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ok, studentin und keinen rechtsschutz, dass ist selbstverständlich nicht gerade hilfreich - aber mach dir keine sorgen, die gehen NIEMALS vor gericht, ich hab ja jetz meine 2. mahnung auch bekommen und der rechtsanwalt, den ich befragt habe, hat gemeint, dass solche unangebrachten forderungen täglich unzählig oft vorkommt - und bei b-w handelt es sich zu 100 % um eine abzockseite, die sich es nicht drauen vor gericht zu gehen ( auch mit der neu angebrachten preisangabe )

einfach standhaft bleiben und solange es "nur" inkassoschreiben von einem gewissen rechtsanwalt H. sind, einfach damit zum altpapier :cool:

noch ne frage, wie kommst du auf die 2000 € , die prozesskosten sind doch niemals so hoch, oder haste scho dein 12 inkassoschreiben bekommen ?

viele grüße
kolm
 
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Ihr meintet die gehen nicht vor Gericht, was ist denn wenn ja? Dann muss ich mind. 2000 Euro zahlen!?


Diese Aussage ist völliger Schwachsinn. Warum schreibst du so einen Unfug? Ein einfacher Blick ins Internet hätte genügt. Selbst wenn die vor Gericht ziehen würden und du verlieren würdest (beides so wahrscheinlich wie die Landung eines Ufos), lägen die Kosten nicht bei 2000 Euro, sondern bei ca. 150:

Gegenstandswert:
91,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: nein
Prozess ist Berufungsverfahren: nein

Anwaltsgebühren: 62,50
Auslagenpauschalen: 7,50
Umsatzsteuer (19 %): 13,30
Gerichtskosten: 75,00

Gesamtkosten: 158,30

Quelle: Prozesskostenrechner bei Spiegel Online
 
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na ja, 200 € sind ja im vergleich zu 2000 € ein klacks ....

also, ich warte erst mal das nette inkassoschreiben des herrn h. ab - vielleicht gehts ja bis zum gerichtlichen mahnbescheid ( und dann selbstverständlich widerruf von mir :sun: ) da ich ja zu dem "neuen fang" an leuten gehöre, bei denen an der anmeldeseite unten in "na ja, mehr oder weniger fett gedruckten version" der preis von 59,- steht

aber ich würde lieber eine mögliche gerichtsverhandlung in kauf nehmen, als b-w nurn einen EINZIGEN CENT zu überweißen

vielleicht sieht sich b-w bestätigt, bei den leuten, die zu der neuen generation ( also diejenigen, bei denen die kostenpflichtigkeit - nach meiner e-mail zumindest - mehr als einmal erwähnt wurde und dann noch so fett .... ) gehören, eine gerichtsverhandlung in kauf zu nehmen ..........
 
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also wenn ihr mich fragt, ist das mit die größte [ edit] seite überhaupt...die 59€ sind schööön versteckt in den AGBs, die so klein sind, dass man se mit na lupe suchen muss:eek:
also so unverschämt kann man ja fast nimmer sein:-?

wer da zahlt ist selber schuld...das kann man eigentlich ja schon leicht erkennen, wenn schon irgendwie sowas wie: TEST STARTEN!!! da steht,kann es einfach nicht umsonst sein...:motz:

die wollen einen echt für dumm verkaufen (für 59€ sozusagen):bang:

seit nachbarschaft24.net bin ich zum glück geheilt..

hoffe ich... :scherzkeks:
 
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Ich dachte die Seite wurde schon längst plattgemacht :steinigung:
Aber es rentiert sich für die Betreiber wohl immer noch die Seite offen zu halten. Also bei mir läuft nach 2 Emails und einem Mahnschreiben nichts mehr seitens bw.de.
Habe die Emailadresse gesperrt und das Mahnschreiben unbeachtet in meinen Aktenschrank gelegt. Mehr werden die wahrscheinlich auch nicht unternehmen und je mehr man auf Manhschreiben und Emails reagiert sprich zurückschreibt, desto mehr werden die einen mit "Müll" zudröhnen bis man das Geld bezahlt nur um von denen Ruhe zu haben. Wer es sich leisten kann, warum nicht...:cool:
 
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Also ich hab gestern einen Brief von einer Anwaltskanzlei in Muenchen bekommen... Da ich aber an meiner angegebenen Addresse nicht wohne, hat meine Mutter den Brief zurueckgeschickt. Hatte das ganze Chaos ueber Berufswahl.de schon wieder ganz vergessen ;)

Die Firma von der ich den Link zu Berufswahl.de bekommen habe, hat sich uebrigens entschuldigt nachdem die sich die Seite angeschaut haben und versprochen das die in Zukunft sich Ihre Werbe-Sponsoren besser anschauen.

Gagalina
 
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Hab den Mund zu voll genommen. Nur wenige Stunden nachdem ich den letzten Beitrag verfasst habe, was finde ich in meinem Briefkasten??? :roll: Mahnschreiben von einer Rechtsanwältin. @gagaline ich glaube wir könnten die gleiche Anwaltskanzlei haben :-D
Nur haben die bei mir eine andere Anschrift 81667
Well well, wie es aussieht wollen die es voll durchziehen bis zum Gerichtsbescheid. Und ich habe mich so gefreut, dass ich von denen nichts mehr höre...
Die gehören echt :banned:
 
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Well well, wie es aussieht wollen die es voll durchziehen bis zum Gerichtsbescheid.
Woraus ergibt sich diese Annahme?

Zahlungsängste durch schwachsinnige Drohschreiben zu erzeugen gehört zum Handwerk,
mit Kostenfallen zum Nachteil seiner Mitbürger reich zu werden.

Das hat mit möglichen Fortsetzungen vor Gericht erfahrungsgemäß wenig zu tun.
 
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Mache mir absolut keine Sorgen... wenn die so :crazy: sind, sollen die doch. Mir tut nur das Papier, die Tinte und die Versandkosten leid, soviel umsonst rausgeschmissen (trifft nur für die zu die nicht zahlen). Damit könnten die sich auch was schönes zu Weihnachten leisten und wären nicht so :evil:. Oder einfach mir aufs Konto überweisen, ich hätte nichts dagegen :bandit
 
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Nachtrag:
Habe eine "sinnvolle" Verwendung für das Schreiben gefunden, als Teetassenunterlage. Hat jemand andere Ideen?:-D
 
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Damit könnten die sich auch was schönes zu Weihnachten leisten

In der Regel bringen Droh- und Inkassoschreiben den Initiatoren genug Geld ein, um sich ein oder mehrere Autos der Oberklasse leisten zu können. Da dürfte das Porto für ein paar Fantasiebriefe nicht sonderlich ins Gewicht fallen.
 
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Soso, seit ich das letzte Mal hier reingeschaut habe, hat sich ja
einiges getan...Wir sind alle einen Schritt weiter, und haben Post von irgendwelchen Anwälten bekommen! Hat ja eine Weile gedauert, aber die mußten scheinbar erstmal die Massen der Nichtzahler aufgelistet haben :wall:
Gegen das Schreiben vom Inkassobüro muß man doch aber erstmal Widerspruch einlegen, oder?
Und hat jemand von Euch mal die 1,50€ / Minute investiert, und bei der Verbraucherzentrale telefonisch um Rat gefragt?
 
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Also ich habe ein rechtzeitiges Widerspruchschreiben mit Rückschein abgeschickt, welches komplett unbeantwortet blieb. Seltsamerweise hat sich die Anmeldezeit (die ja mit der IP "registriert" wurde :unbekannt:) nun geändert (in der ersten mail steht was ganz anderes). Die können ja nicht mal mehr die IPs den "Kunden" zuordnen, was soll man da noch sagen...? :troll:
Mich juckts gewaltig in den Fingern was "nettes" zu schreiben, aber wird sich keine Mücke drum kümmern und pure Verschwendung ists auch noch.

@sascha: stimme dir vollkommen zu, weil viele einfach Angst bekommen oder die Nerven verlieren und zahlen. Die Menschen werden einfach zu wenig aufgeklärt über diese Art von Abzocke.
 
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Gegen das Schreiben vom Inkassobüro muß man doch aber erstmal Widerspruch einlegen, oder?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (siehe Posting eins weiter oben) ist der Ansicht, dass die Betreiber der Seite mit wettbewerbswidrigen Mitteln gearbeitet haben, um Opfer zu ködern. Das hat das Landgericht Hanau genauso gesehen und die Betreiberfirma zur Unterlassung verurteilt.

Dieser Umstand würde mit Sicherheit berücksichtigt, wenn die Seitenbetreiber versuchen würden, vor Gericht ihre angeblich bestehenden Forderungen einzutreiben.

Wenn du trotzdem meinst, jetzt auch noch irgendwelche Briefwechsel mit Inkasso-Anwälten führen zu müssen, ist das allein deine Sache.
 
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Hallo!
nun Bin auch in diese falle reingetapt, und habe den Betrag auch noch überwiesen,erst danach habe ich hier erfahren das ich nicht die einzige bin.

nun hoffe ich kann die überweisung noch morgen Rückgängig machen.
ZAHLUNGSERINNERUNG Sehr geehrte/r Herr/Frau ...., bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung RE01-1**** vom 2*.**.2007 noch nicht ausgeglichen ist. Wenn Sie dies lediglich Übersehen haben, dann empfiehlt es sich besonders die Erläuterungen unter den Forderungsposten zu lesen. Bereitstellung Online-Berufswahl-Test 59,00 Euro--------------------------------------------------------------- Zahlungsbetrag 59,00 Euro(Ohne Abzug sofort zahlbar) Zur Erläuterung:Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59 Euro verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt." Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebungder Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten Sie dieoben genannte Forderung nicht bis zum **.12.2007 begleichen, sind Sie daher auch zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auch usw.
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[Identifizierbare Kennungen entfernt. (bh)]
 
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