BenTigger
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Wie auf Dauer ein Weiterverscherbeln funktionieren soll, egal welches "Geschäftsmodell", bleibt mir ein Rätsel
Ein Typisches Schneeballgeschäft.
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Wie auf Dauer ein Weiterverscherbeln funktionieren soll, egal welches "Geschäftsmodell", bleibt mir ein Rätsel
Laut der Website bev-inso.de wird die BEV keine weiteren Abschläge abbuchen. Wir empfehlen den Kunden dennoch, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BEV Energie zu überprüfen. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte diese widerrufen. Sollte trotz Widerruf der Einzugsermächtigung Geld vom Konto abgehen, können Verbraucher dieses Geld bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückfordern. Offene Rechnungsbeträge können per Überweisung auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto beglichen werden.
Aber wie konnte man sich seit 2013 daran bereichern? Sind es etwa womöglich allein die üppigen Gehälter der Verantwortlichen und deren Berater? Meines Erachtens spielt hier auch die Beteiligung der schweizerischen Muttergesellschaft Genie Holding AG eine Rolle. Deren Website ist aktuell auch tot: http://www.genie-ag.ch/ und hat sich in Google auch weitestgehend geschlichen. Im Cache bei Bing findet man aber noch eine Momentaufnahme vom 27.01.2019 >HER<.Ein Typisches Schneeballgeschäft.
Nö es geht aufwärtsDeren Website ist aktuell auch tot: http://www.genie-ag.ch/ und hat sich
Diese Website befindet sich im Aufbau.
Az.: 1513 IN 222/19 - aber nicht in Freiburg, sondern auch beim AG MünchenBEV Servicegesellschaft Offenburg insolvent
Die Tochter wo die viele Post immer hin ging hat auch gestern Nachmittag Insolvenz angemeldet
Diesmal beim Gericht in Freiburg
Die GENIE Holding AG steht für nachhaltigen Erfolg im internationalen Energiesektor. Mit unseren innovativen Tochtergesellschaften mehrere hunderttausend Kunden mit Strom und Gas. Die Unternehmensgruppe wird von der GENIE Holding AG geführt
ach was....Alleiniger Gesellschafter der BEV ist laut Auskunftei Creditreform eine in der Schweiz ansässige Genie Holding AG. Zu BEV zählt auch noch die Marke Enervatis, die ebenfalls Strom anbietet.
Gestern kam Post vom Grundversorger, obwohl ich am Tag der Insolvenz bereits einen Anschlußvertrag abschloss, der mir vom neuen (öffentlich-rechtlichen) Anbieter umgehend bestätigt wurde.Inzwischen in nahezu allen Teletexten sowie Printmedien. Der Insolvenzverwalter behauptete, dass alle Kunden ab sofort durch die Grundversorger beliefert werden. Regulär läuft mein Vertrag zwar erst zum 31.08.2019 aus. Mal übers Wochenende überlegen, wie ich weiter vorgehe. Unser Grundversorger, die MVV Energie, ist eine Apotheke - elend teuer......
Der BEV schulde ich übrigens lt. meinen Berechnungen zum 31.01.2019 noch 156,87 Euro. ]
Ist doch geschenkt: https://energiemarie.de/energieanbieter/rweDer Grundversorger hat die bereits erwähnten unverschämten Preise:
Grundgebühr: 294,13 Euro p.a.
Verbrauchspreis: 6,57 ct./kWh bei Abschluss eines Vertrages bis 31.12.2020 - ansonsten teurer
PS: Ist hier einer der Grundversorger.RWE SmartLine Strom basic ist vergleichbar mit dem überregionalen Tarif RWE SmartLine Plus. Die Vertragsmerkmale und Konditionen sind die gleichen, es gibt nur minimale Preisbweichungen. Der Verbrauchspreis je kWh ist mit 22,99 Cent netto (27,36 Cent brutto) etwas teurer, der Grundpreis mit 68,00 Euro netto (80,92 Euro brutto) wiederum etwas günstiger.
BILD schrieb:Wurden in der Schweiz Akten vernichtet?
Handelsblatt schrieb:Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem "Handelsblatt". Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: "Es sieht leider schlecht für die Kunden aus."
Aus dem Insolvenzantrag ergeben sich Verbindlichkeiten von ausstehenden Bonuszahlungen in Höhe von 29,5 Millionen Euro und Kunden-Guthaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Zahlen müssen wir jetzt verifizieren.
Doppelte Abbuchungen waren Absicht
https://www.focus.de/immobilien/ene...lich-doppelt-abgebucht-haben_id_10307071.htmlIm September vergangenen Jahres kam es für 250.000 Kunden besonders schlimm. Ihnen wurde der Monatsbeitrag gleich doppelt abgebucht – angeblich wegen eines Bankfehlers. Wie die „Bild“ unter Bezugnahme auf Aussagen ehemaliger Mitarbeiter berichtet, habe es sich dabei aber um Absicht gehandelt. Demnach habe die BEV so versucht, ihre Liquidität kurzfristig zu sichern
In meiner Printausgabe schrieb Bild gestern:Leider auf Bild kostenpflichtig: DIE GROSSE BEV-PLEITE - Strom-Chef verschenkte Rolex-Uhren
Nicht ausgezahlte Boni, doppelte Abbuchungen, kräftige Preiserhöhungen: Der Billigstromanbieter BEV machte sich bei seinen Kunden immer unbeliebter. Ende Januar hat das Münchner Unternehmen Insolvenz angemeldet. Insider wussten offenbar viel früher von der Pleite.
Wegen 34 Euro/Jahr würde ich auch niemals wechseln. Aber bei mir macht der Unterschied zu unserem Lokalversorger (ist gleichzeitig Netzbetreiber, keine Grundversorgung, sondern regulärer Gasabnahmevertrag) 668,93 Euro bei Verbrauch von 28.000 kWh im Jahr aus:Deswegen unterstütze ich lieber mit 34€* mehr im Jahr meinem lokalen Energieversorger, der mich seit Jahrzehnten ohne Probleme versogt.
Stadtwerke eben und auch mit eigener Energiererzeugung.
*grade wieder geprüft, mit aktuellen Verbrauchsdaten und ohne Berücksichtigung dubioser Versorger.
Wie kann man nur einen derartigen Unsinn verzapfen?Wer an das Unternehmen eine Nachzahlung leisten soll kann diese doch lieber an jemanden überweisen, dem BEV sein Guthaben nicht auszahlt! Daran wäre rechtlich nichts verwerflich. ich selbst habe über 400 Euro Guthaben zu erhalten
Frage: Ich habe versehentlich noch den Abschlag für den Monat Februar überwiesen. Bekomme ich mein Geld zurück? (Stand: 12.02.2019)
Antwort: Die BEV kann aufgrund der Insolvenz ihren (Rück)-Zahlungsverpflichtungen bedauerlicherweise nicht nachkommen. Zu einer Erstattung von versehentlichen Überweisungen oder Abbuchungen wird es nicht kommen. Etwaige Forderungen sind zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Forderungsanmeldung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist allerdings rechtlich unwirksam. Die Gläubiger des Unternehmens werden gebeten, von Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen und auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu warten