Sehr verehrte, liebe Mit-Nicht-Clubmitglieder!
Die T-Com war so freundlich, mir ein halbes Jahr lang keine Rechnungen zu schicken. Daher habe ich erst gestern erfahren, daß auch ich mich wohl zu den A****o.net-Community-(Nicht-)Mitgliedern rechnen darf. D.h. genaugenommen erfuhr ich es erst heute früh durch die Standardantwort von C*. Merkwürdigerweise behauptete die C*-Mitarbeiterin am Telefon, daß die C* vorliegenden Daten identisch seien mit denen, die auch auf der T-Com-Rechnung erscheinen. (Woher [offiziell gesehen] meinen die eigentlich dann zu wissen, daß ich A*-Club-Mitglied sei und das mit A* auszufechten habe? Ein Clubmitgliedsbeitrag bzw. eine monatliche Grundgebühr kann der abgerechnete Posten doch gar nicht sein: Dann hätte als Leistungszeitraum doch ein Monat dastehen müssen und nicht nur ein Tag. [Glücklicherweise war dem nicht so, sonst wäre mir der Posten gar nicht als merkwürdig aufgefallen!] Zudem verwundert es mich, daß ich dann ausschließlich für den September zur Kasse gebeten werden soll, nicht aber für die Folgemonate.)
Desweiteren wiederholte die C*-Mitarbeiterin, ich solle mich an A* wenden. Als ich darauf hinwies, daß mir die T-Com sagte - wie es auch in der Rechnung an zwei Stellen steht -, daß ich mich bei Einwendungen an den angegebenen und nur an den angegebenen Rechnungssteller zu wenden habe, antwortete sie, das sei schlicht falsch. Anschließend ließ ich mir das aber nochmals von der T-Com bestätigen. Der Verweis auf einen anderen Anbieter bei Einwendungen sei von den Bedingungen, die die T-Com an die Fremdunternehmen stelle, gar nicht zulässig. Davon habe ich im Netz allerdings nichts gefunden. Ist hier jemand dieser Frage schonmal nachgegangen? Denn dann wäre ja ein Schreiben an die A* schon fast eine Übernahme der gegnerischen Rechtsauffassung.
Nach meiner Rechtsauffassung ist aber nie ein gültiges Vertragsverhältnis mit A* zustandegekommen, bisher hat ausschließlich C* behauptet, daß ein solches überhaupt existiere. Demzufolge ist mir gegenüber bisher ausschließlich C* als Forderungsvertreter aufgetreten, weshalb ich auch nach wie vor der Ansicht bin, daß Einwendungen an C* zu richten seien. Wenn die tatsächlich nur die Abrechnung machten, müßten sie die Einwendung dann von sich aus an A* weiterleiten und mit diesem meine Argumente abklären. Außerdem habe ich sie in meiner Mail darauf hingewiesen, daß die Forderung aus den und den Gründen nicht gerechtfertigt ist, sie behaupten aber schlicht nicht zuständig für die Forderung zu sein - warum (und auf welcher Rechtsgrundlage) stellen sie die dann aber?
Mein Fazit: Wer sich auf A* einläßt, hat sich auf die Zermürbung eingelassen. Forderungssteller ist C*, die haben die Berechtigung ihrer Forderung zu beweisen. Das haben sie (in der Standardantwort) nicht getan. Folglich ist die Forderung nicht berechtigt. Punkt. Aus.
Eure Meinung?
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