Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Nun, der Professor fand wohl eine bessere berufliche Perspektive:Blog Stacheldrahtkönig schrieb:Nach mir zugetragenen Informationen und auch laut Wikipedia ist Prof. Thomas Hoeren seit Anfang 2012 nicht mehr Richter am OLG Düsseldorf. Es mag dahin stehen, ob meine Beschwerde dazu beigetragen hat, dass man sich trennte, oder ob er freiwillig das Amt verlassen hat. Ich begrüße das jedenfalls außerordentlich.
BITKOM begrüßt ausdrücklich, wenn die Politik gegen Internet-Betrüger vorgeht. Wir müssen das Vertrauen im Web stärken
Sollte tatsächlich eine Verurteilung erfolgen, stehen den betroffenen Verbrauchern zivilrechtliche Erstattungsansprüche zu. Ob die Erstattungsansprüche zwischenzeitlich verjährt sind, muß einer Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben. Allerdings bestehen durchaus berechtigte Chancen, daß eine Verjährung noch nicht eingetreten ist, insbesondere weil erst mit dem nun anstehenden Strafverfahren geklärt wird, ob gewerbsmäßiger Betrug vorliegt oder nicht.
Allein 530 Fälle von Betrug wirft die Polizei einem Geschäftsmann aus Rodgau vor, der sein Geld mit Abofallen im Internet verdiene.
"Es hat sich mittlerweile eine ganze Abofallen-Industrie in Deutschland entwickelt", sagte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer. Einer Studie zufolge seien bereits 5,4 Millionen Bundesbürger Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet geworden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Betroffenen zudem, das Geldinstitut der Seitenbetreiber beziehungsweise der von diesen beauftragten Inkassobüros über die unseriösen Machenschaften zu informieren und darum zu bitten, das Konto zu kündigen oder zu sperren. Damit könne das Geschäft der Betreiber deutlich erschwert werden.
Daran ändert sich doch nichts, wenn die Drahtzieher von Hessen aus ihre Fallgruben aufstellen.Wenn ein Nutzer für das Herunterladen einer Software bezahlen soll, muss er auf der Internetseite offensichtlich auf diese Kostenpflicht hingewiesen werden. Solche auf den ersten Blick erkennbaren Kostenhinweise fehlten jedoch in den von der mutmaßlichen Bande betriebenen Internetportalen.
+++ Hamburger Landgericht - Internet-Betrug: Angeklagter kommt nicht zum Prozess +++
Das widerspreche nicht nur den Gewohnheiten beim Gebrauch des Internets wie der oberflächlichen und zügigen Aufnahme von Informationen sowie dem schnellen Wechseln zwischen verschiedenen Websites, sagte die Staatsanwältin weiter. Der Nutzer habe ohne einen deutlichen Zahlungshinweis davon ausgehen können, auf ein Gratisangebot zuzugreifen, da ähnliche Softwareprodukte von anderen Anbietern kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt wurden.
Betrug im Internet, eine lohnende Sache: Die Bande von David S. (29) kassierte damit jedenfalls innerhalb weniger Monate mehr als fünf Millionen Euro.
Wie schadeIst wohl das Ende der 99downloads-Bande nebst ihrem Anwalt, der "wandelnden Aktentasche"
Diese Uhr kostet mehr als 30.000 €. Es kann sich jeder selber ausrechnen, wie viele "zufriedene" Kunden dafür her halten mussten.
Passt!Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete ihn aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
Im Hamburger Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen hat das Landgericht den Hauptangeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten am Mittwoch Bewährungs- oder Geldstrafen, ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt.
Wird gegen den Anwalt separat verhandelt?http://www.ndr.de/regional/hamburg/prozess1039.html
NDR schrieb:Wenn die Nutzer nicht zahlten, verschickte ein Rechtsanwalt Mahnschreiben. Er gründete sogar ein Inkasso-Unternehmen, um Forderungen einzutreiben. Der Anwalt steht nun ebenfalls vor Gericht.
Im Hessischen besteht diesbezüglich dringender Handlungsbedarf. Die dortigen Pokerspieler schreien regelrecht danach ...In Chat-Protokollen des Hauptangeklagten, der bereits einschlägig vorbestraft ist, heißt es: „Ich will die Dummen und die Angstzahler haben“. Weiter schreibt der 28-Jährige seinem Chat-Gegenüber, dass ein Geschäftsführer gesucht werden müsse, der es in Kauf nehmen würde, im Ernstfall auch in Untersuchungshaft zu wandern. Dazu räumt er noch ein: „Klar, das ist Poker.“
Leitsatz
1. Eine Sparkasse muss einem Unternehmen, bei dem der Verdacht eines unseriösen Geschäftsgebarens besteht, kein Girokonto zur Verfügung stellen.
2. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn es im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens oder der darin an verantwortlichen Stelle handelnden Personen bereits zu nachhaltigen Verbraucherbeschwerden oder strafgerichtlichen Verfahren gekommen ist.
Der Geschäftsführer der Klägerin, Herr E., ist zugleich auch in anderen Firmen und Gesellschaften, die im Bereich des Internetabonnements gewerblich aktiv sind, an verantwortlicher Stelle tätig und hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf sich gezogen. Beispielhaft ist hier die Firma H. GmbH zu nennen. Bezogen auf die geschäftlichen Aktivitäten dieser Firma sind gegenüber E. als verantwortlichem Betreiber (vgl. Bl. 134 k d. GA) strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht durchgeführt worden. Diesen Sachverhalt hat die Klägerin selbst in das vorliegende Verfahren eingeführt. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen empfinden alle Anzeigenerstatter das Geschäftsmodell der Firma H. GmbH als betrügerisch und fühlen sich durch die Rechnungen und Mahnungen der Firma genötigt und erpresst (Bl. 134 m d. GA). Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist zwar zu dem Ergebnis gelangt, dass die Geschäftspraktiken dieser Firma einen hinreichenden Tatverdacht für eine strafbare Handlung nicht begründen. Dies belegt aber nicht, dass das einschlägige Geschäftsmodell rechtlich bedenkenfrei ist. Bezogen auf die Aktivitäten der Firma H. GmbH kommt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen vielmehr zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte - der Geschäftsführer der Klägerin - sich in einer Grauzone bewege und ihm unterstellt werden könne, bestehende rechtliche Unsicherheiten, insbesondere vieler Seitenbesucher, bewusst auszunutzen und seine Internetseiten stets so zu gestalten, dass sie „gerade noch so“ nicht angreifbar seien.
und Praxis: http://www.kanzlei-thomas-meier.de/software-und-tools-tour-1Der Bundesrat hat das neue Gesetz gegen Abofallen im Internet verabschiedet. Verbraucher werden künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt.
Die Moral von der Geschicht': Die Banditen sind der Politik immer den entscheidenden Schritt voraus.Der Preishinweis ist so verklausuliert, dass man ihn kaum wahrnimmt.