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Zumindest der Preis ist eindeutig "premium".Na und? - Diese drei sind sicher "handverlesener Premium-Content".
Mafiös ist auf jeden Fall die Angsterzeugung und der Versuch, die Opfer zur "freiwilligen Zahlung" zu pressen. Die Täter wissen, dass die Forderungen regulär nicht durchsetzbar sind.„Mafiöse Strukturen“?
Besonders auffallend ist in der Untersuchung des vzbv, dass einige Inkassofirmen nur für bestimmte Abzocker in Erscheinung treten und in anderen Branchen überhaupt nicht. „Anscheinend haben sie sich auf das Eintreiben von unberechtigten Forderungen spezialisiert“, vermutet vzbv-Chef Billen: „Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, ob hier mafiöse Strukturen vorliegen.“ Als Beispiele nennt er Allinkasso, blue 180. Vermögensverwaltung, Debitor Inkasso Zagreb und Deutsche Zentral Inkasso.
Das aberwitzige Mengengerüst des Drohinkasso-Auswurfs wurde hier schon mehrfach vorgerechnet.Denn sobald der unfreiwillige Kunde deutlich gemacht hat, dass er nicht zahlen wird, müssen die Geldeintreiber davon ausgehen, dass auch weitere Schreiben ihn nicht zur Zahlung bewegen werden. Nach Paragraf 254 BGB trifft den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Er darf keine unnötigen Kosten verursachen. Sobald der „Kunde“ die Hauptforderung bestreitet, muss die Firma deshalb ihre Inkassotätigkeit komplett einstellen (Oberlandesgericht Dresden, Az. 8 U 1616/01, OLG Köln, Az. 19 U 85/00, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 234/85, LG Rottweil, Az. 1 S 115/92).
Also: 750 Inkassounternehmen kümmern sich um ein Forderungsvolumen von 24 Milliarden Euro im Jahr.750 zugelassene Inkassounternehmen
In Deutschland gibt es rund 750 zugelassene Inkassounternehmen. Zwei Drittel davon sind im Dachverband BDIU organisiert. Sie bewegen nach Auskunft des Verbandes jährlich ein Forderungsvolumen von über 24 Milliarden Euro.
Im Netz der Abkassierer: Wie Geschäftemacher und Geldeintreiber Internet-Kunden abzocken
"Die angeschlossenen Inkasso-Unternehmen leisten nichts anderes als Beihilfe zum Betrug"
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
Der Anwaltsgerichtshof NRW (2 AGH 48/10) hat sich mit einem Rechtsanwalt beschäftigt, der ein “Masseninkasso” betreibt. Es liest sich nach einem der typischen Abo-Falle-Sachverhalte, ich finde aber im gerichtlichen Sachverhalt keine Hinweise die auf einen konkreten Betroffenen schliessen lassen. Allerdings sind die Entscheidungsgründe derart allgemein gehalten, dass in der Branche der ein oder andere skeptisch reagieren dürfte.
Da hat doch kürzlich jemand seine Inkassotreiberei eingestellt ...Wer als Rechtsanwalt – wie hier der Kläger – in einer Vielzahl von Fällen systematisch mit anwaltlicher Autorität Forderungen beitreibt, bei denen er damit rechnen muss, dass ein Großteil von ihnen nicht berechtigt ist, weil er die nach der herrschenden Meinung und obergerichtlichen Rechtsprechung gebotene Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorgenommen und die Erforderlichkeit sowie Zweckmäßigkeit der doppelten Beauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt nicht festgestellt hat, übt seinen Beruf nicht gewissenhaft aus und verstößt gegen § 43 BRAO.
Auch seitens der Verbraucherzentralen gibt es keine Meldungen, die diese Zahlen stützen könnten.. Dann hätten wir in den Foren viel mehr diesbezügliche Wortmeldungen.
Muß viele Prozesse verpaßt haben. Außer den drei Studiosi aus Göttingen ist mir in fast sieben JahrenDie Gebrüder A. und M. S. gelten als Miterfinder der Abzockmasche mit fragwürdigen Web-Abonnements. Während viele andere Protagonisten dieser Szene bereits vor den Kadi gezerrt wurden, kamen die Brüder sowie ihr Inkasso-Anwalt O.T. bislang vergleichsweise unbehelligt davon.
Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt.
Fallgrubenaufsteller haben keine Kosten für das "Produkt". Man macht 50:50 mit dem Werbedrücker.Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro.