BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

whois schrieb:
Domain Name: bev-energie.com
Creation Date: 2015-03-10T
Der kluge Mann beugt vor....
Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV Energie) ist ein 2013 gegründetes Energieversorgungsunternehmen
Wo mag es vor 2015 registriert gewesen sein?
Die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH liefert günstigen Strom aus dem Herzen Bayerns. Als Stromversorger existiert das Unternehmen erst seit 2014.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/telefonabzocke-zahl-der-beschwerden-wegen-unerlaubter-telefonwerbung-steigt/24119584.html?ticket=ST-5906744-IIpwNFfqbaovljJfRLpo-ap5
20.03.2019
Zahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung steigt
Unerlaubte Werbeanrufe sind ein weitverbreitetes Übel.
Verbraucherministerin Katarina Barley will den Missstand beheben.
....
Vor allem geht es um telefonisch abgeschlossene Strom- und Gasverträge.
Barley schwebt vor, dass sich die Anbieter diese Verträge nachträglich schriftlich bestätigen lassen müssen.
Die FDP sieht das natürlich ganz anders:
Die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP, Katharina Willkomm, hält nichts davon: „Da wird die Bürokratiekeule geschwungen. Gerade beim Stromanbieterwechsel gibt es einfachere Lösungen, um die Rechte der Verbraucher zu wahren.“
Ausgerechnet ....
 
Bei der FDP ist das auch nicht verwunderlich. Erinnert mich an die (Ex)-Justiz-Zypresse, die mal meinte, bei der Verpflichtung zu schriftlicher Bestätigung von telefonisch aufgedrückten Verträgen müsste man jede Pizzabestellung schriftlich nachreichen....:rofl:
 
Gibts eigentlich etwas neues vom Insolvenzverwalter der BEV? "Still ruht der See". Auch bei Google ist nichts neues gelistet. Meine Schlußrechnung steht jedenfalls noch aus.
 
Ein Hammer ist ja, dass der Insolvenzverwalter das Logo von Creditreform neben dem BEV-Logo am Kopf der Rechnung anbringt. Soll das einschüchtern? Bin mal gespannt, wann meine Rechnung kommt und vor allem, ob sie auch korrekt ist.....
 
... kannst ja antworten dass Du die gleichen Massstäbe bei verspäteter Auszahlung eines eventuellen Guthaben anlegst ...
 
Obwohl ich dem Netzbetreiber auf Aufforderung den Gaszählerstand zum Insolvenzzeitpunkt bzw. dem Zeitpunkt des Endes der Belieferung per Fax mitteilte (ebenso der BEV, dem Insolvenzverwalter und dem neuen Lieferanten), meldete der Netzbetreiber einen um 175 m³ höheren Zählerstand, wie ein heutiges Telefonat ergab. Man habe geschätzt, wolle sich aber jetzt nach meinem Anruf um Richtigstellung bemühen. Meine Beschwerde beim Netzbetreiber habe ich denen nochmals per Fax übermittelt. Immerhin würde dieses "Versehen" ca. 100 Euro zugunsten des BEV-Insolvenzverwalters und zulasten des neuen Anbieters ausmachen.
 
BEV bockt:
BEV schrieb:
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie vielleicht wissen, befindet sich die BEV seit dem 31.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Zählerstände wurden uns nach diesem Datum vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne weiteren Nachweis durch Sie den von Ihnen genannten Messwert nicht berücksichtigen können.

Der zuständige Sachbearbeiter des Netzbetreibers bestätigte mir, dass der korrigierte Zählerstand übermittelt wurde. Jetzt lass ich mir halt vom Netzbetreiber diesen Stand nochmals schriftlich bestätigen und schicke die Bestätigung an diesen Laden.
 
Heute kam Mail von BEV, dass sie den von mir mitgeteilten korrigierten Zählerstand doch akzeptieren würden und bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigen. Auf die Abrechnung bin ich jetzt mal gespannt.
 
Gratulation! Deine Hartnäckigkeit dürfte leider Ausnahme sein.
Wird als "Reibungsverlust" vom Insolvenzverwalter abgeschrieben.
 
Inzwischen bestätigte mir mein Gasversorger seit dem 01.02.2019 (Stadtwerke Konstanz), dass er die bisherigen Konditionen um 12 Monate verlängert: 4,76 ct/kWh Arbeitspreis und 11 Euro/Monat Grundpreis. Der Wechsel von BEV zu SW Konstanz erfolgte nahtlos - ohne dass der Grundversorger eingeschaltet wurde. Wunderte mich zwar zuerst, dass die Rate geringfügig erhöht wurde. Da aber nachschüssig berechnet wird (zum 1. wird die Rate für den Vormonat abgebucht) und nur 11 statt 12 Raten belastet werden, ist das völlig ok!
 
Gegen schlechte Sterne-Bewertung kann man gerichtlich nicht vorgehen. Das würde kein Gericht anerkennen. ich würde es auf dem Streit ankommen lassen.
 
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