Banditentum im Internet

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...oder der Herr Richter gehört zu der neuen Generation von Staatsjuristen, nicht nicht beratungsresistent sind. Immer mehr Entscheidungsträger lassen sich nämlich auch von erfahrenen Zaungästen informieren.
 
Na und? - Diese drei sind sicher "handverlesener Premium-Content".
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http://www.test.de/themen/steuern-r...sofirmen-Schlimme-Abzockerei-4309400-4309402/
„Mafiöse Strukturen“?

Besonders auffallend ist in der Untersuchung des vzbv, dass einige Inkassofirmen nur für bestimmte Abzocker in Erscheinung treten und in anderen Branchen überhaupt nicht. „Anscheinend haben sie sich auf das Eintreiben von unberechtigten Forderungen spezialisiert“, vermutet vzbv-Chef Billen: „Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen, ob hier mafiöse Strukturen vorliegen.“ Als Beispiele nennt er Allinkasso, blue 180. Vermögensverwaltung, Debitor Inkasso Zagreb und Deutsche Zentral Inkasso.
Mafiös ist auf jeden Fall die Angsterzeugung und der Versuch, die Opfer zur "freiwilligen Zahlung" zu pressen. Die Täter wissen, dass die Forderungen regulär nicht durchsetzbar sind.
Denn sobald der unfreiwillige Kunde deutlich gemacht hat, dass er nicht zahlen wird, müssen die Geldeintreiber davon ausgehen, dass auch weitere Schreiben ihn nicht zur Zahlung bewegen werden. Nach Paragraf 254 BGB trifft den Gläubiger eine Schadenminderungspflicht. Er darf keine unnötigen Kosten verursachen. Sobald der „Kunde“ die Hauptforderung bestreitet, muss die Firma deshalb ihre Inkassotätigkeit komplett einstellen (Oberlandesgericht Dresden, Az. 8 U 1616/01, OLG Köln, Az. 19 U 85/00, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 234/85, LG Rottweil, Az. 1 S 115/92).
Das aberwitzige Mengengerüst des Drohinkasso-Auswurfs wurde hier schon mehrfach vorgerechnet.

Der Stacheldrahtkönig zeigt neuerdings mit viel Stolz seine Druckertechnik im Fernsehen. Er freut sich über 4000 Drucke pro Stunde. Das sind dann bei ca. 100 Euro pro Fallgrubenopfer schlappe 3,2 Millionen Euro pro Werktag von 8 Stunden oder 800 Millionen Euro pro Arbeitsjahr mit 250 Tagen.

Die bekommt er nicht. Und auch nicht 10% davon. Nicht einmal 1 %.

Die Täter wissen, dass ihre Forderungen auf untergeschobenen Verträgen beruhen und nicht ordentlich durchsetzbar sind.

Es geht um virtuellen Taschendiebstahl, bei dem die Opfer zur "freiwilligen" Übergabe des Lösegelds gepresst werden müssen.
 
Zum Vergleich: http://www.hannover-zeitung.net/akt...erbraucherzentralen-offenbart-inkasso-abzocke
750 zugelassene Inkassounternehmen

In Deutschland gibt es rund 750 zugelassene Inkassounternehmen. Zwei Drittel davon sind im Dachverband BDIU organisiert. Sie bewegen nach Auskunft des Verbandes jährlich ein Forderungsvolumen von über 24 Milliarden Euro.
Also: 750 Inkassounternehmen kümmern sich um ein Forderungsvolumen von 24 Milliarden Euro im Jahr.

Ein Nutzloser in der Stacheldrahtfestung Rodgau hat einen Forderungsausstoß, der jedenfalls, mit seinen Versandkapazitäten hochgerechnet, ohne die Vielfachforderung zu berücksichtigen, schlappe 0,8 Milliarden Euro ausmachen könnte.

Und das z.B. mit Routenplanern, die nach Vorführung des Paten himself schon mal nicht funktionieren.
 
Eben diese Beihilfe zum Betrug soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin von den unseriösen Inkassobüros bitte mit etwas "mehr Transparenz" begangen werden, damit es nicht gleich ganz so offensichtlich ist. So klingt es jedenfalls in dem sogenannten "Eckpunktepapier" an.
 
http://www.gvu.de/25_182_2_Urteil_i...us_Leipzig_zu_drei_Jahren_Haft_verurteilt.htm
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
 
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/0...srecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/
Der Anwaltsgerichtshof NRW (2 AGH 48/10) hat sich mit einem Rechtsanwalt beschäftigt, der ein “Masseninkasso” betreibt. Es liest sich nach einem der typischen Abo-Falle-Sachverhalte, ich finde aber im gerichtlichen Sachverhalt keine Hinweise die auf einen konkreten Betroffenen schliessen lassen. Allerdings sind die Entscheidungsgründe derart allgemein gehalten, dass in der Branche der ein oder andere skeptisch reagieren dürfte.
Wer als Rechtsanwalt – wie hier der Kläger – in einer Vielzahl von Fällen systematisch mit anwaltlicher Autorität Forderungen beitreibt, bei denen er damit rechnen muss, dass ein Großteil von ihnen nicht berechtigt ist, weil er die nach der herrschenden Meinung und obergerichtlichen Rechtsprechung gebotene Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorgenommen und die Erforderlichkeit sowie Zweckmäßigkeit der doppelten Beauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt nicht festgestellt hat, übt seinen Beruf nicht gewissenhaft aus und verstößt gegen § 43 BRAO.
Da hat doch kürzlich jemand seine Inkassotreiberei eingestellt ...
 
200.000 Mahnverfahren und 4.000 Prozesse - diese Zahlen kommen mir aber sehr hoch gegriffen vor. Dann hätten wir in den Foren viel mehr diesbezügliche Wortmeldungen.
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-gegen-Abofallen-Brueder-1398857.html
Die Gebrüder A. und M. S. gelten als Miterfinder der Abzockmasche mit fragwürdigen Web-Abonnements. Während viele andere Protagonisten dieser Szene bereits vor den Kadi gezerrt wurden, kamen die Brüder sowie ihr Inkasso-Anwalt O.T. bislang vergleichsweise unbehelligt davon.
Muß viele Prozesse verpaßt haben. Außer den drei Studiosi aus Göttingen ist mir in fast sieben Jahren
Abofallenabzocke nichts an Anklageerhebung oder sogar Verurteilung bekannt.
 
Ich denke mal die meisten Betrugsmethoden im Netz sind bereits bekannt. Leider gibt es natürlich noch viele, die auf Phishingmails etc drauf rein fallen. Am besten wäre es, wenn die Leute sich über die gängigen Methoden der Betrüger informieren. Besser Vorsorge als Nachsorge.
 
... es soll unbestätigten Meldungen zum Trotz auch bekannt sein daß es im Winter Glatteis geben soll ...
Und dann schau Dir die Nachrichten an ...
 
Ohh mann... Glatteis im Winter?? hättest du mich nicht eher warnen können?

Naja aber hier war ne günstige Werkstatt und hat mein Auto schnell repariert..





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http://www.gvu-online.de/25_186_3_J...etzende_Verbreitung_und_Vervielfaeltigung.htm
Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt.
Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro.
Fallgrubenaufsteller haben keine Kosten für das "Produkt". Man macht 50:50 mit dem Werbedrücker.
 
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