Und dann immer wieder die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung.
Ich persönlich halte die VDS für ein adäquates und legitimes Mittel strafprozessualer Ermittlungen, wenn es um die Zuordnung von IP-Adressen zu Nutzern geht. Und damit bin ich in guter Gesellschaft. Auch das
BVerfG ist dieser Meinung. Was nämlich oft
unterschlagen vergessen wird, bei der ganzen Diskussion: das Verfassungsgericht hatte mit den IP-Adressen nämlich im Prinzip keine Bauchschmerzen. Wers nicht glaubt, der lese mal die Randnummern 260 - 262 des verlinkten Urteils. Und dann noch die Nummer 289. Da steht recht deutlich drin, dass es keine prinzipiellen Bedenken dagegen gibt. Auch nicht in der Form, die dann gekippt wurde. Dummerweise haben keine 5 % der Kritiker das Urteil je gelesen und plappern einfach das nach, was ihnen vorgeplappert wird (von Leuten, die das Urteil vermutlich auch nicht gelesen haben).
Nach dem, was ich da rauslese, wurde das Gesetz gekippt, weil die wesentlich schwereren Eingriffsnormen (Geodaten, Telefonverbindungsdaten,...) einfach sinnlos hingepfuscht waren und keine passablen Schrankenregelungen definiert wurden. Schlichte handwerkliche Fehler von Juraanfängern. Nur kann es ja nicht Aufgabe des BVerfG sein, schlechte Gesetze korrekturzulesen. Folglich hat man konsequenterweise alles über einen Kamm geschoren und in die Tonne geklopft.
Und wenn Du schon dabei bist: les mal den Bereich rund um die Randnummer 270. Da verteilt das BVerfG eine richtige Watschn. Und zwar nicht wegen dem, was in dem Gesetz drinsteht, sondern wegen dem, was
nicht drin steht. Es macht auch klar, dass der Inhalt des Gesetzes nicht alleine schlecht war (
"§ 113a TKG ist nicht schon wegen seiner Reichweite verfassungswidrig. Der Gesetzgeber darf die mit ihm angeordnete Speicherungspflicht, die sich gemäß Absatz 1 bis 7 anlasslos auf annähernd alle Verkehrsdaten öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste erstreckt, für die Effektivierung der Strafverfolgung und Gefahrenprävention als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne beurteilen (siehe oben C IV).") Ich finde nur schade, dass das in der öffentlichen Diskussion von den Gegner
bewusst unterschlagen übersehen wird. Wir können uns aber auch gerne in einem eigenen Thread kontrovers über die VDS austauschen. Das Thema beschäftigt mich seit Jahren.