Banditentum im Internet

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
54 Computer- und Informatik-Experten, die zusätzlich zu Vollzugsbeamten ausgebildet wurden, treten in diesem Jahr ihren Dienst bei der Kriminalpolizei an.
Na, da wird es aber freudige Gesichter geben bei der bayrischen Kripo. Aber, dies jedem als Trost: Hätte ich die Eingangsvoraussetzungen gehabt, hätte ich mich auch beworben. Also: Wenn der neue Kollege mal nervt, cool bleiben - alles ist harmlos gegen einen aka-aka ;)

dvill: es sind ZWEI, oder?
 
Ich hatte zunächst nur an den vertieft technischen Aspekt bezüglich der Arbeitsweise von Rechnern und Netzwerken gedacht. Da kenne ich einen.

Es gibt aber, und das ist in diesem Zusammenhang richtigerweise erwähnenswert, zwei, die zusammen viel Gutes ausrichten gegenüber den Netzbanditen, vermutlich bundesweit eher als die Rufer in der Wüste agieren und nur schwaches Echo von Nachahmern verspüren dürften.
 
Und dann immer wieder die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung.
Ich persönlich halte die VDS für ein adäquates und legitimes Mittel strafprozessualer Ermittlungen, wenn es um die Zuordnung von IP-Adressen zu Nutzern geht. Und damit bin ich in guter Gesellschaft. Auch das BVerfG ist dieser Meinung. Was nämlich oft unterschlagen vergessen wird, bei der ganzen Diskussion: das Verfassungsgericht hatte mit den IP-Adressen nämlich im Prinzip keine Bauchschmerzen. Wers nicht glaubt, der lese mal die Randnummern 260 - 262 des verlinkten Urteils. Und dann noch die Nummer 289. Da steht recht deutlich drin, dass es keine prinzipiellen Bedenken dagegen gibt. Auch nicht in der Form, die dann gekippt wurde. Dummerweise haben keine 5 % der Kritiker das Urteil je gelesen und plappern einfach das nach, was ihnen vorgeplappert wird (von Leuten, die das Urteil vermutlich auch nicht gelesen haben).

Nach dem, was ich da rauslese, wurde das Gesetz gekippt, weil die wesentlich schwereren Eingriffsnormen (Geodaten, Telefonverbindungsdaten,...) einfach sinnlos hingepfuscht waren und keine passablen Schrankenregelungen definiert wurden. Schlichte handwerkliche Fehler von Juraanfängern. Nur kann es ja nicht Aufgabe des BVerfG sein, schlechte Gesetze korrekturzulesen. Folglich hat man konsequenterweise alles über einen Kamm geschoren und in die Tonne geklopft.

Und wenn Du schon dabei bist: les mal den Bereich rund um die Randnummer 270. Da verteilt das BVerfG eine richtige Watschn. Und zwar nicht wegen dem, was in dem Gesetz drinsteht, sondern wegen dem, was nicht drin steht. Es macht auch klar, dass der Inhalt des Gesetzes nicht alleine schlecht war ("§ 113a TKG ist nicht schon wegen seiner Reichweite verfassungswidrig. Der Gesetzgeber darf die mit ihm angeordnete Speicherungspflicht, die sich gemäß Absatz 1 bis 7 anlasslos auf annähernd alle Verkehrsdaten öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste erstreckt, für die Effektivierung der Strafverfolgung und Gefahrenprävention als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne beurteilen (siehe oben C IV).") Ich finde nur schade, dass das in der öffentlichen Diskussion von den Gegner bewusst unterschlagen übersehen wird. Wir können uns aber auch gerne in einem eigenen Thread kontrovers über die VDS austauschen. Das Thema beschäftigt mich seit Jahren.
 
1,5 Millionen Euro Strafe für Estesa Ltd.
Die italienische Antitrustbehörde hat gestern eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
 
Seit gestern liegt die Entscheidung der Behörde vor, die drei unlautere Geschäftspraktiken festgestellt hat: Erstens hatte die Betreiberfirma der Website durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab. Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten - z. B. für Gerichtsverfahren und Anwalt - angedroht wurden und somit ein psychischer Druck auf jene Verbraucher ausgeübt wurde, die nicht bereit waren zu zahlen. Als dritte unlautere Praktik wurde schließlich beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde. Für jede der drei festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat die Behörde jeweils eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro, verhängt.
Die Italiener wissen halt, wie es geht. Und bei uns schlummern die zuständigen Behörden im Rodgauer Tiefschlaf!
 
...rund um die Randnummer 270. Da verteilt das BVerfG eine richtige Watschn. Und zwar nicht wegen dem, was in dem Gesetz drinsteht, sondern wegen dem, was nicht drin steht. Es macht auch klar, dass der Inhalt des Gesetzes nicht alleine schlecht war ("§ 113a TKG ist nicht schon wegen seiner Reichweite verfassungswidrig. Der Gesetzgeber darf die mit ihm angeordnete Speicherungspflicht, die sich gemäß Absatz 1 bis 7 anlasslos auf annähernd alle Verkehrsdaten öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste erstreckt, für die Effektivierung der Strafverfolgung und Gefahrenprävention als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne beurteilen (siehe oben C IV).") Ich finde nur schade, dass das in der öffentlichen Diskussion von den Gegner bewusst unterschlagen übersehen wird.
Man könnte doch wunderbar argumentieren und die VDS im Internet/TK als ein notwendiges Mittel preisen, endlich gegen die Telefon- und Internetbetrüger vorgehen zu können. Wieich schon a.a.O. einschränkend erwähnte: Dann müsste man es aber halt auch machen.

Und obwohl es an dem Willen dazu offenbar mangelt, bin ich dagegen, gegen die VDS zu sein. So ungefähr.

---

Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen

Estesa Limited
Janette Francies ()
Global Gateway 2478
Rue De La Perle, Mahe, Providence 02478, SC

Postanschrift / Service-Anfragen:
R.A.S.T. GmbH
Global Gateway 2478
Rue De La Perle, Providence, Mahe
Republic of Seychelles
support@top-apps24.com

entweder komplett gefälscht, oder es heißt
"Global Gateway 8, Rue de la Perle, Providence"

ich widerrufe! Die Nummer 8 führt zur richtigen Firma, aber wenn man googlet, findet man viele Nummern hinter dem "Global Gateway", es sind wohl Postfächer. Man muß nur den richtigen (oder passenden?) Namen finden, dann kann man sich auf die Suche nach Verbindungen machen... Nicht J*Fr*, sondern S**** (S-*** reimt sich auf Wilh-elma) Fr... (siehe google-Suche)

http://www.verbraucher.de/telekomm/presse/11_021.pdf
 
Man könnte doch wunderbar argumentieren und die VDS im Internet/TK als ein notwendiges Mittel preisen, endlich gegen die Telefon- und Internetbetrüger vorgehen zu können. Wieich schon a.a.O. einschränkend erwähnte: Dann müsste man es aber halt auch machen.

Und obwohl es an dem Willen dazu offenbar mangelt, bin ich dagegen, gegen die VDS zu sein. So ungefähr.
Leider ist die Diskussion rund um die VDS keiner vernünftigen Argumentation mehr zugänglich. Sobald das Thema aufkommt, fangen die meisten an zu schnauben und die Hörner zu senken. Argumentativ setzt sich damit kaum jemand auseinander, obwohl es durchaus noch Bereiche gibt, die diskutiert werden sollten.

Und spätestens seit Stuttgart 21 bin ich persönlich hochgradig verunsichert, inwieweit die "lauten" auch tatsächlich die "Mehrheit" sind. "Laut" sind die VDS-Gegner jedenfalls.
 
In dieser Legislaturperiode und unter dieser Justizministerin ist bezüglich der VDS keine konstruktive Entscheidung mehr zu erwarten. Das Markenzeichen dieser Justizministerin ist die Verhinderung der VDS. Dieses Markenzeichen dient als Alibi zur Aufrechterhaltung des in Wirklichkeit bis auf einen unkenntlichen Rest geschwundenen Images der FDP als Partei der Bürgerrechte. Dieses Alibi wird nun unter keinen Umständen mehr angetastet. Unter allen Umständen soll die Fassade aufrechterhalten werden. Dafür ist die Justizministerin die designierte Galionsfigur, und sie wird, solange sie auf diesem Posten hockt, nicht locker lassen und jedwede konstruktive Teillösung - auch die Speicherung der IP-Bestandsdaten, die das BVerfGer nicht beanstandet hatte - zu verhindern wissen.
 
Ich finde es schade, dass in Deutschland - unabhängig vom konkreten Thema, hier aber auch zutreffend - keine Politik der Vernunft mehr gemacht wird. Man stolpert von einem Aktionismus zum anderen, von einer Notlösung in die nächste. Nur bitte an der Macht bleiben, dazwischen nur das machen, was dringend nötig ist und nur denen auf die Füße treten, die sich nicht wehren können.
Die Opposition meckert, egal was kommt. Davon, eine konstruktive Gegenhaltung einzunehmen, sind sie weit entfernt. Wenn das weiter nur auf Konfrontation geht, wird weiter nichts bei der Politik herauskommen. Zumindest nichts nachhaltiges. Schade.
 
Da geht es doch auch gar nicht um Sachfragen. Meistens gibt es da irgendwelche Kuhhandel: "Gibst Du mir die Vorratsdatenspeicherung, kriegst Du die Steuersenkungen... ... gibst Du mir den Bundespräsidenten, kriegst Du den Minister... ..."
 
Dabei hätten wir genug Sachfragen, die dringend eine vernünftige Entscheidungsfindung bräuchten, wichtiger noch als die VDS:

Energieversorgung
Rohstoffversorgung
Währungsstabilität
Finanzmarktkontrolle
...

Das, was aber stattfindet, ist ein konzept- und visionsloses Gewurstel von 12 bis mittags. Und der deutsche Nationalheilige heißt St. Opportun. Der hat schon immer mit dem Arsch an der Wand lang geschrammt.
 
Die Frage der Wichtigkeit ist letztendlich (auch) eine Frage des Standpunkts. Man kann ja auch an mehreren Fronten arbeiten (sind ja genug Politiker da). Dummerweise wird halt Sachverstand immer nur zielgerichtet und nicht objektiv genutzt (siehe CCC beim BVerfG-Urteil). Ich vermute, da wird sich auch künftig nicht viel tun. In allen genannten Bereichen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben