Anonymous schrieb:
Hallo,
entweder hab ich mich falsch ausgedrückt oder zu kompliziert geschrieben.
Nein, der Inhalt ist rechtlich falsch.
Anonymous schrieb:
Lt. aussage von meinem Anwalt gibt es eine bestimmte Frist wo man Einspruch gegen diese Mahnwellen einreichen kann.
Ich hätte gerne mal per PN die Mitteilung, in welchem Gesetz oder Urteil das steht. Vorab die Gegenfrage: Wozu soll Verjährung geregelt sein, wenn nicht zum abschließenden Ende von Forderungen, die bis dahin nicht anders geregelt wurden?
Anonymous schrieb:
Das muß aber rechtlich abgesegnet an Bonus.net gehen, und nicht irgendein schrieb einer "Privat-Person" an diese Bonus Firma.
Ohne weiteren Kommentar: Quatsch. Sonst stünde auf den Seiten hier immer der gleiche Satz: "Ohne Anwalt geht da nix."
Anonymous schrieb:
Ich will hier nur MEINE Erfahrung wiedergeben, und mit gegen Bonus.net helfen.
Daher verbitte ich mir irgendwelche Unterstellungen wegen meines Anwaltes. Der ist auf jeden Fall länger Tätig als hier jetzt die Meinungen aufkommen.
:rotfl:
(Wenn er das wirklich gesagt haben sollte ...)
Anonymous schrieb:
Wenn Bonus.net das Geld eintreiben mag, tun sie dies auch.
So die Aussage.
Ok. Dann warten wir mal alle gemeinsam auf Klage oder Mahnbescheid - ohne diese Startschüsse seitens Bonusnet wird das nämlich nix ...
Anonymous schrieb:
zu 2.
Wenn der GV auf der Matte stehen sollte, mußt Du wohl oder übel erst mal den Betrag bezahlen, und dann gegen diesen Vertrag klagen (Anwaltlich).
Nur wird das schwieriger, da man ja durch verstreichen der Einspruch Frist eigentlich den Vertrag akzeptiert hat.
S. mein Posting hiervor. Aus einem "Vertrag" kommt der nicht, wenn nicht eine vollstreckbare Urkunde (Titel gem. ZPO) vorliegt. Versprochen!
Und sollte er das doch tun - nicht zahlen, sondern sofort die Polizei rufen. Dann ist der GV nämlich am Rande des Wahnsinns unterwegs, weit außerhalb der Kompetenzen.
Anonymous schrieb:
zu 3.
Klagen müssen in 1ter instanz die anderen. Aber das tun Sie schon durch die Mahnwellen.
Nein. eine "Mahnwelle" ist keine Klage. Frage deinen Anwalt. (Oder vielleicht besser den deines Nachbarn ...)
Anonymous schrieb:
Ob dies vor Gericht geht, ist fragwürdig.
Nicht wirklich. Denn wenn Bonusnet einen Titel für einen Gerichtsvollzieher haben möchte, muss man dort diesen Weg gehen. Wir leben in einem Rechtsstaat!
Anonymous schrieb:
Denn die paar Euro sind vom Streitwert eher gering. Es wird höchstwahrscheinlich auf einen Vergleich rauslaufen, indem Bonus.net den vermeindlichen Vertrag aufhebt.
:gruebel: Verstehe ich nicht.
Anonymous schrieb:
PS: ich bin kein Anwalt, aber gebe meine Erfahrung preis.
Ich
bin Anwalt - daher meine deutlichen Worte.
Und dir einen guten Rutsch ...