%ig sicher. Der Gerichtsvollzieher kommt erst dann, wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen hat, oder die Verhandlung zu seinen Ungunsten ausgegangen ist. Aber der Anwalt freut sich bestimmt über die Beratungsgebühr, auch wenn vermutlich nie von Bonusnet ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird...
TSCN
 
TSCoreNinja schrieb:
.... auch wenn vermutlich nie von Bonusnet ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird...
So sehe ich das auch - die Anzeichen sprechen eher gegen die Absicht gerichtliche Schritte (beginnend mit dem gerichtlichen Mahnbescheid) einzuleiten. Es wird gefordert, gemahnt und versucht zu inkassieren; wer diesem Weg nachgibt, ist sein Geld los -wer jedoch standhaft bleibt und diesem "Geschäftsmodell" ausdauernd trotzt, wird wohl am längeren Hebel sitzen. Letztlich greift dann womöglich wieder ein gern von mir zitierter Satz:
..wer das Geld hat, hat´s sagen!
 
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