dvill
Aktiv
Hier ist eine FAX-Nr. von Leuten, sich sich mit dem Smartsurfer ganz genau auskennen sollten.
Dietmar Vill
Dietmar Vill
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
§14 TKV bezieht sich nur auf den normalen,d.h. vor der Verbindung bestellten, EVN. Den gibts tatsächlich nur bei Sprachtelefonie.Reducal schrieb:Für die Nutzung von 0193er Datenververbindungen gibt es keinen EVN des Telefonnetzbetreibers - das ist eine Vorgabe des § 14 TKV.
Stimmt für Datenverbindung kann man keinen EVN nach §14TKV "vorbestellen". Macht aber nix denn nach §16TKV gibts bei Einwendungen trotzdem einen weil die für "Sprachkommunikation.vorgesehenen Telekommunikationsnetze" verwendet wurden.Reducal schrieb:Das mit dem § 14 wurde mir mal im Zusammenhang mit der Internet-Clearing-Sache erklärt. Demnach handelt es sich hier um Datenverbindungen, losgelöst von der Sprachtelefonie. .
§14 TKV:
Verlangt der Kunde für Sprachkommunikationsdienstleistungen ...vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, so hat der Anbieter... diesen Einzelverbindungsnachweis zu erteilen
§16 TKV:
Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen ..., die auf den für die Sprachkommunikation...vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises (gem.§14 TKV)nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln...